Benutzer:Blag ste/Blumer-Lehmann

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Blag ste/Blumer-Lehmann

Dateiname.svg
Rechtsform GmbH [1]
Sitz Ort Schweiz Schweiz
Mitarbeiterzahl [2]
Umsatz Mio. EUR[3] [4]
Stand: 31. Dezember 2015

Die Name GmbH & Co, KG (Rechtsform nicht Teil des Lemmas) ist.......Kurze Zusammenfassung bzw. Einleitung.

Hier bitte den Schwerpunkt setzen. gerne auch mit Gliederung wie z.B.:

Alle Aussagen neutral fomulieren und gut belegen Nutze dazu bitte die folgenden Formatvorlagen:

    • <ref>{{Literatur | Autor= | Titel= | Auflage= | Verlag= | Ort= | Datum= | ISBN= | Seiten=}}</ref>(Buch)
    • <ref>{{Literatur | Autor= | Titel= | Sammelwerk= | Band= | Nummer= | Datum= | Seiten= | DOI=}}</ref>(Zeitung)
    • <ref>{{Internetquelle |autor= |url= |titel= |werk= |hrsg= |datum= |zugriff=2016-05-27}}</ref>(Internet)

Bedeutung für die Branche

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[5]

Bitte hier kurz und neutral. Keine Werbetexte!!!.

Kurze Aufstellung der Mutter u. Tochterunternehmen bzw. Standorte im In u. Ausland[6]

  • Hier können Bücher aufgelistet werden, die sich mit dem Unternehmen Beschäftigen. (bei [<<hier Link oder entfernen>> Google Books])[7]


Einzelnachweise

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  1. Erfülltes Relevanzkriterium: an einer deutschen Börse im regulierten Markt oder in einem gleichwertigen Börsensegment in anderen Staaten gehandelt werden
  2. Erfülltes Relevanzkriterium 1000 Vollzeitmitarbeiter
  3. Jahresabschluss im Bundesanzeiger
  4. Erfülltes Relevanzkriterium 100 Mio €
  5. Erfülltes Relevanzkriterium: bei einer relevanten Produktgruppe oder Dienstleistung eine marktbeherrschende Stellung oder innovative Vorreiterrolle haben (unabhängige Quelle erforderlich)
  6. Erfülltes Relevanzkriterium: mindestens 20 Betriebsstätten im Sinne von Art. 5 OECD-MA DBA (Onlineversion, pdf, 237 kB) besitzen (damit sind eigene Zweigniederlassungen, Produktionsstandorte, Filialen, Ladengeschäfte eingeschlossen, nicht jedoch unabhängige Handelsvertreter oder Vertriebspartner) und dabei (als Gesamtunternehmen) wenigstens einer Großen Kapitalgesellschaft entsprechen (etwa im Sinne § 267 dHGB, § 221 öUGB)
  7. Die Entscheidung für oder gegen die Aufnahme in eine Enzyklopädie richtet sich auch danach, ob Personen, Ereignisse oder Themen mit aktuell breiter Öffentlichkeitswirkung nach sinnvollem Ermessen auch zeitüberdauernd von Bedeutung sein werden.
    Auch anhaltende öffentliche Wahrnehmung kann ein Anhaltspunkt für Relevanz sein.
    Einträge in einem anerkannten Lexikon oder einer anerkannten Enzyklopädie beziehungsweise in einem fachspezifischen Nachschlagewerk (vgl. auch die Kategorie:Lexikon) sprechen für die Relevanz eines Gegenstands, Begriffes oder einer Person.

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Kategorie:Gegründet JJJJ