Benutzer:Danythetank/Privatkliniken

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== Einleitung

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In Deutschland sind Privatkliniken medizinische Einrichtungen welche meist nach §30 der Gewerbeverordnung zur Behandlung von Patienten zugelassen sind.

== Krankenhausbettenplan

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Wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist, dass solche Privatkliniken meist vor Ort nicht in den Krankenhausbettenplan aufgenommen werden. Die Aufnahme in den Krankenhausbettenplan ist Voraussetzung um Patienten als Klinik direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. dies erfolgt zumeist über das DRG-System, einem Vergütungssystem für die Ermittlung von Fallpauschalen.

== Kosten und Finanzierung

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Die meisten Krankenhäuser / Kliniken in der Bundesrepublik werden mittels der sogenannten dualen Finanzierung finanziert. Die Investitionen werden mittels Steuergelder getragen. Die laufenden Betriebskosten werden aus den Umsätzen bezahlt. Diese Finanzierungsform gilt nur für im Krankenhausbettenplan aufgenohmene Häuser. Die Höhe der verwendeten Steuermittel werden regional von der Politik festgelegt.

Es ist äußerst strittig, ob die Duale Finanzierung mit EU-Recht vereinbar ist.

Da viele, insbesondere kleinere Privatkliniken nicht im Krankenhausbettenplan gelistet sind, erhalten diese keine Zuwendung aus Steuergeldern. Diese Häuser müssen sich allein aus den laufenden Einnahmen finanzieren. Dies wird auch monotheistische Finanzierung genannt und erscheint EU konform. == Patienten der gesetzlichen Krankenkassen

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Vielen nicht bewusst, dass zahlreiche dieser Privatkliniken von Ärzten betrieben werden. Sofern diese Ärzte über eine Zulassung zur Behandlung von gesetzlichen Versicherten verfügen dürfen in diesen Einrichtungen auch GKV - Patienten ambulant behandelt werden. Die Betonung liegt auf Ambulant. eine stationäre Behandlung von GKV - Patienten ist allein den im Krankenhausbettenplan gelisteten Häusern erlaubt. Selbstverständlich gibt es auch hier seltene vereinzelte Ausnahmen. Beispielsweise für ausgesuchte Behandlungen besteht ein integrativer Versorgungsvertrag nach § 140, Sozialgesetzbuch V == Behandlungsspekturm

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Viele Privatkliniken verfügen nur über ein eingeschränktes Behandlungsspektrum. Oftmals haben sich diese auf die Behandlung weniger und ausgesuchter Erkrankungen spezialisiert. Viele Privatkliniken arbeiten auch nur im Bereich der ästhetischen Medizin und werden deshalb gerne auch Schönheitskliniken genannt.

== Interessensvertretung

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Obgleich die deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., DKG genannt, sich als Fürsprecher aller Kliniken und Krankenhäuser empfindet, fühlen sich viele kleinere Einrichtungen von der DKG nur unzureichend vertreten. Dies hat inzwischen zur Gründung weiterer Interessenverbände, beispielsweise der DTKG, ehemals Deutsche Tagesklinikgesellschaft, nunmehr Deutschen Praxisklinikgesellschaft e.V., oder aber auch der VOP, Verband der operativ tätigen Praxis- und Privatkliniken geführt.