Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)

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Flagge der Europäischen Union
Basisdaten der
Richtlinie
Titel: RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)
Kurztitel: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Rechtsnatur: Richtlinie
Geltungsbereich: Europäischer Wirtschaftsraum, Schweiz, Türkei
Veröffentlichung: ABl. EG Nr. L 157/24, 09.06.2006
Inkrafttreten: 29.06.2006
In nationales Recht
umzusetzen bis:
29.06.2008
Umgesetzt durch: Produktsicherheitsgesetz,
Maschinenverordnung
(Deutschland)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei.

Ziele und Umsetzung

Durch die Maschinenrichtlinie sollen nichttarifäre Handelshemmnisse in der Union abgebaut werden. Das europäisch harmonisierte Recht verdrängt die einzelstaatlichen nationalen Bestimmungen zum Inverkehrbringen von Maschinen.

Die Maschinenrichtlinie entfaltet wie alle Richtlinien, die auf Grundlage des EG-Vertrags erlassen werden, keine unmittelbare Wirkung. Sie muss in nationales Recht transformiert werden. In Deutschland ist dies durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die darauf gestützte Maschinenverordnung (9. ProdSV) erfolgt, in Österreich durch die Maschinensicherheitsverordnung. Jedoch wird in der Maschinenverordnung der Anhang I der Maschinenrichtlinie in Bezug genommen, insoweit besteht eine quasi unmittelbare Wirkung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie.

Neufassung

Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt (L 157) veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch die Änderung der Maschinenverordnung - 9. GPGSV. Seit dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt galt noch die Richtlinie 98/37/EG, d. h. es gab keine Übergangsfrist.

Im Wesentlichen wurden nachstehende Änderungen vorgenommen:

  • klarere Abgrenzung des Anwendungsbereichs zur Niederspannungsrichtlinie und zur Aufzugsrichtlinie
  • unvollständige Maschinen sind im Anwendungsbereich mit aufgenommen. Aus den zugehörigen Unterlagen muss hervorgehen, welche Anforderungen der Richtlinie erfüllt wurden. Zum Lieferumfang gehören eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung, welche in einer Amtssprache der EG abzufassen ist, die vom Hersteller der vollständigen Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wird, akzeptiert wird (Im Gegensatz dazu müssen Betriebsanleitungen immer in der Sprache des Aufstellungslandes abgefasst sein).
  • die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen wurden an den technischen Fortschritt angepasst
  • Wahlmöglichkeiten bei Konformitätsbewertungsverfahren für als besonders gefährlich eingeschätzten Maschinen (Siehe Anhang 4 der Richtlinie)
  • Sicherheitsbauteile erhalten CE-Kennzeichnung
  • Aufnahme von auch gewerblich genutzten Haushaltsgeräten, sofern sie die Maschinendefinition erfüllen

Literatur

  • Bräuninger, A.: CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie, 3 Bände DIN A4, ca. 2.700 Seiten, plus Online-Zugang und Jahres-CD mit zahlreichen Arbeitshilfen, WEKA media, Kissing, ISBN 3-8111-6585-2
  • Horstkotte, J.: Maschinenrichtlinie-, EMV-, Niederspannungs- und Druckgeräterichtlinie für Praktiker, Richtlinienzusammenstellung mit Kurzanleitung, Uni Editionen im Verlag Media Tec GmbH, Baden-Baden April 2010, ISBN 978-3-931387-34-1
  • Hüning, Kirchberg, Schulze: Die neue EG-Maschinenrichtlinie, Grundlegende Änderungen für Hersteller, Marktaufsichtsbehörden und Technische Aufsichts- und Überwachungsinstitutionen, Bundesanzeiger-Verlag, ISBN 978-3-89817-558-6
  • Lange, A., Szymanski, H.: "Fb 1051 - Leitfaden zur Umsetzung des CE-Kennzeichnungsverfahrens für Maschinen", Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund 2005, ISBN 3-86509-390-6
  • Neudörfer, Alfred: Konstruieren sicherheitsgerechter Produkte; Methoden und systematische Lösungssammlungen zur EG-Maschinenrichtlinie. Springer, Berlin, Heidelberg, New York 2005, ISBN 3-540-21218-3
  • Ostermann, von Locquenghien (Beide ausgeschieden in 2008): Wegweiser Maschinensicherheit, Loseblattsammlung in 3 Bänden, 5. Auflage, Bundesanzeiger Verlag Köln, ISBN 3-89817-056-X
  • Ostermann, von Locquenghien, Kraus, Klindt: Die Neue EG-Maschinenrichtlinie 2006, Ausführliche Einführung in die Neue Maschinenrichtlinie mit vielen Beispielen und unterstützenden Graphiken incl. vollständiger Text der Maschinenrichtlinie, 2. durchgesehene Auflage, Beuth Verlag Berlin, ISBN 3-410-16309-3
  • Reudenbach: "Sichere Maschinen in Europa - Teil 1 - Europäische und nationale Rechtsgrundlagen", 7. überarbeitete Auflage, Verlag Technik und Information, Bochum Januar 2005, ISBN 3-928535-55-2

Siehe auch