„Gesamtdeutschland“ – Versionsunterschied

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Der Germanist [[Martin Wengeler]] definiert den Ausdruck ''Gesamtdeutschland'', wie er in der [[Ära Adenauer]] verwandt wurde, als politische Wunschvorstellung, von der viele Sprecher jedoch annahmen, sie existiere auch [[de jure/de facto|de jure]], und deren Verwirklichung sie anstrebten. Somit schwankte dieses Wort im Gebrauch zwischen einer Programmvokabel und der [[Referenz (Linguistik)|Referenz]] auf einen realen Zustand. Gemeint war damit „das ehemals deutsche Gebiet, das – zumindest nach dem Willen der in [[Deutschland]] politisch Handelnden – [[Wiedervereinigungsgebot|‚wiedervereinigt‘]] werden sollte“. Synonym dafür wurden die Ausdrücke ''Unteilbares Deutschland'' und ''[[Deutschland als Ganzes]]'' verwendet.<ref>Martin Wengeler: ''Die Deutschen Fragen. Leitvokabeln der Deutschlandpolitik''. In: [[Frank Liedtke]], Karin Böke, Martin Wengeler: ''Politische Leitvokabeln in der Adenauer-Ära.'' Walter de Gruyter, Berlin 1996, ISBN 3-11-014236-8, S. 325–377, hier [https://books.google.de/books?id=1e5VIrZoSeYC&pg=PA330 S. 330].</ref>
Der Germanist [[Martin Wengeler]] definiert den Ausdruck ''Gesamtdeutschland'', wie er in der [[Ära Adenauer]] verwandt wurde, als politische Wunschvorstellung, von der viele Sprecher jedoch annahmen, sie existiere auch [[de jure/de facto|de jure]], und deren Verwirklichung sie anstrebten. Somit schwankte dieses Wort im Gebrauch zwischen einer Programmvokabel und der [[Referenz (Linguistik)|Referenz]] auf einen realen Zustand. Gemeint war damit „das ehemals deutsche Gebiet, das – zumindest nach dem Willen der in [[Deutschland]] politisch Handelnden – [[Wiedervereinigungsgebot|‚wiedervereinigt‘]] werden sollte“. Synonym dafür wurden die Ausdrücke ''Unteilbares Deutschland'' und ''[[Deutschland als Ganzes]]'' verwendet.<ref>Martin Wengeler: ''Die Deutschen Fragen. Leitvokabeln der Deutschlandpolitik''. In: [[Frank Liedtke]], Karin Böke, Martin Wengeler: ''Politische Leitvokabeln in der Adenauer-Ära.'' Walter de Gruyter, Berlin 1996, ISBN 3-11-014236-8, S. 325–377, hier [https://books.google.de/books?id=1e5VIrZoSeYC&pg=PA330 S. 330].</ref>


Der Begriff wird auch für die vergrößerte [[Deutschland#Wiedervereinigtes Deutschland (seit 1990)|Bundesrepublik Deutschland]] nach der [[Deutsche Wiedervereinigung|Wiedervereinigung]] 1990 gebraucht.<ref>[https://www.lpb-bw.de/tag-der-deutschen-einheit ''Tag der Deutschen Einheit – 3. Oktober 2021. 31 Jahre Deutsche Einheit''], [[Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg]], abgerufen am 24. August 2021; Helmut Laumer: ''Makroökonomische Lage in Gesamtdeutschland nach der Wiedervereinigung'', in: Kurt Vogler-Ludwig (Hrsg.): ''Perspektiven für den Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern'', ifo Studien zur Arbeitsmarktforschung / 7, München 1991, S.&nbsp;19–34; Karl Eckart und [[Eckhard Jesse]]: ''Das wiedervereinigte Deutschland – eine erweiterte oder eine neue Bundesrepublik?'' (=&nbsp;''Schriftenreihe der Gesellschaft für Deutschlandforschung'', Bd. 71), Duncker & Humblot, Berlin 1999, ISBN 3-428-09959-1, S.&nbsp;10; [[Wilhelm Bleek (Politikwissenschaftler)|Wilhelm Bleek]]: ''Deutschlandforschung'', in: [[Werner Weidenfeld]], [[Karl-Rudolf Korte]] (Hrsg.): ''Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999'', Campus, Frankfurt am Main/New York 1999, S.&nbsp;236.</ref> Seither spricht man vielmehr von „Deutschland“ oder, wenn der Aspekt der Vereinigung besonders betont werden soll, vom ''vereinten''<ref>In dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland ([[Zwei-plus-Vier-Vertrag]]), der am 12. September 1990 in [[Moskau]] unterzeichnet wurde und am 15. März 1991 in Kraft trat, verzichteten die ehemaligen Besatzungsmächte („Vier Mächte“) auf [[Alliiertes Vorbehaltsrecht|ihre Vorbehalte]] und der Bundesrepublik, die nunmehr als „vereintes Deutschland“ begriffen wird, wurde die volle [[Souveränität]] zugebilligt. Vgl. Art.&nbsp;7 Abs.&nbsp;2 Zwei-plus-Vier-Vertrag; ferner vgl. [[Hanns Jürgen Küsters]]: ''Von der beschränkten zur vollen Souveränität Deutschlands'', in: [[Aus Politik und Zeitgeschichte]] (APuZ), 17/2005 vom 25. April 2005, Bonn, S. 3–9.</ref> oder ''vereinigten''<ref>Vgl. ''Erklärung der Bundesregierung zum Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland durch den Bundesminister des Auswärtigen'', [[Hans-Dietrich Genscher]], am 20. September 1990, [[Deutscher Bundestag]], Plenarprotokolle, 11. Legislaturperiode, 226. Sitzung, S.&nbsp;17803D; [[Knut Ipsen]], [[Walter Poeggel]] (Hrsg.): ''Das Verhältnis des vereinigten Deutschlands zu den osteuropäischen Nachbarn – zu den historischen, völkerrechtlichen und politikwissenschaftlichen Aspekten der neuen Situation. Wissenschaftliche Konferenz anläßlich des 50. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges'' (=&nbsp;''Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum Humanitären Völkerrecht''; Bd. 21). Brockmeyer, Bochum 1993, ISBN 3-8196-0177-5.</ref> Deutschland.
Der Begriff wird auch für die vergrößerte [[Deutschland#Wiedervereinigtes Deutschland (seit 1990)|Bundesrepublik Deutschland]] nach der [[Deutsche Wiedervereinigung|Wiedervereinigung]] 1990 gebraucht.<ref>[https://www.lpb-bw.de/tag-der-deutschen-einheit ''Tag der Deutschen Einheit – 3. Oktober 2021. 31 Jahre Deutsche Einheit''], [[Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg]], abgerufen am 24. August 2021; Helmut Laumer: ''Makroökonomische Lage in Gesamtdeutschland nach der Wiedervereinigung'', in: Kurt Vogler-Ludwig (Hrsg.): ''Perspektiven für den Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern'', ifo Studien zur Arbeitsmarktforschung / 7, München 1991, S.&nbsp;19–34; [[Wilhelm Bleek (Politikwissenschaftler)|Wilhelm Bleek]]: ''Deutschlandforschung'', in: [[Werner Weidenfeld]], [[Karl-Rudolf Korte]] (Hrsg.): ''Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999'', Campus, Frankfurt am Main/New York 1999, S.&nbsp;236.</ref> Seither spricht man vielmehr von „Deutschland“ oder, wenn der Aspekt der Vereinigung besonders betont werden soll, vom ''vereinten''<ref>In dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland ([[Zwei-plus-Vier-Vertrag]]), der am 12. September 1990 in [[Moskau]] unterzeichnet wurde und am 15. März 1991 in Kraft trat, verzichteten die ehemaligen Besatzungsmächte („Vier Mächte“) auf [[Alliiertes Vorbehaltsrecht|ihre Vorbehalte]] und der Bundesrepublik, die nunmehr als „vereintes Deutschland“ begriffen wird, wurde die volle [[Souveränität]] zugebilligt. Vgl. Art.&nbsp;7 Abs.&nbsp;2 Zwei-plus-Vier-Vertrag; ferner vgl. [[Hanns Jürgen Küsters]]: ''Von der beschränkten zur vollen Souveränität Deutschlands'', in: [[Aus Politik und Zeitgeschichte]] (APuZ), 17/2005 vom 25. April 2005, Bonn, S. 3–9.</ref> oder ''vereinigten''<ref>Vgl. ''Erklärung der Bundesregierung zum Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland durch den Bundesminister des Auswärtigen'', [[Hans-Dietrich Genscher]], am 20. September 1990, [[Deutscher Bundestag]], Plenarprotokolle, 11. Legislaturperiode, 226. Sitzung, S.&nbsp;17803D; [[Knut Ipsen]], [[Walter Poeggel]] (Hrsg.): ''Das Verhältnis des vereinigten Deutschlands zu den osteuropäischen Nachbarn – zu den historischen, völkerrechtlichen und politikwissenschaftlichen Aspekten der neuen Situation. Wissenschaftliche Konferenz anläßlich des 50. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges'' (=&nbsp;''Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum Humanitären Völkerrecht''; Bd. 21). Brockmeyer, Bochum 1993, ISBN 3-8196-0177-5.</ref> Deutschland.


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 4. Februar 2024, 15:12 Uhr

Deutsches Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937

Als Gesamtdeutschland bezeichnete man einerseits den trotz der bedingungslosen Kapitulation 1945 fortbestehenden, bisher Deutsches Reich genannten Gesamtstaat, der nach dem politischen Zusammenschluss des durch das Potsdamer Abkommen und den Ost-West-Konflikt geteilten Deutschlands die zwischenzeitlich entstandenen staatlichen Teilordnungen (bzw. Teilstaaten) in einer neuen gesamtdeutschen Ordnung wieder ablösen sollte.

Je nach geschichtlichem Bezug bezeichnet der Begriff aber auch den Deutschen Bund bis 1866.[1]

Andererseits stand er bis 1990 für Deutschland in den Grenzen von 1937, also mit Einbeziehung der Ostgebiete des Deutschen Reiches, sowie zusammenfassend für die damalige Bundesrepublik Deutschland, die DDR und Berlin.

Der Germanist Martin Wengeler definiert den Ausdruck Gesamtdeutschland, wie er in der Ära Adenauer verwandt wurde, als politische Wunschvorstellung, von der viele Sprecher jedoch annahmen, sie existiere auch de jure, und deren Verwirklichung sie anstrebten. Somit schwankte dieses Wort im Gebrauch zwischen einer Programmvokabel und der Referenz auf einen realen Zustand. Gemeint war damit „das ehemals deutsche Gebiet, das – zumindest nach dem Willen der in Deutschland politisch Handelnden – ‚wiedervereinigt‘ werden sollte“. Synonym dafür wurden die Ausdrücke Unteilbares Deutschland und Deutschland als Ganzes verwendet.[2]

Der Begriff wird auch für die vergrößerte Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung 1990 gebraucht.[3] Seither spricht man vielmehr von „Deutschland“ oder, wenn der Aspekt der Vereinigung besonders betont werden soll, vom vereinten[4] oder vereinigten[5] Deutschland.

Literatur

  • Martin Wengeler: Die Deutschen Fragen. Leitvokabeln der Deutschlandpolitik. In: Frank Liedtke, Karin Böke, Martin Wengeler: Politische Leitvokabeln in der Adenauer-Ära. Walter de Gruyter, Berlin 1996, ISBN 3-11-014236-8, S. 325–377.
  • Ute Röding-Lange: Bezeichnungen für ‘Deutschland’ in der Zeit der „Wende“. Königshausen & Neumann, Würzburg 1997, ISBN 3-8260-1300-X.

Belege

  1. Christian Gürtler: Vereine und nationale Bewegung in Breslau 1830–1871. Ein Beitrag Breslaus zur Bewegung für Freiheit und Demokratie in Deutschland (Europäische Hochschulschriften Reihe 3: Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Bd. 969), Peter Lang, 2003, passim.
  2. Martin Wengeler: Die Deutschen Fragen. Leitvokabeln der Deutschlandpolitik. In: Frank Liedtke, Karin Böke, Martin Wengeler: Politische Leitvokabeln in der Adenauer-Ära. Walter de Gruyter, Berlin 1996, ISBN 3-11-014236-8, S. 325–377, hier S. 330.
  3. Tag der Deutschen Einheit – 3. Oktober 2021. 31 Jahre Deutsche Einheit, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, abgerufen am 24. August 2021; Helmut Laumer: Makroökonomische Lage in Gesamtdeutschland nach der Wiedervereinigung, in: Kurt Vogler-Ludwig (Hrsg.): Perspektiven für den Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern, ifo Studien zur Arbeitsmarktforschung / 7, München 1991, S. 19–34; Wilhelm Bleek: Deutschlandforschung, in: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999, Campus, Frankfurt am Main/New York 1999, S. 236.
  4. In dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag), der am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet wurde und am 15. März 1991 in Kraft trat, verzichteten die ehemaligen Besatzungsmächte („Vier Mächte“) auf ihre Vorbehalte und der Bundesrepublik, die nunmehr als „vereintes Deutschland“ begriffen wird, wurde die volle Souveränität zugebilligt. Vgl. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag; ferner vgl. Hanns Jürgen Küsters: Von der beschränkten zur vollen Souveränität Deutschlands, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 17/2005 vom 25. April 2005, Bonn, S. 3–9.
  5. Vgl. Erklärung der Bundesregierung zum Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland durch den Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, am 20. September 1990, Deutscher Bundestag, Plenarprotokolle, 11. Legislaturperiode, 226. Sitzung, S. 17803D; Knut Ipsen, Walter Poeggel (Hrsg.): Das Verhältnis des vereinigten Deutschlands zu den osteuropäischen Nachbarn – zu den historischen, völkerrechtlichen und politikwissenschaftlichen Aspekten der neuen Situation. Wissenschaftliche Konferenz anläßlich des 50. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges (= Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum Humanitären Völkerrecht; Bd. 21). Brockmeyer, Bochum 1993, ISBN 3-8196-0177-5.