Benutzer:Conzul/Polizeipräsidium Köln

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Das Polizeipräsidium Köln ist zustänige Behörde für die Stadtregion Köln/Leverkusen und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstellt.

Zuständig ist das Polizeipräsidium mit rund 5.000 Polizeibeschäftigten für ca. 1,16 Millionen Bürger in der Stadtregion Köln/Leverkusen.
Sitz der Behörde ist der Walter-Pauli-Ring 2-6 in 51103 Köln.

Behördenleiter ist Polizeipräsident Klaus Steffenhagen.

Gliederung der Behörde

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Das Polizeipräsidium gliedert sich nach dem Polizeiorganisationsgesetz NRW (POG NRW) wie folgt:

Behördenleitung

  • Polizeipräsident mit
    • Leitungsstab (LS)
      • Persönlicher Referent (PRPP)
      • Dezernat LS 1 - Behördenstrategie und Controlling
        • LS 11 - Sachgebiet Strategie und Controlling
        • LS 12 - Sachgebiet Innenrevision
      • Dezernat LS 2 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
        • LS 21 - Sachgebiet Pressestelle
        • LS 22 - Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit

Direktion Gefahrenabwehr/ Einsatz (Dir. GE)

  • Direktionsleitung mit
    • Direktionsführungsstelle
    • Polizeiinspektion Mitte
    • Polizeiinspektion Südwest
    • Polizeiinspektion West
    • Polizeiinspektion Nordwest
    • Polizeiinspektion Nordost
    • Polizeiinspektion Südost
    • Polizeiinspektion Leverkusen

Den Polizeiinspektionen sind insgeamt 14 Polizeiwachen (PW) angegliedert, diese sind für die einzelne Stadtteile und Gemeinden im jeweiligen Inspektionsbezirk zuständig.
Die Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz ist mit 1.200 Beamtinnen und Beamten die stärkste Direktion.

Direktion Kriminalität (Dir. K)

  • Direktionsleitung mit
    • Direktionsführungsstelle
    • Kriminalinspektion 1 (Gewaltdelikte)
    • Kriminalinspektion 2 (Organisierte Kriminalität / Bandenkriminalität)
    • Kriminalinspektion 3 (Vermögens, Korruptions- und Beamtendelikte, Computerkriminalität, Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen)
    • Kriminalinspektion 4 (Polizeilicher Staatsschutz)
    • Kriminalinspektion 5 (Regionale Kriminalitätsbearbeitung)
    • Kriminalinspektion 6 (Querschnittsaufgaben)
    • Kriminalinspektion 7 (Eigentumsdelikte)
    • Kriminalinspektion 8 (Operative Kriminalitätsbekämpfung)

Jeder Kriminalinspektion sind bis zu neun Kriminalkommissariate (KK) zugeordnet.

Direktion Verkehr (Dir. V)

  • Direktionsleitung mit
    • Direktionsführungsstelle
    • Verkehrsinspektion 1 (Unfallbekämpfung)
    • Verkehrsinspektion 2 (Verkehrsunfallbearbeitung/Anzeigenbearbeitung)
    • Verkehrsinspektion 3 (Autobahnpolizei)

Den Verkehrsinspektionen 1 und 2 sind Verkehrskommissariate (VK), der Verkehrsinspektion 3 sind Autobahnpolizeiwachen (APW), ein Einsatztrupp sowie ein Verkehrsdienst nachgeordnet.

Direktion Zentrale Aufgaben (Dir. ZA)

  • Direktionsleitung mit
    • Direktionsbüro
    • Zentralinspektion 1 (Lagezentrum/Einsatzunterstützung)
    • Zentralinspektion 2 (Führungs- und Einsatzmittel (Service))
    • Zentralinspektion 3 (Zentrale Dienste)
    • Zentralinspektion 4 (Polizeiärztlicher Dienste)
    • Bereitschaftspolizei mit
    • Spezialeinheiten mit
      • Führungsstelle
    • Spezialeinsatzkommando/Verhandlungsgruppe mit
    • Mobiles Einsatzkommando/Technische Einsatzgruppe

Anders als bei den übrigen Polizeipräsidien in NRW als reine "Verwaltungsdirektion" geführt, nimmt die Direktion Zentrale Aufgaben beim Polizeipräsidium Köln die operative und technische Einsatzunterstützung wahr, sie deckt die „klassische Verwaltung“ ab und ihr sind „besondere Aufgaben“, wie die Bereitschaftspolizei, SEK's und MEK's, übertragen.
Die Zentralinspektionen sind nochmals untergliedert in einzelne Dezernate und Sachgebiete.

sonstige Vertretungen / Beauftragte / Polizeibeirat

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sonstige Vertretungen:

  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Jungend- u. Auszubildendenvertretung


sonstige Beauftragte/Ansprechpartner:

  • Behördenbeauftragte in Schwerbehindertenangelegenheiten (BSA)
  • Beschwerdestelle nach dem AGG:
  • Jugendschutzbeauftragter (JB)/ Koordinator "Haus des Jugendrechts"
  • Kontaktbeamter muslimische Institutionen (KMI)
  • Opferschutzbeauftragter (OSB)
  • Sportbeauftragter


Polizeibeirat:
Nach §§ 15-19 Abschnitt 5 POG sind die Kreispolizeibehörden in NRW zur Einrichtung von Polizeibeiräten verpflichtet.
Diese sind das Bindeglied zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei.
Der Polizeibeirat soll das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihnen fördern, die Tätigkeit der Polizei unterstützen sowie Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.


Das Dienstgebäude befindet sich seit 2001 am Walter-Pauli-Ring 2-6 im Stadtteil Kalk. Zuvor hatte das Polizeipräsidium seinen Dienstsitz seit den 1960er Jahren am Waidmarkt im Georgsviertel.