Deutscher Weinfonds

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Der Deutsche Weinfonds (DWF) und das Deutsche Weininstitut (DWI) sind Selbsthilfeeinrichtungen der deutschen Weinwirtschaft zur Förderung der Qualität und des Absatzes deutscher Weine durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.

Rechtsgrundlage Der Deutsche Weinfonds wurde in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts durch Bundesgesetz (Weinwirtschaftsgesetz vom 29. August 1961) errichtet. Er wird getragen von der Weinwirtschaft und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Gesetzliche Grundlage ist heute das Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985 ff).

Das Deutsche Weininstitut wurde als privatwirtschaftliche Initiative in der Rechtsform einer GmbH im Jahr 1949 als "Deutsche Weinwerbung" gegründet. Gesellschafter sind heute Deutscher Weinbauverband, Deutscher Raiffeisenverband, Bundesverband der deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels sowie der Deutsche Weinfonds.

Organe Im Deutschen Weinfonds ist oberstes Organ der Verwaltungsrat, der aus 44 Persönlichkeiten besteht: 18 VertreterInnen der Winzer und ihrer Genossenschaften, 8 VertreterInnen der gebietlichen Absatzförderungseinrichtungen, 8 VertreterInnen der übrigen Gruppierungen der Weinwirtschaft sowie 10 VertreterInnen der Absatzwirtschaft und Verbraucherschaft. Im Deutschen Weininstitut werden die grundsätzlichen Entscheidungen von der Gesellschafterversammlung getroffen. Die laufenden Geschäfte im Deutschen Weinfonds und im Deutschen Weininstitut werden vom Vorstand des Deutschen Weinfonds beziehungsweise vom Geschäftsführer des Deutschen Weininstituts in Personalunion wahrgenommen.

Finanzierung Der Deutsche Weinfonds wird ausschließlich aus Beiträgen der Weinwirtschaft finanziert, nämlich von der Erzeugerstufe durch eine Abgabe von EUR 66,47 / ha Weinbergsfläche und vom Handel durch eine Abgabe von EUR 66,47 / 100 hl eingekauften Mostes bzw. Weines.

Das jährliche Gesamtaufkommen beträgt je nach Erntemenge durchschnittlich 10 Mio. EUR. Die Ausgaben werden in einem durch die Bundesregierung zu genehmigenden Wirtschaftsplan getätigt. Der Deutsche Weinfonds unterliegt der Überprüfung durch den Bundesrechnungshof.

Das Deutsche Weininstitut wird aus Einnahmen aus der eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Zuweisungen des Deutschen Weinfonds und der weinbautreibenden Länder finanziert; der Wirtschaftsplan des Weininstituts wird nach der Billigung durch die Gesellschafterversammlung vom Deutschen Weinfonds genehmigt.

Kooperationen Der Deutsche Weinfonds und das Deutsche Weininstitut wirken an der gesetzlich vorgeschriebenen Abstimmung der Gemeinschaftswerbung intensiv mit. Die Koordination der gebietlichen und gebietsübergreifenden Maßnahmen durch die Deutsche Weinwerbe GmbH schafft Synergieeffekte und Rabatte. Das Deutsche Weininstitut unterstützt als Gesellschafter maßgeblich die wissenschaftlichen Forschungsarbeiten der Deutschen Weinakademie, die die Entwicklung der rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmendaten zu den Themen "Wein und Gesellschaft", "Wein und Gesundheit" und "Wein und Lebensqualität" verfolgt. Die Deutsche Weinakademie sammelt Daten und wertet sie aus, fördert wissenschaftliche Forschungen und kommuniziert auf vielfältige Weise.

Qualitätsförderung Einen wesentlichen Beitrag zum Marketing für deutsche Weine bildet die Qualitätsförderung durch Unterstützung von Qualitätswettbewerben und wissenschaftlicher Forschung. Schließlich ist Voraussetzung für erfolgreiches Marketing die Förderung des redlichen Wettbewerbs und der Schutz der deutschen Weinbezeichnungen im In- und Ausland.

Marketing Inland Zu den vielfältigen Maßnahmen gehören: Verbraucheraufklärung durch Pressearbeit, das Betreiben eines Informationsportals für deutsche Weine www.deutscheweine.de, Informationsmaterial und Anzeigenwerbung. Schulung und Seminare für Handel und Gastronomie, regelmäßige Informationsdienste. Durchführung von Veranstaltungen, Beteiligung an Messen und Ausstellungen. Herstellung und Verbreitung von Informations- und Werbematerial für Erzeuger und Absatzmittler.

Marketing Ausland Die Auslandsaktivitäten richten sich auf Vorbereitung und Unterstützung von einzelunternehmerischem Handeln. Es werden folgende Instrumente eingesetzt: PR und Pressearbeit, das Informationsportal in englischer Sprache www.germanwines.de. Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen. Informationsdienste und Schulungen. Verkaufsförderung, Werbung und Informationsmaterial. DWI/DWF bedienen sich hier eines weltweiten Netzes von professionellen PR- und Marketingagenturen oder arbeiten mit den bilateralen Handelskammern in den folgenden Exportländern zusammen: Großbritannien, Japan, USA und Niederlande sowie Schweden & Norwegen, Kanada, Belgien und Dänemark und in den Zukunftsmärkten in Mittel-/ Osteuropa, Südamerika und Asien.