Benutzer:EugenFieguth/GETEC net

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GETEC net AG

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Rechtsform Aktiengesellschaft
Gründung 08. Februar 2002
Sitz Hannover, Deutschland
Leitung Dr. Karl Gerhold
Umsatz ca. 13,5 Mio. EUR (2011)
Branche Energiedienstleister
Website www.getec-net.de

Die GETEC net AG, ein Mitglied der GETEC Gruppe, ist ein in Hannover ansässiges, deutschlandweit operierendes Energiedienstleistungsunternehmen, das sich auf die Erschließung und den Betrieb von Strom- und Erdgas-Arealnetzen in gewerblich und wohnbaulich genutzten Liegenschaften als Energieversorgungsnetze spezialisiert hat.


Der Grundstein für die heutige GETEC net AG wurde bereits im Jahre 1993 mit der Gründung der Getec - Gesellschaft für Energietechnik und -management mbH durch Dr. Karl Gerhold gelegt. Das Unternehmen nutzte die Chance Anfang der 90er Jahre, um mit einer innovativen Lösung für die Wärmeversorgung im Contracting auf dem monopol- und oligopolgeprägten Energiemarkt Fuß zu fassen. Mit diesem Konzept wurde es bereits nach kurzer Zeit zum Wegbereiter des Contracting-Modells in Deutschland. Die Liberalisierung der deutschen Energiemärkte 1998 und dem am 22. Mai desselben Jahres novellierten Energiewirtschaftsgesetz eröffneten der GETEC neue Potenziale, was 1999 zum Einstieg in den Stromhandel führte. Dieser Geschäftsbereich wird 2001 in die eigenständige GETEC Energie AG (Hannover) ausgegliedert.

Am 8. Februar 2002 wurde dann die GETEC net GmbH als eine weitere von vier Tochtergesellschaften der GETEC ENERGIE HOLDING GmbH ins Handelsregister eingetragen. Mit dieser Gründung trug die GETEC-Gruppe der "Entflechtung", also der Trennung von Energielieferung und Netzbetrieb nach dem EnWG, Rechnung. Als erster Arealnetzbetreiber Deutschlands bot die GETEC net Dienstleistungen rund um die energetische Erschließung großer privater Liegenschaften wie Einkaufsparks, Industrieareale und Bürozentren an und bereits im Herbst 2002 wird das erste Arealnetz auf Basis der Verbändevereinbarung (VV I und später VV II) in Betrieb genommen.

Das Bundeskartellamt bestätigt im Jahr 2003 den positiven Wettbewerbscharakter des Geschäftskonzepts der GETEC net.

2004 fällt das Urteil zur EnWG-Konformität durch das Oberlandesgericht Düsseldorf zu Gunsten der GETEC net gegen die Klage eines renommierten Verteilnetzbetreibers in Deutschland.

Der Bundesgerichtshof trifft am 28. Juni 2005 eine Entscheidung für den Arealnetzbetrieb der GETEC net und stimmt damit der Rechtsauffassung zu, dass auch Stromnetze dem Wettbewerb unterliegen. Mit diesem Urteil ging ein dreijähriger Rechtsstreit gegen einen Netzbetreiber aus Hessen zu Ende, der wegen der Verweigerung des Anschlusses eines von der GETEC net betriebenen Netzes erforderlich wurde.

2006 erfolgt daraufhin die Prüfung und Bestätigung der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur.

Gemeinsam mit der GETEC AG und der GETEC Energie AG wird die GETEC Kommunalpartner GmbH im August 2009 gegründet. Im Herbst 2009 wird das 50ste Arealnetz in Betrieb genommen. Im selben Jahr wird die GETEC net zudem im Messstellenbetrieb aktiv, hier werden Wohnungsunternehmen und Kunden mit einem großen Filialnetz bei der Energieverbrauchserfassung organisatorisch entlastet und Optimierungspotentiale aufgezeigt.


Heute, als beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) registrierter Netzbetreiber, unterhält die GETEC net AG bundesweit 80 Strom- und Erdgas-Arealnetze (2012).



Unternehmensstruktur

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Organigramm GETEC net AG

Die GETEC net AG gehört zusammen mit den Schwestergesellschaften GETEC AG, GETEC energie AG und GETEC green energy AG zur GETEC ENERGIE HOLDING GmbH, die mit ihren bundesweit tätigen Unternehmen und Niederlassungen ein breites Spektrum Dienstleistungsprodukte im Energiemarkt anbietet.



Geschäftsfelder

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Im Rahmen der Erschließung größerer komplexer Bauvorhaben oder Liegenschaften errichtet die GETEC net in Zusammenarbeit mit Ihren Tochtergesellschaften und der Unterstützung lokaler Unternehmen Strom- und Erdgas-Verteilstrukturen und betreibt diese anschließend als Arealnetz. Außerdem bietet sie den Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen für Filialisten an.


Beispiel einer Netzstruktur eines Arealnetzbetreibers

Arealnetze sind elektrische Verteilernetze, die in ihrer Struktur und den Anforderungen an den Betrieb mit den "grossen" Netzen der renommierten Netzbetreiber (Stadtwerke und Regionalnetzbetreiber) zu vergleichen sind, sich jedoch auf einzelne "Areale" wie beispielsweise Shopping Center, Bürogebäude, Fachmarktzentren, Gewerbegebiete, größere Wohnerschließungen etc. begrenzen. Auch für den Betrieb von solchen Netzen gelten alle Pflichten und Rechte der Verteilnetzbetreiber, die in Deutschland in dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aus dem Jahre 2005 in der jüngsten Fassung und den entsprechenden Verordnungen niedergeschrieben sind. Das EnWG stellt damit die Grundlage für die Organisation und Regulierung der leitungsgebundenen Energieversorgung Strom und Erdgas dar.

Investoren und Eigentümer größerer Liegenschaften können einen Arealnetzbetreiber wie die GETEC net mit der Erschließung ihres Immobilienprojektes beauftragen, diese übernimmt dann die Herstellung eines Anschlusses an das vorgelagerte Netz, die Errichtung der elektrischen Netzbetriebsmittel (Schaltanlagen, Transformatoren, Leitungsnetz), den technisch sicheren Betrieb der Anlagen nach §4 EnWG, die Wartung und -bei Ausfall- die Entstörung der Stromnetze. Für alle Mieter und Flächennutzer bleibt die freie Wahl des Energielieferanten erhalten.

Sollten sich die Anlagen in Besitz der Eigentümer befinden, kauft oder pachtet die GETEC net diese, was meist zu einer Reduzierung der Investitionskosten führt. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Anlagen sehr jung oder technisch abgängig sind. Je nach Zustand bezahlt das Unternehmen einen Kaufpreis oder stellt im Zuge einer Sanierung, eines Umbaus oder einer Erweiterung einen Baukostenzuschuss in Rechnung. Der Netzbetrieb vor Ort wird über Verträge mit mittelständischen Handwerksbertieben und überregional tätigen Unternehmen sichergestellt.


Geschlossene Verteilernetze

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Der ursprüngliche § 110 des EnWG ist im Mai 2008 vom Europäischen Gerichtshof als gemeinschaftswidrig erklärt worden. Als Reaktion darauf wurden im geänderten § 110 EnWG vom August 2011 die Regelungen zu geschlossenen Verteilernetzen (bisher Objektnetze) an die Vorgaben der EU-Rechtsprechung angepasst.

Bislang waren Objektnetze von Vorschriften zur Entflechtung und Regulierung ausgenommen. Nach der Novellierung sind in geschlossenen Verteilernetzen alle Regelungen des EnWG für regulierte Energieversorgungsnetze umzusetzen. Die beiden einzigen Ausnahmen bilden die Vorab-Genehmigung (ex ante) und die Anreizregulierung (Benchmark). Ein geschlossenes Verteilernetz unterliegt nun nahezu vollständig der Regulierung, anders als bisher die Objektnetze.

Die GETEC net AG betreibt für Ihre Kunden die geschlossenen Verteilernetze, mit dem Vorteil

  • einer zukunftssicheren Netzform durch Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen,
  • der Abgabe des Betreiberrisikos an einen erfahrenen Netzbetreiber,
  • der Abgabe der Verantwortung für die Organisation der Stromversorgung für Dritte.


Historisch waren ausschließlich die Betreiber von Energieversorgungsnetzen für die Erfassung der Energieentnahme aus den Netzen verantwortlich. Neben den reinen Energiekosten wurde den Netzkunden auch der Aufwand für die Verbrauchserfassung an einem Lieferpunkt (Messstelle), also das Zählwesen, in Rechnung gestellt.

Seit dem 01. Januar 2009 sind im Zuge der Liberalisierung der leitungsgebundenen Energiebereiche Strom und Erdgas die Rahmenbedingungen für einen freien Wettbewerb um den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistungen geschaffen. Ein Netzkunde kann nun selbst entscheiden, wer seinen Energiezähler installiert, technisch betreut und die ausgelesenen Daten an die Marktpartner (Strom- bzw. Erdgaslieferant, Netzbetreiber etc.) übermittelt. Die GETEC metering GmbH übernimmt diese Aufgaben.

Im Rahmen des Messstellenbetriebs kümmert sie sich um die Kommunikation und Abstimmung mit dem Netzbetreiber, in dessen Netz sich der Zähler befindet, sowie die Beschaffung, Installation und Wartung von Zählern und Fernauslesegeräten.

Als Messdienstleister führt die Gesellschaft tägliche Datenfernauslesung der Messstelle durch und übermitteln die ¼-Stunden-Lastgangwerte an die Marktpartner. Auf Wunsch werden täglich die ausgelesenen Zählerdaten im Format MSCONS oder einem anderen, frei zu definierenden Format an die Kunden gesendet.

Darüber hinaus wird als Zusatzleistung eine individuelle Datenaufbereitung angeboten. Dabei sind die unterschiedlichsten Auswertungen und Vergleiche möglich, die zu einer Transparenz des Energieverbrauchs führen. Es werden Auswertungsmöglichkeiten geschaffen, die zur Optimierung der Energiebeschaffung und der damit verbundenen Kosten beitragen können. Die Verbrauchsdaten (Lastgänge) werden per Email übermittelt bzw. auf dem unternehmenseigenen Internetportal bereitgestellt.


Energielieferung

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Durch die Marktposition der GETEC-Gruppe kann die GETEC net dem Kunden elektrische Energie und Erdgas zu Marktpreisen anbieten


Soziales Engagement

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Alljährlich entrichtet die GETEC net AG im Rahmen einer Weihnachtsaktion eine Spende an...