Benutzer:Backlit/Halten

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Im Straßenverkehr ist Halten eine gewollte Fahrtunterbechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist.[1] Halten ist im verkehrsrechtlichen Sinne zu den Begriffen Warten und Parken abgegrenzt.

Halten in diesem Sinne ist nicht das Anhaltenmüssen oder Liegenbleiben wegen einer Fahrzeugpanne.[2]

An welchen Stellen Halten unzulässig ist, regelt § 12 StVO. Haltverbot


Einzelnachweise

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  1. VwV StVO zu § 12
  2. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, S. 532

Kategorie:Straßenverkehr