Benutzer:Claus aus Leipzig/Artikelentwurf

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Eine Investiturkommission (französisch commission d’investiture) ist ein Parteiorgan, das bei vielen Parteien in Frankreich für die Aufstellung von Kandidaten im Namen der Partei bei staatlichen Wahlen zuständig ist.

Die Bedeutung im Überblick

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Dem zentralistischen Aufbau des französischen Staates entsprechend haben viele französische Parteien eine in der Satzung verankerte nationale Investiturkommission (commission nationale d’investiture), die die Kandidaten der Partei für verschiedene staatliche Wahlen auswählt oder zumindest bestätigt. Zu diesen Wahlen gehören typischerweise nicht nur die Wahlen zur Nationalversammlung und zum Senat, sondern auch Wahlen auf regionaler oder lokaler Ebene, inklusive Wahlen in größeren Kommunen. Im formalen Sinn variiert die Verbindlichkeit der Auswahl der Kommission von vollständiger Verbindlichkeit für die Partei bis zu einem exklusiven Vorschlagsrecht für einen Kleinen Parteitag, auf welchem dann ein derartiger Vorschlag genehmigt wird.

Historische Entwicklung

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Historisch erfolgte eine derartige Aufstellung der Kandidaten bereits 1958 durch die im selben Jahr gegründete gaullistische Partei Union pour la Nouvelle République (UNR).[1] In dieser Tradition hat auch die 2015 gegründete konservative Partei UMP (ab 2015 Les Républicains) stets eine solche Kommission gehabt.[2] Heutzutage haben die Parteien, die als Mitte-rechts bis rechts wahrgenommen werden, in der Regel eine institutionalisierte nationale Investiturkommission, während Parteien, die als dezidiert links wahrgenommen werden, in der Regel keine haben.

Aktuelle Situation

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Parteien mit Investiturkommission

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Zu den Parteien mit nationaler Investiturkommission zählen Renaissance[3], Les Républicains[4], Rassemblement National[5], Union des démocrates et indépendants (UDI)[6] und Horizons[7].

Die Verbindlichkeit der Auswahl durch die Kommission ist unterschiedlich: Bei Les Républicains müssen die Aufstellungen von der Kommission bestimmten Kandidaten noch durch den Conseil National (deutsch: Nationalrat, entspricht einem Parteirat oder Kleinen Parteitag) bestätigt werden, bei Horizons hat das Bureau (deutsch: Präsidium) das letzte Wort, bei den anderen genannten Parteien ist die Auswahl durch die Kommission für die Partei verbindlich.

Die Zuständigkeit für die Auswahl von Kandidaten variiert, wobei bei keiner der genannten Parteien die Kommission nur für Wahlen auf nationaler Ebene zuständig ist: Beim Rassemblement National betrifft sie alle Wahlen, bei Les Républicains alle Wahlen mit Ausnahme von Kommunalwahlen in kleineren Gemeinden, bei UDI alle Wahlen mit Ausnahme von Départementswahlen und Kommunalwahlen in kleineren Gemeinden und bei Renaissance alle Wahlen mit Ausnahme von Départementswahlen und Kommunalwahlen. Darüber hinaus müssen bei UDI und teilweise auch Renaissance lokal bestimmte Kandidaten von der nationalen Investiturkommission bestätigt werden.

Unterschiedlich geregelt ist das Zustandekommen der Kommission. Bei Les Républicains besteht diese aus wenigen in der Satzung bestimmten Amts- und Mandatsträgern, beim Rassemblement National wird sie vom Präsidenten eingesetzt, bei den anderen genannten Parteien wird sie vom Parteivorstand eingesetzt oder es wird ein Mischsystem angewandt.

Parteien ohne Investiturkommission

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Bei der Parti Socialiste (PS)[8], bei Europe Écologie–Les Verts (EÉLV)[9] und bei der Parti communiste français (PCF)[10] erfolgt die Aufstellung der Kandidaten im Wesentlichen durch Versammlung oder in direkter Abstimmung auf einer Ebene, die der jeweiligen staatlichen Wahl angepasst ist. Beim Mouvement démocrate (MoDem) erfolgt die Aufstellung durch das Conseil National.

La France insoumise kann als Sonderfall betrachtet werden, da es sich nach eigenem Anspruch um eine Bewegung handelt, es aber keine Partei im rechtlichen Sinne ist. Ein eingetragener Verein, Association La France insoumise, fungiert als Partei, dieser hat jedoch nur drei Mitglieder, unter anderem Jean-Luc Mélenchon.[11]

Internationaler Vergleich

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Wenn auch in Frankreich für die Nationalversammlung nach Mehrheitswahl in Wahlkreisen (mit bis zu zwei Wahlgängen) gewählt wird, so werden unabhängig von der Existenz einer Investiturkommission die Kandidaten für die Nationalversammlung stets auf nationaler Ebene ausgewählt. Eine Auswahl auf Wahlkreisebene wie in Großbritannien oder den USA oder auch in Deutschland bei Direktkandidaten ist in Frankreich nicht üblich. Hierbei ist auch die große Zersplitterung des französischen Parteiensystems zu beachten, welches oftmals Absprachen zwischen Parteien nahe legt.

Im direkten Vergleich mit Deutschland ist der zentralistische Aufbau der Französischen Republik im Vergleich mit dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. In Deutschland müssen Parteien dezentral entsprechend der Staatsstruktur organisiert sein und die Aufstellung der Kandidaten oder Listen für Wahlen muss entsprechend erfolgen. Aber auch bei Beachtung der korrekten Parteiebenen (z.B. Landesverband für Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl) wäre eine in der Satzung verankerte Kommission wie beschrieben zur Bestimmung der Kandidaten der Partei nicht nur mit entsprechenden Wahlgesetzen wie dem Bundeswahlgesetz, sondern auch mit dem grundgesetzlich verankerten Demokratieprinzip (insb. Art. 21 Abs. 1 GG) unvereinbar.[12]

Einzelnachweise

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  1. Jérôme Pozzi: Les Mouvements Gaullistes. Hrsg.: Presses universitaires de Rennes. Chapitre III. L’Union pour la nouvelle République (UNR) : organisation et pratiques du pouvoir ; Autour des élections législatives de novembre 1958 (openedition.org): „Pour sélectionner les candidats qui souhaitent se présenter sous les couleurs de l’UNR, R. Frey met en place une commission des investitures, dont les membres les plus actifs sont J. Baumel, J. Richard, Ch. de La Malène et A. Fanton.“
  2. Laure Squarcioni: Devenir candidat en France : règles et pratiques de sélection au PS et à l’UMP pour les élections législatives. Hrsg.: Politique et Sociétés. Volume 36, numéro 2, 2017 (erudit.org).
  3. Renaissance (Hrsg.): Association loi de 1901 – Statuts. Article 19 : La Commission nationale d’investiture (parti-renaissance.fr [PDF]).
  4. Les Républicains: Statuts. 2021, Article 39 La commission nationale d'investiture (republicains.fr [PDF]).
  5. Rassemblement National: Règlement intérieur du Rassemblement National. ARTICLE 13 – Investitures (rassemblementnational.fr).
  6. Union des Démocrates et Indépendants: Statuts. 2018, Article 21 : Commission Nationale d’Investiture (parti-udi.fr [PDF]).
  7. Horizons: Statuts du parti Horizons. 2021, Article 10 – Bureau und Article 15 – Commission nationale d’investiture (horizonsleparti.fr).
  8. Satuts du parti socialiste. 2021, E – Élections politique, désignation des candidats, groupes socialistes (parti-socialiste.fr).
  9. Europe Écologie Les Verts (Hrsg.): Réglement intérieur. III-1-1 Subsidiarité (eelv.fr [PDF]).
  10. Parti Communste français (Hrsg.): Les statuts du Parti Communste français. 20. Candidatures (pcf.fr).
  11. Pierre Maurer: LFI, le parti aux trois adhérents : plongée au cœur du fonctionnement de ce mouvement. Hrsg.: le Parisien. 20. Februar 2023 (leparisien.fr).
  12. Der Bundeswahlleiter: Hinweise zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen für Bundestagswahlen. 3. Februar 2021 (bundeswahlleiterin.de [PDF]).