„Geschäftsinhaltsversicherung“ – Versionsunterschied

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Die Geschäftsinhaltversicherung kommt in der Regel nur für Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und [[Einbruchdiebstahl]] auf. Es gibt jedoch etliche Fälle, in denen die Versicherung keinen Ersatz leisten muss. Ein klassischer Leistungsausschluss ist die absichtliche Herbeiführung eines Schadens.
Die Geschäftsinhaltversicherung kommt in der Regel nur für Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und [[Einbruchdiebstahl]] auf. Es gibt jedoch etliche Fälle, in denen die Versicherung keinen Ersatz leisten muss. Ein klassischer Leistungsausschluss ist die absichtliche Herbeiführung eines Schadens.


Generell nicht versichert werden Schäden im Zusammenhang mit [[Krieg]]en, inneren Unruhen oder Kernenergie. Auch in Bezug auf Wasserschäden werden [[Elementarschaden|Elementarschäden]] nicht durch den Versicherer ersetzt, zum Beispiel solche durch Starkregen oder [[Hochwasser]].<ref>{{Literatur | Autor = Claudia Kalenberg | Titel = Zur Versicherbarkeit von Hochwasser- und Überschwemmungsschäden | Jahr = 1998 | Verlag = [[Verlag Versicherungswirtschaft]]}}</ref> Im Normalfall kann die Police um diese Elementargefahren ergänzt werden.
Generell nicht versichert werden Schäden im Zusammenhang mit [[Krieg]]en oder Kernenergie. Auch in Bezug auf Wasserschäden werden [[Elementarschaden|Elementarschäden]] nicht durch den Versicherer ersetzt, zum Beispiel solche durch Starkregen oder [[Hochwasser]].<ref>{{Literatur | Autor = Claudia Kalenberg | Titel = Zur Versicherbarkeit von Hochwasser- und Überschwemmungsschäden | Jahr = 1998 | Verlag = [[Verlag Versicherungswirtschaft]]}}</ref> Im Normalfall kann die Police um diese Elementargefahren ergänzt werden.


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 8. Februar 2023, 21:43 Uhr

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt im Versicherungswesen bestimmte Schäden am eigenen Inventar, an Produkten und Warenbeständen von Gewerbetreibenden ab. Für die Instandsetzung und Wiederanschaffung kommt die Versicherung auf.

Leistungen des Versicherers

Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz von Schäden, die durch bestimmte Gefahren entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Feuer, Sturm und Hagel. Werden im Zuge eines Einbruchs in ein Geschäft Sachen entwendet, sind die Verluste mit in der Versicherung eingeschlossen.[1]

Versicherungsumfang

In der Regel wird der Neuwert ersetzt. Abhängig von der Police sind auch fremde Gegenstände im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung versichert. Der Schutz greift regulär nur, wenn diese fremden Gegenstände sich nur vorübergehend im Besitz des Versicherten befinden.

Meistens trägt der Versicherer sogar die Kosten für die Brandbekämpfung oder die Sanierung. Über eine spezielle Zusatzversicherung, die im Rahmen der Inhaltversicherung abgeschlossen werden kann, kann man sich auch gegen Einnahmeeinbußen versichern.

Ausschlüsse und mögliche Zusätze

Die Geschäftsinhaltversicherung kommt in der Regel nur für Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl auf. Es gibt jedoch etliche Fälle, in denen die Versicherung keinen Ersatz leisten muss. Ein klassischer Leistungsausschluss ist die absichtliche Herbeiführung eines Schadens.

Generell nicht versichert werden Schäden im Zusammenhang mit Kriegen oder Kernenergie. Auch in Bezug auf Wasserschäden werden Elementarschäden nicht durch den Versicherer ersetzt, zum Beispiel solche durch Starkregen oder Hochwasser.[2] Im Normalfall kann die Police um diese Elementargefahren ergänzt werden.

Quellen

Einzelnachweise

  1. Inhaltsversicherung: für Schäden an Inventar, Waren und Vorräten
  2. Claudia Kalenberg: Zur Versicherbarkeit von Hochwasser- und Überschwemmungsschäden. Verlag Versicherungswirtschaft, 1998.