Wikipedia:WikiProjekt Frauen in Gesellschaftsbereichen/Workshop zu weiblichen Bezeichnungen

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Workshop: Weibliche Bezeichnungen

Hier entsteht ein Workshop zur Einfügung von weiblichen Bezeichnungsformen in Einleitungen von Artikeln zu Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen.

Beobachtungsliste: Spezial:%C3%84nderungen an verlinkten Seiten?hidebots=1&hidecategorization=1&target=Wikipedia%3AWikiProjekt+Frauen+in+Gesellschaftsbereichen%2FWorkshop+zu+weiblichen+Bezeichnungen&limit=999&days=30&enhanced=1&urlversion=211

  1. Männliche/weibliche Bezeichnungen: „Artikel werden unter dem maskulinen Bezeichner (siehe generisches Maskulinum) angelegt.“
  2. Namenskonventionen für Kategorienamen: „grundsätzlich im Singular … im Allgemeinen im generischen Maskulinum“
  3. Kein Binnen-I und andere Genderschreibweisen: „Es sollte darauf geachtet werden, dass immer klar ist, ob Menschen eines bestimmten Geschlechts oder Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht gemeint sind.“
  1. Weibliche Berufsbezeichnungen als Weiterleitungen (Diskussion 2010)
  2. Weibliche Bezeichnungen in Vorlagen (Diskussion 2007)
Beruf(28 K, 29 S)
  1. Arzt:
    Ein Arzt oder eine Ärztin ist eine medizinisch ausgebildete und zur Ausübung der Heilkunde zugelassene Person. Der Arztberuf gilt der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten, Leiden oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und umfasst auch ausbildende Tätigkeiten.
    Ärzte stellen sich in den Dienst der Gesundheit und sind bei ihrem Handeln moralischen und ethischen Grundsätzen verpflichtet (siehe etwa die Genfer Deklaration des Weltärztebundes). […]
  2. Autor:
    Autor, weiblich Autorin, von lateinisch auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“, früher und englisch author, seit dem 17. Jahrhundert auch Verfasser genannt, bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschaffen hat. Diese Person hat die Autorschaft an dem Werk (siehe auch Anerkennung der Urheberschaft, Mehrautorenschaft, Schöpfungshöhe). Autoren verfassen im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Die Werke können auch illustriert sein und mehr Bilder als Text enthalten, beispielsweise Bilderbücher, Comics oder Fotoromane.
    Daneben und mit ähnlich rechtlichem Beiklang werden auch Urheber von nicht literarischen Werken als „Autoren“ bezeichnet, etwa von Software, Autorenfilmen oder Musik. Erfinder von modernen Gesellschaftsspielen (Autorenspiele: German-style games „Spiele im deutschen Stil“) werden als „Spieleautor“ bezeichnet. Im Regelwerk der Zoologie (Tierkunde) gilt traditionellerweise der Erstbeschreiber einer Tierart als ihr eigentlicher „Autor“.
  3. Baron:
    Baron (von fränkisch baro „Herr, Krieger“), weiblich Baronin, als Tochter Baroness(e),[1] ist ein Adelstitel, der in mehreren Staaten existiert(e). Im deutschen Sprachraum waren auch die Bezeichnungen Freiherr, Freifrau oder Freiin und Freifräulein üblich.
  4. Lehrer:
    Ein Lehrer oder eine Lehrerin ist eine Person, die andere Personen auf einem Gebiet weiterbildet, auf dem sie selber einen Vorsprung an Können, Wissen oder Erfahrung hat. Da es sich um keine geschützte Bezeichnung handelt, kann sich grundsätzlich jede Person so nennen, die sich in einer Phase der Vermittlung von Wissen, Können, Lebensweisheit, Ausbildung oder Bildung befindet. „Lehrer“ kann in der Umgangssprache als Berufsbezeichnung oder als Ehrentitel sehr unterschiedliche Bedeutung annehmen und ist eine Sammelbezeichnung für alle Arten von Lehrenden; diese lassen sich durch eine entsprechende Wortverbindung jeweils näher kennzeichnen, etwa Schullehrer, Hauslehrer, Tanzlehrer oder Segellehrer. Vor allem in der modernen Amtssprache findet sich auch die geschlechtsneutrale Bezeichnung Lehrkraft.
  5. Manager (Wirtschaft):
    Ein Manager oder eine Managerin (von englisch to manage „handhaben, bewerkstelligen, leiten“) ist eine Person im Anstellungsverhältnis, die Managementaufgaben in einer Organisation wahrnimmt. Ihre wichtigsten Aufgaben sind Planung, Organisation, (Unternehmens-)Führung und Kontrolle.
  6. Student:
    Als Student oder weiblich Studentin (von lateinisch studens „strebend [nach], sich interessierend [für], sich bemühend um“, Plural studentes) wird eine Person bezeichnet, die in einer Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs eingeschrieben (immatrikuliert) ist und dort eine akademische Ausbildung (Studium) erhält oder an einer hochschulmäßigen Weiterbildung teilnimmt. Im modernen Sprachgebrauch wird vor allem im Plural häufig die geschlechtsneutrale Bezeichnung Studierende gebraucht (siehe unten).

Gendersprache3