Benutzer:Baronsch/Getrennterziehend

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Der Begriff Getrennterziehend wird für Familien nach Trennung oder Scheidung genutzt und

beschreibt, dass diese Familien getrennt lebend und getrennt erziehend sind.

Getrennterziehend ist eine Regelung bei der beide Eltern auch nach Scheidung oder Trennung,

wechselnd bzw. abwechselnd weiterhin die Betreuung und Erziehung für ihre Kinder leisten.

Die Betreuung und Erziehung der Kinder durch die getrennt lebenden und getrennt erziehenden

Eltern kann zu gleichen Anteilen oder zu sehr unterschiedlichen Anteilen erfolgen.

Dies basiert u.a. auf den Ideen und den Staatenpflichten die sich aus der Kinderrechtskonvention

der Vereinten Nationen ergeben.

Kinder haben demnach das Recht auf beide Eltern und auf die enge Beziehung zu beiden Eltern

(KRK u.a. Art. 18).

Ebenso ist der Schutz auf Privatleben und Familienleben in der Europäischen

Menschenrechtskonvention geregelt bzw. verankert (EMRK Art. 12).

In der konkreten zeitlichen Umsetzung ergibt sich eine breite Vielfalt von Betreuungsvarianten.

Ebenso kann die Wohnsituation sehr verschieden geregelt werden. Besonders bekannt sind z.B. die

Regelungen der Doppelresidenz sowie des Nestmodells.

Die Popularität der gemeinsamen Getrennterziehung hat in den vergangenen 10 Jahren sprunghaft

zugenommen.

Inzwischen wird geschätzt, dass 85 % der Trennungsfamilien als Getrennterziehend einzustufen

sind, d.h. die Betreuung und Erziehung der Kinder auch nach Trennung oder Scheidung weiterhin

gemeinsam leisten.

Nur 5 % der Familien werden als real Alleinerziehend eingeschätzt (Verwitwet, Krankheit oder

sonstige Verhinderung des zweiten Elternteils).

Insbesondere auffallend ist in Deutschland der hohe Anteil von 10 % unechter oder vorgetäuschter

Alleinerziehender.

Hierunter können z.B. gemeinsam zusammenlebende biologische Eltern fallen, die offiziel

gegenüber den Behörden angeben "Vater unbekannt".

Hierunter können oftmals auch sogenannte willkürlich oder mutwillig allein erziehende Elternteile

fallen, die den zweiten bestens geeigneten Elternteil aus dem Leben der Kinder herausdrängen.

Die fortschrittliche und moderne Getrennterziehung gilt laut der internationalen Familienforschung

als bestes Betreuungsmodell für Kinder nach Trennung oder Scheidung der Familien.

Sehr weit verbreitet ist die Getrennterziehung in vorbildlichen und modernen Gesellschaften wie

z.B. in Skandinavien.

Die moderne Rechtsprechung der Familiengerichte bevorzugt inzwischen ebenso die maximale

gemeinsame Ressourcennutzung in Form der Getrennterziehung.

Für Familien die noch in Konflikten sind, erfolgt regelmäßig eine Differenzierung zwischen CoElternschaft und Paralleler-Elternschaft.

Die moderne Getrennterziehung entspricht den fortschrittlichen Ideen des Equal Care und wird für

Trennungsfamilien voraussichtlich dauerhaft die vorherrschende Betreuungsvariante für Kinder.

https://www.netzwerk-getrennterziehend.de/

Einzelnachweise

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https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/chancen-und-teilhabe-fuer-familien/

alleinerziehende/allein-und-getrennterziehende-foerdern-und-unterstuetzen-73552

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/getrennt-lebende-eltern-wollen-gemeinsamerziehen-117378

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/gemeinsam-getrennt-erziehen-186696

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/chancen-und-teilhabe-fuer-familien/gemeinsamgetrennt-erziehen

https://www.netzwerk-getrennterziehend.de/Fachtagungen/

https://www.netzwerk-getrennterziehend.de/Kinderrechtskonvention/

Schwarzweißfoto einer alleinerziehende Witwe mit sieben Kindern im Jahr 1915, die nach dem Werksunfalltod ihres Mannes für eine kostenlose Werkswohnung kämpfte und sie erhielt.
Alleinerziehende Witwe Wilhelmine Krämer im Jahr 1915 vor der Werkswohnung, für die sie nach dem Werksunfalltod ihres Mannes kostenfreies Wohnrecht erkämpfte.