Yannic Hendricks

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Begründung: und dieses Hobby soll ihn jetzt enzyklopädisch relevant machen? -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 05:54, 7. Nov. 2018 (CET)

Markus Krause (* 1990[1]) ist das Pseudonym eines Abtreibungsgegners und politischen Aktivisten. Anzeigen von ihm gegen Ärzte waren maßgeblicher Auslöser, dass von 2017 an eine Abschaffung oder Reform des § 219a StGB die öffentliche Diskussion beherrschte.

Aktivist als Abtreibungsgegner

Krause bezeichnete es in Interviews als sein Hobby, Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Praxishomepage anbieten, anzuzeigen. Krause sieht darin Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und damit einen Verstoß gegen den § 219a StGB. Begonnen habe er damit 2015, bis Frühjahr 2018 hatte er nach eigenen Angaben 60 bis 70 Anzeigen erstattet.[2][3]

Nach Ansicht der Neuen Zürcher Zeitung verschaffte Krause gemeinsam mit einem sich selbst als „Lebensrechtsaktivisten“ bezeichnenden Weinheimer dem „lange Zeit wenig beachteten“ § 219a für Aufmerksamkeit. Bis 2017 konnten betroffene Ärzte Rechtsstreite in der Regel verhindern, in dem sie die Informationen von ihrer Webseite entfernten.[4] Auf die beiden Männer, zwischen denen gemäß Deutschlandfunk keine Zusammenarbeit besteht, sind sämtliche Anzeigen deutschlandweit nach § 219a zurückzuführen.[3][5][6]

Nach Recherchen von BuzzFeed u. a. basierend auf einer Anfrage von Cornelia Möhring gingen von 2010 bis 2016 bei den Strafverfolgungsbehörden 104 Anzeigen wegen § 219a ein, von denen 65 auf den Weilheimer Aktivisten zurückzuführen waren. Während es 2012 drei, 2013 elf und 2014 zwei Anzeigen gab, stieg die Zahl der Anzeigen 2015, als Krause nach eigenen Angaben sein „Hobby“ aufnahm, auf 27 und 2016 sogar auf 35 Fälle. 2012, 2013, 2015 und 2017 kam es jeweils zu Aburteilungen,[7] 2012 und 2013 jeweils ohne Verhängung einer Maßregel.[8]

Die Aburteilung im Herbst 2017 war die prominenteste; bundesweit wurde über den von Krause bei der Staatsanwaltschaft angezeigten Fall der Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel berichtet. Hänel weigerte sich nach Krauses Anzeige, die Information von ihrer Praxishomepage zu entfernen, dass sie betroffene Frauen in ihrer Praxis bei Abtreibungen unterstützt.[9][10] Ausgelöst durch die Anklage von Hänel kam es zu einer Petition mit einer sechsstelligen Anzahl von Unterstützern sowie einer überparteilichen Initiative der Bundestagsfraktionen von Die Linke, SPD, Grüne und FDP zur Abschaffung des § 219a.[11] Nach der Weigerung von Hänel, die Information von ihrer Webseite zu entfernen, hatte Krause 1&1 Ionos als Webhoster der Seite aufgefordert, die Domain der Ärztin zu sperren. Der Anbieter informierte Krause über „die nach allem diesseits nicht mögliche abschließende, eindeutige Einschätzung der Sach- und Rechtslage“ und schloss den Vorgang.[12]

Endgültig erlangte Krause überregionale Bekanntheit, nachdem auch zwei Kasseler Frauenärztinnen sich nach einer Anzeige von ihm weigerten, auf ihrer Praxishomepage den Spiegelpunkt „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne®“ aus der Auflistung der von Ihnen durchgeführten ambulanten Operationen zu entfernen.[13][14]

Im Sommer 2018 verklagte Krause mit Unterstützung des Medienrechtlers Ralf Höcker die Vorsitzende von Pro Familia Hamburg Kersten Artus wegen Veröffentlichung seines Realnamens mit einer 33-seitigen Abmahnung auf Unterlassung. Artus hatte Presseberichte mit Krauses Realnamen in ihrem Blog verlinkt und ihn zusätzlich in Facebookposts genannt.[15] Infolgedessen wurde sein Name auch in überregionalen Medien verbreitet.[16]

Einzelnachweise

  1. „Keine Werbung für Abbrüche“ – Frauenärztin Nora Szász wehrt sich gegen Anzeigensteller. In: Extra Tip Kassel. 28. Juni 2018.
  2. Gaby Mayr: „Das ist halt so mein Hobby“. Die Tageszeitung, abgerufen am 6. November 2018.
  3. a b Selbsternannte Lebensschützer gegen Frauenärzte. Deutschlandfunk Kultur, abgerufen am 6. November 2018.
  4. Valerie Zaslawski: „Mein Bauch gehört mir“ war gestern. In: Neue Zürcher Zeitung. 16. Oktober 2018.
  5. Ärztin bleibt für Infos über Abtreibung verurteilt – was das bedeutet in 5 Erklärungen. In: watson. 12. Oktober 2018.
  6. „Das ist halt so mein Hobby“ – Einfach mal Anzeige erstatten. In: WDR 5. 26. April 2018.
  7. Juliane Löffler, Pascale Müller: So häufig missbrauchen sogenannte „Lebensschützer“ den Nazi-Paragraf 219a. In: BuzzFeed. 25. Februar 2018.
  8. Strafanzeigen wegen Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften in den letzten fünf Jahren (Schriftliche Frage von Cornelia Möhring) In: Deutscher Bundestag. 9. September 2017.
  9. Wiebke Ramm: Kristina Hänels Ehrentitel. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2018.
  10. Heidrun Helwig: Gießen: Berufung von Kristina Hänel verworfen - Zweifel an Paragraf 219a bleiben. In: Gießener Anzeiger. 12. Oktober 2018.
  11. Andrea Dernbach: Kristina Hänels Kampf gegen das Tabu der Abtreibung. In: Tagesspiegel. 12. Dezember 2017.
  12. Diana Riese: Der Druck steigt. In: Die Tageszeitung. 7. August 2018.
  13. Martin Wortmann: Paragraf 219a: Verwirrung und politischer Streit. In: Ärzte Zeitung. 31. August 2018.
  14. Bodo Weissenborn: Werbung für Abtreibung? "Der Vorwurf ist absurd". In: hessenschau.de. 28. August 2018.
  15. Jana Werner: Neue Stufe in Debatte um Werbeverbot für Abtreibungen. In: Die Welt. 2. August 2018.
  16. Juliane Loeffler: Y. H. zeigt Ärztinnen an, die gegen 219a verstoßen, aber möchte anonym bleiben. BuzzFeed, abgerufen am 6. November 2018.