Amtsgericht Rodach
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Das Amtsgericht Rodach war von 1879 bis 1943 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rodach im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha und ab 1920 in Bayern.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Rodach, dem heutigen Bad Rodach gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem des Herzoglichen Justizamts Rodach des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha war. Es wurde 1920 bayerisch und war dem Landgericht Coburg unterstellt. Das Amtsgericht wurde 1943 aufgelöst[1] und der Sprengel dem Amtsgericht Coburg zugeordnet.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amtsgericht war in einen ehemaligen Jagdschloss des Herzogs von Sachsen-Coburg untergebracht.[2]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Handbuch der Justizverwaltung. Bearbeitet im Büro des Reichsjustizministeriums, R. v. Decker’s, G. Schenck, Berlin 1942
- ↑ Baudenkmäler in Bad Rodach, S. 9. beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Abgerufen am 29. August 2015.