Benutzer:Delorian/Baustelle

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Typengenehmigung (Bau)


Am 22. Februar 2019 hat die bundesdeutsche Bauministerkonferenz die Aufnahme der Typengenehmigung für bauliche Anlagen in die Musterbauordnung beschlossen.[1]


Im neuen §72a MBO wird geregelt, dass bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, auf Antrag durch die nach Landesrecht zuständige Behörde eine Typengenehmigung erteilt werden kann, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften entsprechen. Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen. Für "Fliegende Bauten" kann eine Typengenehmigung nicht erteilt werden.

Typengenehmigungen entbinden nicht von der Verpflichtung, dass trotzdem ein bauaufsichtliches Verfahren durchgeführt werden muss. In diesem müssen dann nur die bereits in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu geprüft werden.

Einige Bundesländer haben bereits beschlossen, wenn sie nicht (wie in Hamburg) bereits die Typengenehmigung (noch) in ihrer Landesbauordnung (wie zum Bauspiel Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2009) diese (wieder) einzuführen. Mit diesem Instrument soll die Errichtung von Typisierten Gebäuden oder die Anwendung modularer oder serieller Bauweisen (insbesondere im Wohnungsbau) befördert werden.


Eine Typengenehmigung (bei Kraftfahrzeugen auch: "Typgenehmigung") ist eine einheitliche Zulassung oder Genehmigung nach Prüfung durch eine Zulassungs- , Prüf- oder Genehmigungsbehörde für industrielle Produkte oder bauliche Anlagen, die nach gleicher Bauart seriell oder typisiert hergestellt oder mit gleicher Konstruktion an mehreren Stellen errichtet werden sollen. . [2] vgl. Sendung Panorama 20.</ref>

− siehe auch:

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  • Typengenehmigung (Bau)
  • Typgenehmigung (Kraftfahrzeug)
  • Typengenehmigung (Österreich)
  1. Protokoll über die Sitzung der Bauministerkonferenz am 22. Februar 2019 in Berlin, S. 10 ff.
  2. Deutsche Wohnungsbautage 2021 bis 2023. Abgerufen am 14. Juni 2023.