„Mutterkreuz“ – Versionsunterschied

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Den Ausdruck "Karnikelorden" gab es während des III.Reiches nicht / Herausgenommen, solange es nicht belegt ist / Beitrag eines Zeitzeugen!
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Die Voraussetzung für die Verleihung war neben der „Auszeichnungswürdigkeit“ der Mutter und der Kinderzahl auch der so genannte [[Ariernachweis]]. Es mussten die „Eltern deutschblütig und erbtüchtig“ sein, die Mütter hatten nicht „erbkrank“, „kriminell“ oder „asozial“ zu sein. Verlangt wurde, dass die Kinder „deutschblütig und erbtüchtig“ seien. Schließlich mussten „die Kinder lebend geboren“ sein. Das Mutterkreuz konnte auch nachträglich wieder aberkannt werden, wenn sich die Mütter zum Beispiel nicht „rassegemäß“ verhielten.
Die Voraussetzung für die Verleihung war neben der „Auszeichnungswürdigkeit“ der Mutter und der Kinderzahl auch der so genannte [[Ariernachweis]]. Es mussten die „Eltern deutschblütig und erbtüchtig“ sein, die Mütter hatten nicht „erbkrank“, „kriminell“ oder „asozial“ zu sein. Verlangt wurde, dass die Kinder „deutschblütig und erbtüchtig“ seien. Schließlich mussten „die Kinder lebend geboren“ sein. Das Mutterkreuz konnte auch nachträglich wieder aberkannt werden, wenn sich die Mütter zum Beispiel nicht „rassegemäß“ verhielten.


Nach dem Ende des Dritten Reiches wurde das Mutterkreuz bisweilen auch (zumeist spottend) als „Mütterverdienstkreuz“ bezeichnet. Bereits während des dritten Reiches gab es auch die humorvolle Bezeichnung "Karnickelorden".
Nach dem Ende des Dritten Reiches wurde das Mutterkreuz bisweilen auch (zumeist spottend) als „Mütterverdienstkreuz“ bezeichnet.


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 18. November 2006, 18:41 Uhr

Mutterkreuz 3. Stufe mit Urkunde

Das Ehrenkreuz der deutschen Mutter, kurz Mutterkreuz war eine Auszeichnung für kinderreiche Mütter während des „Dritten Reiches“. Am 16. Dezember 1938 wurde es von der Parteileitung der NSDAP gestiftet. Es wurde in drei Stufen verliehen: Stufe 3 in Bronze ab 4 Kinder, Stufe 2 in Silber ab 6 Kinder und Stufe 1 in Gold ab 8 Kinder. Schon 1939 gab es für 3 Millionen Frauen diese Auszeichnung.

Bedeutung

Das Abzeichen trug die Aufschrift Der Deutschen Mutter sowie Das Kind adelt die Mutter. Die Verleihung erfolgte meist durch den Ortsgruppenleiter zum Muttertag jedes Jahres. Das Kreuz wurde an einem Band getragen und brachte für die Trägerin einige Vorteile im öffentlichen Leben mit sich. So musste ihr in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein Sitzplatz angeboten werden. Auf Ämtern und Behörden wurde sie bevorzugt behandelt.

Die Hitler-Jugend des Ortes war dazu angehalten, die ausgezeichneten Mütter mit dem Hitlergruß auf der Straße zu grüßen. Das Kreuz sollte nicht während der täglichen Arbeit getragen werden, sondern nur zu feierlichen Anlässen.

Wegen der bei der anfänglichen Planung nicht erwarteten hohen Anzahl von 5,5 Millionen Ehrenkreuzen konnten bei der ersten Verleihung am 21. Mai 1939 nur die Mütter ausgezeichnet werden, die älter als 60 Jahre waren. Allen anderen Müttern wurde dann beim Erntedankfest desselben Jahres die Auszeichnung nachgereicht.

Voraussetzung

Die Voraussetzung für die Verleihung war neben der „Auszeichnungswürdigkeit“ der Mutter und der Kinderzahl auch der so genannte Ariernachweis. Es mussten die „Eltern deutschblütig und erbtüchtig“ sein, die Mütter hatten nicht „erbkrank“, „kriminell“ oder „asozial“ zu sein. Verlangt wurde, dass die Kinder „deutschblütig und erbtüchtig“ seien. Schließlich mussten „die Kinder lebend geboren“ sein. Das Mutterkreuz konnte auch nachträglich wieder aberkannt werden, wenn sich die Mütter zum Beispiel nicht „rassegemäß“ verhielten.

Nach dem Ende des Dritten Reiches wurde das Mutterkreuz bisweilen auch (zumeist spottend) als „Mütterverdienstkreuz“ bezeichnet.

Literatur

  • Irmgard Weyrather (1993): Mutterkreuz und Muttertag. Der Kult um die "deutsche Mutter" im Nationalsozialismus, Frankfurt/Main
  • Anna Maria Sigmund: Die Frauen der Nazis, Band 1-3