„Arbeitsgericht Immenstadt“ – Versionsunterschied

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AZ: Die Seite wurde neu angelegt: Das '''Arbeitsgericht Immenstadt''' war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Immenstadt. == Geschichte == Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926<ref>RGBl. I S. 507</ref> wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zuge…
 
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Version vom 29. Juni 2024, 19:00 Uhr

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Begründung: Einer von zahllosen in den vergangenen Tagen erstellten Gerichtsstubs, von denen bei meiner Stichprobe kein einziger eine eigenständige Relevanz aufzeigte. Es wird vom Autor nirgendwo auf eine Besonderheit des betreffenden Gerichts eingegangen, vielmehr handelt es sich nahezu ausnahmslos um Lückentexte, bei denen nur der betreffende Ort (in diesem Fall die 14.000-Einwohnermetropole Immenstadt) geändert wird. Wenn hier so eine Struktur erstellt wird, erwarte ich, dass für jedes einzelne Gericht relevanzstiftende Entscheidungen aufgezeigt werden. Da aber schon im Text zu lesen ist, dass es sich bei den Arbeitsgerichten um "nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte" handelte, muss ich mich andererseits natürlich fragen, wo eine solche Relevanz herkommen soll. Eine Liste würde absolut ausreichen, diesen (man muss es schon so nennen) Spam braucht kein Mensch. Der Antrag gilt beispielhaft mindestens für alle übrigen Gerichtsartikel aus dem Landesarbeitsgerichtsbezirk Kempten, die in der entsprechenden Navigationsleiste verlinkt sind. --Sportschauer (Diskussion) 19:00, 29. Jun. 2024 (CEST)

Das Arbeitsgericht Immenstadt war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Immenstadt.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Kempten entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Kempten als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Immenstadt entstand das Arbeitsgericht Immenstadt als eines von 16 Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste die Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Immenstadt und Sonthofen. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.[2]

Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Landesarbeitsgericht Kempten wurde aufgehoben, seine Aufgaben übernahm das Landesarbeitsgericht Augsburg. Der Sprengel des Arbeitsgerichts Immenstadt blieb dabei unverändert.[3]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6. Dezember 1946 richtete das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein. Das Arbeitsgericht Immenstadt entstand dabei nicht neu.

Einzelnachweise

  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117 f..
  3. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139 f..