Benutzer:Baum64/Abfallwirtschaftsgesetz (Österreich)

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Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)

Inkrafttretensdatum 11.12.2021


Index 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Ziele und Grundsätze

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Das Gesetz lehnt sich an das Vorsorgeprinzip und der Nachhaltigkeit an. Schädliche Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze sowie deren Lebensgrundlagen sollen vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.[1] Fokuspunkte werden dabei gelegt auf:

  • Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich zu halten
  • Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen, Deponievolumen) geschont werden
  • Stofflichen Verwertung von Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotential aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe oder Produkte aus Primärrohstoffen und nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt.

Einzelnachweise

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  1. Abfallwirtschaftsgesetz. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), abgerufen am 4. Oktober 2022.