Starkstrom

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Der Begriff Starkstrom ist nicht einheitlich definiert.

In Deutschland wurden bis zum Jahr 2000 in den VDE-Vorschriften als Starkstromanlagen alle ein- oder mehrphasigen Installationen unterhalb 1000 V bezeichnet, die keine Kleinspannungsanlagen (umgangssprachlich Schwachstromanlagen) waren.

In neueren VDE-Vorschriften werden Anlagen unter 1000 V jedoch als Niederspannungsanlagen bezeichnet; nur noch Normen für Anlagen mit über 1000 V Nennspannung verwenden seither den Begriff Starkstromanlagen.

Demgegenüber benennt die Norm DIN 276 zur Ermittlung von Baukosten als Starkstromanlagen sämtliche elektrischen Anlagen, die nicht ausschließlich der Signalübertragung dienen.

In der Schweiz werden gemäß Art. 2 EleG im Unterschied zu Schwachstromanlagen Starkstromanlagen als «solche angesehen, bei welchen Ströme benützt werden oder auftreten, die unter Umständen für Personen oder Sachen gefährlich sind.»

Die Haushalte in Deutschland und vielen anderen Ländern werden heute üblicherweise mit (Niederspannungs-)Drehstromanlagen ausgestattet. Das zugehörige (Niederspannungs-)Dreiphasenwechselstromnetz wird umgangssprachlich auch als Kraftnetz und der übertragene Strom als Kraftstrom bezeichnet.

Des Weiteren wird in der Umgangssprache der Dreiphasenwechselstrom oft als Starkstrom bezeichnet, was nicht korrekt ist.