Benutzer:DONT TALK TO MY CAT/Sicherheitsexekutive

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Das von Landespolizeidirektionen und Bundespolizei gemeinsam verwendete POLIZEI-Logo

Die Sicherheitsexekutive ist in Österreich die Gesamtheit der für die Ausübung der Sicherheitspolizei zuständigen Organe und Behörden. Das sind im Wesentlichen die Sicherheitsbehörden (Bundesminister für Inneres, Landespolizeidirektionen, Bezirkshauptmannschaften und Bürgermeister) sowie die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei und die Angehörigen einiger Gemeindewachkörper („Stadtpolizeien“). Hauptaufgabe der Sicherheitsexekutive ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung und somit unter anderem die Gewalt- und Kriminalitätsprävention. Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Sicherheitspolizeigesetz.

Der Begriff Sicherheitsexekutive bezeichnet keine Behörde und keinen Wachkörper, sondern fasst vielmehr die ansonsten rechtlich getrennten Organisationseinheiten der Sicherheitsbehörden und der Wachkörper (er bezeichnet hier vor allem den Wachkörper Bundespolizei) zusammen.

Die Sicherheitsexekutive insgesamt wird seit der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie im Jahr 2005 in der Bevölkerung zunehmend als Polizei bezeichnet; dies wird auch durch die ähnliche Namensgebung des Wachkörpers Bundespolizei und der Landespolizeidirektionen bedingt. In den Medien wird die gesamte Sicherheitsexekutive auch nur als Exekutive bezeichnet, was auch in den amtlichen Sprachgebrauch Eingang gefunden hat (so waren in den 1990er-Jahren KfZ-Kennzeichen mit dem Kürzel EX für Gendarmerie und Polizei geplant). Allgemein wird als Exekutive in Österreich daher vorrangig die Sicherheitsexekutive und nicht die Regierungsbehörden bezeichnet.[1] Der Begriff Polizei hingegen ist zur Bezeichnung einer Behörde oder eines Wachkörpers nicht in Gebrauch und wird amtlich nur im Logo der Landespolizeidirektionen beziehungsweise des Wachkörpers Bundespolizei sowie auf Uniformen, Fahrzeugen und Gebäuden verwendet.

Konkret gehören zur Sicherheitsexekutive somit alle Exekutivbediensteten („Polizisten“), die Angehörigen von Gemeindewachkörpern, die den Bezirksverwaltungsbehörden zur Besorgung des Exekutivdienstes beigegeben sind und sämtliche Sicherheitsbehörden.

Die Sicherheitsexekutive bestand bis im Jahr 2005 aus den drei selbständigen Wachkörpern Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps sowie den als Sicherheitsbehörden eingerichteten Bundespolizei- und Sicherheitsdirektionen, den Bezirksverwaltungsbehörden und dem Bundesminister für Inneres. Durch die Überführung der selbständigen Wachkörper in die Bundespolizei änderte sich vorerst nichts an der Struktur der Sicherheitsbehörden. Diese wurden im Jahr 2012 neu strukturiert; die Bundespolizei- und Sicherheitsdirektionen gingen in den Landespolizeidirektionen auf.

Aufgaben und Befugnisse

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Rechtsgrundlagen

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Die wesentliche Rechtsgrundlage ist das Sicherheitspolizeigesetz. Die Definition des Begriffes Sicherheitsexekutive lautet:

„(5) Die Sicherheitsexekutive besteht aus den Sicherheitsbehörden und den diesen beigegebenen oder unterstellten Wachkörpern.“

§ 5 Abs. 5 SPG

Die beschriebenen Sicherheitsbehörden werden in den Artikeln 78a bis 78c des Bundes-Verfassungsgesetzes und in § 4 Sicherheitspolizeigesetz definiert. Die Definition der Wachkörper findet sich grundsätzlich in Art. 78d Bundes-Verfassungsgesetz und der Wachkörper Bundespolizei selbst wird durch § 5 Abs. 6 Sicherheitspolizeigesetz definiert. Die jeweiligen Gemeindewachkörper werden auf Verordnung der Bürgermeister aufgestellt und durch Anzeige an die Bundesregierung rechtswirksam eingerichtet.

Die Aufgaben der Sicherheitsexekutive werden im Sicherheitspolizeigesetz definiert, weitere Zuständigkeiten finden sich in über 80 Bundesgesetzen.

Genau angeführt sind die Aufgaben der Sicherheitsexekutive im zweiten Teil des Sicherheitspolizeigesetzes (§§ 19 bis 27a). Die Sicherheitsbehörden haben demnach als erste Hauptaufgabe die Pflicht, Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentümer von Menschen jedenfalls durch die sogenannte erste allgemeine Hilfeleistungspflicht zu schützen und als zweite Hauptaufgabe die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten. Zu letzterer Aufgabe zählt nach dem Sicherheitspolizeigesetz beispielsweise die Gefahrenabwehr, der vorbeugende Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die sicherheitspolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung.

Sicherheitsbehörden

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Die zur Sicherheitsexekutive gehörenden Sicherheitsbehörden sind:

Seit der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie zählen nur mehr der Wachkörper Bundespolizei sowie die den Bezirksverwaltungsbehörden zur Besorgung des Exekutivdienstes beigegebenen und somit nicht automatisch alle Gemeindewachkörper zur Sicherheitsexekutive.

Organisationsstruktur des Wachkörpers Bundespolizei

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Der Wachkörper Bundespolizei als Teil der Sicherheitsexekutive ist nach militärischem Muster eingerichtet und organisiert; die Organisationsstruktur gliedert sich wie folgt: auf Ebene des Bundesministeriums für Inneres eingerichtet:

den Landespolizeidirektionen unterstellt:

auf Ebene der Landespolizeidirektionen eingerichtet:

Mit 1. Jänner 2017 hatte die Bundespolizei einen Personalstand von 28.702 Exekutivbediensteten, die in über 1000 Dienststellen eingesetzt sind. Die Bundespolizei ist damit der größte Wachkörper in Österreich und auch in der Sicherheitsexekutive an sich, der nächstgrößere Wachkörper, der zur Sicherheitsexekutive zählt, ist die Stadtpolizei Baden mit rund 35 Planstellen.[2][3]

Rezeption und Kritik

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Wahrnehmung in der Kunst

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Einzelnachweise

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  1. Exekutive. In: politik-lexikon.at. Verlag Jungbrunnen, abgerufen am 8. Dezember 2018.
  2. Die Illusion mit den vielen neuen Polizisten. In: addendum.org. Michael Fleischhacker, 21. März 2018, abgerufen am 8. Dezember 2018.
  3. Andreas Fussi: FP um Stadtpolizei und Sicherheit besorgt. In: noen.at. 21. März 2018, abgerufen am 8. Dezember 2018.

Kategorie:Organisation der Polizei (Österreich)