„Legalisierung“ – Versionsunterschied

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{{Dieser Artikel| befasst die mit der Aufhebung eines Verbots bzw. der Bewertung eines Verhaltens, Ereignisses oder Sachverhalts als „illegal“. Für die Echtheitsbestätigung von Urkunden siehe unter [[Legalisation]].}}
{{Dieser Artikel| befasst die mit der Aufhebung eines Verbots bzw. der Bewertung eines Verhaltens, Ereignisses oder Sachverhalts als „illegal“. Für die Echtheitsbestätigung von Urkunden siehe unter [[Legalisation]].}}


'''Legalisierung''' bezeichnet die vollständige Aufhebung eines [[Verbot]]s, nicht aber eine [[Entkriminalisierung]], d. h. die Herabstufung einer [[Strafrecht#Straftat|Straftat]] zur [[Ordnungswidrigkeit]] mit der Folge, dass das bislang als „illegal“ Bewertete als „irregulär“ gilt.
'''Legalisierung''' bezeichnet die vollständigen Aufhebungn eines [[Verbot]]s, nicht aber eine [[Entkriminalisierung]], d. h. die Herabstufung einer [[Strafrecht#Straftat|Straftat]] zur [[Ordnungswidrigkeit]] mit der Folge, dass das bislang als „illegal“ Bewertete als „irregulär“ gilt.


''Siehe auch:''
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Version vom 29. November 2023, 12:44 Uhr

Legalisierung bezeichnet die vollständigen Aufhebungn eines Verbots, nicht aber eine Entkriminalisierung, d. h. die Herabstufung einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit mit der Folge, dass das bislang als „illegal“ Bewertete als „irregulär“ gilt.

Siehe auch:

Wiktionary: Legalisierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen