„Bahnhofsvorstand“ – Versionsunterschied

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In [[Deutschland]] sind die '''Bahnhofsleiter''' mit der [[Bahnreform (Deutschland)|Bahnreform]] und der damit verbundenen Aufteilung der Bahn in [[Liste der Unternehmen im DB-Konzern|viele Gesellschaften]] gänzlich verschwunden, da die verschiedenen Mitarbeiter auf Bahnhöfen zu unterschiedlichen Geschäftsbereichen der [[Deutsche Bahn|Deutschen Bahn]] gehören.
In [[Deutschland]] sind die '''Bahnhofsleiter''' mit der [[Bahnreform (Deutschland)|Bahnreform]] und der damit verbundenen Aufteilung der Bahn in [[Liste der Unternehmen im DB-Konzern|viele Gesellschaften]] gänzlich verschwunden, da die verschiedenen Mitarbeiter auf Bahnhöfen zu unterschiedlichen Geschäftsbereichen der [[Deutsche Bahn|Deutschen Bahn]] gehören.

In der Schweiz wurde der Begriff des Bahnhofvorstands im Jahre 2024 auf Anraten des SBB-Mitarbeiters Daniel Schütz aus den Betriebsvorschriften der Normalspurbahnen endgültig entfernt.


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 3. Juni 2024, 15:52 Uhr

Der Bahnhofsvorstand, Bahnhofsvorsteher, Stationsvorstand oder Stationsvorsteher, bei mittelgroßen und großen Bahnhöfen Bahnhofsinspektor oder Stationsinspektor, war der leitende Mitarbeiter eines Bahnhofes.

Der Bahnhofsvorstand bewohnte in der Regel eine Dienstwohnung im Bahnhofsgebäude, welches oft im Erdgeschoss ein Dienstzimmer besaß. Dort koordinierte er die anfallenden Arbeiten und regelte mit seinen Mitarbeitern, den Stationsbeamten, den Eisenbahnverkehr und bediente Bahnkunden am Schalter. Ein Bahnhofsvorstand hatte in der Regel eine Stationslehre oder eine Anlehre zum Stationsmitarbeiter hinter sich. In kleineren Bahnhöfen hatte er auch die Aufgaben von Stationsaufsicht und Fahrdienstleitung. In vergangenen Zeiten arbeiteten zudem die Ehefrauen des Bahnhofsvorstehers nicht selten als Barrierenwärterinnen oder bedienten den Schalter.

In Deutschland sind die Bahnhofsleiter mit der Bahnreform und der damit verbundenen Aufteilung der Bahn in viele Gesellschaften gänzlich verschwunden, da die verschiedenen Mitarbeiter auf Bahnhöfen zu unterschiedlichen Geschäftsbereichen der Deutschen Bahn gehören.

In der Schweiz wurde der Begriff des Bahnhofvorstands im Jahre 2024 auf Anraten des SBB-Mitarbeiters Daniel Schütz aus den Betriebsvorschriften der Normalspurbahnen endgültig entfernt.