Benutzer:DONT TALK TO MY CAT/Kriminalpolizei (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kokarde des Kriminaldienstes der Bundespolizei

Die Kriminalpolizei bezeichnet in Österreich gemäß Strafprozeßordnung die Wahrnehmung der Aufgaben im Dienste der Strafrechtspflege. Ausgeführt wird die Kriminalpolizei unter anderem durch die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei im Auftrag der jeweiligen Sicherheitsbehörden. Für Fälle, die einen besonderen Aufwand erfordern, sind neun Landeskriminalämter sowie das Bundeskriminalamt in Wien eingerichtet. Die Sicherheitsbehörden handeln bei der Ausführung der Kriminalpolizei in Absprache mit beziehungsweise auf Weisung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft.

Begriffserklärung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Kriminalpolizei ist in § 18 Strafprozeßordnung definiert:

„(1) Kriminalpolizei besteht in der Wahrnehmung von Aufgaben im Dienste der Strafrechtspflege (Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG).“

§ 18 Abs. 1 StPO

Mit diesem Begriff wird somit keine Organisationseinheit eines Wachkörpers oder einer Behörde beschrieben, sondern entsprechend dem Begriff „Polizei“ als eine staatliche Aufgabe lediglich die Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben.

Die Aufgabe der Kriminalpolizei wurde im Zuständigkeitsbereich der Gendarmerie von dieser selbst ausgeübt. Das Groß der kriminalpolizeilichen Arbeit fand direkt auf den Gendarmerieposten statt, aufwändigere Fälle wurden von den bei den Landesgendarmeriekommanden eingerichteten Landeskriminalabteilungen bearbeitet.

Für die Reichshaupt- und Residenzstadt Wien wurde im Jahr 1872 ein Institut der k. k. Polizeiagenten in Wien eingerichtet, welches nur für den Kriminaldienst zuständig war. Nach der Gründung der Republik ging dieses Institut im Jahr 1919 im Kriminalbeamtenkorps auf, welches 2005 in die Bundespolizei eingegliedert wurde. Von 1853 bis 2002 bestand zudem das als K. k. Sicherheitsbureau gegründete Sicherheitsbüro in Wien, welches im Zuge der Einrichtung des Bundeskriminalamtes und der Zentralisierung der Polizeiorganisation, die auch die Auflösung der Kriminalkommissariate zu Folge hatte, unter der Bundesregierung Schüssel I aufgelöst wurde. Im Jahr 2008 kam es erneut zu Reformen im Bereich des Kriminaldienstes und schließlich wurden mit der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 die Landeskriminalämter als den neuen Landespolizeidirektionen untergeordnete Dienststellen definiert.[1][2][3]

Aufgaben und Befugnisse

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rechtsgrundlagen und Definition

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kriminalpolizei als von Behörden des Bundes beziehungsweise der Länder im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung wahrgenommene Aufgabe ergibt sich aus Art. 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes. In der Strafprozeßordnung wird die Organisation der für die Kriminalpolizei zuständigen Behörden und die Zuständigkeiten dieser beschrieben. Aus dem Strafgesetzbuch lassen sich die jeweiligen Tatbestände (Vergehen und Verbrechen) ableiten, die die die Kriminalpolizei ausübenden Behörden zu ermitteln und aufzuklären haben.

Ermittlungsverfahren

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß §§ 98 ff. StPO haben die Sicherheitbehörden das Ermittlungsverfahren im Einvernehmen, sonst auf Weisung der Staatsanwaltschaft zu führen. Nach Anzeige einer strafbaren Handlung haben die Sicherheitsbehörden dieser jedenfalls nachzugehen und es ist ein Amtsvermerk anzulegen. Darauffolgend werden weitere Erhebungen auf Grundlage der Strafprozeßordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes sowie Vernehmungen (nominiert in § 153 StPO) durchgeführt. Währenddessen und vor allem in langwierigen Ermittlungsverfahren sind der Staatsanwaltschaft laufend Zwischenberichte zu übermitteln. Sobald das Ermittlungsverfahren beendet ist, wird ein Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt und diese entscheidet über die weitere Vorgehensweise (Anklage, Einstellung des Verfahrens, Diversion).

Sicherheitsbehörden

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausübung der Kriminalpolizei obliegt den Sicherheitsbehörden, das sind:

Organisation im Wachkörper Bundespolizei

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, insbesondere die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei, versehen für die Sicherheitsbehörden den kriminalpolizeilichen Exekutivdienst. Im Wachkörper Bundespolizei wird der Kriminaldienst in den Polizeiinspektionen neben den sonstigen Aufgaben erledigt und von den Bezirkspolizeikommanden koordiniert, für aufwändigere Fälle sind die Landeskriminalämter eingerichtet. Das Bundeskriminalamt ist für die Koordination und die operative Ermittlung in besonders aufwändigen Fällen eingerichtet und zudem für die Kooperation mit Behörden anderer Staaten zuständig.

Die in den Landeskriminalämtern sowie im Bundeskriminalamt Beschäftigten sind – genau wie die die Kriminalpolizei ausübenden Polizisten in den Polizeiinspektionen beziehungsweise Bezirkspolizeikommanden – Angehörige des Wachkörpers Bundespolizei und damit Exekutivbedienstete, wobei vereinzelte Beamte bei den Landespolizeidirektionen auch Angehörige des Rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden (Polizeijuristen) sind.

Gemeindewachkörper

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß § 18 StPO ist es möglich, Gemeindewachkörper auf Antrag des jeweiligen Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Kriminalpolizei der Bezirksverwaltungsbehörde zu unterstellen.

Polizeiliche Kriminalstatistik

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht die jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik zur Darstellung der Kriminalität in Österreich. Für das Jahr 2017 wurden insgesamt 510.536 Anzeigen mit einer Aufklärungsquote von 50,1 Prozent ausgewiesen.[4]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Werner Sabitzer: Geschichte des Kriminaldienstes bis 1960. In: polizei.gv.at. Landespolizeidirektion Wien, abgerufen am 8. Dezember 2018.
  2. Michael Simoner: Aus für Hochburg der "Kieberer". In: derstandard.at. 22. Juli 2001, abgerufen am 8. Dezember 2018.
  3. Polizeireform - ein Jahrzehnt der Umstrukturierungen. In: trend.at. 28. Januar 2014, abgerufen am 8. Dezember 2018.
  4. Polizeiliche Kriminalstatistik 2017. In: bundeskriminalamt.at. Bundeskriminalamt, abgerufen am 8. Dezember 2018.

Kategorie:Kriminalpolizei (Österreich)