„Kuratorium“ – Versionsunterschied

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Ein '''Kuratorium''' (von lateinisch ''cura'' = ''Sorge'', ''Pflege'', ''Aufsicht''<ref>[https://www.frag-caesar.de/lateinwoerterbuch/cura-uebersetzung-1.html cura], frag-caesar, abgerufen am 27. Juni 2020</ref>, Mehrzahl: ''Kuratorien'') ist ein [[Gremium]] oder ein [[Organ (Recht)|Organ]], dem die Aufgabe übertragen wurde, sich um ein bestimmtes Projekt zu kümmern oder dafür Sorge zu tragen. Dabei können entweder Beratungsfunktionen oder eine Aufsicht zum Tragen kommen.<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Kuratorium Kuratorium], Duden online, abgerufen am 27. Juni 2020</ref> Eine einzelne Person des Kuratoriums wird auch als [[Kurator]] bezeichnet. Vor allem in [[Österreich]] war der Begriff ''Kurator'' allerdings auch als Synonym für [[Vormund]] gebräuchlich.<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Kurator#Bedeutung-3 Kurator], Duden online, abgerufen am 23. Juni 2020</ref>
Ein '''Kuratorium''' (von lateinisch ''cura'' = ''Sorge'', ''Pflege'', ''Aufsicht''<ref>[https://www.frag-caesar.de/lateinwoerterbuch/cura-uebersetzung-1.html cura], frag-caesar, abgerufen am 27. Juni 2020</ref>, Mehrzahl: ''Kuratorien'') ist ein [[Gremium]] oder ein [[Organ (Recht)|Organ]], dem die Aufgabe übertragen wurde, sich um ein bestimtes Projekt zu kümmern oder dafür Sorge zu tragen. Dabei können entweder Beratungsfunktionen oder eine Aufsicht zum Tragen kommen.<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Kuratorium Kuratorium], Duden online, abgerufen am 27. Juni 2020</ref> Eine einzelne Person des Kuratoriums wird auch als [[Kurator]] bezeichnet. Vor allem in [[Österreich]] war der Begriff ''Kurator'' allerdings auch als Synonym für [[Vormund]] gebräuchlich.<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Kurator#Bedeutung-3 Kurator], Duden online, abgerufen am 23. Juni 2020</ref>


Der Begriff war bereits im 18.&nbsp;Jahrhundert in Verwendung.
Der Begriff war bereits im 18.&nbsp;Jahrhundert in Verwendung.

Version vom 17. November 2022, 20:13 Uhr

Ein Kuratorium (von lateinisch cura = Sorge, Pflege, Aufsicht[1], Mehrzahl: Kuratorien) ist ein Gremium oder ein Organ, dem die Aufgabe übertragen wurde, sich um ein bestimtes Projekt zu kümmern oder dafür Sorge zu tragen. Dabei können entweder Beratungsfunktionen oder eine Aufsicht zum Tragen kommen.[2] Eine einzelne Person des Kuratoriums wird auch als Kurator bezeichnet. Vor allem in Österreich war der Begriff Kurator allerdings auch als Synonym für Vormund gebräuchlich.[3]

Der Begriff war bereits im 18. Jahrhundert in Verwendung.

Ein Kuratorium kann zum Beispiel ein Stiftungsorgan sein.

Nach den Hochschulgesetzen der Länder Berlin und Sachsen-Anhalt ist das Kuratorium ein dem Hochschulrat in anderen Ländern vergleichbares Organ des Zusammenwirkens von Hochschule, Staat und Gesellschaft, in dem überwiegend (Berlin)[4] bzw. ausschließlich (Sachsen-Anhalt)[5] Hochschulexterne vertreten sind.

Siehe auch

Wiktionary: Kuratorium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. cura, frag-caesar, abgerufen am 27. Juni 2020
  2. Kuratorium, Duden online, abgerufen am 27. Juni 2020
  3. Kurator, Duden online, abgerufen am 23. Juni 2020
  4. § 64 BerlHG
  5. § 74 HSG LSA