Benutzer:FalcoKubny/Artikelentwurf Bochumer Bund
BochumerBund
Arbeitnehmer Vertretung
Der BochumerBund ist eine deutsche Arbeitnehmervertretung mit Sitz in Lübeck. Sie entstand am 12.05.2020 durch eine Gruppe Studierender der Hochschule für Gesundheit Bochum. Sie versteht sich als Spartengewerkschaft nur für professionell Pflegende.
Bochumer Bund | |
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Rechtsform | nicht rechtsfähiger Verein nach §54 BGB. |
Gründung | 12.05.2020 in Bochum, Deutschland |
Gründer | eine Gruppe Studierende der Hochule für Gesundheit Bochum, Gründungsvorsitzender Benjamin Jäger |
Sitz | Katenland 3 23560 Lübeck, Deutschland |
Motto | Von Pflegenden Für Pflegende |
Zweck | Arbeitnehmervertretung von professionell Pflegenden |
Aktionsraum | Bundesrepublik Deutschland |
Vorsitz | Nina Praceus und Ingo Schaffenberg |
Mitglieder | 2255 Mitglieder (Stand 11.05.2022) |
Website | www.bochumerbund.de
www.mitglied-werden.org |
Gründungserklärung:
Alle beruflich Pflegende vereinigen sich in einer ausschließlich dem Berufsstand verpflichteten politisch unabhängigen und von ihnen selbst organisierten und verwalteten Gewerkschaft.
Pflege wird zu einer Profession auf Grundlage einer generalistisch ausgerichteten, dualen akademischen Ausbildung weiterentwickelt.
Diese Ausbildung zur Pflegefachperson sollte 4 Jahre dauern. Pflegefachpersonen mir akademischem Hintergrund werden durch ihre erweiterten Fähigkeiten und Kompetenzen die pflegerische Versorgung zum Wohle der Pflegebedürftigen und der Angehörigen optimieren. Assistenzberufe werden in ihrer beruflichen Weiterbildung angemessen gefördert.
Landespflegekammern und eine Bundespflegekammer sollen die berufsständischen Interessen aller Pflegenden gegenüber der Geselschaft und nicht zuletzt gegenüber den Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen vertreten.
Die Kammern sind in diejenigen Gremien auf Länder- bzw. Bundesebene einzubinden die über pflegerelevante Angelegenheiten befinden. Die Vertreterinnen und Vertreter in diesen Gremien besitzen bei allen pflegerelevanten Entscheidungen ein Mitsprache und Mitbestimmungs Recht.
Die pflegerische Versorgung darf nicht ausschließlich wirtschaftlichen und gewinnorientierten interessen unterliegen.
Vielmehr ist Sie als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit als gesamtgesellschaftiche Aufgabe zu verstehen.
Informationen über die Qualität pflegerischer Arbeit in Einrichtungen der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie der Akutversorgung sind transparent und verständlich aufzuarbeiten und zu veröffentlichen. Sie müssen für jede interessierte Person auf unkomplizierte Weise und kostenfrei einsehbar sein, z.B. gedruckt , oder über digitale Kanäle oder Kanäle.