Hofmeister
Diese Seite bezieht sich auf den Adelserzieher, für weitere Bedeutungen siehe Hofmeister (Begriffsklärung).
Ein Hofmeister (lat. Magister, Praefectus curiae) ist ein Hauslehrer im Mittelalter, der auch für Betreuung außerhalb des Schulbereichs verantwortlich ist. Er ist einer der ersten Hofbeamten der deutschen Kaiser und Könige. Seine Amtsfunktion bestand zunächst in der Leitung der königlichen Hauswirtschaft und im Dienen um die private Person des Monarchen. Derartige Beamte kamen auch an anderen Fürstenhöfen und auch bei kleinern Dynasten vor. Das Hofmeisteramt gewann im 15. Jahrhundert nach und nach die Bedeutung eines Staatsamtes, und der Hofmeister entfaltete schließlich an den deutschen Fürstenhöfen nahezu die Wirksamkeit eines Haus- und Kabinettsministers.
Die ältesten Hofmeister in Deutschland waren klösterliche Wirtschaftsbeamte, welche als Adlaten der Abte die weltliche Geschäftsführung besorgten. Noch jetzt wird in manchen Gegenden der Verwalter eines größeren Gutes Hofmeister genannt; außerdem ist die Bezeichnung für Hauslehrer üblich.
Vorlage:Meyers
ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890