Benutzer:Flor4U/Spielwiese

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Dotation (von lateinisch dotatus „reichlich ausgestattet“ oder dotalis „zur Mitgift gehörig“) bedeutet im Allgemeinen eine finanzielle Ausstattung.

Historische Entwicklung

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In den Monarchien des 17., 18. und 19.Jahrhunderts war es nicht unüblich, Staatsmänner oder Feldherren für besondere Verdienste mit Dotationen aus Barmitteln oder Landbesitz zu belohnen. Mit umfangreichen Land- und Gelddotationen zeichnete z. B. der französische Kaiser Napoleon I. seine Marschälle, der preußische König und spätere Kaiser Wilhelm I. nach dem Krieg 1866 und nach dem deutsch-französischen Krieg von 1870/1871 Bismarck und die militärische Elite aus. [1] [2] [3]

Die im Zuge der preußischen Reformen eingeführte kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundenen Aufgabenverpflichtungen erforderten eine angemessene finanzielle Ausstattung der jeweiligen Körperschaften. Neben anderen Mitteln gehörten dazu auch die nicht an einen bestimmten Zweck gebundenen Dotationen des Staates an Gemeinden, Kommunal- und Provinzialverbände. In Preußen wurde dies u. a. im "Gesetz vom 30. April 1873, betreffend die Dotation der Kreis- und Provinzialverbände", und im dazu erlassenen Ausführungsgesetz vom 8. Juli 1875 (Dotationsgesetz) geregelt. In deren Sinn an die Kommunalverbände überwiesene Steuern wurden auch als Dotationssteuern bezeichnet. [1] [2]

Im Zivilrecht des 19. Jahrhunderts wurde der Ausdruck Dotation auch für die finanzielle Ausstattung einer sich verheiratenden Frauensperson oder für eine Entschädigung für den Verlust der Geschlechtsehre, welche eine außerehelich Geschwängerte von dem Schwängerer zu empfangen hat benutzt. Im Kirchenrecht wurde und wird die finanzielle Ausstattung von Stiftungen und Einrichtungen ebenfalls Dotation genannt. [1] [2]

In der Weimarer Republik verwandte Reichspräsident Paul von Hindenburg Beträge aus dem Haushaltstitel "Verfügungsmittel des Reichspräsidenten" gelegentlich für Dotationen.

Im Dritten Reich weitete Hitler sowohl die eingesetzten Mittel als auch den Empfängerkreis erheblich aus, um treue Gefolgsleute aber auch Angehörige der militärischen Elite stärker an sich zu binden. Der Gesamtumfang der von Hitler ohne erkennbare Systematik gewährten Dotationen ist nicht mehr zu ermitteln. Jedoch betrugen die Dotationen wenigstens ca. 18 Millionen Reichsmark in bar, der Wert des überlassenen Grundbesitzes betrug zumindest 6,5 Millionen Reichsmark und die nicht im Grundbesitzwert erfassten, als Dotationen überlassenen Flächen ca. 11.330.000 Quadratmeter. Zudem erhielten im April 1945 noch 99 von 115 Personen monatliche Sonderzahlungen in einer Gesamthöhe von 311.450 Reichsmark. [3]

In der Bundesrepublik hat der Bundespräsident die Möglichkeit, persönliche Härtefälle durch besondere Bewilligungen zu mildern. Dazu weist der Bundeshaushalt für das Jahr 2009 insgesamt 98.000 Euro aus. [4] Die Höhe der in den anderen öffentlichen Haushalten für solche Zwecke ausgewiesenen Verfügungsmittel ist ähnlich bescheiden.

Ansonsten wird in der Bundesrepublik der Begriff der Dotation nur noch im Zusammenhang mit der finanziellen Ausstattung von Kreditinsituten sowie Zuwendungen an Kirchen oder Stiftungen verwandt. [5][6][7][8]

Beispiele für Dotationen

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Dotationen durch Napoleon

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Zur Schaffung einer stabilen, ihm ergebenen Elite schuf Napoleon nach seiner Krönung zum Kaiser der Franzosen im Jahr 1804 zusätzlich zu den Adelsprädikaten des Ancien Régime die Adelsprädikate des Kaiserreichs. 1804 zunächst den Titel der kaiserlichen Prinzen, 1806 den Titel des Herzogs und 1808 die Titel der Grafen, Barone und Ritter (Chevalier). Im Dekret vom 1. März 1808 „Adel des Kaiserreichs“ (Noblesse d’Empire) wurden die bisherige Verfahren zusammengefasst, die für den jeweiligen Rang erforderlichen finanziellen Mittel festgelegt und die Erbfolge spezifiziert. So waren an nachhaltige jährliche Einkünfte und die Einrichtung eines Majorats gebunden: der Titel Herzog: 200.000 Francs, der Titel Graf: 30.000 Francs, der Titel Baron: 15.000 Francs. Für den Titel Chevalier waren nur Einkünfte von 3.000 Francs erforderlich.[9] [10] [11] [12]

Da seine hervorragendsten Gefolgsleute, nämlich seine Mutter und Geschwister sowie sonstige Verwandtschaft und die Marschälle, von Haus aus nicht über große Vermögen verfügten, stattete er sie großzügig mit Einkünften aus Herrschaftsgebieten und Ländereien in eroberten und abhängigen Gebieten aus. Dies ermöglichte ihnen die standesgemäße Wahrnehmung ihrer Repräsentationspflichten am kaiserlichen Hof.

Seinen Bruder Joseph Bonaparte lies er zunächst zum König von Neapel, später zum König von Spanien, seinen Bruder Louis Bonaparte zum König von Holland und seinen Bruder Jerome Bonaparte zum König von Westphalen krönen. Napoleons Schwager, der Marschall Joachim Murat, folgte Josef Bonaparte als König von Neapel. Die jeweilige königliche Zivilliste enthob sie aller Geldsorgen. Lediglich seinen Bruder Lucien Bonaparte hat Napoleon nicht in den Königstand erhoben. [13] [14][15]

Insgesamt 36 Personen erhob Napoleon zu Herzögen, z. B. den Marschall Louis Nicolas Davout zum Prinz von Eckmühl und Herzog von Auerstädt; den Marschall Jean Lannes zum Prinz von Sievers und Herzog von Montebello; den Marschall Louis Alexandre Berthier zum Prinz von Neufchatel und Fürst von Wagram. [13]

27 Marschälle und Generale bedachte er allein mit dem am 30. Juni 1807 in Tilsit erlassenen Dekret mit Dotationen in Form von Landbesitz in Polen im Gesamtwert von 26,5 Millionen Francs. [16].

Ein geheimer Artikel im Ersten Pariser Frieden von 1814 hob die in Ländern außerhalb Frankreichs gelegenen Dotationen und alle darauf beruhenden Ansprüche mit einem Schlage auf. [2] [17]

Im Jahr 1809 waren an Stelle der ursprünglich vorgesehenen 6.500 bereits 30.000 Personen mit dem Kreuz der Ehrenlegion ausgezeichnet worden. Daher plante Napoleon einen exklusiveren Orden mit einer deutlich begrenzten Mitgliederzahl, den Kaiserlichen Orden von den drei goldenen Vliesen (Ordre impérial des trois toisons d'or). Die Bezeichnung ging auf die Orden vom Goldenen Vlies im früheren Herzogtum Burgund, im Königreich Spanien und im Kaiserreich Österreich zurück. Dem Orden sollten angehören: der Kaiser als Großmeister, 100 Großritter (Prinzen, hohe Würdenträger, Marschälle, Oberbefehlshaber sowie die Nachkommen von Marschällen), 400 Kommandeure und 1.000 Ritter. Die lebenslange Jahrespension der Kommandeure sollte 4.000 Francs, die der Ritter 1.000 Francs betragen. Die Kosten sollten aus Einkünften der Quecksilberminen in Istrien und Herrschaften in Italien getragen werden. Um Irritationen mit den mittlerweile mit Frankreich verbündeten Monarchien in Spanien und Österreich zu vermeiden, gab Napoleon dieses Projekt im Jahr 1810 auf. [18]

Zum Vergleich: der Tageslohn eines Arbeiters in Paris zwei Francs, außerhalb von Paris einen Francs, 500 gr Brot kosteten10 Centimes , 500 gr Fleisch 30 Centimes, ein Pferd 300 Francs. [13]

Dotationen nach den Kriegen von 1866 und 1870-71

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Nach dem Krieg von 1866 wurde durch den preußischen Landtag der Betrag von 1,5 Millionen Talern als Dotation für Bismarck sowie die Generale von Roon (Kriegsminister), Freiherr von Moltke (Chef des Generalstabs), Karl Eberhard Herwarth von Bittenfeld, Karl Friedrich von Steinmetz und Eduard Vogel von Falckenstein zur Verfügung gestellt. Die Verteilung wurde dem König anheimgestellt. [19]

Nach dem Krieg von 1870/1871 wurde Bismarck der Sachsenwald ostwärts von Hamburg als Dotation überwiesen. [20]

Der Reichstag beschloss auf Vorschlag der Reichsregierung zudem eine National-Dotation in Höhe von 4 Millionen Talern zur Auszeichnung der höchstrangigen militärischen Führer. Durch Kaiser Wilhelm I. wurden damit bedacht: Generalfeldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen, Generalfeldmarschall Graf Moltke, Kriegsminister General der Infanterie Graf Roon und General der Kavallerie Frhr. Edwin von Manteuffel je 300.000 Taler, General der Infanterie August Karl von Goeben, General der Infanterie von Werder und Staatsminister Delbrück je 200.000 Taler, General der Infanterie Konstantin Bernhard von Voigts-Rhetz, General der Infanterie Eduard Friedrich Karl von Fransecky, Generalleutnant Constantin von Alvensleben und Generalleutnant Leonhard von Blumenthal je 150.000 Taler, General der Kavallerie Prinz August von Württemberg, General der Infanterie Gustav von Alvensleben, General der Infanterie Heinrich Adolf von Zastrow, General der Infanterie Gustav von Manstein, General der Infanterie Hugo von Kirchbach, Generalleutenant Julius von Bose, Generalleutenant Wolf Louis Anton Ferdinand von Stülpnagel, Generalleutnant Theophil von Podbielski, Generalleutnant Georg von Kameke, Generalleutnant Albrecht von Stosch, Generalleutnant Hugo von Obernitz, Königlich sächsischer Generalleutnant Alfred von Fabrice und Königlich württembergischer Generalleutnant Albert von Suckow je 100.000 Taler. Dem König von Bayern wurden zur Verteilung nach eigener Bestimmung 300.000 Taler überwiesen.[21] [22]

Die Höhe der Dotationen kann eingeordnet werden man berücksichtigt, dass 1 Taler (1871) umgerechnet 3 Mark (1871) entsprach.[13] Die Kaufkraft entsprach etwa 6,40 EURO (2008).

Zum Vergleich mit damals üblichen Jahreseinkommen: Handlungsgehilfe - 1.256 Mark.[23] Vogt eines Gutes: 240 Mark; Schäfer: 200 Mark; Vorknecht: 180 Mark zuzüglich Kost; Wirtschafterin: 360 Mark; Stubenmädchen: 90-120 Mark; Küchenmädchen: 150 Mark.[24]

Deutsches Reich 1871 - 1918

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Preußischer König und Deutscher Kaiser

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Im Königreich Preußen wurde erstmals am 17.01.1820 vom Landtag eine Krondotation in Höhe von 2.500.000 Talern (7.719.296 Mark) bewilligt. Nach vier Erhöhungen (1859, 1886, 1889[25], 1910[26]) betrug sie 19,2 Mio Mark jährlich. Aus der Krondotation wurden auch die Apanagen von Familienmitgliedern des Hauses Hohenzollern bezahlt. Das umfangreiche militärische Gefolge des kaiserlichen Hofes wurde bis auf 50.000 Mark, das Zivil-, Militär-, und Marinekabinett wurde vollständig aus dem Reichshaushalt bezahlt.

Seit 1874 bewilligte der Reichstag dem deutschen Kaiser zusätzlich einen „Allerhöchsten Dispositionsfonds“. Mit dieser Bezeichnung wurden die Begriffe „Krondotation“ bzw. „Zivilliste“ vermieden. Der Umfang des Fonds betrug zunächst 300.000 Mark und stieg für die Jahre 1889 – 1918 auf 3 Millionen Mark jährlich.

Über die Verwendung der Krondotation und des Allerhöchsten Dispositionsfonds musste gegenüber dem Preußischen Landtag bzw. dem Reichstag keine Rechenschaft abgelegt werden. Wilhelm II. konnte so über etliche Jahre hinweg jeweils bis zu 1 Million Mark staatlicher Mittel seinem Privatvermögen zuführen.[27]

Weitere Einkünfte erzielten die Hohenzollern aus dem durch Friedrich Wilhelm I. begründeten Hausfideikommiss und dem durch Friedrich Wilhelm III. gegründeten Krontresor. Dieser wurde 1815 und 1871 durch französische Kriegskontributionen sowie 1873 durch eine Staatsdotation in Höhe von 4,5 Millionen Mark aufgestockt wurde.

Um 1910 betrugen die Jahreseinkünfte Wilhelm II. aus Krondotation und Allerhöchstem Dispositionsfonds 22 Millionen Mark. Daraus bezogen er und die Kaiserin als persönliches Einkommen jährlich Schatullgelder in Höhe von 2 Millionen Mark. Weitere 3,13 Millionen Mark wurden als Apanagen an Mitglieder der Familie gezahlt.[28] Dazu kamen Einkünfte aus dem Privatvermögen (ca. 140 Millionen mit Zinseinkünften in Höhe von 900.000 Mark) und dem Hausfideikommiss. Der Bodenwert der darin enthaltenen Güter betrug 1914 ca. 13 Millionen Mark. Sämtliche Einkünfte waren steuerfrei.[29][30][31]

Königreiche Bayern, Sachsen, Württemberg

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Die Zivilliste des Königs von Bayern betrug 5,4 Millionen, die des Königs von Sachsen 4,2 Millionen, die des Königs von Württemberg 1,2 Millionen.[32] [33]

Dotationen in anderen Monarchien zu Beginn des 20.Jahrhunderts

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Wie im Deutschen Kaiserreich wurde auch im übrigen Kontinentaleuropa in der Regel nicht streng zwischen privaten und amtsbedingten Ausgaben der Monarchen unterschieden. So war es durchaus möglich, das private Vermögen des Monarchen durch Mittel der staatlichen Dotation zu erhöhen. Um Diskussionen in der Bevölkerung entgegenzuwirken wurden Informationen über die Höhe der Dotationen teilweise durch Zensur unterbunden.[34]

Anfang des 20. Jahrhunderts betrug die Dotation (in Mark) an den jeweiligen Monarchen in Österreich-Ungarn 19,2 Mio, Italien 12,8 Mio, England 11,6 Mio, Spanien 7,1 Mio, Dänemark 1,2 Mio mit Einschluss von Apanagen, Norwegen 0,5 Mio mit Einschluss von Apanagen, Schweden 1,8 Mio, Belgien 4,3 Mio, Niederlande 1,5 Mio, Portugal 1,8 Mio, Griechenland 900.000, Serbien 960.000, Montenegro 200.000, Luxemburg 160.000, Japan 6 Mio (alle Angaben in Mark). Die Kosten der Hofhaltung des Zaren von Russland betrugen 34,2 Mio. Sie wurden aus dem Privatvermögen des Zaren bestritten. Dessen Höhe ist nicht bekannt.[35] [36]

Dotationen in der Zeit des Nationalsozialismus

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In der Zeit des Nationalsozialismus erhielten 1933 zunächst der Reichspräsident Paul von Hindenburg eine Dotation der Reichsregierung und der Preußischen Regierung in Höhe von insgesamt 1.000.000 Reichsmark (1927 hatte Hindenburg eine "Hindenburg-Spende des deutschen Volkes" in gleicher Höhe erhalten), und 1934 der Generalfeldmarschall des Kaiserreiches, August von Mackensen, 350.000 Reichsmark in bar und 10.000.000 Quadratmeter Grundbesitz.

In den folgenden Jahren verteilte Hitler Dotationen an Gefolgsleute und Generäle und andere Empfänger. Sie wurden geheim gehalten, die Empfänger zur Verschwiegenheit verpflichtet. Große Dotationen erhielten z. B. Reichsmarschall, Reichsluftfahrtminister, Beauftragter für den Vierjahresplan, Reichsjägermeister u.s.w. Hermann Göring 6.000.0000 Reichsmark in bar; die Nachkommen des preußischen Generaloberst Erich Ludendorff Grundbesitz im Wert von 1.612.400 Reichsmark; Generalfeldmarschall Keitel Agrarland und Bargeld im Wert von 1.014.331 Reichsmark; Generaloberst Heinz Guderian ein Gut im Warthegau im Wert von 1.240.000 Reichsmark; Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop 1.000.000 Reichsmark in bar; Leiter der Deutschen Arbeitsfront Robert Ley 1.000.000 Reichsmark in bar; Generalfeldmarschall Ritter von Leeb Bargeld und Grundbesitz im Wert von insgesamt 880.000 Reichsmark; Bildhauer Arno Breker 800.000 Reichsmark in bar; Generalfeldmarschall Kluge 250.000 Reichsmark in bar. [3] ; [3]

Dotationen in der ehemaligen DDR

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In der ehemaligen DDR gab es 142 staatliche und mehr als 10.000 gesellschaftliche Auszeichnungen. Diese Orden, Preise, Medaillen und Ehrentitel waren oftmals mit einmaligen finanziellen Prämien oder einem jährlichen Ehrengeld ausgestattet. Jährlich gab die DDR etwa 40 Millionen Mark für Orden, Medaillen, Preise, Banner und Urkunden und die damit verbundenen Geldprämien aus.[37] [38]

(Angaben in Mark der DDR)

Preise und Medaillen

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siehe: Liste der staatlichen Auszeichnungen der DDR

Dotationen in heutigen europäischen Monarchien

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In Großbritannien wurde seit Mitte des 19. Jahrhunderts die Trennung zwischen amtsbedingten und privaten Ausgaben des Monarchen bzw. der Monarchin immer konsequenter geregelt. Die heute gelten Bestimmungen sind in umfangreichen und detaillierten gesetzlichen Regelungen festgelegt. Die Sovereign Grant betrug für das Rechnungsjahr 2015-2016 insgesamt 53,7 Mio GBP.[39][40]

In Belgien (Grundbetrag der Zivilliste 11,5 Mio Euro/Jahr)[41] , Dänemark (Budget Königin: 6.7 Mio DKR/Monat)[42] , Luxemburg (Budget Großherzogliches Haus: 10 Mio €/Jahr)[43] , Niederlande ( Königsétat: 40 Mio € im Jahr 2015; davon Einkommen König, Königin, Prinzessin Beatrix: 1,6 Mio €)[44] , Norwegen[45] , Schweden (Budget der Hofadministration: 65 Mio SEK/Jahr)[46] , und Spanien (7,8 Mio €/Jahr)[47] , gelten hinsichtlich der Transparenz vergleichbare, hinsichtlich der zu bestreitenden Ausgaben jedoch sehr unterschiedliche Regelungen. Die Dotationen dürfen deshalb nicht mit dem persönlichen Einkommen gleichgesetzt werden.

Das Fürstenhaus Liechtenstein erhält keine staatlichen Zuwendungen, sondern finanziert sich aus eigenen Mitteln.[48] Im Landeshaushalt sind deshalb keine Mittel für das Fürstenhaus ausgewiesen.[49]

Dotationen in der Bundesrepublik

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Dotationen bei staatliche Auszeichnungen

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist nicht mit einer finanziellen Zuwendung verbunden. Einen monatlichen Ehrensold in Höhe von 50 DM erhalten Täger der höchsten deutschen Auszeichnungen des I. Weltkrieges, die Ritter des Sächsischen Militär-Sankt-Heinrichsordens und des Württembergischen Militär-Verdienst-Ordens.[50]

Dotationen an Religionsgemeinschaften

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Dotationen an christliche Religionsgemeinschaften
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Als fortdauernde Folge des Reichsdeputationshauptschluss von 1803 erhalten die evangelischen Landeskirchen sowie die katholische Kirche Dotationen. Als Gegenleistung stellen die Kirchen die Länder von allen Verpflichtungen zu Geld und Sachleistungen an die Kirchengemeinden, die Pfarr- und Küsterstellen, insbesondere von denen zur baulichen Unterhaltung von Gebäuden frei. Die Höhe der Dotationen und weitere Einzelheiten sind in Staatsverträgen geregelt. Von einer Ablösung der Dotationen haben Bund und Länder bisher abgesehen.

Staatsverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland bzw. den Bundesländern und christlichen Religionsgemeinschaften
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Staatsverträge bestehen zwischen dem Bund bzw. den Bundesländern und den evangelischen Landeskirchen[51] sowie der katholischen Kirche.[52]

Staatsverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland bzw. den Bundesländern und den jüdischen Gemeinschaften

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Staatsverträge bestehen zwischen dem Bund bzw. den Bundesländern und den jüdischen Gemeinschaften.[53]

Unterstützung von Projekten der Islamkonferenz

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Islamische Religionsgemeinschaften haben bisher keinen Antrag zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts gestellt.[54] Zur Förderung des interreligiösen Dialogs werden jedoch Projekte der Islamkonferenz sowohl durch den Bund als auch die Länder finanziell unterstützt.[55]

Einzelnachweise

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  1. a b c s. Meyers Konversations-Lexikon, Verlag des Bibliographischen Institutes, Leipzig 1885
  2. a b c d s. Brockhaus' Konversationslexikon, F.A. Brockhaus, Leipzig, Berlin, Wien, 14. Auflage 1894-1896
  3. a b c d Gerd R. Ueberschär, Winfried Vogel: Dienen und Verdienen. Hitlers Geschenke an seine Eliten. Frankfurt 1999, ISBN 3-10-086002-0
  4. Bundeshaushalt 2009, Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt), Titel 681 01
  5. Finanzielle Ausstattung von Sparkassen, abgerufen am 15. März 2010
  6. WebSite PriceWaterhouseCooper, Stichwort: Dotationskapital (Finanzielle Ausstattung inländischer Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute), abgerufen am 15.März 2010
  7. Deutsche Bischofskonferenz: Kirche und Staat, abgerufen am 15. März 2010
  8. Bistum Augsburg: Dotationen an Kirchen, abgerufen am 15. März 2010
  9. Dekret vom 1. März 1808 betreffend die Titel des Adels im Kaiserreich, abgerufen am 16. März 2010
  10. Jérome-Francois Zieseniss: Napoléon et l'Ancienne Noblesse, abgerufen am 18. März 2010
  11. Jérome-Francois Zieseniss: Napoléon et la Nobless d'Empire, abgerufen am 18. März 2010
  12. Natalie Petiteau: Noblesse d'Empire et Élites au XIXème Siècle: Une fusion réussie
  13. a b c d Ulrich Künzel: Die Finanzen großer Männer, Frankfurt / Main, Berlin, Wien 1984, ISBN 3-548-34238-8, Kapitel Napoleon
  14. Epoche Napoleon von der Bastille bis Waterloo, abgerufen am 16. März 2010
  15. WebSite der französischen Stiftung Napoleon; jeweiliges Namens-Stichwort, abgerufen am 16. März 2010
  16. Dekret vom 3. Juni 1807 betreffend die in einer Liste ausgewiesenen Dotationsempfänger, abgerufen am 23. März 2010
  17. Friedens- und Freundschafts-Tractat usw. vom 30. und 31. Mai 1814, abgerufen am 24. März 2010
  18. Jaques Macé: Un projéct napoléonien avorté: L'ordre impérial des trois toisons d'or, abgerufen am 16. März 2010
  19. No. 50. Provinzial-Correspondenz. Vierter Jahrgang. 12. Dezember 1866, abgerufen am 15. März 2010
  20. No. 27. Provinzial-Correspondenz. Neunter Jahrgang. 5. Juli 1871, abgerufen am 15. März 2010
  21. No. 24. Provinzial-Correspondenz. Neunter Jahrgang. 14. Juni 1871, abgerufen am 15. März 2010
  22. No. 11. Provinzial-Correspondenz. Zehnter Jahrgang. 13. März 1872, abgerufen am 15. März 2010
  23. Toni Pirenkemper: Die Einkommensentwicklung der Angestellten in Deutschland: 1880 - 1913, abgerufen am 15. März 2010
  24. Max Weber: Die Lage der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland 1892. Im Auftrag der Kommission für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. (Hrsg. Baier, Lepsius, Mommsen, Schluchter, Winckelmann. Abtlg. 1: Schriften und Reden. Band 3. 2. Halbband. Martin Riesebrodt (Hrsg.). J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1984, ISBN 3-16-544862-0 und ISBN 3-16-544864-7.
  25. Neueste Mittheilungen. 8.Jahrgang, Nr. 12. Berlin 12. Februar 1898 (staatsbibliothek-berlin.de [abgerufen am 16. April 2017]).
  26. Berliner Tageblatt und Handelszeitung. 39.Jahrgang, Nr. 277. Berlin 4. Juni 1919 (staatsbibliothek-berlin.de [abgerufen am 16. April 2017]).
  27. John C. Röhl: Kaiser, Hof und Staat - Wilhelm II. und die deutsche Politik. 2. Auflage. Becksche Reihe, Nördlingen 2007, ISBN 978-3-406-49405-5, S. 81–87.
  28. Kurt Heinig: Hohenzollern. Wilhelm II. und sein Haus. Der Kampf um den Kronbesitz. Berlin 1921, S. 14–16.
  29. Rudolf Martin: Jahrbuch des Vermögens und der Einkünfte der Millionäre in Berlin. Berlin 1913.
  30. Eva Maria Gajek: Sichtbarmachung von Reichtum. Das Jahrbuch des Vermögens und Einkommens der Millionäre in Preußen. Hrsg.: Archiv für Sozialgeschichte. Band 54 Dimensionen sozialer Ungleichheit. Neue Perspektiven auf West- und Mitteleuropa im 19. und 20.Jahrhundert. Bonn 2014, ISBN 978-3-8012-4225-1, S. 80–82.
  31. Manfred Rasch: Adelige Unternehmer am Ende der Wilhelminischen Epoche. In: Jürgen Kocka (Hrsg.): Wirtschaft im Zeitalter der Extreme. Beiträge zur Unternehmensgeschichte Österreichs und Deutschlands. Im Gedenken an Gerald D. Feldmann. Band 20. München 2010, ISBN 978-3-406-60156-9, S. 22.
  32. Zivilliste. In: Meyers Konversationslexikon. Meyer, 1908 (zeno.org [abgerufen am 14. Februar 2017]).
  33. Civil List. In: Enziklopaedia Britannica. 1911 (archive.org [abgerufen am 16. April 2017]).
  34. Wochenzeitung Salzburger Wacht. Nr. 49. Salzburg 4. Dezember 1903 (onb.ac.at [abgerufen am 16. April 2017]).
  35. Martin Rudol: Jahrbuch des Vermögens und der Einkünfte der Millionäre in Berlin. Berlin 1913.
  36. Zivilliste. In: Meyers Konversationslexikon. 1908 (zeno.org [abgerufen am 16. April 2017]).
  37. DDR - die ausgezeichnete Republik, abgerufen am 18. März 2010
  38. Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen: DDR Handbuch, Band 1 A-L, S. 131-137, Bonn 1985, ISBN 3-8046-8642-7
  39. Financial Report 2015 - 2016. Royal Household, abgerufen am 16. April 2017 (englisch).
  40. Sovereign Grant Act 2011 Guidance. HM Government, abgerufen am 16. April 2017 (englisch).
  41. Die Monarchie in Belgien - Zivilliste. Königlicher Palast, abgerufen am 16. April 2017.
  42. State Civil List Annuity. Hendes Majestaet Dronningens Hofstat, abgerufen am 16. April 2017 (englisch).
  43. Finance. Cour Grand-Ducale de Luxembourg, abgerufen am 16. April 2017 (französisch).
  44. Finanzierung des Königshauses. Das Niederländische Königshaus, abgerufen am 16. April 2017.
  45. Oconomie og forvaltning. Det Norske Kongehus, abgerufen am 16. April 2017 (englisch).
  46. Royal Finances. Swedish Royal Court, abgerufen am 16. April 2017 (englisch).
  47. Transparencia. Casa de su Majestad el Rey, abgerufen am 16. April 2017 (spanisch).
  48. Unternehmerisches Fürstenhaus. Neue Züricher Zeitung, 16. November 2011, abgerufen am 16. April 2017.
  49. Finanzgesetz vom 3.November 2016 für das Jahr 2017. Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein, 3. November 2016, abgerufen am 16. April 2017.
  50. Bundespräsidialamt: PDF-Broschüre Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, Stand: November 2009, abgerufen am 16. März 2010
  51. Verträge mit den evangelischen Landeskirchen. Bundesminister des Innern, abgerufen am 19. April 2017.
  52. Verträge mit der katholischen Kirche. Bundesminister des Innern, abgerufen am 19. April 2017.
  53. Verträge mit den jüdischen Gemeinschaften. Bundesminister des Innern, abgerufen am 19. April 2017.
  54. Warum werden islamische Religionsgemeinschaften nicht "anerkannt"? Islam iQ, abgerufen am 19. April 2017.
  55. Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7123 –. Deutscher Bundestag, abgerufen am 19. April 2017.



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