Benutzer:Fit/Asylrecht (Deutschland)

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Das Asylrecht in Deutschland bietet politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und anderen in ihrem Heimatland bedrohten Menschen einen Rechtsanspruch auf Schutz (Asyl).

Das Asylrecht in Deutschland regelt die Zuerkennung eines Schutzstatus', von Asyl, für politisch Verfolgte, Kriegsflüchtlinge und andere in ihrem Heimatland bedrohte Menschen.

Das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte ist ein im Artikel 16a des Grundgesetzes verankertes Grundrecht. Die weiteren Rechtsgrundlagen zur Schutzstatuszuerkennung sind für den Flüchlingsschutz die Genfer Flüchtlingskonvention, für den subsidiären Schutz die EU-Richtlinie 2011/95/EU ...

...und für den Schutz vor Abschiebung das deutsche Asylgesetz. ((... ist das eigentlich ein Asylstatus, also schützt er vor Gefahren im Heimatland oder nur vor anderen mit einer Abschiebung verbundenen Problemen))

alt:

In einem weitergehenden Sinne wird unter dem Asylrecht auch die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und die Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten für subsidiär Schutzberechtigte verstanden, die im Regelfall ebenfalls im Asylverfahren und ohne besonderen weiteren Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeprüft wird. Die Erfolgsquoten der gestellten Asylanträge in Hinblick auf diese Schutzformen unterliegen größeren Schwankungen.

verändert:

Heute vor allem historisch und politisch bedeutend ist das mit Einführung des Grundgesetzes 1949 erstmals gewährte Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte, welches zunächst schrankenlos gewährt, 1993 und 2015 aber in wesentlichen Punkten überarbeitet und eingeschränkt wurde.

Ausländerrecht bzw. Ausländerrecht in Deutschland (siehe auch den Einleitungstext der Gesetzessammlung zum Ausländerrecht)

Kontingentflüchtling