„Demokratie“ – Versionsunterschied

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Auch im Alter von mehr als 2300 Jahren ist die aristotelische Staatsformenlehre heute noch ein „komplexes, Maßstäbe setzendes Instrument“ (Schmidt) für Beobachtung und Vergleich, sowie die Bewertung von demokratischen und autokratischen Staatsverfassungen.<ref>{{Literatur |Autor=Manfred G. Schmidt |Titel=Demokratietheorien |Auflage=4. |Verlag=VS |Ort=Wiesbaden |Datum=2008 |ISBN=978-3-531-16054-2 |Kapitel=1.6 Würdigung der aristotelischen Demokratietheorie |Seiten=48}}</ref>
Auch im Alter von mehr als 2300 Jahren ist die aristotelische Staatsformenlehre heute noch ein „komplexes, Maßstäbe setzendes Instrument“ (Schmidt) für Beobachtung und Vergleich, sowie die Bewertung von demokratischen und autokratischen Staatsverfassungen.<ref>{{Literatur |Autor=Manfred G. Schmidt |Titel=Demokratietheorien |Auflage=4. |Verlag=VS |Ort=Wiesbaden |Datum=2008 |ISBN=978-3-531-16054-2 |Kapitel=1.6 Würdigung der aristotelischen Demokratietheorie |Seiten=48}}</ref>


==== Polybios’ Kreislauf der Verfassungen ====
==== Polybios´ Bevorzugung der Republik ====
200 Jahre später sah [[Polybios]] bei der Fortschreibung der Staatsformenlehre von Aristoteles die ''Demokratie'' in seinem [[Verfassungskreislauf#Kreislauf der Verfassungen bei Polybios|Kreislauf der Verfassungen]] anders als dieser nicht als verfehlte, auf den Eigennutz einer selbstsüchtigen Volksmenge gerichtete Staatsform – diese Verfallsform der Demokratie bezeichnete Polybios als [[Ochlokratie]] –, sondern als die am Gemeinwohl orientierte.<ref>{{Literatur |Autor=Panagiotis Argyropoulos |Titel=Von der Theorie zur Empirie – philosophische und politische Reformmodelle des 4. bis 2. Jahrhunderts v. Chr |Verlag=Utz |Ort=München |Datum=2013 |ISBN=978-3-8316-4244-1 |Kapitel=7.1.3 Polybios’ Anakyklosistheorie [Verfassungskreislaufstheorie] |Seiten=89–91 |Kommentar=zugleich Dissertation, Universität München 2012 |Umfang=205}}</ref> Polybios’ Werturteil bezüglich des zu bevorzugenden Vefassungstyps im Zusammenhang mit seinem Kreislaufmodell beruhte hauptsächlich auf seiner Wertschätzung der Römischen Republik, auf deren Stabilität und Elastizität sich der Aufstieg Roms zur antiken Weltherrschaft seiner Ansicht nach gründete.<ref>Hans Vorländer: ''Demokratie''. 2. Aufl. 2010, S. 42 f.</ref>
200 Jahre später sah [[Polybios]] bei der Fortschreibung der Staatsformenlehre von Aristoteles die ''Demokratie'' in seinem [[Verfassungskreislauf#Kreislauf der Verfassungen bei Polybios|Kreislauf der Verfassungen]] anders als dieser nicht als verfehlte, auf den Eigennutz einer selbstsüchtigen Volksmenge gerichtete Staatsform – diese Verfallsform der Demokratie bezeichnete Polybios als [[Ochlokratie]] –, sondern als die am Gemeinwohl orientierte.<ref>{{Literatur |Autor=Panagiotis Argyropoulos |Titel=Von der Theorie zur Empirie – philosophische und politische Reformmodelle des 4. bis 2. Jahrhunderts v. Chr |Verlag=Utz |Ort=München |Datum=2013 |ISBN=978-3-8316-4244-1 |Kapitel=7.1.3 Polybios’ Anakyklosistheorie [Verfassungskreislaufstheorie] |Seiten=89–91 |Kommentar=zugleich Dissertation, Universität München 2012 |Umfang=205}}</ref> Polybios Werturteil bezüglich des zu bevorzugenden Vefassungstyps im Zusammenhang mit seinem Kreislaufmodell beruhte hauptsächlich auf seiner Wertschätzung der Römischen Republik, auf deren Stabilität und Elastizität sich der Aufstieg Roms zur antiken Weltherrschaft seiner Ansicht nach gründete. Das Machtmischungsverhältnis zwischen [[Magistratur|Magistraten]], [[Senat von Rom|Senat]], [[Volkstribun]]en und [[Comitia centuriata|Voksversammlungen]] stellte sich Polybios als ein ausgewogenes System dar, das nicht nur der inneren Stabilität des Gemeinwesens diente, sondern auch dessen Expansionsfähigkeit nach außen sicherte. Mit seiner Deutung wurde Polybios zu einem nachhaltigen Wegbereiter der [[Republik]] als Inbegriff einer anzustrebenden Verfassungsordnung.<ref>Hans Vorländer: ''Demokratie''. 2. Aufl. 2010, S. 42 f.</ref>


==== Römische Republik ====
==== Römische Republik ====
[[Datei:Spqrstone.jpg|mini|[[S.P.Q.R.]]: ''Senatus Populusque Romanus'' („Der Senat und das römische Volk“), das [[Hoheitszeichen]] der Römischen Republik]]
[[Datei:Spqrstone.jpg|mini|[[S.P.Q.R.]]: ''Senatus Populusque Romanus'' („Der Senat und das römische Volk“), das [[Hoheitszeichen]] der Römischen Republik]]
Auch die [[Römische Republik]] verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch den [[Prinzipat]] eine [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] mit rudimentären demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der [[republik]]anischen [[Magistratur|Magistrate]]. Doch blieben das oligarchische Prinzip und der Vorrang der [[Nobilität]] durchgängig bestimmend. Bei der Wahl der Konsuln etwa galt, dass aufgrund des Systems der [[Comitia centuriata]] die Stimme eines Reichen mehr zählte als die eines Armen. Durch das [[Klient#Geschichte|Klientelwesen]] waren weite Bevölkerungskreise an ihre jeweiligen [[Patronat (Römer)|Patrone]] gebunden, sodass die in der Staatsspitze agierende Nobilität die politischen Verhältnisse und Entscheidungen weitgehend unter Kontrolle behielt.<ref>Hans Vorländer: ''Demokratie''. 2. Aufl. 2010, S. 40.</ref>
Auch die [[Römische Republik]] verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch den [[Prinzipat]] eine [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] mit rudimentären demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der [[republik]]anischen [[Magistratur|Magistrate]]. Doch blieben das oligarchische Prinzip und der Vorrang der [[Nobilität]] durchgängig bestimmend. Bei der Wahl der Konsuln etwa galt, dass aufgrund des Systems der [[Comitia centuriata]] die Stimme eines Reichen mehr zählte als die eines Armen. Durch das [[Klient#Geschichte|Klientelwesen]] waren weite Bevölkerungskreise an ihre jeweiligen [[Patron]]e gebunden, sodass die in der Staatsspitze agierende Nobilität die politischen Verhältnisse und Entscheidungen weitgehend unter Kontrolle behielt.<ref>Hans Vorländer: ''Demokratie''. 2. Aufl. 2010, S. 40.</ref>


Bei [[Marcus Tullius Cicero]] wird der Begriff der Demokratie als ''civitas popularis'' „romanisiert“ ''([[De re publica]],'' I), womit die spätrepublikanische Bezeichnung der Parteiung der „[[Popularen]]“ zum Namensgeber der entsprechenden Verfassungsform wird. Nach Cicero besticht diese [[Herrschaftsform]] durch die Freiheit, welche die Bürger in ihr genießen, wobei er diese stets durch die Gefahr der Zügellosigkeit der Masse bedroht sieht.
Bei [[Marcus Tullius Cicero]] wird der Begriff der Demokratie als ''civitas popularis'' „romanisiert“ ''([[De re publica]],'' I), womit die spätrepublikanische Bezeichnung der Parteiung der „[[Popularen]]“ zum Namensgeber der entsprechenden Verfassungsform wird. Nach Cicero besticht diese [[Herrschaftsform]] durch die Freiheit, welche die Bürger in ihr genießen, wobei er diese stets durch die Gefahr der Zügellosigkeit der Masse bedroht sieht.

Version vom 1. Oktober 2022, 12:05 Uhr

Demokratie (von altgriechisch δημοκρατία dēmokratíaVolksherrschaft‘) ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation bzw. Teilhabe aller an der politischen Willensbildung. Es handelt sich um einen zentralen Begriff der Politikwissenschaft, der ursprünglich aus der Staatsformenlehre stammt und in der Demokratietheorie erörtert wird. Die erste begriffliche Erwähnung findet sich bezogen auf die Attische Demokratie bei Herodot. Ideengeschichtlich wegweisend für den Begriff war die Definition der Politie bei Aristoteles. Eine schlagwortartige Beschreibung aus der Moderne liefert die Gettysburg-Formel: „Herrschaft über das Volk, durch das Volk, für das Volk“.

Zur liberalen Demokratie gehören nach westlicher Auffassung allgemeine, freie und geheime Wahlen, die Aufteilung der Staatsgewalt bei Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung auf voneinander unabhängige Organe (Gewaltenteilung) sowie die Garantie der Grundrechte. In einer repräsentativen Demokratie, in der gewählte Repräsentanten zentrale politische Entscheidungen treffen, haben oft Parteien maßgeblichen Anteil an der politischen Willensbildung und an der durch Wahlen legitimierten Regierung. Die Opposition ist fester Bestandteil eines solchen demokratischen Systems, zu dem auch die freie Meinungsäußerung samt Pressefreiheit, die Möglichkeit friedlicher Regierungswechsel und der Minderheitenschutz gehören. In einer direkten Demokratie trifft das Stimmvolk politische Entscheidungen direkt.

Je nach zugrundeliegendem Demokratiebegriff gibt es jedoch unterschiedliche Kriterien dafür, wann ein Staat als Demokratie gilt. Neben und auch statt der bereits genannten Begriffen werden so z. B. Volkssouveränität, Mehrheitsherrschaft, verfassungsmäßige Ordnung, allgemeine Wohlfahrt, Pluralismus, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, Schutz des Privateigentums etc. genannt. Daher unterscheiden sich die unter der Bezeichnung „Demokratie“ in Vergangenheit und Gegenwart registrierten politischen Systeme.

Forderungen nach demokratischen Strukturen beziehen sich nicht nur auf die gesamtstaatliche Ebene. Sie werden auch für Teilbereiche des organisierten Gesellschaftslebens wie Institutionen, Verbände oder Vereine erhoben.

Verbreitung der Demokratie als Regierungsform gemäß dem Demokratieindex des Economist von 2021:[1] Je grüner, desto „demokratischer“, je roter, desto autoritärer ist der Staat. Vergleichbare Demokratiemessungen kommen zu ähnlichen Ergebnissen.

Gemäß Demokratieindex von 2021, einer Form der Demokratiemessung gemäß besagtem westlichem Muster, leben nur 6,4 % der Weltbevölkerung in „vollständigen Demokratien“, weitere 39,3 % in „unvollständigen Demokratien“, hingegen 17,2 % in teildemokratischen Systemen und 37,1 % in Autokratien.[2]

Definition der Demokratie

In Anlehnung an den Ursprung der Demokratie gilt zunächst: „Demokratie ist die Macht des Volkes über das Volk.“ (Sartori).[3] Als Abgrenzung zu dem, was Demokratie nicht ist, ist sie zudem das genaue Gegenteil der Autokratie, also ein System, in dem[4]

  • niemand sich selbst auswählen kann,
  • niemand sich selbst die Macht zum Regieren selbst verleihen kann und
  • niemand sich unbedingte und unbeschränkte Macht anmaßen kann.[4]

Der in Athen 5. Jahrhundert v. Chr. entwickelte Begriff der Demokratie hat nur noch wenig Ähnlichkeit mit der heutigen Verwendung des Begriffs.[5]

Ursprung der Demokratie

Pnyx in Athen – Versammlungsplatz der Ekklesia mit Rednertribüne (Foto 1905)

Der Begriff Demokratie ist auf altgriechisch δημοκρατία zurückzuführen, ein Kompositum aus δῆμος dḗmosVolk‘ und κράτος krátos ‚Kraft; Macht; Herrschaft‘.[6] Seine schriftliche Erwähnung ist erstmals um das Jahr 430 v. Chr. nachweisbar, als die Demokratie längst etabliert war.[7] Vorläufer-Begriffe waren die Isonomie (ἰσονομία ‚Gleichheit vor dem Gesetz‘), Isegorie (ἰσηγορία ‚gleiches Rederecht‘) und Isokratie (ἰσοκρατία ‚gleicher Anspruch auf Herrschaft‘)[7] spätestens ab dem 6. Jahrhundert v. Chr.[8]

In der ursprünglichen Bedeutung ist Demokratie laut Giovanni Sartori „die Regierung oder Macht des Volkes“. Demos stand dabei für die Gemeinschaft, die in der Volksversammlung zusammentrat.[9] Die erste Erwähnung der Demokratie in der Geschichtsschreibung findet sich bei Herodot, er lässt zudem Otanes die Vorzüge dieser Herrschaft der Vielen wiedergeben: die Amtsbesetzung durch Losverfahren, die Rechenschaftspflicht der Amtsträger, die Vorlage aller Beschlüsse vor der Gesamtheit,[10] die Rechtsgleichheit für alle und die Verwerfung jeder Willkürmacht.[11] Doch umfasste der Demos in einer griechischen Polis nur die freien Männer, die an der Ekklesia, der Volksversammlung, teilnahmen, nicht also Frauen, Sklaven und Metöken.[12]

Im heutigen Griechenland hat neugriechisch Δημοκρατία Dimokratia auch die Bedeutung „Republik“ und ist Teil vieler offizieller Staatsbezeichnungen.

Bedeutungswandel

Bis ins späte 18. Jahrhundert stand Demokratie schwerpunktmäßig für die ursprüngliche Bedeutung als Staatsform.[13] Erst in den Jahren 1780 bis 1800 trat der Begriff Demokratie aus der Gelehrtensprache heraus, die heutigen Wortbedeutungen entwickelten sich, er wurde als politischer Begriff allgemein verwendet und war jahrzehntelang heftig umkämpft.[13] Noch in den 1780er Jahren lehnten die Gründerväter der Vereinigten Staaten in den Federalist Papers die „Demokratie“ klar ab und befürworteten eine Republik mit gewählten Repräsentanten.[14] Auch in der Französischen Revolution ging es laut Hans Vorländer noch viel eher um die Republik als um die Demokratie. „So bestand die Ironie der Geschichte des Demokratiebegriffs darin, dass eigentlich von der Demokratie nicht die Rede war, als es darum ging, die moderne Demokratie zu etablieren. Vielmehr war, in Frankreich genauso wie in Nordamerika oder in Deutschland, von der Republik die Rede, wenn die neue Form der repräsentativen Demokrtaie gemeint war.“[15] Der Demokratiebegriff wurde in den revolutionären Auseinandersetzungen von der Staatsformbedeutung zum Teil gelöst und zu einem „Tendenz- und Bewegungsbegriff“ sozialer und politischer Kräfte. In der Folge entstand dememtsprechend das Zeitwort demokratisieren.[16]

Tocqueville veröffentlichte 1835 sein bis heute wichtiges Werk Über die Demokratie in Amerika, stellte jedoch später fest: „Es ist unser Gebrauch der Wörter ‚Demokratie‘ und ‚demokratische Regierung‘, der zu größter Verwirrung führt. Solange diese Wörter nicht einvernehmlich klar definiert sind, leben die Menschen in einem unbehebbaren Gedankenwirrwarr, sehr zum Vorteil von Demagogen und Despoten“.[17] Derselbe Begriff Demokratie bezeichnet seitdem völlig unterschiedliche Herrschaftsformen – bis heute.

Moderne Demokratie

Wahlurne – Merkmal der repräsentativen modernen Demokratie (USA 1870)

Demokratie ist zum Oberbegriff vieler politischer Systeme geworden, von denen nur wenige der klassischen Demokratie der Antike ähneln, unter anderem ist der Anteil der Teilhabeberechtigten viel größer.[18] Zum Teil abweichend von der klassischen Demokratie beruht die heutige „Moderne Demokratie“ auf[3]

  1. beschränkter Mehrheitsherrschaft,
  2. Wahlverfahren und
  3. repräsentativer Übertragung von Macht.[3]

Sartori sieht in der modernen Demokratie eine Wahl-Polyarchie, ein diffuses, offenes System von Einflussgruppen, die für Wahlen miteinander konkurrieren.[19] Sie begründet die Herrschaft auf die Norm politischer Gleichheit der Vollbürger, gründet die Willensbildung der Gesamtheit auf einen maßgebenden Teil der Stimmbürgerschaft und verpflichtet die zeitlich befristet Regierenden zur Rechenschaft gegenüber den Regierten.[18]

Sartori stellt fest, dass Demokratie nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem „allseits verehrten Wort“ geworden ist, das inflationär eingesetzt wird, und zitiert:[20]

„Für ein Wort wie ‚Demokratie‘ gibt es nicht nur keine allgemein anerkannte Definition, sondern ein derartiger Versuch stößt auch allseits auf Widerstand… Die Verfechter jedes beliebigen Regimes behaupten, es sei eine Demokratie, und befürchten, sie müßten auf den Gebrauch des Wortes verzichten, wenn es auf irgendeine Bedeutung festgelegt würde.“

George Orwell: “Politics and the English Language” (1957)[20]

Geschichte

Die Geschichte der Demokratie ist eng verknüpft mit der Entwicklung der Idee des Naturrechts, die wiederum eng verwandt ist mit dem Begriff der Menschenrechte. Ihre Wurzeln finden sich in den akephalen (herrschaftsfreien) traditionellen Gesellschaften (z. B. Jäger-und-Sammler-Gemeinschaften).

Antike

Als klassische Demokratie, an der moderne Demokratien gern gemessen werden, gilt die athenische im antiken Griechenland. Im Zeitalter der Atlantischen Revolutionen rückte hingegen von Polybios beeinflusst die Römische Republik stärker in den Fokus der historisch-politischen Reflexionen und Vergleiche. So liehen sich etwa die Wortführer der amerikanischen Verfassungsdiskussion die Namen römischer Gesetzgeber oder bekannter Konsuln als Pseudonyme und stellten sich damit in die Tradition von Klassikern, die Grundlagen für ein politisches Gemeinwesen geschaffen hatten.[21]

Grundzüge der Attischen Demokratie

Verfassung von Athen (Papyrus)[22]

Frühestes Beispiel einer demokratischen Ordnung ist die Attische Demokratie, die sich nach der Peisistratiden-Tyrannis und den Perserkriegen im 5. Jahrhundert v. Chr. entwickelte. Sozio-ökonomische und sicherheitspolitische Erwägungen führten in Athen dazu, dass es zu einer verstärkten Einbindungung der bislang unberücksichtigten gesellschaftlichen Schicht der Theten in die politischen Strukturen kam. Es bildeten sich Rahmenbedingungen heraus, die grundlegende Verfassungsreformen und eine Beteiligung der Vielen an der Herrschaft förderten. Im Rahmen dieser Reformen, so Stefan Marschall, sei die demokratische als eine mögliche Herrschaftsform entdeckt worden.[23]

Von den 250.000 bis 300.000 Einwohnern von Athen waren 170.000 bis 200.000 Erwachsene. Dagegen besaßen nur 30.000 bis 50.000 Vollbürger volle politische Rechte – unter Dreißigjährige, Frauen, 25.000 Zugezogene und 80.000 Sklaven blieben ausgeschlossen.[24]

Losmaschine „Kleroterion“ – Merkmal der attischen Demokratie (Museum der Antiken Agora, Athen)

Als wesentliche Strukturmerkmale der athenischen Demokratie gelten:

  1. die Zuständigkeit der Ekklesia für alle Entscheidungen über zentrale Angelegenheiten der inneren und äußeren Politik sowie über die Gesetzgebung,
  2. der aus der kleisthenischen Phylenreform hervorgegangene Rat der Fünfhundert, der die Volksversammlungen vorbereitete und an den alltäglichen Regierungsgeschäften beteiligt war,
  3. die etwa 600 nach dem Annuitätsprinzip zum größten Teil durch Los bestimmten Beamten bzw. Funktionsträger für die verschiedenen Bereich des öffentlichen Lebens, ergänzt um nur etwa 100 zu wählende Beamte, die in speziellen Verantwortungsfeldern wirkten, so als Strategenn in der Führung des Militärs oder als Finanzverwalter;
  4. die Volksgerichte, die sich aus insgesamt 6000 ebenfalls per Los bestimmten Laienrichtern rekrutierten.

Für Christian Meier ist Isonomie als Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz das der Demokratie in der Athener Polis vorausgehende Reformleitbild, in dem ein Anspruch wie im „Rechtsstaat“ oder „Verfassungsstaat“ des 19. Jahrhunderts stecke. Dieser Anspruch auf Gleichheit habe in entsprechenden Institutionen verwirklicht werden sollen. „Die erste Rechtfertigung der Demokratie beruft sich auf die Institutionen des Loses, der Rechenschaftspflicht und der Entscheidung aller Fragen durch die Gesamtheit. Damit soll alle Willkür ausgeschlossen und das ‚herkömmliche Gute und Rechte‘ gesichert sein.“[25]

Auch in anderen Poleis des attischen Seebunds wurden demokratische Ordnungen eingerichtet, teils befördert durch die athenische Expansionspolitik, teils auf Betreiben demokratischer Kräfte vor Ort. Öfters wurden also Demokratien zu dem Zweck oktroyiert, den Interessen Athens zu dienen.[26]

Aristoteles’ Staatsformenlehre

Aristoteles

Aristoteles sah in seiner Staatsformenlehre im Werk Πολιτικά (‚Politik‘) aus den Jahren 345 bis 325 v. Chr. die Demokratie als eine „Staatsform“ oder eine „Staatsverfassung“ und zielte dabei auch auf die Verfassungswirklichkeit ab. Als Demokratie sah er, wenn die armen „Freien“, also die Vollbürger, „als Majorität im Besitze der Herrschaft sind“ und dies nur zu ihrem Vorteil nutzen.[27] Diese nur nach seiner ersten Darlegung verfehlte Staatsform[10] würde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl des herrschenden Teils der Bevölkerung – der Armen – verfolgen.[28] Er ordnet sie im weiteren Argumentationsverlauf positiver ein.[10] Dabei lehnt er die Beteiligung des einfachen Volkes in gemäßigter Form nicht strikt ab, wie etwa sein Lehrer Platon,[29] wovon seine „Summierungsthese“ ein Zeugnis abgibt. Im Rahmen seiner Zweiten Staatsformenlehre liefert Aristoteles darüber hinaus eine differenzierte Theorie der Demokratie und ihrer Formen.

Erste Staatsformenlehre nach Aristoteles[28]
Zahl der
Herrschenden
Zum gemeinsamen
Nutzen
Zum Eigennutz der
Herrschenden
Einer Monarchie Tyrannis
Wenige Aristokratie Oligarchie
Viele Politie Demokratie

Als gute Herrschaft der Vielen sieht er die sogenannte Politie, eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, wenn „das Volk den Staat zum gemeinen Besten verwaltet“. In ihr hat das Volk auch über Los und Wahl von Beamten und die Kontrolle ihrer Amtsführung seinen rechtmäßigen Anteil an der Regierung.[28] Die Demokratie habe den Vorzug der „Weisheit der Vielen“, die Bestechlichkeit werde reduziert und die Fähigkeiten der Bürger wüchsen durch die Erfahrung in der Führung öffentlicher Ämter. Ein Gemeinwesen hingegen, das arme Bürger von der Politik ausschließe, werde zu einem „Staat voll von Feinden“, mit dem Risiko des Niederganges: „Und so ist da, wo die Herrschaft auf dem Reichtum beruht, mögen nun der Herrschenden mehr oder weniger sein, notwendig eine Oligarchie, und da, wo die Armen herrschen, notwendig eine Demokratie“.[30]

Als Grundlage der demokratischen Staatsform bezeichnete Aristoteles die Freiheit. Demokraten wollten sich am liebsten nicht regieren lassen, daher gelte: „Ein Aspekt der Freiheit ist, daß man sich im Wechsel beherrschen läßt und herrscht“. Die Lösung sei, in einer Demokratie möglichst alle Ämter rotierend per Los aus allen heraus zu besetzen:[31]

«λέγω δ᾽ οἷον δοκεῖ δημοκρατικὸν μὲν εἶναι τὸ κληρωτὰς εἶναι τὰς ἀρχάς, τὸ δ᾽ αἱρετὰς ὀλιγαρχικόν»

„Es gilt z. B. für demokratisch, daß die Staatsämter durchs Los, für oligarchisch, daß sie durch Wahl besetzt werden“

Aristoteles: Πολιτικά (Politik)[32]

Auch im Alter von mehr als 2300 Jahren ist die aristotelische Staatsformenlehre heute noch ein „komplexes, Maßstäbe setzendes Instrument“ (Schmidt) für Beobachtung und Vergleich, sowie die Bewertung von demokratischen und autokratischen Staatsverfassungen.[33]

Polybios´ Bevorzugung der Republik

200 Jahre später sah Polybios bei der Fortschreibung der Staatsformenlehre von Aristoteles die Demokratie in seinem Kreislauf der Verfassungen anders als dieser nicht als verfehlte, auf den Eigennutz einer selbstsüchtigen Volksmenge gerichtete Staatsform – diese Verfallsform der Demokratie bezeichnete Polybios als Ochlokratie –, sondern als die am Gemeinwohl orientierte.[34] Polybios Werturteil bezüglich des zu bevorzugenden Vefassungstyps im Zusammenhang mit seinem Kreislaufmodell beruhte hauptsächlich auf seiner Wertschätzung der Römischen Republik, auf deren Stabilität und Elastizität sich der Aufstieg Roms zur antiken Weltherrschaft seiner Ansicht nach gründete. Das Machtmischungsverhältnis zwischen Magistraten, Senat, Volkstribunen und Voksversammlungen stellte sich Polybios als ein ausgewogenes System dar, das nicht nur der inneren Stabilität des Gemeinwesens diente, sondern auch dessen Expansionsfähigkeit nach außen sicherte. Mit seiner Deutung wurde Polybios zu einem nachhaltigen Wegbereiter der Republik als Inbegriff einer anzustrebenden Verfassungsordnung.[35]

Römische Republik

S.P.Q.R.: Senatus Populusque Romanus („Der Senat und das römische Volk“), das Hoheitszeichen der Römischen Republik

Auch die Römische Republik verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch den Prinzipat eine Gesellschaft mit rudimentären demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der republikanischen Magistrate. Doch blieben das oligarchische Prinzip und der Vorrang der Nobilität durchgängig bestimmend. Bei der Wahl der Konsuln etwa galt, dass aufgrund des Systems der Comitia centuriata die Stimme eines Reichen mehr zählte als die eines Armen. Durch das Klientelwesen waren weite Bevölkerungskreise an ihre jeweiligen Patrone gebunden, sodass die in der Staatsspitze agierende Nobilität die politischen Verhältnisse und Entscheidungen weitgehend unter Kontrolle behielt.[36]

Bei Marcus Tullius Cicero wird der Begriff der Demokratie als civitas popularis „romanisiert“ (De re publica, I), womit die spätrepublikanische Bezeichnung der Parteiung der „Popularen“ zum Namensgeber der entsprechenden Verfassungsform wird. Nach Cicero besticht diese Herrschaftsform durch die Freiheit, welche die Bürger in ihr genießen, wobei er diese stets durch die Gefahr der Zügellosigkeit der Masse bedroht sieht.

Mittelalter

Mars Thingsus – Gott der Thing-Volksversammlungen, 3. Jhd.[37]

Mit dem Untergang des Römischen Reiches verschwand die demokratische Idee nicht vollständig von der politischen Bühne Europas. In verschiedenen Ländern stand man in der Tradition der germanischen Volksversammlung, dem Thing, die über Umwege den Grundstein für neuzeitliche Parlamente bildete:

Thing – Volksversammlungen

  • England: Thing (Folcgemot) → seit dem 7. Jh. Witenagemot → ab 1066 Curia Regis → 17. Jh., namentlich ab 1707 Britisches Parlament
  • Island: Althing ab 930, das älteste heute noch bestehende Parlament der Welt
  • Färöer: Løgting, eines der ältesten Parlamente seit ca. 900
  • Isle of Man: Tynwald, das älteste durchgängig aktive Parlament der Welt, bis 979 rückverfolgbar
  • Schweiz: Ding → Fürstenherrschaft → 1291 Gründung der Eidgenossenschaft zum Schutz der „alten Freiheiten“
  • Deutschland: Ding → Femegerichte und freie Reichsstädte mit Bürgerräten
  • Dänemark, Schweden, Norwegen: Thing bis ca. 12. Jahrhundert, ab da an Königsherrschaft. Heute heißen die Parlamente in Norwegen Storting und in Dänemark Folketing.

England – Parlament

House of Commons (Karl Anton Hickel, 1793–1794)

Ab der Magna Carta im Jahre 1215 bestand im englischen Königreich die Idee, es dürfe keine Steuer ohne vorherige Beratung geben. Daraus entwickelte sich De Montfort’s Parliament; dieses sollte ab 1265 mindestens einmal jährlich zusammen treten, bestehend vor allem aus adeligen Großgrundbesitzern.[38] Ab dem 14. Jahrhundert setzte sich – wenn auch noch nicht demokratisch – das Parlament als Vertretung der Gesamtgenossenschaft aller Kreise und Gemeinden durch, zu dem auch die „Gemeinen“, die englisch “commons”, Zutritt hatten; daraus entstand später das House of Commons (deutsch: ‚Unterhaus‘).[38] Mit der Entwicklung der absoluten Monarchie im 16. Jahrhundert verringerten sich die Einflussmöglichkeiten.

Erst mit dem englischen Bürgerkrieg Mitte des 17. Jahrhunderts entstand unter Oliver Cromwell für wenige Jahre eine Republik, mit dem Unterhaus als Volksvertretung mit umfangreichen Rechten.[39] Die Levellers (‚Gleichmacher‘), die nicht nur in der Revolutionsarmee eine bedeutende politische Kraft darstellten, verstanden sich dabei keineswegs als Anhänger der Demokratie, sie setzen auf Repräsentanten.[39] Sie verstanden die Menschen zwar als ursprünglich Gleiche und Freie auf Basis ihrer Geburtsrechte, die Über- und Unterwerfungsverhältnisse seien später im eigenen Interesse selbst entworfen.[39] Das bedeutendste Dokument des Parlamentarismus ist die Bill of Rights von 1689, in der das nach England eingeladene neue Königspaar Wilhelm III. und Maria II. dem Parlament Immunität, Verfügung über die Finanzen und Recht auf Zusammentretung ohne Aufforderung des Königs zugestand, und damit die Grundrechte eines modernen Parlaments schuf.

„Gewaltenteilung und -kontrolle“, Macht­be­gren­zung durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche

Frühe Neuzeit

Die von John Locke etablierte Gewaltenteilung von Legislative und Exekutive, bei Charles Montesquieu zusätzlich der Judikative, wird als elementarer Bestandteil eines modernen demokratischen Rechtsstaates betrachtet.

Lockes liberale Staatstheorie

John Locke (1697)

John Locke (1632–1704) legte mit Two Treatises of Government (Zwei Abhandlungen über die Regierung, 1689) das Fundament für eine weltlich legitimierte, antiabsolutistische Staatsverfassung vor. Basis dazu ist für ihn die grundsätzliche Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger, mit vielen Grundsätzen des späteren Liberalismus, unter anderem das Recht des Einzelnen auf Leben, Freiheit und Vermögen.[40] Die Legislative müsse urdemokratisch aus dem Staatsvolk hervorgehen, diese entscheide über die Staatsform.[41] Hinzu kommen religiöse Toleranz, die Herrschaft des Rechts, die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, sowie das Widerstandsrecht gegen jede unrechtmäßige Regierung. Die Gesetze dürfen ausschließlich auf „Frieden, Sicherheit und das öffentliche Wohl des Volkes“ abzielen. Die Regierung unterliege einem eng begrenzten Staatszweck, mit begrenzten Machtmitteln der öffentlichen Gewalt, nur im Rahmen der Zustimmung des Staatsvolkes („government by consent“).[40] Ausgangsbasis ist seine Sicht, dass der Mensch das natürliche Recht auf Leben, Freiheit und Besitz habe und dieses auch mit Gewalt verteidigen dürfe.[40]

Montesquieus Gewaltenbalance

De l’Esprit des Loix
‚Vom Geist der Gesetze‘

Charles Montesquieu (1689–1755) trägt mit seinem Werk De l’Esprit des Loix (Vom Geist der Gesetze, 1748) indirekt zur Demokratietheorie bei. Mit einem durchdachten System der Machtkontrolle und Gewaltenbalancierung solle man die politische Macht mäßigen und die Sicherheit der Vollbürger sicherstellen: „Weil der Mensch, der die Macht hat, zum Machtmissbrauch neigt, wenn er nicht auf Grenzen stößt, ist es zwingend, dass die Macht auf mehrere Machtträger verteilt wird, die sich wechselseitig am Machtmissbrauch hindern“. Für die Gewaltenbalance sah er vier Komponenten vor:[42]

  1. die Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative,
  2. die gesellschaftlichen Kräfte Krone, Adel und Besitzbürgertum,
  3. die Staatsorgane Volkskammer, Adelskammer, das durch Los bestimmte Volksgericht, Adelsgericht, Monarch und Minister,
  4. die Befugnisse, wie Bestimmung von Repräsentanten oder Erlass von Gesetzen.[42]

Diese vier Komponenten verknüpfte er nach konkreten Regeln, um die Staatsgewalt einzelner Kräfte zu beschränken und sie zu verteilen.[42] Er kritisierte die Monarchie und bevorzugte eine „gemäßigte Demokratie“: Wenn „das Volk als Körperschaft die souveräne Macht besitzt, haben wir eine Demokratie vor uns. Sobald die souveräne Macht in den Händen eines Teils des Volkes liegt, heißt sie Aristokratie“.[43] Stabilisiert werde die Demokratie durch die „Liebe zur Gleichheit“, mithin „allgemeine Genügsamkeit“, darunter verstand er maßvolle Vermögensunterschiede, sowie eine gleichmäßigere Verteilung des Bodenbesitzes und den Abbau von Macht- und Herrschaftsunterschieden.[44] Gefährdet werde sie durch eine gewisse Abkühlung der Vaterlandsliebe oder gar Anfänge von Korruption; sie breche auseinander, wenn „der Geist extremer Ungleichheit einreißt“.[44] Entsprechend dem Geist der damaligen Zeit versteht Montesquieu unter dem mitbestimmungsberechtigten Volk nur Männer, von diesen „nur das vermögende Bürgertum“.[43]

Von Aristoteles bis Montesquieu sah die Demokratie zur Bestimmung von Repräsentanten das Losverfahren vor,[45] sodass diejenigen, die die Entscheidungen treffen, in ihrer Zusammensetzung tatsächlich das Volk repräsentieren:[46]

« Le suffrage par le sort est de la nature de la démocratie; le suffrage par choix est de celle de l’aristocratie. »

„Die Entscheidung durch das Los entspricht dem Wesen der Demokratie, die Entscheidung durch Wahl dem der Aristokratie.“

Baron de Montesquieu: De l’esprit des loix (Vom Geist der Gesetze), 1748[47]

Rousseaus Volkssouveränität

Jean-Jacques Rousseau (1753)

Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) sah, dass die Zivilisation nicht Fortschritt bringe, sondern dass „der Mensch von Natur aus gut ist und daß es allein die Institutionen sind, durch welche die Menschen böse werden“, das Unheil beginne mit dem Eigentum.[48] 1762 veröffentlichte er seine Idee Vom Gesellschaftsvertrag (Du Contrat Social), nach der jedes Mitglied des Gemeinwesens nur denjenigen gesetzlichen Schranken seiner Freiheit unterworfen sei, deren Grundlagen er zuvor zugestimmt habe.[48] Als Lösung sah er die Mitglieder des Gemeinwesens erstens sowohl als gleichverpflichtete Herrschaftsunterworfene, wie als gleichberechtigte Herrschaftsteilhaber (Identitäre Demokratietheorie). Weiterhin gehöre die unveräußerliche, nicht delegierbare, unteilbare, absolute Volkssouveränität dazu, und drittens die Unterscheidung zwischen Gemeinwillen (volonté générale), Sonderwillen und Gesamtwillen.[48]

Seine Lehre sieht die Souveränität allein beim Volk, jede Übertragung auf andere sei unzulässig. Dies schließe auch die Oberhoheit über die Verfassung und Verfassungsinstitutionen ein, Regierung wie Exekutive seien „Diener“ des Volkssouveräns. Eine Übertragung der Souveränität auf Repräsentanten lehnte er ab, eine solche Ordnung befördere das Feudalsystem, in dem „die menschliche Art herabgewürdigt und wo das Wort Mensch entehrt ist“.[49] Ein Volk mit Vertretern sei „nicht mehr frei; es ist nicht mehr“, es sei so „nur frei während der Wahl der Parlamentsmitglieder; sobald diese gewählt sind, ist es ein Sklave, ist es nichts“. Nach Rousseau sind moderne Demokratien nicht anderes als Oligarchien.[49]

Vereinigte Staaten – Verfassung 1787 und Federalist Papers

Etwa Mitte des 15. Jahrhunderts hatten sich in Nordamerika fünf Indianerstämme zum Bund der Irokesen zusammengeschlossen und eine Räteverfassung gegeben.[50] Unklar bleibt, ob oder inwieweit Benjamin Franklin und andere amerikanische Staatsmänner sich davon tatsächlich anregen ließen;[51] Berücksichtigung fanden die Vorarbeiten der demokratietheoretischen Vordenker und das Vorbild des englischen Parlamentarismus, als mit der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika 1787 der erste Staat mit Repräsentativsystem als Form moderner Demokratie entstand.

Federalist Papers, unter Alias “Publius” (1787–1788)

In den 85 Federalist Papers (1787–1788) warben Hamilton, Madison und Jay, Angehörige der Oberschicht, in New York für die Annahme des Entwurfs der Bundesverfassung.[52] Dabei sprachen sie sich gegen eine direkte Demokratie und für eine „Regierungsform mit Repräsentativsystem“ einer kleinen Zahl gewählter Volksvertretern aus, es komme so zu einer „Läuterung und Erweiterung der öffentlichen Meinung“.[53] Madison argumentierte weiter, ein Wahlsystem mit Repräsentanten führe zu…[54]

“… a chosen body of citizens, whose wisdom may best discern the true interest of their country, […] will be least likely to sacrifice it to temporary or partial considerations. Under such a regulation, it may well happen, that the public voice, pronounced by the representatives of the People, will be more consonant to the public good, than if pronounced by the People themselves, convened for the purpose.”

„… einer ausgewählten Körperschaft von Bürgern […], deren Klugheit die wahren Interessen des Landes am besten erkennen lässt und […] sie am wenigsten Gefahr laufen lässt, dieses Interesse kurzfristigen oder parteiischen Rücksichten zu opfern. So kann es geschehen, dass die Stimme des Volkes, wenn sie von seinen Vertretern erhoben wird, eher zum Wohl des Ganzen ertönt, als wenn sie aus dem Volk selber spricht, das zu diesem Zweck zusammentritt.“

James Madison: New York Packet, The Federalist Nr. 10, November 1787[55]

Eine „Gewaltenteilung durch Gewaltenverschränkung“ vermeide die Tyrannei, die drei Staatsgewalten müssten unabhängig voneinander sein und sich gegenseitig kontrollieren. Die mächtige Legislative wird dabei auf zwei Kammern verteilt: Den Senat mit der Vertretung der Einzelstaaten, und das Repräsentantenhaus mit den vom Volk gewählten Abgeordneten.[53] Die breite politische Beteiligung der Stimmbürger in öffentlichen Angelegenheiten ist den Verfassern dabei nicht so wichtig, auch bleiben diese weiterhin auf weiße steuerzahlende Männer beschränkt,[56] damit waren etwa 13 Prozent der Bevölkerung wahlberechtigt; 28 Prozent der Erwerbsbevölkerung waren weiterhin Sklaven.[57]

Entwicklung der modernen Demokratien in Europa

Zahlreiche der heute in Europa anzutreffenden demokratischen Regierungsformen basieren auf aristokratischen Vorläufermodellen. Die herrschenden Schichten Adel, Kirchenvertreter und wohlhabendes Bürgertum nahmen im Mittelalter und der frühen Neuzeit in den Landständen ihre politischen Rechte gegenüber dem Herrscher im Sinne ihrer Standesinteressen wahr. Das betraf insbesondere Territorial- und Grenzkonflikte, Kriegsdienste und Steuererhebung, Fragen der Gewaltenteilung und der Herrscherwahl (siehe auch Ständeordnung).[58]

Noch Mitte des 18. Jahrhunderts war nicht klar, wie die Strukturen der modernen Demokratie aussehen würden. Der Begriff der Demokratie war nicht positiv besetzt, so sprach man von der „Republik“, wenn die repräsentative moderne Demokratie gemeint war. Dieser Diskurs sah weniger die Beteiligung der Gesamtheit des Volkes vor, als die sich selbst regierenden tugendhaften Bürger; dieser Republikanismus war nicht demokratisch.[59] Die Vorstellung des neuzeitlichen Staates beinhaltete zudem weiterhin die ungeteilte Souveränität der Staatsgewalt, abgekoppelt von allen Zustimmungserfordernissen: „Das Prinzip souveräner Herrschaft und absoluter Gewalt besteht in dem Punkt, Gesetze ohne die Zustimmung der Untertanen zu erlassen“ (Bodin, 1576).[59] Die Idee von Locke bis Rousseau hingegen war, dass der Einzelne nur den Gesetzes unterworfen sei, denen er zuvor zugestimmt hat: „Wie können Andersdenkende zugleich frei und Gesetzen unterworfen sein, denen sie nicht zugestimmt haben?“ (Rousseau, 1762).[60]

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Regierungsformen Europa – Anteil der Staaten in Europa, je Kalenderjahr 1900–2021.[61]
Liberale Demokratien weisen eine klare Gewaltenteilung mit Bürgerrechten und
Minderheitenschutz auf, bei Elektoralen Demokratien fehlen teils diese Merkmale.
Geschlossene Autokratien sind typische Diktaturen, elektorale haben unfreie Wahlen.[62]

Unter Revolutionären der amerikanischen und französischen Revolution gab es Bedenken, ob Demokratie im Sinne einer Beteiligung des gesamten Volkes an der Macht stabil bleiben könne oder sich zu einer Pöbelherrschaft entwickeln würde. Auch war die Demokratie in dieser Zeit der Skepsis ausgesetzt, ob sie in großen Flächenstaaten, die sich von den antiken Demokratien auch dadurch unterschieden, dass sich die Bürger untereinander nicht persönlich kannten, überhaupt verwirklicht werden könne. Ein weiteres Problem wurde in den im Vergleich zu antiken Demokratien größeren sozialen und kulturellen Unterschieden in der Bevölkerung gesehen.[58] Um eine ungeteilte Souveränität in den Händen des Volkes zu vermeiden, eine einfachere Umsetzung der Mitbestimmung des Volkes in Flächenstaaten zu ermöglichen und eine aktive Zustimmung der Bürger zu realisieren, setzte man nun auf die Republik mit der Wahl von Repräsentanten.[59]

Mitte des 19. Jahrhunderts schließlich schrieb Staatsrechtler Bluntschi, „Die alte Demokratie war eine unmittelbare, die moderne ist eine repräsentative“. Guizot stellte 1848 fest, das Reich des Wortes Demokratie sei so groß, dass alle Regierungen und Parteien es sich auf ihre Fahne schrieben; dieser Gegenbegriff der absolutistisch-feudalen Herrschaftsordnung war zum Kampfbegriff gegen die alten Mächte geworden.[59]

Korsika 1755 – Moderne Verfassung

1755 schrieb Pasquale Paoli eine Verfassung für Korsika.[63] Es handelt sich dabei um eine Mischverfassung nach antikem Vorbild mit demokratischen Elementen, die sich auch aus regionalen Traditionen Korsikas speisten.[64] In großen Teilen stimmte sie bereits mit dem modernen Verfassungsbegriff überein, sie war bis 1769 in Kraft.[65]

Polen-Litauen 1791 – Moderne Verfassung

Polen-Litauen gab sich mit der Verfassung vom 3. Mai 1791 eine moderne demokratische Staatsordnung, nach den USA die zweite weltweit. Dabei wurde mit der Einführung der „Landbotenkammer“ das politische Mitspracherecht, das bis dahin auf den Adel beschränkt war, auf das wohlhabende Bürgertum ausgedehnt. Sie war bis 1793 in Kraft.[66] Diese Prozesse inspirierten die Französische Revolution und führten zu einer schrittweisen Demokratisierung anderer europäischer Länder, wobei der englische Parlamentarismus besondere Erwähnung verdient.

Plenarsitzungssaal Deutscher Reichstag, mit allgemeinem und gleichem Männerwahlrecht – damals als progressiv geltend (1889 in der Leipziger Straße 4 in Berlin)

19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert wurde das allgemeine Wahlrecht für Männer 1848 in Frankreich und der Schweiz eingeführt, es folgten Deutschland (1869/71), Spanien, Griechenland, die USA (1870), Neuseeland und Norwegen.[67]

Schweiz – Demokratie-Vorreiter

Tagung Landsgemeinde Ende 18. Jhd. (Museum Appenzell)[68]

In den Schweizer Urkantonen entstand im 13. Jahrhundert eine erste bäuerliche Demokratie.[69] Die selektiven Rechte jener alten Ordnung wurden in der Schweiz, einzigartig im monarchistischen Europa, während einer geglückten, aber lange dauernden liberalen Regeneration durch ein (bis auf das fehlende Frauenstimmrecht) demokratisches politisches System abgelöst. Inzwischen ist die unmittelbare Demokratie in keinem größeren Staat weiter ausgebaut als in der Schweiz: Seit 1874 gibt es das fakultative Referendum auf Bundesebene, mit dem das Volk direkt über Bundesgesetze, teils auch Bundesbeschlüsse und weitreichende völkerrechtliche Verträge abstimmt. Um die seltenen Gegenabstimmungen zu vermeiden, verfasst der Gesetzgeber neue Gesetze umsichtiger.[70] 1891 kam die Volksinitiative hinzu, mit der das Volk dem Parlament und der Regierung Themen oder Gesetzesentwürfe vorgeben kann.[70] Zudem stimmt beim obligatorischen Verfassungs- und Staatsvertragsreferendum immer das Volk über Änderungen der Bundesverfassung, Beitritt zu Organisationen kollektiver Sicherheit oder internationalen Gesetzen ab. Schließlich gibt es die Volksinitiative zur Totalrevision der Bundesverfassung, nur 1935 erfolglos angestrengt. Eine noch weiterreichende direktdemokratische Beteiligung erfolgt in den Kantonen und Gemeinden.[70]

Durch diese direkte Macht des Volkes wird der Gesetzgeber wirksam kontrolliert, Unzufriedenheit wird schnell abgeleitet, die Bürger sind politisch recht zufrieden. Auch in der Schweiz nehmen am Diskurs vor allem die Eliten, mittleren und oberen Schichten teil, für das Sammeln von Unterschriften wie für den Abstimmungskampf sind Finanz- und Organisationskraft nötig.[70] Im Ergebnis sind Entscheidungen in der Schweiz kompliziert und benötigen mehr Zeit, dafür haben sie eine hohe Legitimität in der Bevölkerung.[70]

Demokratische Bewegung in Deutschland

20. Jahrhundert – Demokratisierung

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Regierungsform – Anteil der Staaten weltweit, je Kalenderjahr 1900–2021.[71]
Liberale Demokratien weisen eine klare Gewaltenteilung mit Bürgerrechten und
Minderheitenschutz auf, bei Elektoralen Demokratien fehlen teils diese Merkmale.
Geschlossene Autokratien sind typische Diktaturen, elektorale haben unfreie Wahlen.[62]

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das allgemeine Männerwahlrecht in Australien, Finnland, Österreich (1907), Portugal und Italien eingeführt, ab dem Ersten Weltkrieg folgten die anderen westlichen Industriestaaten, darunter Großbritannien (1918) und Japan (1925).[67] Nach dem Zweiten Weltkrieg folgten mit der zweiten Demokratisierungswelle[72] unter anderem Israel und Indien,[67] ab Mitte der 1970er Jahre in der dritten weitere 22 Staaten aus Südeuropa, Lateinamerika und Ostasien, ab den 1990er Jahren in der vierten Demokratisierungswelle über 47 weitere, vor allem mittel- und osteuropäische Staaten.[72]

Das allgemeine Wahlrecht für Frauen etablierte sich mit Ausnahme von Neuseeland (1889) und Spanien (1869/1907) erst ab Beginn des 20. Jahrhunderts, im Schnitt mit 22 Jahren Verzögerung gegenüber den Männern.[67] In der Schweiz gibt es das Frauenwahlrecht seit 1971,[67] auf kantonaler Ebene führte es 1990 als letzter Kanton Appenzell Innerrhoden aufgrund eines Bundesgerichtsurteils ein.[73] Im Deutschen Reichs- wie Bundestag betrug der Frauenanteil bis 1986 stets weniger als zehn Prozent.[74]

2010–2020: Demokratisierung (blau) und Autokratisierung (rot)[75]

21. Jahrhundert – Prozesse der Autokratisierung

Ab dem Jahr 2000 lebten mehr Menschen in Staaten mit sich verschlechternden demokratischen Freiheiten als in jenen mit sich verbessernden.[76] 2020 lebten nur noch 4 Prozent der Weltbevölkerung in sich demokratisierenden Staaten, dagegen ein Drittel in jenen, die von der dritten Welle der Autokratisierung betroffen sind; davon sind auch G-20-Staaten wie die USA, Indien oder Brasilien betroffen.[76] Historisch betrachtet überlebte die Demokratie in weniger als einem Viertel der Staaten, in denen solche Autokratisierungs-Prozesse eingesetzt hatten.[76]

Demokratieformen

Den Begriff Demokratie nehmen sehr unterschiedliche politische Systeme für sich in Anspruch.[77] Im Laufe der Geschichte und in der Demokratietheorie hat er sehr unterschiedliche Ausgestaltungen erfahren.

Direkte Demokratie

Abstimmung einer Landsgemeinde im Schweizer Kanton Glarus, 2006 – eine Form der direkten Demokratie

In der unmittelbaren bzw. direkten Demokratie nimmt das Volk unmittelbar und unvertretbar durch Abstimmungen über Sachfragen am Staatsgeschehen teil. Das ausgeprägteste direktdemokratische System besteht in der Schweiz.

In vielen Staaten wird das politische System durch einzelne Elemente direkter oder plebiszitärer Demokratie ergänzt.

In weiten Teilen der 68er- und Alternativbewegungen war statt direkter Demokratie der Begriff „Basisdemokratie“ üblich. Direkte Demokratie oder zumindest die Einführung von mehr plebiszitären Elementen auf Bundes- und Landesebene galten als erklärte Ziele.

Repräsentative Demokratie

Video: „Was ist eine Demokratie?“ Beispiel Deutschland (Terra X, ZDF)

Die Repräsentative Demokratie weist als zentrales Element stets die Wahl der Regierenden in regelmäßigen Abständen auf,[78] dazwischen bleiben diese weitestgehend unabhängig von einer Kontrolle durch die Regierten, sie haben ein freies Mandat.[79] Die Regierten dürfen ihre Meinungen und politischen Wünsche äußern, ohne zum Ziel der Kontrolle durch die Regierung zu werden.[78] Die Entscheidungen der Regierung unterliegen der Überprüfung durch die Feuerprobe der öffentlichen Debatte.[79] Repräsentiert wird das Volk nicht nur in den gesetzgebenden Organen (Parlament, Rat), sondern auch in den gesetzesausführenden Organen (Regierung, Verwaltung). Letztere werden gelegentlich nicht vom Volk direkt gewählt, sondern indirekt über Volksvertreter.

Bei Wahlen als politischer Beteiligungsform geht die Staatsgewalt insoweit vom Volke aus, als dieses die Repräsentanten wählt (Personen oder Parteien), die die politischen Entscheidungen für die Zeit der nächsten Wahlperiode treffen. Beim reinen Verhältniswahlrecht kann der Wähler eine Partei benennen, die seinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Im Parlament sind die Parteien dann mit der Stärke vertreten, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Beim reinen Mehrheitswahlrecht zieht aus jedem Wahlkreis derjenige Bewerber ins Parlament ein, der dort die meisten Stimmen auf sich vereint. Auch verschiedene Mischformen kommen vor.

Präsidentielle und parlamentarische Regierungssysteme

Weltkarte über die Regierungssysteme
Staats- und Regierungsformen der Welt
  • von Legislative bestimmtes Direktorium
  • Republik mit exekutivem Staatschef
  • Präsidentielle Republik
  • Semipräsidentielle Republik
  • Parlamentarische Republik
  • Parlamentarische Monarchie
  • Konstitutionelle Monarchie
  • Absolute Monarchie
  • Einparteiensystem (ggf. mit Blockparteien)
  • Verfassungsrechtliche Bestimmungen ausgesetzt
  • Kein verfassungsrechtlich festgelegtes Regime
  • Keine eigenständige Regierung
  • Stand: 2023

    Um den Bestand einer Demokratie nicht durch Machtkonzentration zu gefährden, werden üblicherweise nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die Gesetzgebung und die Regierung voneinander getrennt. In der Praxis sind beide nicht unabhängig voneinander zu sehen (etwa über Parteizugehörigkeiten): Die Fraktion, die in der Volksvertretung die Mehrheit hat, stellt in der Praxis meist auch die Regierung. Das Gewaltenteilungsprinzip wird dadurch teilweise durchbrochen (siehe auch Fraktionsdisziplin). Der Unterschied zwischen einem eher präsidentiell und einem eher parlamentarisch ausgerichteten Regierungssystem liegt im Ausmaß der Abhängigkeit der Regierung von der Volksvertretung.

    Stimmabgabe beim zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahl in Frankreich 2007
    • Präsidentielle Systeme (etwa die USA) zeichnen sich durch eine starke Stellung des Regierungschefs gegenüber dem Parlament aus. Er ist gleichzeitig Staatsoberhaupt und dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich, wiewohl es meist eine Möglichkeit für ein Amtsenthebungsverfahren gibt.
    • In parlamentarischen Systemen hat sich die Regierung gegenüber dem Parlament zu verantworten. Dieses regiert daher in gewisser Weise mit. Es kann beispielsweise die Regierung unter bestimmten Voraussetzungen entlassen oder eine neue einsetzen (so etwa in Deutschland).
    • Semipräsidentielle Systeme sind eine Mischform. Staatspräsident und Regierungschef (Ministerpräsident) sind zwei unterschiedliche Personen mit gleichmäßig verteilter Macht (so etwa in Frankreich). Während die Regierung auch hier dem Parlament gegenüber verantwortlich ist, ist der direkt gewählte Staatspräsident in seinem Aufgabenbereich weitgehend unabhängig in seiner Machtausübung.

    Der Unterschied der Systeme wird beim Zustimmungserfordernis für bestimmte Entscheidungen deutlich: in den USA etwa kann der Präsident frei einen Militäreinsatz befehlen, in Deutschland benötigt der Bundeskanzler (Regierungschef) hierfür ein positives Votum des Parlamentes (→ Prinzip der Parlamentsarmee).

    In präsidentiell orientierten Systemen wird der Präsident häufig direkt durch das Volk gewählt, um die starke Machtstellung durch stärkere Nähe zum Souverän besser zu legitimieren. Der Gewählte kann politische Opponenten auf seine hervorgehobene demokratische Legitimation und Machtfülle verweisen. In einer parlamentarischen Demokratie wird die Regierung meist vom Parlament gewählt und kann vom Parlament durch ein Misstrauensvotum auch wieder abgesetzt werden. Umgekehrt kann häufig auch das Parlament durch die Regierung aufgelöst werden.

    Demarchie

    Die Demarchie ist eine Herrschaft des Volkes, in der alle Entscheidungsträger eines Gemeinwesens repräsentativ aus denjenigen Menschen mittels Losverfahren bestimmt werden, die von diesen Entscheidungen betroffen sind.[80] Dabei werden alle politischen Institutionen so weit wie möglich dezentralisiert.[81] Die Demarchie bildet die Volksmeinung wie die direkte Demokratie ab, mit der anderen Methode der statistisch-repräsentativen Stichprobe und begrenzter Mitwirkungsdauer der Entscheidungsträger; formal ist sie eine repräsentative Konsensdemokratie mit Losverfahren.[80] Da die ausgelosten Entscheidungsträger die Gesamtheit repräsentieren, sind sie von ihren eigenen Entscheidungen ebenso betroffen wie die Gesamtheit.[81] Keine andere Demokratieform kommt der Urdemokratie der Antike näher, erweitert auf die gesamte Bevölkerung.[80]

    Mischformen

    Plebiszitäre Demokratie

    Die meisten modernen Demokratien sind repräsentative Demokratien mit direktdemokratischen Elementen auf nationaler und/oder kommunaler Ebene. Das Volk trifft sowohl Personal- als auch Sachentscheidungen (Plebiszite). Eine solche Mischform nennt man plebiszitäre Demokratie. Die Gewichtung der repräsentativen und direktdemokratischen Elemente kann dabei von Staat zu Staat unterschiedlich ausfallen. Deshalb unterscheidet man weiter zwischen halbdirekter, gemischter und bedingt repräsentativer Demokratie.

    Der Begriff plebiszitäre Demokratie[82] wird daneben auch als Sammelbezeichnung für alle volksunmittelbaren Abstimmungen (Sachentscheidungen) verwendet. In der Schweiz ist der Begriff insofern gleichbedeutend mit Volksrechte.

    Die Schweiz ist auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene eine plebiszitäre Demokratie, wobei auf nationaler und in den meisten Kantonen auch auf kantonaler Ebene und in größeren Gemeinden (Städten) auf kommunaler Ebene ein Parlament legislativ tätig ist, und das Volk bei Parlamentsentscheiden nur über Verfassungsänderungen und über Gesetzesänderungen abstimmt. Zusätzlich gibt es für das Volk noch das Recht der Verfassungsinitiative, bei dem eine Anzahl Bürger eine Änderung der Verfassung vorschlagen kann, über die abgestimmt werden muss. Zudem kann mit genügend Unterschriften eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwungen werden. Einige kleine Kantone weisen zusätzlich zum Parlament die Landsgemeinde auf. Auf kommunaler Ebene gibt es den kleineren Gemeinden keine Volksvertretung (meist Einwohnerrat genannt), sondern Entscheide, die direkt an einer Bürgerversammlung (meist Gemeindeversammlung genannt) diskutiert und abgestimmt werden.

    Rätedemokratie

    Das Rätesystem stellt eine weitere Mischform zwischen direkter und repräsentativer Demokratie dar. Die über ein Stufensystem gewählten Räte sind ihren Wählern direkt verantwortlich und an deren Weisungen gebunden, sie sind also mit einem imperativen Mandat versehen. Im Gegensatz dazu steht das freie Mandat, bei dem die gewählten Mandatsträger nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden sind. Räte hingegen können jederzeit von ihrem Posten abberufen oder abgewählt werden.

    Demokratietheorien

    Zweck und Funktionsweise der Demokratie werden in verschiedenen Demokratietheorien beschrieben. Empirische Demokratietheorien beschreiben Entwicklung und Funktionsweise von Demokratien. Normative Demokratietheorien beinhalten eine „Soll“-Vorstellung mit Abgleich zum realen „Ist“, wie Demokratieformen von direkter Demokratie, repräsentativer Demokratie, partizipatorischer Demokratie, Demarchie, Radikaldemokratie oder Basisdemokratie.

    Eine sehr große Leistungskraft der Theorie haben die Staatsformenlehre des Aristoteles sowie Lijpharts Unterscheidung von Mehrheits- und Konsensdemokratie (Schmidt).[83]

    Mehrheits- versus Konsensdemokratie

    In Mehrheitsdemokratien wird die Regierung von einer alleinregierenden Mehrheitspartei gestellt und bestimmt über die Legislative. Es handelt sich mindestens fast um ein Zweiparteiensystem mit Mehrheitswahlrecht in einem zentralistischen Staat mit Einkammersystem und pluralistischem Interessensgruppensystem. Die Verfassung kann mit einfacher Mehrheit geändert werden, zudem hat die Legislative die Hoheit über die Gesetze, die Zentralbank ist abhängig von der Exekutive.[84] Großbritannien entspricht überwiegend diesem Typus.[85]

    Konsensusdemokratien dagegen zeigen eine ausgeprägte Machtteilung in der Exekutive, ein Kräftegleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative, ein gleichberechtigtes Zwei-Kammer-System, ein Vielparteiensystem mit Verhältniswahlrecht, einen föderalistischen, dezentralisierten Staatsaufbau, eine starre, nur durch Zweidrittelmehrheit zu ändernde Verfassung, sowie eine starke richterliche Prüfung der Gesetzgebung und eine unabhängige Zentralbank.[84] Die Schweiz wird daher als Konsensdemokratie gesehen.[85]

    Bei Deutschland wie Österreich handelt es sich um Mischformen dieser beiden Demokratietypen.[85]

    Konkurrenz- versus Konkordanzdemokratie

    Die Konkurrenzdemokratie beruht auf der Umsetzung des Mehrheitswahlsystems.[86]

    In einer Konkordanzdemokratie dagegen – früher „Proporzdemokratie“, inzwischen auch „Verhandlungsdemokratie“ genannt – wird anstelle des Mehrheitsprinzips ein gütliches Einvernehmen mittels Kompromisstechniken gesucht, Minderheiten werden an den Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt. Die Kompromissverfahren werden durch formelle Proporz- oder Paritätsregeln sichergestellt.[86] Vorteil ist die Gemeinschaftsverträglichkeit und Minderheitenschutz, tief verwurzelte gesellschaftliche Konflikte lassen sich relativ gut lösen, dies sorgt für höhere Stabilität. Dafür ist der Zeitaufwand für Entscheidungsprozesse größer.[87] Die Schweiz gilt immer noch als Beispiel für eine Konkordanzdemokratie.[86]

    Deutschland weist eine Mischform dieser beiden Demokratietypen auf.[86]

    Demokratiemessung

    Demokratiemessungen versuchen den tatsächlichen Demokratisierungsgrad eines Staates oder politischen Systems zu erfassen. Große Herausforderung dabei sind die passende Auswahl und Gewichtung der Bewertungskriterien, zum Teil wird auch eigene Staatsform in der Demokratiemessung bevorzugt.

    Defekte Demokratie

    Als defekte Demokratie werden in der vergleichenden Politikwissenschaft politische Systeme bezeichnet, in denen zwar demokratische Wahlen stattfinden, die jedoch gemessen an den normativen Grundlagen liberaler Demokratien (Teilhaberechte, Freiheitsrechte, Gewaltenkontrolle etc.) verschiedene Defekte aufweisen. Man unterscheidet innerhalb der Defekten Demokratien: Exklusive Demokratie, Illiberale Demokratie, Delegative Demokratie und Enklavendemokratie. Das Konzept der defekten Demokratie ist in der Politikwissenschaft umstritten.

    Basis der Demokratie

    Voraussetzung mündige Bürger

    Um den demokratischen Legitimitätsanspruch an die Demokratie aufrechtzuerhalten, sind mündige Bürger eine wichtige Voraussetzung. Die Demokratie selbst sei jedoch unfähig, solche Bürger zu (re-)produzieren, die es für die Funktionsfähigkeit des demokratischen Systems eigentlich brauche.[88] Eine erfolgreiche Partizipation etwa kann nur gelingen, wenn die Bürger selbstbestimmt und unabhängig agieren und in diesem Sinne über bestimmte Bürgerqualitäten verfügen.[89] Dafür ist zum einen grundlegendes politisches (Fakten-)Wissen nötig. Doch auch prozedurales politisches Wissen sowie gewisse Persönlichkeitsmerkmale der Bürger selbst sind dabei von Bedeutung.[90] Letzteres stellt den Kerngedanken des Tugendbegriffes dar, der durch eine Orientierung auf die Gemeinschaft hin, bestimmten Emotionen und Handlungsmotivationen gekennzeichnet ist. Die politische Tugend zeichnet sich somit durch die Verbindung einer kognitiven sowie handlungsmotivierenden Komponente aus.[91]

    Unterschiedliche politische Systeme bedürfen unterschiedlicher politischer Tugenden. Für (westliche) demokratische Systeme stellen etwa Loyalität, Mut, Toleranz, Solidarität oder Fairness wichtige Eigenschaften der Bürger zur Aufrechterhaltung des demokratischen Systems dar. Um diese (und weitere nötige) Dispositionen zu fördern, auszubauen und zu reproduzieren, bedarf es unterstützender, institutioneller Rahmenbedingungen. Damit sich die verschiedenen politischen Kompetenzen bei den Bürger ausbilden können, wären in der Denktradition der deliberativen Demokratie Institutionen, wie bspw. Bürgerforen oder -versammlungen geeignet. In diesem Rahmen könnten sich Bürger über politische Fragestellungen austauschen, um die Tiefe politischer Diskurse auf der geistigen, verfahrensmäßigen, wie auch der moralischen Ebene auszubauen.

    Entscheidend für den Erhalt des demokratischen Systems ist demnach die Förderung und der Ausbau politischen Wissens, um eine größtmögliche Autonomie bei der Herausbildung einer politischen Meinung inklusive politischer Präferenzen jedes einzelnen Bürgers/jeder einzelnen Bürgerin zu erreichen.[92]

    Zudem soll die Rezipientenfreiheit sichergestellt sein, jeder muss wissen und verstehen können, was er entscheidet. Da Wissen und Verstehen schwierig überprüfbar sind, gilt als Demokratiekriterium der freie Zugang zu allen Informationen, die für die Entscheidung maßgeblich sind. Zudem wird als Basis die Gewährleistung der Organisationsfreiheit benötigt, die Freiheit, Parteien und Organisationen zu bilden.

    Ausschluss vom Wahlrecht

    Das Wahlrecht hängt nicht an der Zugehörigkeit zur realen Bevölkerung, sondern an der Staatsbürgerschaft. Ausländer, die die Staatsbürgerschaft nicht besitzen, dürfen sich üblicherweise nicht an demokratischen Wahlen des Landes beteiligen, in dem sie leben, weder passiv noch aktiv. Einige demokratische Staaten haben sehr hohe Quoten von nicht-Staatsbürgern, zum Beispiel Luxemburg 47,2 %, Schweiz 25,5 %, Österreich 17,1 %, Deutschland 12,7 % und Spanien 11,3 % (Stand 2021[93]). In manchen Staaten steht auch Ausländern ein Ausländerwahlrecht zu, so sind in einigen Schweizer Kantonen und Gemeinden Ausländer stimmberechtigt. Auch dürfen EU-Bürger in EU-Staaten an politischen Wahlen auf kommunaler Ebene grundsätzlich teilnehmen.

    Das Wahlrecht als Bürgerrecht kann in etlichen Staaten aberkannt werden. So dürfen Strafgefangene in manchen US-Staaten nicht wählen.

    Vermeintlich irrationale und ignorante Wähler

    Ökonomen haben die Effizienz der Demokratie zuweilen kritisiert. Die Kritik basiert auf der Annahme des ignoranten bzw. irrationalen Wählers. Argumentiert wird, dass Wähler bezüglich vieler politischer Themen, insbesondere ökonomischer, schlecht informiert seien und auch in ihnen besser bekannten Feldern systematischen Verzerrungen unterliegen würden. Bezüglich Ursachen und Folgen der Ignoranz von Wählern prägte Anthony Downs 1957 die Idee der rationalen Ignoranz. In seinem Modell wägen Wähler die Kosten und den Nutzen der politischen Informationsbeschaffung und Wahlbeteiligung ab, was aus einer gesellschaftlichen Perspektive des Gemeinwohls wegen fehlendem Einfluss auf das Ergebnis zu irrationalen politischen Entscheidungen oder auch Nichtwählen führt.[94] Mancur Olson (1965) benennt die Tendenz in der Demokratie von handlungsfähigen, gut organisierten Interessengruppen zur politischen Einflussnahme (besonders sogenannter „privilegierter Gruppen“ von geringer Größe und mit Sonderinteressen wie z. B. Milchbauern, Stahlproduzenten oder Pilotengewerkschaften), die sich daraus ergibt, was Einzelne bereit sind dafür oder dagegen einzusetzen. Die große Mehrheit der Wähler entwickelt rationale Ignoranz, da der Einzelne nur zu einem jeweils sehr geringen Teil von einer rationalen Politik persönlich profitieren könnte oder eine irrationale Politik finanzieren würde (z. B. Agrarsubvention) und sich daher nicht organisiert. Es kommt daher gar nicht erst zu einer Politik, die den Interessen der verschiedenen Mehrheiten als Ganzes am besten dient.[95] Daniel Kahneman, Amos Tversky (1982) und andere Vertreter der Verhaltensökonomik zeigten, dass Menschen eine Tendenz zum Status quo aufweisen, was in demokratischen Wahlen gesamtgesellschaftlich positive politische Reformen behindern könnte.

    Empirische Befunde zur Ignoranz von Wählern gibt es seit Jahrzehnten. Häufig interessieren sich Wähler (allerdings von Land zu Land unterschiedlich stark ausgeprägt) wenig oder gar nicht für Politik und wissen auf vielen wichtigen Feldern nicht, wofür einzelne Parteien stehen. Nur 29 % der erwachsenen US-Amerikaner kennen den Namen ihres Kongressabgeordneten, nur 24 % kennen den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten. Da Wähler nicht egoistisch wählen, sondern mit Blick auf das soziale Wohl, könnte diese Ignoranz über Politikzusammenhänge zum Problem werden.[96]

    Der Ökonom Donald Wittman (1997) hat versucht, diese Kritik zu entkräften. Er argumentiert, dass Demokratie effizient sei, solange Wähler rational, Wahlen wettbewerblich, und politische Transaktionskosten gering sind. Mangelnde Information führe nicht zu Verzerrungen, da sich unter der Prämisse des rationalen Wählers Fehler im Durchschnitt ausgleichen würden.[97]

    Laut manchen empirischen Befunden sind Wähler jedoch häufig irrational. Das Problem sei also nicht mangelnde Information, sondern systematisch verfehlte Interpretation von Informationen. So gibt es Nachweise für systematische Meinungsverschiedenheiten zwischen Experten und Laien. Beispielsweise halten Laien Paracelsus Grundsatz „Allein die Menge macht das Gift“ deutlich öfter für falsch als Naturwissenschaftler, und im Vergleich zu Wirtschaftswissenschaftlern unterschätzen Laien den Nutzen des Handels. Zweitens lassen sich auch innerhalb der Öffentlichkeit sich widersprechende Meinungen finden. So glauben etwa die Hälfte der US-Bürger, dass Gott die Menschen erschaffen habe oder dass Astrologie wissenschaftliche Erkenntnisse liefert. Wären die Bürger rational und wahrheitssuchend, könnten sich solche fundamentalen Meinungsunterschiede innerhalb der Bevölkerung nicht ergeben.[96][98]

    Joseph Schumpeter schrieb zum Verhalten der Menschen im Bezug auf politische Angelegenheiten:

    “Thus the typical citizen drops down to a lower level of mental performance as soon as he enters the political field. He argues and analyzes in a way which he would readily recognize as infantile within the sphere of his real interests.”

    „So fällt der typische Bürger auf eine tiefere Stufe der gedanklichen Leistung, sobald er das politische Gebiet betritt. Er argumentiert und analysiert auf eine Art und Weise, die er innerhalb der Sphäre seiner wirklichen Interessen bereitwillig als infantil anerkennen würde.“

    Joseph A. Schumpeter: Capitalism, Socialism and Democracy[99]

    Zur Lösung der Demokratieprobleme gibt es seitens Bryan Caplan den Ansatz, mehr Entscheidungen aus der öffentlichen in die private Sphäre zu verlagern. Robin Hanson schlägt eine Futarchie vor, in der mehr Entscheidungen auf Prognosemärkten getroffen werden.[100] Der Philosoph Jason Brennan[101] befürwortet eine moderate Epistokratie, in der das Wahlrecht ausreichend kompetenten Bürgern vorbehalten wird. Der Philosoph Johannes Heinrichs schlägt eine politische Viergliederung vor, in der es statt eines einheitlichen Parlaments vier Parlamente gäbe; ein Grundwerte-, ein politisches, ein Kultur- und ein Wirtschaftsparlament.[102][103] Der Berliner Publizist Florian Felix Weyh schlägt in seinem Buch Die letzte Wahl eine Demarchie vor in der die Entscheidungsträger nicht mehr durch Wahlen, sondern per Losverfahren bestimmt werden. Ähnliche Vorschläge stammen von Burkhard Wehner[104] und Hubertus Buchstein.[105]

    Gesamtgesellschaftliche Perspektive

    Der demokratische Gedanke bedarf einer Verwirklichung in der Gesellschaft, als wesentlicher Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung. In der Antike waren dies Marktplatz, Agora oder Forum als bedeutende Orte der politischen Meinungsbildung, im ausgehenden Mittelalter öffentliche Plätze, später Stammtische. Auch gemäß demokratietheoretischer Überlegungen der Gegenwart wird einer zivilgesellschaftlich verankerten politischen Öffentlichkeit zentrale Bedeutung als Bedingung funktionsfähiger Demokratie zugemessen.[106]

    Eine besondere Situation ergibt sich in jenen Staaten, die einen abrupten Wechsel zur Demokratie vollziehen, wie dieses zum Beispiel 1918, 1945 und 1990 in Deutschland erfolgt ist (Demokratisierung). Es zeigen sich in solchen Fällen über die oben genannten Einflüsse hinaus Nachwirkungen der abgelegten Systeme, die auf Grund der damit einhergehenden sozialen und ökonomischen Verwerfungen zu signifikanten Akzeptanzproblemen führen können. Globalisierung, Sozialabbau und Zuwanderung haben dazu geführt, dass das Zutrauen der Europäer in die Demokratie schwindet. Die Euphorie von 1989, dem welthistorischen Durchbruch des demokratischen Gedankens, ist verflogen. Die Wertordnung des Westens hat in den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten die einstige Strahlkraft verloren. Und auch im alten Westen wachsen Zweifel an der freiheitlichen Verfassung und an den Vorzügen der Demokratie.[107] Dieses selbstkritisch zu erkennen sei den meisten Medien nicht möglich, da sie selbst einem Politikverständnis aus vordemokratischer Zeit verhaftet seien. Durch Schlagzeilen und Leitartikel fördere die Presse eine Politik, die sich den Strömungen der Wirtschaft annähert.[108] Als Rechtfertigung würden häufig Effizienzargumente angeführt: „So wie die (Politiker) versuchen, den Staat zu lenken, könnte nicht ein Unternehmen zum Erfolg kommen.“ Hierbei würde übersehen, dass demokratisch verfasste Staaten auf die Herbeiführung eines Konsenses in oft langwierigen Abstimmungs- und Verhandlungsprozessen angewiesen sind. Insofern sind eine allein an der Geschwindigkeit und Effizienz orientierte Kritik an parlamentarischen Abläufen und der Ruf nach schnellen Expertenrunden zutiefst undemokratisch. Der Parteienforscher Franz Walter kritisiert an der vorherrschenden Haltung der Medien zusammenfassend, der Siegeszug der Mediendemokratie habe „einen neoautoritären, planierenden Zug in die Politik gebracht“.[109]

    Ein weiterer Maßstab für die demokratische Qualität des Staates ist sein Verständnis vom Menschen als Empfänger von Leistungen. Dass die staatlichen Verwaltungen kein Selbstzweck sind, sondern den Menschen dienen sollen, ist ein traditioneller Bestandteil der europäischen und speziell der deutschen Verwaltungskultur. Dennoch haben sich an vielen Stellen der Verwaltungen noch obrigkeitliche Vorstellungen erhalten, die mit dem Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat unvereinbar sind, weil sie nicht von den Wirkungen auf die Menschen her konzipiert sind. Ein weiterer Grund hierfür ist die zunehmende Korruptionsanfälligkeit, die ihre Ursachen u. a. im Allgemeinen Vorteilsdenken und schlechten Verdienstmöglichkeiten hat.[110]

    Trotz diverser Schwächen der Demokratie ergibt sich vor dem Hintergrund vergangener und gegenwärtiger Faschismen und anderer totalitärer bzw. autoritärer Systeme eine positive Bilanz demokratischer Systeme, die entscheidend und nach Hermann Broch geradezu als Voraussetzung für die Entwicklung der Humanität gewirkt haben und noch wirken. Ein dauerhafter Bestand der Demokratie ist nach Broch jedoch erst gewährleistet, wenn sie sich zu einer Zivilreligion entwickelt hat.[111] Eine solche Zivilreligion wird auch von dem einflussreichen Politikwissenschaftler Benjamin R. Barber gefordert: „Wir brauchen eine Art weltweite Zivilreligion, also das, was wir auf US-amerikanischer Ebene bereits haben. Wir brauchen einen Zivilglauben, der Blut und lokale Zugehörigkeit übersteigt und es den Menschen ermöglicht, sich rund um gemeinsame Prinzipien zu organisieren“.[112]

    Legitimation durch Demokratie

    Eine wichtige Legitimationstheorie der Demokratie[113] gründet sich auf das Ideal einer „Volksherrschaft“, die auf der Zustimmung und Mitwirkung aller Bürger beruhen solle. Theoretisch kann man eine Begründung dafür in folgender Überlegung suchen: Die Ordnung der politischen Gemeinschaft solle sich auf Gerechtigkeit gründen. Die letzte Grundlage, zu der alles Bemühen um Gerechtigkeitseinsicht vordringen kann, ist das, was das individuelle Gewissen nach bestmöglichem Vernunftgebrauch für gut und gerecht befindet. Daher gilt jeder als eine dem anderen gleich zu achtende moralische Instanz, wie Kant feststellte. Dies führt „für den Bereich des Staates und des Rechts zu dem demokratischen Anspruch, dass alle in einem freien Wettbewerb der Überzeugungen auch über die Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit mitbestimmen und mitentscheiden sollten“.[114]

    Diesen Gedanken folgend gilt heute die Demokratie im westlichen Verständnis als einzig mögliche Legitimation der sozialen Ordnung (siehe auch Demokratismus).[115] Oft wird dabei Demokratie kurzerhand mit Rechtsstaatlichkeit gleichgesetzt, obwohl sie staatstheoretisch nicht notwendig (und oft auch tatsächlich nicht) mit dieser verbunden ist.[116] Die Einschätzung der Demokratie als der „(einzig) richtigen Staatsform“ hat zu dem sogenannten Demokratisierungsprozess geführt.[117] Dabei wird unterschieden zwischen der Demokratisierung von „oben“ und von „unten“; das heißt, die Demokratie wird entweder durch eine Revolution des Volkes von innen heraus eingeführt, oder das Land wird durch eine fremde Macht von außen „demokratisiert“.[118] Letzteres kann als abgeschwächte Form zum Beispiel durch Demokratieförderung, oder auch durch die gewaltsame „Befreiung“ eines Landes (wie es beispielsweise bei der Entnazifizierung oder in Afghanistan und dem Irak der Fall war) geschehen.[119] Neuere Forschung hingegen verweist darauf, dass Demokratie auch in revolutionsaffinen Ländern wie Frankreich oder den USA wesentlich von oben befördert wurde und die meisten Demokratien ohnehin ohne Revolutionen entstanden sind.[120]

    Aus der Sicht der politikwissenschaftlichen Souveränitätstheorie ist die Demokratie ein politisches System, in dem das Volk der souveräne Träger der Staatsgewalt ist.[121]

    Nach Ansicht des Kritischen Rationalismus bedürfen auch die Legitimationstheorien einer kritischen Überprüfung, insbesondere auf Fehler, die sie anfällig für totalitäre Tendenzen machen. Diese Fehler ähnelten der fehlerhaften erkenntnistheoretischen Annahme autoritativer Quellen der Erkenntnis und ihrer Begründung. Sie gründeten sich letztlich auf eine unkritische Antwort auf die Frage „Wer soll herrschen?“. Die üblichen Demokratietheorien setzten diese Frage als staatsphilosophische Grundposition voraus und behaupteten, darauf die Antwort geben zu können: „Das Volk soll herrschen“ oder „Die Mehrheit soll herrschen“. Nach Karl Popper, dem Begründer des Kritischen Rationalismus, sei diese Frage falsch gestellt und auch die Antwort sei falsch, weil weder das Volk noch die Mehrheit, sondern die Regierung in einer Demokratie tatsächlich herrsche oder überhaupt herrschen könne. Diese Frage müsse ersetzt werden durch die bessere Frage, wie eine Tyrannis vermieden werden könne und wie der Staat so gestaltet und die Gewalten so geteilt und kontrolliert werden könnten, dass Herrscher keinen zu großen Schaden anrichten könnten und unblutig abgesetzt werden könnten. Handlungen von Regierungen sind nach dieser Theorie nicht grundsätzlich legitimiert und können sich nicht über die Moral stellen. Weder das Volk, noch die Regierung, seien oder sollten demnach souverän sein; die Regierung müsse Minderheiten auch gegen den Willen von Mehrheiten schützen, und das Volk müsse die Regierung gegen ihren Willen bei Wahlen zur Verantwortung ziehen. Die demokratische Wahl ist nach dieser Ansicht keine souveräne Auswahl und Legitimation einer neuen Regierung, die am besten fähig ist, den Willen des Volkes oder der Mehrheit durchzusetzen, sondern sie ist ein Volksgericht über die bestehende Regierung, bei dem Bürger darüber entscheiden, ob sie tüchtig genug ist und ob ihre Handlungen moralisch vertretbar sind. Die Theorie der Mehrheitsherrschaft müsse durch die Theorie der Entlassungsgewalt der Mehrheit ersetzt werden. Daraus zieht Popper auch praktische Konsequenzen, z. B. behauptet er die moralische Überlegenheit des Mehrheitswahlrechts und der Zweiparteiendemokratie gegenüber dem Verhältniswahlrecht und der Mehrparteiendemokratie, während die Souveränitäts- und Legitimationstheorien üblicherweise zu der entgegengesetzten Ansicht neigen.[122]

    Die Kultivierungsbedürftigkeit demokratischer Entscheidungen

    Die Demokratie bedarf mehrfacher Strukturierung, um effektiv und anpassungsfähig als freiheitliches und bürgernahes politisches System zu funktionieren,[123] damit nicht durch einen Mehrheitsabsolutismus ein Teil der Gemeinschaft durch einen anderen unterdrückt wird. Erwägungen dieser Art spielten bereits in den Vorüberlegungen zur Verfassung der USA eine Rolle. Später vertieften Alexis de Tocqeville und John Stuart Mill diese Überlegungen.[124]

    Der Freiheitsgewährleistung dienen rechtsstaatliche Bindungen der Staatsgewalt, insbesondere Grundrechte und eine rechtsstaatliche Strukturierung der Entscheidungsverfahren durch Rollenverteilungen, rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze und Kontrollen.

    Einer Kultivierung des politischen Handelns dient auch die Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen in Verbindung mit dem Subsidiaritätsprinzip: Grundlage ist die föderative Gliederung eines Staates in Länder und die Gliederung der Länder in Selbstverwaltungskörperschaften bis hin zu den Gemeinden. In diesem gegliederten Gemeinwesen sollen nach dem altüberkommenen Subsidiaritätsprinzip die nachgeordneten politischen Einheiten alles erledigen, was sie besser oder ebenso gut besorgen können wie die übergeordneten. Dadurch sollen die kleineren Gemeinschaften und deren Mitglieder ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Verantwortung für ihren eigenen Lebensbereich erhalten; insgesamt soll auf diese Weise für Bürgernähe gesorgt werden. Die demokratische Dezentralisation der politischen Gemeinwesen dient also insbesondere deren Vermenschlichung; doch findet sie im „Allzumenschlichen“ auch gewisse Grenzen.[125]

    Die weitestgehende Umsetzung des Prinzips der Subsidiarität ist also Grundvoraussetzung einer Demokratie. Nach dem Historiker Peter Jósika sollte jegliche demokratische Selbstbestimmung und Staatlichkeit immer von der Gemeinde als kleinste und bürgernaheste politische Einheit ausgehen. Demnach sollten Gemeinden jederzeit selbst über ihre Zugehörigkeit zu einem größeren politischen Gemeinwesen (z. B. einem Staat, einer Region, einer Provinz, einem Kanton oder einem Bundesland) entscheiden können. Jósika verweist diesbezüglich insbesondere auf das politische Modell der Schweiz, wo Gemeinden traditionell als Ausgangspunkt des demokratischen Staatswesens fungieren, über umfangreiche Autonomie verfügen und somit auch jederzeit ihre Kantonszugehörigkeit wechseln können. Er kritisiert die Mehrheit der heutigen Nationalstaaten in diesem Zusammenhang als zentralistisch und daher bürgerfern sowie undemokratisch.[126]

    In einer territorialen Gliederung liegt zugleich eine föderative („vertikale“) Gewaltenteilung. Gleichermaßen erhebt sich die Forderung nach einer Gewaltenkontrolle durch eine „horizontale“, organisatorische Teilung der Regelungskompetenzen, aber auch (etwa bei Aristoteles) nach einer Ausbalancierung der gesellschaftlichen „Vermögen“ und Mächte. Solche Forderungen reichen in die Antike zurück und wurden teils von Aristoteles, teils von Polybios vertreten.[127] Das Prinzip der horizontalen Gewaltenteilung fand seine bekannteste, neuzeitliche Ausformung durch John Locke und Montesquieu.[128]

    Eine repräsentative Willensbildung soll nicht nur der Funktionsfähigkeit, sondern auch der Rationalität demokratischen Handelns dienen. Darauf, dass die Demokratie durch eine repräsentative Verfassung zu kultivieren sei, wies vor allem Jean Louis de Lolme hin:[129][130] Wenn das Volk durch von ihm bestellte Repräsentanten an den politischen Entscheidungen teilnehme, könne man ihm nicht, wie etwa der altrömischen Volksversammlung, von heiligen Hühnern etwas vorschwatzen. Vielmehr lägen die Entscheidungen dann in den Händen einer überschaubaren Anzahl politisch informierter und engagierter Persönlichkeiten. Deren Verhandlungen spielten sich in einem geordneten Verfahren ab.[131] So gewährleistet (kann man hinzufügen) die Gliederung der Volksvertretung in Regierungspartei und Opposition, dass die Willensbildung der Repräsentanten wenigstens der äußeren Form nach als Austausch von Argumenten und nicht als solidarische Zustimmung strukturiert wird. Zudem baute de Lolme auf die Kontrolle durch eine informierte öffentliche Meinung.[132]

    Wechselwirkungen

    Medien

    Die Medien gelten für eine funktionsfähige und freiheitliche Demokratie als essentiell. Sie erfüllen entscheidende Funktionen wie Kontrolle der politischen Abläufe und Informationsvermittlung. In ihrer Kontrollfunktion können sie beispielsweise die Regierung für ihr Handeln kritisieren und zur Rechenschaft ziehen. Die Informationsvermittlung ist ein elementarer Faktor für die Meinungsbildung. Diese wiederum hat großen Einfluss auf die Teilhabe an der Demokratie, beispielsweise die Wahlbeteiligung. Oft wird die Presse daher als „vierte Gewalt“ bezeichnet. Damit diese Funktionen wahrgenommen und objektiv ausgeführt werden können, müssen die Medien jedoch unabhängig sein.

    Da Massenmedien meinungsbildend wirken, können sie Einfluss auf die Bevölkerung und damit auf die Politik nehmen. Dies kann auch problematische Gestalt annehmen, wenn z. B. Medien das politische Klima und die politischen Entscheidungen in einem Land bestimmen („Mediendemokratie“). Andererseits können politische Akteure auch Einfluss auf die Medien nehmen und so die Wählenden manipulieren. Des Weiteren wird die Motivation der Medien kritisiert. Die Profitorientierung der Medien führt oft zum Primat der Einschaltquoten vor sachlicher Berichterstattung und investigativem Journalismus. „Skandalisierung, Dramatisierung und Personalisierung lassen Argumente und politische Positionen zurücktreten.“[133]

    Wirtschaftswachstum

    Zum Zusammenhang zwischen Demokratie und Wirtschaftswachstum liegen Forschungen aus mehreren Jahrzehnten vor. Studien aus den 1980er Jahren kamen zu dem Schluss, dass einige Indikatoren politischer Freiheit statistisch signifikante positive Effekte auf Wachstum haben. Studien aus den 1990er Jahren kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. 1993 kommen Przeworski und Limongi zu dem Schluss, dass man nicht wisse ob Demokratie wirtschaftliches Wachstum fördere oder behindere. So kommt Barro (1996) zum Schluss, dass Demokratie und Wirtschaftswachstum nicht kausal miteinander in Verbindung stehen, sondern durch dritte Faktoren wie Humankapital gemeinsam beeinflusst werden. Rodrik (1997) stellt fest, dass es keinen starken, deterministischen Zusammenhang zwischen Demokratie und Wachstum gebe, wenn man andere Faktoren konstant hält.[134]

    Mehrere Argumente werden in diesem Zusammenhang geäußert: Erstens erlaubten es Demokratien, unfähige, ineffiziente und korrupte Regierungen abzuwählen, wodurch auf lange Sicht die Qualität der Regierung höher sei. Autoritäre Regime könnten zufällig hochwertige Regierungen stellen, doch wenn sie es nicht tun, sei es schwerer, sie wieder loszuwerden. Laut Sen (2000) müssen die Regierenden in einer Demokratie auf die Wünsche der Wähler hören, wenn sie Kritik ausgesetzt sind und Unterstützung in Wahlen erlangen wollen.[134]

    Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass Interessengruppen durch Lobbyismus um Macht und Renten die Demokratie lähmen und für den Entwicklungsprozess bedeutsame Entscheidungen verhindern können. So argumentiert der ehemalige Premierminister von Singapur Lee Kuan Yew, dass das beachtliche Wachstum seines Landes in den letzten 30 Jahren angeblich nicht ohne die strengen Einschränkungen von politischen Rechten möglich gewesen wäre. Andere haben auf die erfolgreichen Wirtschaftsreformen der Volksrepublik China verwiesen und sie mit dem wirtschaftlich weniger erfolgreichen, doch demokratischeren Russland verglichen. Auch herrsche in manchen Demokratien (beispielsweise in Lateinamerika) eine ähnliche Machtstruktur wie in autoritären Regimes.[134]

    Als weiteres Argument gegen die Auffassung, dass Demokratie wachstumsförderlich sei, ist, dass Demokratie Investitionen unterminieren könnte, indem sie Wünsche nach unmittelbarem Konsum deutlich ansteigen ließe.[135]

    So kann der Schluss gezogen werden, dass eine Demokratisierung (z. B. politische Rechte, Bürgerrechte oder freie Presse) eine verbesserte Regierung nicht zwangsweise nach sich zieht. Rivera-Batiz (2002) bestätigt aus einer Analyse empirischer Daten zu 115 Ländern 1960–1990, dass Demokratie ein signifikanter Bestimmungsfaktor der totalen Faktorproduktivität nur dann ist, wenn demokratische Institutionen mit einer höheren Governance-Qualität (z. B. wenig Korruption, sichere Eigentumsrechte) einhergehen.[134]

    Im Zuge der zunehmenden sozialökologischen Wachstumskritik wird gleichwohl grundsätzlich bezweifelt, ob die Ausrichtung auf Wirtschaftswachstum überhaupt demokratisch wünschenswert ist.[136] Es wird argumentiert, dass das scheinbar selbstverständlich nützliche Wirtschaftswachstum zum einen durch immer intensivere Ressourcennutzung die natürlichen Lebensgrundlagen untergräbt und entscheidend zur ökologischen Krise beiträgt, und zum anderen zu einer Verschärfung der sozialen Ungleichheit führt, etwa wenn Lohnkosten gesenkt werden um profitabler zu produzieren. Die inhärente Sachzwanglogik verhindert demnach zudem, dass sich eine demokratische Gesellschaft überhaupt aus freien Stücken politische Ziele setzt und diese verfolgt (wie Naturschutz oder Armutsbekämpfung), indem die vermeintliche Alternativlosigkeit immer weiteren Wachstums gegen ebenjene als zu teuer oder zu einschränkend dargestellten Ziele in Stellung gebracht wird.

    Kindersterblichkeit

    Die Analyse von 59 Entwicklungsländern sieht keine Korrelation zwischen der Ausprägung der Demokratie und der Kindersterblichkeit. Die einzige untersuchte Variable, bei der vor allem bei nicht oder kaum demokratischen Ländern eine höhere Kindersterblichkeit festgestellt wurde, ist die Zusammenarbeit mit internationalen Unternehmen.[137]

    Demokratie und Rechtsstaat

    Die wesentlichen zwei Funktionen zur Erreichung und Wahrung von Freiheit und Sicherheit sind Demokratie (Selbstherrschaft des Volkes durch (Ab-)Wahl seiner Regierung) und Rechtsstaatlichkeit: Nicht Willkür, sondern nachprüfbare Anwendung schriftlich niedergelegter Gesetze soll Macht an den Bürgerwillen binden und durch Gerichte überprüfbar machen.

    Es ist unstrittig, dass Mehrheiten in einer Demokratie Gesetze verabschieden und deren Durchsetzung veranlassen können, die Minderheitenrechte verletzen oder sogar dem Rechtsgedanken an sich zuwiderhandeln; Demokratie als äußere Form schützt nicht vor Entgleisungen, bewahrt nicht davor, dass die Mehrheit eine Minderheit unterdrückt oder zum Krieg ruft.

    Es wurde in Philosophie und Staatstheorie oft diskutiert (mehr als abstraktes Denkmodell denn als Empfehlung für die Praxis): Wenn die Rechtsstaatlichkeit als gesichert angesehen werden könnte – ob dann Demokratie noch ein zwingendes Staatselement sein müsse?

    Als sicher wird angesehen, dass Demokratie allein keinen Zustand der Freiheit und Sicherheit herstellen kann, weil das Misstrauen aller gegen alle durch die formalen Bestimmungen von Wahl, Regierungsbildung usw. allein nicht beseitigt werden kann. Nur das Vertrauen in die Institutionen kann gegenseitiges Misstrauen abbauen und allseitiges Vertrauen wachsen lassen.

    Rechtsstaatlichkeit schafft Institutionen und Verfahren, die ihrerseits Vertrauen bilden und Macht an Recht binden. Demokratie als Sphäre der Politik lebt vom Meinungsstreit; der Rechtsstaat mit seinen Rechtsstreitigkeiten lebt vom Glauben an die Legitimität des Gesetzes und von der Treue gegenüber Recht und Verfassung.

    Für wirtschaftliche Entscheidungen spielen die Beständigkeit der Rechtsordnung und die Vorhersehbarkeit bestimmter Entwicklungen (z. B. Steuergesetzgebung) eine große Rolle; Investoren suchen für langjährige und kapitalintensive Unternehmungen gerne eine Umgebung, die als berechenbar und sicher angesehen werden kann.

    Dies führt nicht selten dazu, dass Rechtssicherheit völlig losgelöst von Demokratie akzeptiert wird. So ist das Engagement deutscher Unternehmen im vormals burischen Südafrika (Rassentrennung, Apartheid) oder im post-maoistischen China (kapitalistische Reformen bei totalem Herrschaftsanspruch der kommunistischen Partei) immer wieder kritisiert worden.

    Kritik an Repräsentanten

    „Parteienstaat“

    Der „Parteienstaat“ hat eine besondere Struktur in der modernen westlichen Demokratie, er wird gedeutet als Ergebnis eines unumkehrbaren Strukturwandels vom liberal-repräsentativen parlamentarischen Systems zur parteienstaatlichen Massendemokratie. Damit geht der Charakter der selbstständigen Willensbildung und Entscheidungsfindung im Parlament verloren. Die durch imperatives Mandat an ihre Parteien gebundenen („Fraktionsdisziplin“) Abgeordneten ratifizieren dort nur noch die bereits abseits der Öffentlichkeit in Ausschüssen oder Parteikonferenzen getroffenen Entscheidungen.[138] Der Volks- oder Gemeinwille wird damit vor allem von den politischen Parteien geprägt. Den Parteien wird eine ausgeprägte Selbstbedienungsmentalität der Parteien und Parteipolitisierung des Beamtentums nachgesagt, zudem die Bildung eines Kartells der Parteieliten – eine „politische Klasse“, die nur aus selbstsüchtigen Gründen an der Systemerhaltung interessiert ist. Nicht wenige deuten dies als „Verfallserscheinung der Republik“ und als demokratiewidriges Emporkommen eines fast „absolutistischen Caesarismus des oder der Parteiführer“.[138] In Deutschland gilt der Marsch der Parteien durch die Institutionen des Staates als besonders bedenklich, sie haben es sich mit staatlichen Geldern komfortabel eingerichtet; übertroffen wird dies noch von Österreich. In der Schweiz hingegen ist die Ausprägung durch die starken direktdemokratischen Elemente viel schwächer.[138]

    Lobbyarbeit

    Anne O. Krueger (1974) kritisierte, dass in Demokratien Unternehmen Ressourcen von ihrem produktiven Gebrauch in Lobbyarbeit umlenken, um Politische Renten zu erhalten, beispielsweise in Form von Protektionismus.

    Selbstüberforderung

    Politische Akteure überbieten sich im Wahlkampf häufig mit Versprechungen, um die Stimmen der Wähler zu gewinnen. Überzogene Versprechungen können jedoch selten umgesetzt werden. Zusätzlich vermeiden es politische Akteure, ihre Versprechungen zu korrigieren, da sie Verlust von Wählerstimmen befürchten. „Die Demokratie steht so immer in der Gefahr, sich selbst zu überfordern, die Bürgerinnen und Bürger zu enttäuschen und deshalb Vertrauen und Zustimmung zu verlieren.“[133]

    Mangelnde Gleichheit bzw. unzureichende Repräsentation

    Politische Gleichheit ist eine der Voraussetzungen für Demokratie: Jeder Bürger sollte im Idealfall die gleiche Stimme haben. Obwohl es für eine Regierung unmöglich ist, die Präferenz jedes Bürgers jederzeit zu berücksichtigen, sollte es aus demokratischer Sicht keine systematische Ungleichheit geben, wessen Stimme gehört wird. Analysen zeigen jedoch, dass für einige Demokratien nicht der Fall ist:

    Europa

    Eine Analyse von 25 europäischen Ländern zeigt, dass es kaum eine Gleichheit der Stimmen speziell bei der Frage der gesellschaftlichen Umverteilung bzw. des Wohlfahrtstaates gibt. Gruppen mit niedrigerem Einkommen sind in der Regel unterrepräsentiert, während Gruppen mit höherem Einkommen überrepräsentiert sind. Ferner stellte die Studie fest, dass diese unterschiedliche Repräsentation gerade dann ausgeprägter ist, wenn die Vorlieben von Arm und Reich stärker voneinander abweichen. Wenn diese Präferenzen nicht übereinstimmen, tendieren die Regierungen dazu, den Präferenzen der Reichen mehr zu folgen als denen der Armen.[139]

    Schweiz

    Eine weitere Studie untersuchte eine ähnliche Fragestellung anhand des Schweizer Parlaments. Sie verglich Umfragedaten zu den Meinungen der Bürger mit denen der Abgeordneten zu wirtschaftlichen Fragen in der Wahlperiode 2007–11. Die Ergebnisse zeigten, dass Abgeordnete meist weniger für staatliche Eingriffe in die Wirtschaft sind als der Durchschnittsbürger. Die Ergebnisse zeigen außerdem, dass relativ arme Bürger im Vergleich zu Bürgern mit hohem Einkommen weniger gut in ihrer Meinung vertreten werden.[140]

    Deutschland

    Plenarsaal eines Parlaments (hier: Deutscher Bundestag) – typisches Organ einer repräsentativen Demokratie

    Die 2021 gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestags stehen nicht repräsentativ für die deutsche Bevölkerung. 87 Prozent sind Akademiker, in der Bevölkerung liegt ihr Anteil bei 14 bis 15 Prozent.[141] Laut einem Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von 2016 auf Basis der Daten von 1998 bis 2015 werden in Deutschland die Präferenzen der sozialen Schichten bei politischen Entscheidungen unterschiedlich stark berücksichtigt. Es zeigte sich ein deutlicher Zusammenhang von politischen Entscheidungen zu den Einstellungen von Personen mit höherem Einkommen, jedoch keiner oder sogar ein negativer für die Einkommensschwachen.[142]

    „Scheindemokratie“

    Viele Staaten weisen Defizite bei wesentlichen demokratischen Elementen und Grundrechten auf, obwohl sie sich als Demokratien bezeichnen. Diese werden in den Medien manchmal „Scheindemokratie“ genannt.

    In einer vom Südwestrundfunk 2021 in Auftrag gegebenen Umfrage zur Demokratie stimmten 31 Prozent der Befragten Deutschlands der Aussage zu: „Wir leben nur scheinbar in einer Demokratie“. 28 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass das demokratische System in Deutschland „grundlegend geändert“ werden müsse.[143]

    Kritik an Demokratie

    Kurzfristigkeit

    Modernen Demokratien wird auch kurzfristiges Denken vorgeworfen. Speziell kritisiert werden institutionelle Mängel, mit ökologischen Problemen umzugehen, die meist langfristig sind. Im Zentrum der Kritik stehen die kurzen Entscheidungshorizonte. So werden Entscheidungen meist nach 4 bis 5 Jahren bewertet (Ende der „Legislaturperiode“). Deshalb – so die Kritik – würden Entscheidungen, die sich anfänglich negativ auswirken und erst später Vorteile entfalten würden, meist nicht getroffen.[144]

    Mehrheitsprinzip

    Die Demokratie kann die Freiheit des Individuums unterdrücken, ähnlich wie in Diktaturen. Mehrheitsentscheidungen können zur Benachteiligung von Individuen führen, die nicht zu dieser Mehrheit gehören. Alexis de Tocqueville bezeichnete diese Problematik als „Diktatur der Mehrheit“.[145] Die Legitimität des Mehrheitsprinzips setzt voraus, dass die Menschenwürde, einschließlich der demokratischen Mitwirkungsrechte, und die Grundrechte der Minderheiten gewahrt bleiben.[146]

    Zudem kritisiert die partizipatorische Demokratietheorie, dass zu wenig Mitentscheidungs- und Selbstverwirklichungsmöglichkeiten in der modernen Demokratie gegeben sind. Deshalb stellt das Grundprinzip des Minderheitenschutzes, das Teil des wichtigen Freiheitskonzeptes des Pluralismus ist, den Ausgleich gegenüber dem Mehrheitsprinzip dar. Im real-politischen Kontext wird dieser beispielsweise durch die sogenannte Ständemehr in der Schweiz dargestellt: Neben der Mehrheit der Stimmen muss auch die Mehrheit der Kantone (Stände) eine Verfassungsänderung befürworten (bei Gesetzesänderungen gilt das einfache Volksmehr).

    Bei Mehrheitsentscheidung ist das Condorcet-Paradoxon ein einfaches Beispiel dafür, dass sich aus mehreren individuellen transitiven Präferenzlisten ohne willkürliche Bevorzugung nicht immer realisierbare kollektive transitive Präferenzlisten erstellen lassen. Insbesondere ist es ein Spezialfall des Unmöglichkeitssatzes von Arrow, der die prinzipielle Unmöglichkeit einer stets vorhandenen „demokratischen“ kollektiven Präferenzliste beweist.

    Mit anderen Worten, Thesen zur Verlässlichkeit der Aussagekraft unqualifizierter Wähler wurden schon im 18. Jahrhundert entkräftet: Marquis de Condorcet, der französische Mathematiker und Politologe, Zeitgenosse von Jean-Jacques Rousseau, wurde mit seinen Bemühungen um Methoden der Volksabstimmung und deren Aussagekraft zum Vater der „Sozialwahl -Theorie“. Sein „Jury-Theorem“ befasst sich mit der theoretischen, also mathematischen Untersuchung der Beobachtung, dass eine Gruppe von Leuten – allerdings nur unter bestimmten Einschränkungen – durch Abstimmen die richtige Antwort auf eine Frage finden kann, obwohl die Einzelnen die Antwort gar nicht wissen. Hierzu muss man allerdings die eben erwähnten „Einschränkungen“ bedenken: sie bestehen in der Voraussetzung, dass die Wähler als Gruppe und als Individuen Voraussetzungen erfüllen müssen, die in der wirklichen Welt praktisch nie vorkommen. Zusätzlich einschränkend zu dieser Entdeckung fand Condorcet noch heraus, dass dieses System eine weitere eigenartige Schwachstelle birgt, die unter gewissen Bedingungen sogar zu einem schlechteren Ergebnis führt als die Meinungen der Einzelnen, das oben erwähnte Condorcet-Paradoxon. Dieses weist ebenso wie 200 Jahre später Arrows Unmöglichkeits-Theorem auf die Irrationalität in Gruppenentscheidungen hin. Ungeachtet dieser zwiespältigen Lage wurde dieses Konzept als moderne Sozialwahltheorie wiederbelebt[147] und als „Sozial-Epistemologie“ weiter wissenschaftlich bearbeitet mit dem Ziel des „truth-tracking“, der Wahrheitsfindung nach dem Motto: „sollen wir das glauben“. Letztere wird beschrieben als die Philosophie davon, dass „… demokratische Entscheidungen in der Regel als kompetent anzusehen sind, auch wenn die Mehrheit der Wähler inkompetent ist“, wobei man von der Annahme ausgeht, dass „… es zumindest theoretisch möglich ist, dass die demokratischen Wähler als Kollektiv kompetent sind, obwohl die überwiegende Mehrzahl der Individuen darin politisch inkompetent ist“.*[101], S. 171

    Entsprechend diesen Widersprüchlichkeiten gibt es Kritiker dieser Philosophie, die darauf hinausläuft, die dort angenommene Bedeutung von „öffentlicher“ im Sinne von „gemeinsamer“ Rechtfertigung in Frage zu stellen. Zu diesen Kritikern zählt auch Kenneth Arrow mit seinem Theorem der Unmöglichkeit, mit dem er darauf hinweist, dass Ergebnisse resultieren können, die allen Beteiligten als Einzelpersonen sinnlos erscheinen, sobald eine Fragestellung mehrere Faktoren beinhaltet, also z. B. mehr als nur „ja“ oder „nein“, „richtig“ oder „falsch“, „dafür“ oder „dagegen“. Auch der Politikwissenschaftler William Riker zählt sich mit seinem „mathematischen Beweis der Unmöglichkeit populistischer Demokratie“* zu den Kritikern ebenso wie Amartya Sen und andere.[147] Das Hauptproblem – und damit das Risiko für die Gesellschaft – liegt darin, dass auf diesem Wege nicht Richtigkeit im Sinne des breiten Verständnisses von „Wahrheit“ entsteht, sondern „öffentliche Meinung“, in der sich Evidenz, Gerüchte und Aberglauben vermischen. Ein Beispiel hierfür ist das Problem der Durchsetzung von Impfpflicht gegen ein breit in der Bevölkerung verankertes Vorurteil.

    Politische Instabilität

    Neuerdings wird Demokratie dafür kritisiert, zu wenig politische Stabilität aufzuweisen. Dies sei dadurch zu erklären, dass häufig wechselnde Regierungen den institutionellen und rechtlichen Rahmen schnell veränderten. Unter anderem soll sich dieser Umstand negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken, da ökonomische Investitionen einen kalkulierbaren politischen Rahmen bevorzugen.[148] Manche politischen Analysen kommen deshalb zu dem Schluss, dass Demokratie für die ökonomische Entwicklung wenig entwickelter Länder unpassend ist.[149]

    Auf der anderen Seite betonen andere politische Analysen, dass Demokratien sich zwar verändern, jedoch nicht so drastisch wie z. B. Diktaturen.[150] Gestützt wird diese Aussage auch dadurch, dass Demokratie Mehrheitsentscheidungen benötigt und deshalb meist zu einem Kompromiss neigt.

    Philosophische Kritik

    Kritische Kommentare zur Demokratie, Streit über die, und besonders in der, Demokratie sind so alt wie die Demokratie selbst.

    Die Demokratie im Klassischen Griechenland wird häufig als Wiege der Demokratie und als Modellsystem in den Vordergrund gestellt; diese wurde von zeitgenössischen Historikern und Philosophen kritisiert:

    Aristoteles zählt die Demokratie in seiner Staatsformenlehre zu einer der drei „entarteten“ Verfassungen, in denen die Regierenden nur ihrem Eigennutz dienen. So beschreibt er die Demokratie als eine Herrschaft der vielen Freien und Armen zur Lasten der Tüchtigen und Wohlhabenden, da diese aufgrund ihrer Mehrheit die Politik bestimmen.[151] Zu beachten ist dabei, dass er dabei im heutigen Verständnis eher auf die Ochlokratie anspielte (die Entartung der Demokratie durch Herrschaft des Pöbels) und nicht auf unser Verständnis von Demokratie.

    Der Historiker Thukydides (ca. 450 bis 390 v. Chr.) stellt Perikles, den herausragenden Staatsmann der glorreichen Tage Athens, als Meister der Überredungskunst dar, der seine Ära dominierte, und bezeichnet Athen als „dem Namen nach eine Demokratie, in Wirklichkeit aber eine Herrschaft des ersten Mannes“.[58]S. 31 Auch der Dichter Euripides lässt es in einer seiner Tragödien nicht an Kritik mangeln: in seiner Tragödie „Die Schutzflehenden“ [griech. Hiketides], sagt der Herold aus Theben zu Theseus: „Die Stadt, aus der ich komme, wird nur von einem Mann regiert, nicht vom Mob; niemand scheucht dort die Bürger mit irreführenden Reden auf, und dirigiert sie zu seinem eigenen Vorteil hierhin und dahin – in einem Moment von allen geliebt für seine überschwenglichen Begünstigungen, im nächsten für alle das Verderben; und dennoch entgeht er der Bestrafung, indem er seine Vergehen hinter den Untaten anderer verbirgt“.[152] Während Thukydides seiner Kritik wegen nur verbannt wurde[153]S. 169, musste Sokrates dafür das Todesurteil in Kauf nehmen. Sokrates hatte die Rechtsprechung in seinem Land kritisiert, doch akzeptiert; Albertus Magnus hingegen, der Kirchenlehrer aus dem 13. Jahrhundert, attackierte sie scharf, indem er schrieb: „… da sie in ihrer Faulheit solche Idioten sind, suchen sie, um nicht als Idioten zu gelten, denen, die wissenschaftlich über ihnen stehen, etwas anzuhängen. Solche Leute haben den Sokrates getötet, haben den Platon aus Athen in die Akademie gejagt, haben gegen Aristoteles gearbeitet und ihn zur Auswanderung gezwungen“.[154] Er spricht hier von legalisierter Lynchjustiz, verwirklicht von einer manipulierten Meute. Im Fall von Sokrates hatte es sich um einen diffusen Vorwurf gehandelt, der im Grunde aus nichts als „schlechtem Ruf“ bestand. Sein Schüler Platon, selbst ein Kind der aristokratischen Kaste, betitelt in Politeia (Der Staat) seine Prognose mit der Überschrift: „Auflösung der Demokratie durch ihre Unersättlichkeit nach Freiheit“[155], Kap.14, § 563–566, S. 262f und prophezeit ihren unvermeidlichen Untergang. Nach seiner Ansicht bedingt zwar Oligarchie eine Revolution und danach die Demokratie, letztere sei jedoch kurzlebig und solle durch weise Philosophen-Könige und Aristokraten ersetzt werden, die im Idealfall besitzlos und ohne Familie wie Mönche leben sollten; zur „Republik“ meint er: „Also wird der Staat regiert von sehr schlecht ausgearbeiteten Ideen, welche von Experten in Manipulation und Massenaufrufen verwendet werden, um an die Macht zu kommen“.[155]6. Buch, Kap. 14–15, S. 215f. In der Demokratie, so zitiert der Politologe Grayling Platon, „fordert und beansprucht … jedermann Freiheit und das Recht Gesetze zu machen und zu brechen und … dies bedeutet alsbald Anarchie, denn Freiheit ist nicht einfach nur Freiheit, sondern Erlaubnis der Zügellosigkeit“*[156]S. 17.

    Platons Kritik an der Demokratie beinhaltet auch einen systembedingt zwingenden Selektionsprozess für unqualifizierte Politiker, meint Christiano, und schreibt „… Jene, die nur Experten für Wahlsiege sind und sonst nichts, werden letztlich die demokratische Politik dominieren. Demokratie neigt dazu, diese Form von Expertise auf Kosten jener zu fördern, die für eine adäquate politische Führung erforderlich ist“.*[157]

    Der Philosoph Bertrand Russell interpretiert das System des Antiken Athen eher als Oligarchie, und relativiert die Bedeutung von deren Wahlrecht.[158]S. 81 Seine Kritik schließt den Hinweis auf eine der problematischesten Eigenschaften ein, welche mit dem System in Sparta begann: Demokratie habe stets nur davon leben können, dass versklavte Volksgruppen in ihrer Umgebung den Großteil der lebenserhaltenden Arbeit für sie erledigen mussten. Diese Abhängigkeit von Wohlstand, sogar dessen ständiger Zunahme, bemerken auch rezente Autoren an Demokratien der Gegenwart, verbunden mit der Sorge, dass ökonomische Krisen zur Destabilisierung von Demokratien neigten[159][160] Przeworski et al. meinen, dass das „… Pro-Kopf-Einkommen, unser Maß für den Entwicklungsstand, [ ] eine starke Wirkung auf die Überlebensfähigkeit von Demokratien ausübe.“*[161]

    Ähnlich ist auch Bertrand Russells Kritik an der Demokratie einzuordnen, wenn er meint: „Die Zeit des Perikles entspricht in der Geschichte Athens der viktorianischen Zeit in der englischen Geschichte. Damals war Athen reich und mächtig, hatte wenig unter Kriegen zu leiden und besaß eine demokratische Verfassung, die die Aristokraten verwalteten“[158]S. 96 und weiter: „Bis zum Sturz des Perikles brachten die Fortschritte der Demokratie einen Machtzuwachs für die Aristokratie mit sich, wie in England während des neunzehnten Jahrhunderts.“[158]S. 82 Platons Prognose endet nach den Worten des britischen Politologen A.C. Grayling in „revoltierenden Mobs, die das Gesetz der Willkür einführen, bald gefolgt von Anarchie und Chaos, gegen die eine Tyrannei einschreitet und die Kontrolle übernimmt.“[156]S. 148

    Karl Popper griff 1945 in seinem Buch „Die Offene Gesellschaft und ihre Feinde“ Platons Paradox der Toleranz auf, indem er erläutert: „Wir müssten eigentlich im Namen der Toleranz … das Recht fordern, Intoleranz nicht zu tolerieren. Wir müssten verlangen, dass jegliche Bewegung, die Intoleranz predigt, sich außerhalb des Gesetzes stellt, und wir müssten die Anstiftung zur Intoleranz als kriminell verfolgen, auf die gleiche Weise wie Anstiftung zum Mord, zu Entführung oder zur Wiedereinführung des Sklavenhandels.“*[153]S. 581 Popper fügte dazu u. a. auch noch ein „Paradox der Freiheit“: „Platon erhebt sinngemäß die folgende Frage: was, wenn es der Wille des Volkes ist, dass es nicht selbst regiere, sondern stattdessen ein Tyrann?“ Popper nennt es „eine in sich widersprüchliche Theorie der Souveränität,“*[153], S. 117 und weiter: „Alle Theorien der Souveränität sind paradox“, so zum Beispiel die Bemerkung von Heraklit „Das Gesetz kann auch verlangen, dass der Wille Eines Mannes befolgt werden muss.“*[153], S. 117 Popper nennt schließlich als weiteren entscheidenden Risikofaktor: „Nach Platon sind innerer Unfrieden und Klassenkampf, angefacht durch Selbstsucht, insbesondere materielles und ökonomisches Eigeninteresse, die haupttreibenden sozialen Kräfte der ‚sozialen Dynamik‘.“*[153], S. 39 In Übereinstimmung damit schrieb der französische Politologe Revel: „Es ist durchaus zu erkennen, daß das Streben nach Gleichheit, in dem De Tocqueville die Hauptantriebskraft der Demokratie erblickte, zur Uniformität führt, doch wir sollten nicht vergessen, daß die Demokratie eben auch auf dem Streben nach Freiheit beruht, das zu Verschiedenheit, Zersplitterung, Vereinzelung führt, wie es Plato, ihr subtiler Feind, so großartig ausgedrückt hat, indem er die demokratische Gesellschaft mit einem buntscheckigen, zusammengestückelten Mantel verglich“.[162]78, S. 22 A.C. Grayling argumentiert zwar, dass „Aristoteles dachte, Platons Version von Aristokratie sei nicht praktikabel, weil sie die menschliche Natur ignoriere“,* aber er räumt ein, dass „die praktische Schwierigkeit, auch nur dieses geringere Ideal zu erreichen, … auch heute eine Herausforderung für die Demokratie [bleibt]“.*[156], S. 20

    Alexis de Tocqueville und die Demokratie in USA

    Nach seinem Besuch in den USA und Großbritannien in den Jahren zwischen 1830 und 1840 beschrieb Alexis de Tocqueville, der Diplomat und Politologe aus Frankreich, in seiner Publikation „Demokratie in Amerika“ das der Demokratie innewohnende Risiko, sich in Richtung Mediokratie zu entwickeln, weil der Mehrheit „eine unsichtbare Form von Despotismus [entspringt] … die niemandes Willen bricht, aber ihn aufweicht“,*[156], S. 95 eine Meinung, die teilweise an Gustave Le Bon erinnert, so wie auch die Worte „… man findet im menschlichen Herzen auch einen verkommenen Geschmack für Gleichheit, der die Schwachen dazu antreibt, die Starken auf ihr Niveau herunterzuziehen, und Menschen dazu erniedrigt, Gleichheit in Versklavung der Ungleichheit in Freiheit vorzuziehen“.[145] Diese Einstellung gibt auch ein Kommentar zu De Tocquevilles Text wieder: „Tocqueville warnt vor jeglichem der Demokratie eigenen Despotismus, besonders jenem der Mehrheit, oder auch rechtliche Schutzmaßnahmen des Staates (Entmachtung durch Überprotektion) als einer Gefahr, die größer ist als in anderen Regierungsformen.“ *[163]

    De Tocquevilles weitere Warnungen richten sich nicht so sehr gegen Demokratie an sich, als sie darauf abzielen, zu zeigen, wer verantwortlich ist: sie zeigen nämlich, dass letztlich das Volk bestimmt, was geschehen soll, nicht das politische System: „Die Volksmehrheit umschließt ‚Denken‘ in einer furchterregenden Umzäunung. Ein Schriftsteller ist frei, solange er sich innerhalb dieses Rahmens bewegt, aber wehe dem Mann, der ihn verlässt, nicht dass er Anklagen fürchten müsste, aber er muss gewärtig sein, im Alltag mit allen Formen von Unannehmlichkeiten verfolgt zu werden. Eine Karriere in der Politik ist ihm verschlossen, denn er hat jene einzige Macht beleidigt, die dafür die Schlüssel in Händen hält“.44 De Tocqueville blieb dennoch der Meinung: „Demokratie ist unvermeidbar … also lasst uns die Menschen dazu fähig machen“,*[156] S. 95 denn Demokratie sei der Welt „zum Schicksal geworden“ („un fait providentiel“).[58], S. 50 Popper warnt an diesem Punkt sogar vor einem wohlmeinenden Diktator: „Eine der Schwierigkeiten, mit denen ein wohlmeinender Diktator konfrontiert ist, besteht darin, herauszufinden, ob seine guten Absichten auch mit den Erfolgen übereinstimmen (wie dies de Tocqueville vor über einhundert Jahren klar gesehen hat). Die Schwierigkeit erwächst aus der Tatsache, dass autoritäre Führung Kritik unterdrückt; daher wird der wohlwollende Diktator nur schwer von Beschwerden hören …“.*[153], S. 149

    Heute beschreiben einige Experten die USA eher als Timokratie (Regierung der Besitzenden und Angesehenen) der Millionäre, in der Milliarden für Lobbying, politisches Gerangel und „Gerrymandering“ (politische Trickserei um die Größe von Wahlbezirken) ausgegeben werden. Einige Autoren gehen sogar noch weiter als der EIU-Bericht und meinen, die USA sei überhaupt keine Demokratie mehr: „… ein dritter Grund besteht darin, [abgesehen von Gerrymandering und der Tatsache, dass der Senat nicht repräsentativ ist] dass eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes es Milliardären gestattet, Wahlkämpfe auf allen Ebenen unbegrenzt finanziell zu unterstützen; politische Ämter werden gekauft und verkauft wie ein Paar Socken“.*[156], S. 183

    Der deutsch-amerikanische Polit-Philosoph und Soziologe Herbert Marcuse schrieb Mitte der 1970er Jahre ernüchtert: „Die regressive Entwicklung der bürgerlichen Demokratie, der von ihr selbst vollzogene Übergang in einen Polizei- und Kriegsstaat, muß im Rahmen der globalen US-Politik erörtert werden“.[164], S. 146 „Die konturlosen Massen, die heute die Grundlage der US-amerikanischen Demokratie bilden, sind die Vorboten ihrer konservativ-reaktionären wo nicht gar neo-faschistischen Tendenzen. … In freien Wahlen mit allgemeinem Wahlrecht hat das Volk … eine kriegführende Regierung gewählt, die seit langen Jahren einen Krieg führt, der eine einzige Reihe beispielloser Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt – eine Regierung von Repräsentanten der Großkonzerne …, eine von Korruption durchsetzte Regierung“.[164], S. 150 Als Erklärung für diese Entwicklung führt Marcuse die Zunahme des Wohlstands an. Und weiter: „Das Schauspiel der Wiederwahl von Nixon ist der albtraumhafte Inbegriff der Epoche, in der die Transformation der bürgerlichen Demokratie in den Neofaschismus stattfindet …“.[164], S. 152 „Indem das US-amerikanische System das sinnlich wahrnehmbare >Image<, den >Sex-appeal< einer politischen Führungspersönlichkeit so hervorhebt, beherrscht es auf furchtbar effiziente Weise die Tiefendimension befriedigender Selbstunterwerfung …“. Marcuses nächster Satz, geschrieben 1973, entspricht nahezu einem Kommentar zur Situation in den USA der Jahre seit 2017: „Übrigens scheint sich der Charakter des >Image< in Übereinstimmung mit der zunehmenden Häßlichkeit des Systems, mit seiner Brutalität, mit der Ersetzung der Heuchelei durch offene Lügen und Täuschungen, zu verändern. Der Präsident kann als Boß dieses gigantischen Konzerns, zu dem die Nation geworden ist, jetzt äußerst häßlich sein, muß inzwischen keinen Charme und Sex appeal mehr besitzen, sondern vor allem Tüchtigkeit und Geschäftssinn“.[164], S. 154

    Siehe auch

    Literatur

    Demokratiegeschichte allgemein

    • Luciano Canfora: Eine kurze Geschichte der Demokratie. Von Athen bis zur Europäischen Union. Papyrossa, Köln 2006, ISBN 3-89438-350-X (italienisch: La democrazia. Storia di un'ideologia. Übersetzt von Rita Seuß, Umstrittene Überblicksdarstellung, Fokus auf Neuzeit).
    • Werner Conze, Reinhart Koselleck, Hans Maier, Christian Meier, Hans Leo Reimann: Demokratie. In: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 1. Klett-Cotta, Stuttgart 1972, ISBN 3-12-903850-7, S. 821–899 (Grundlegende Erläuterung des Demokratiebegriffs von der Antike bis in die Moderne, einschließlich Literaturangaben).
    • Robert Alan Dahl: On Democracy. Yale University Press, New Haven/London 2000, ISBN 0-300-08455-2.
    • Robert Alan Dahl: Politische Gleichheit. Ein Ideal? Hamburger Edition, Hamburg 2006, ISBN 3-936096-72-4 (englisch: On political equality. Übersetzt von Barbara Steckhan, Thomas Wollermann, Gabriele Gockel).
    • David Held: Models of Democracy. 3. Auflage. Polity Press, Cambridge/Malden 2006, ISBN 0-7456-3146-0 (Erstausgabe: 1986).
    • John Keane: The Life and Death of Democracy. London [u. a.] 2009.
    • Maria Kreiner: Demokratie als Idee. Eine Einführung (= UTB. Band 3883). UVK/UTB, Konstanz/ München 2013, ISBN 978-3-8252-3883-4 (Lehrbuch, das die Idee der Demokratie von der Philosophie der Antike bis zur Moderne anschaulich und anhand von Originaltexten zwölf exponierter Denker der Ideengeschichte aufarbeitet.).
    • Stefan Marschall: Demokratie. Opladen und Toronto 2014.
    • Karl Mittermaier, Meinhard Mair: Demokratie. Die Geschichte einer politischen Idee von Platon bis heute. WBG, Darmstadt 2013, ISBN 978-3-534-80181-7 (Geschichte der Demokratietheorien).
    • Paul Nolte: Was ist Demokratie? Geschichte und Gegenwart (= Beck’sche Reihe. Band 6028). C. H. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-63028-6.
    • Hedwig Richter: Moderne Wahlen. Eine Geschichte der Demokratie in Preußen und den USA im 19. Jahrhundert. Hamburger Edition, Hamburg 2017, ISBN 978-3-86854-313-1.
    • Yves Sintomer: Das demokratische Experiment – Geschichte des Losverfahrens in der Politik von Athen bis heute. Springer VS, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-00730-0 (292 S., d-nb.info, Inhaltsverzeichnis – französisch: Petite histoire de l'expérimentation démocratique – tirage au sort et politique d'Athènes à nos jours. Paris 2011. Übersetzt von Michael G. Esch, Fokus auf Antike und Mittelalter).
    • Hans Vorländer: Demokratie. Geschichte, Formen, Theorien (= Beck’sche Reihe. Band 2311). 2. Auflage. C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-48011-9 (Erstausgabe: 2003, Knappe Einführung in die Thematik).

    Geschichte der griechischen Demokratie

    • Stefan Bajohr: Kleine Weltgeschichte des demokratischen Zeitalters. Springer VS, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-658-04042-0 (Knappe, anschauliche und lebendige Darstellung.).
    • Harald Haarmann: Mythos Demokratie: Antike Herrschaftsmodelle im Spannungsfeld von Egalitätsprinzip und Eliteprinzip. Peter-Lang-Ed., Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-631-62599-6.
    • Konrad H. Kinzl (Hrsg.): Demokratia. Der Weg zur Demokratie bei den Griechen. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, ISBN 3-534-09216-3.
    • Christian Meier: Die Entstehung des Politischen bei den Griechen. Frankfurt am Main 1980. (Grundlegende Darstellung zur Entwicklung der politischen Ideen im 6. und 5. Jahrhundert v. Chr.)

    Demokratietheorien im Vergleich

    Diskutierte Arbeiten und Themen

    Aktuell ab dem Jahr 2010

    • Paul Cartledge: Democracy. A Life. Oxford 2016.
    • Naika Foroutan: Die postmigrantische Gesellschaft. Ein Versprechen der pluralen Demokratie. transcript, Bielefeld 2019, ISBN 978-3-8394-4263-0.
    • Jürgen Manemann: Demokratie und Emotion. Was ein demokratisches Wir von einem identitären Wir unterscheidet. transcript, Bielefeld 2019, ISBN 978-3-8376-4979-6.
    • Werner Milert, Rudolf Tschirbs: Die andere Demokratie. Betriebliche Interessenvertretung in Deutschland, 1848 bis 2008. Klartext Verlag, Essen 2012, ISBN 978-3-8375-0742-3.
    • Dirk Neubauer: Rettet die Demokratie! : eine überfällige Streitschrift, Rowohlt Taschenbuch Verlag (Verlag), Hamburg 2021, ISBN 978-3-499-00722-4.
    • Pierre Rosanvallon: Demokratische Legitimität. Unparteilichkeit – Reflexivität – Nähe. Aus dem Französischen von Thomas Laugstien. Hamburger Edition, Hamburg 2010, ISBN 978-3-86854-215-8.
    • Jan-Felix Schrape: Neue Demokratie im Netz? Eine Kritik an den Visionen der Informationsgesellschaft. transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1533-3.

    bis zum Jahr 2009

    • Wolfgang Abendroth: Zum Begriff des demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In: Ders.: Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie. Neuwied 1967, S. 109–138.
    • Jörg Bergstedt: Demokratie. Die Herrschaft des Volkes. Eine Abrechnung. SeitenHieb Verlag, Reiskirchen 2006, ISBN 3-86747-004-9.
    • Bryan Caplan: The Myth of the Rational Voter: Why Democracies Choose Bad Policies. Princeton University Press, Princeton, NJ 2007, ISBN 978-0-691-13873-2.
    • Alex Demirovic: Demokratie in der Wirtschaft. Münster 2007.
    • Alex Demirovic: Demokratie und Herrschaft. Aspekte kritischer Gesellschaftstheorie. Münster 1997.
    • Johannes Heinrichs: Revolution der Demokratie. Eine Realutopie für die schweigende Mehrheit. Maas, Berlin 2003, ISBN 3-929010-92-5.
    • Philipp Jurschitz: Demokratie Dynamisch. Demokratische Strukturen in Wirtschaft und Gemeinde. Braumüller Verlag, Wien 2008, ISBN 978-3-7003-1647-3.
    • Robert D. Putnam, Robert Leonardi, Raffaella Nanetti: Making Democracy Work. Civic Traditions in Modern Italy. Princeton University Press, Princeton 1994, ISBN 0-691-03738-8.
    • Susanne Spindler, Iris Tonks (Hrsg.): AusnahmeZustände. Krise und Zukunft der Demokratie. Unrast, Münster 2007, ISBN 978-3-89771-744-2.
    Commons: Demokratie – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    Wiktionary: Demokratie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Wikisource: Demokratie – Quellen und Volltexte

    Enzyklopädien

    Staatliche Informationen

    • Demokratie. (PDF) Informationen zur politischen Bildung. In: Heft 332. Bundeszentrale für politische Bildung, 2017, S. 84, abgerufen am 6. Juni 2019.
    • 10 questions about democracy. (Videos) Zehn Fragen zu Demokratie. In: Portal. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 6. Juni 2019 (Kurzfilme der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema Demokratie).
    • Demokratie auf politische-bildung.de der Landeszentralen für politische Bildung

    Ausblicke

    Einzelnachweise

    1. Democracy Index 2021 – Economist Intelligence Unit. (PDF; 1,91 MB) In: EIU.com. Abgerufen am 7. März 2021 (englisch).
    2. Weltweite Untersuchung – Demokratie auf dem Rückzug. In: tagesschau.de. 10. Februar 2022, abgerufen am 14. Mai 2022 (45,7% - 6,4 % = 39,3 % / 100 % - 39,3 % - 37,1 % = 17,2 %): „Wie die britische „Economist“-Gruppe in ihrem jährlichen „Demokratieindex“ ermittelte, lebten 2021 nur noch 45,7 Prozent der Weltbevölkerung in einer Demokratie. […] Deutschland liegt mit derselben Punktzahl wie im Vorjahr auf dem 15. Platz und gehört zur höchsten Kategorie der „vollwertigen Demokratien“. In einer solchen Staatsform leben der Studie zufolge derzeit lediglich 6,4 Prozent der Weltbevölkerung, […]“
    3. a b c Giovanni Sartori: Demokratietheorie. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992, ISBN 978-3-534-11493-1, 2. Etymologische Demokratie, 2.3 Macht des Volkes und Macht über das Volk, S. 39 f.
    4. a b Giovanni Sartori: Demokratietheorie. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992, ISBN 978-3-534-11493-1, 7. Was Demokratie nicht ist, 7.5 Diktatur und Autokratie, S. 209 f.
    5. Giovanni Sartori: Demokratietheorie. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992, ISBN 978-3-534-11493-1, 10. Die griechische und die moderne Demokratie, S. 274–276.
    6. Das Herkunftswörterbuch. In: Duden. 6. Auflage. Band 7. Bibliographisches Institut, Berlin 2020, ISBN 978-3-411-04076-6, Eintrag „Demokratie“.
    7. a b Henning Ottmann: Die Griechen – Teilband 1: Von Homer bis Sokrates. In: Geschichte des politischen Denkens. Band 1, Nr. 1. Metzler, Stuttgart, Weimar 2001, ISBN 978-3-476-01630-0, Seit wann läßt sich der Begriff „Demokratie“ überhaupt nachweisen?, S. 92 f., doi:10.1007/978-3-476-03758-9_7 (267 S.).
    8. Kelly Lancaster: Isonomie als essentially contested concept. In: Roxana Kath, Michaela Rücker, Reinhold Scholl, Charlotte Schubert (Hrsg.): Digital Classics Online. Band 5, Nr. 2. Leipzig 2019, S. 53–79; hier: S. 57, 66, 74, doi:10.11588/dco.2019.2.63862 (80 S., ub.uni-heidelberg.de [PDF; 3,8 MB; abgerufen am 4. Juni 2022]): „Zum ersten Mal taucht das Wort in Athen im populären Harmodios-Skolion adjektivisch auf, welches sich auf die Ermordung des Tyrannen Hipparchus 514 v. Chr. bezieht, und mit dessen Tod die Herstellung einer Isonomie besingt. Aber auch in Ionien ist sogar bereits seit Mitte des sechsten Jahrhunderts von diversen Isonomien als Verfassung oder Regierungform die Rede. McInerny und Karatani verlagern die Genese von Isonomie sogar ins späte 8. Jh. v. Chr. nach Ionien. […] ist isonomia semantisch vage, erst mit den kleisthenischen Reformen wird sie inhaltlich ‚aufgefüllt‘ und positiv konnotiert. Was sich jedoch von dem Trinklied definitiv ableiten lässt, ist die Funktion und Bedeutung der Isonomie als Gegenbegriff zur Tyrannis, der Willkür und illegitimen Machtergreifung des Einzelnen und auch gegen ‚enge herrschende Adelscliquen‘ […]“
    9. Sartori 1997, S. 29 f.
    10. a b c Günther Bien: D-F. In: Joachim Ritter (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie (HWPH). 2. Auflage. Band 2. Schwabe, Basel 2021, ISBN 978-3-7965-4487-3, Demokratie, Sp. 50, doi:10.24894/HWPh.5086 (584 S.).
    11. Johann Caspar Bluntschli, Karl Brater: Belgien-Deutscher König. Lexikon. In: Deutsches Staats-Wörterbuch. Band 2. Expedition des Staats-Wörterbuch, Stuttgart, Leipzig 1857, OCLC 963958116, Demokratie, S. 698 (775 S., Otanes, bei Herodot III. 80–82).
    12. Zur antiken Begriffsentwicklung vgl. Christian Meier: Demokratie I. In: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Band 1, Stuttgart 1972, S. 821 ff.; Christian Meier: Die Entstehung des Politischen bei den Griechen. Frankfurt am Main 1980, S. 281 ff.
    13. a b Hans Maier: D–F. In: Joachim Ritter (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie (HWPH). Band 2. Schwabe, Basel 1972, ISBN 978-3-7965-4487-3, Demokratie, Sp. 51–54 (584 S.).
    14. James Madison: The Federalist No. 10 – The Same Subject Continued. In: Alexander Hamilton, James Madison und John Jay (Hrsg.): Federalist Papers. Nr. 10. New York Packet (hier: First complete edition by Henry B. Dawson, 1863), New York City 23. November 1787, OCLC 1925243, S. 58 (englisch, 227 S., Volltext [Wikisource] [abgerufen am 22. Mai 2022]): “The two great points of difference between a democracy and a republic are: first, the delegation of the government, in the latter, to a small number of citizens elected by the rest; secondly, the greater number of citizens, and greater sphere of country, over which the latter may be extended.”
    15. Hans Vorländer: Demokratie. 2. Aufl. 2010, S. 49.
    16. Hans Maier: D–F. In: Joachim Ritter (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie (HWPH). Band 2. Schwabe, Basel 1972, ISBN 978-3-7965-4487-3, Demokratie, Sp. 53.
    17. Zitiert nach: Giovanni Sartori: Demokratietheorie. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992, ISBN 978-3-534-11493-1, 1, Kann Demokratie einfach alles und jedes sein?, S. 11 (englisch: The theory of democracy revisited. 1987. Übersetzt von Hermann Vetter). Zitat im französischen Original: Alexis de Tocqueville, Mary de Tocqueville: Mélanges, fragments historiques et notes. In: Œuvres complètes d'Alexis de Tocqueville. Band 8. Michel Lévy frères, Paris 1865, OCLC 489681089, Notes et pensées relatives a un ouvrages sur la Révolution, dont le titre n’êtait pas encore arrêté. Assemblée constituante. Journées des 5 et 6 octobre 1789., S. 184 (französisch, 492 S., Hervorhebung Zitat gemäß Original): « Ce qui jette le plus de confusion dans l’esprit, c’est l’emploi qu’on fait de ces mots: démocratrie, gouvernement démocratique. Tant qu’on n’arrivera pas à les définir clairement et à s’entendre sur la définition, on vivra dans une confusion d’idées inextricables, au grand avantage des démagogues et des despotes. »
    18. a b Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, S. 17.
    19. Giovanni Sartori: Demokratietheorie. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992, ISBN 978-3-534-11493-1, 6.9 Normative Definition der Polyarchie, S. 175.
    20. a b Giovanni Sartori: Demokratietheorie. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992, ISBN 978-3-534-11493-1, 1. Kann Demokratie einfach alles und jedes sein?, S. 12.
    21. Hans Vorländer: Demokratie. 2. Aufl. 2010, S. 26.
    22. Papyrus 131 – Aristotle's Constitution of the Athenians and Other Texts. (PNG) In: bl.uk. British Library, abgerufen am 1. Mai 2022 (altgriechisch, Date 78-c 100).
    23. Marschall 2014, S. 24.
    24. Yves Sintomer: Das demokratische Experiment – Geschichte des Losverfahrens in der Politik von Athen bis heute. Springer VS, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-00730-0, 3.3.2 Das demokratische Ideal, S. 53 (292 S.).
    25. Christian Meier: Die Entstehung des Begriffs ›Demokratie‹. Vier Prolegomena zu einer historischen Theorie. Frankfurt am Main 1970, S. 41.
    26. Marschall 2014, S. 25.
    27. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 1 Die aristotelische Lehre der Staatsverfassungen und die Demokratie im „Staat der Athener“, S. 27 f.
    28. a b c Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 1.2 Die vier Schichten der Staatsformenlehre des Aristoteles, Tabelle 1: Die erste aristotelische Staatsformenlehre, S. 30 f.
    29. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 1.5 Über Platon hinaus: Aristoteles’ Kritik der Demokratie, S. 40–43.
    30. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, S. 32 (s. a. Aristoteles: Πολιτικά, III. Buch, Kapitel V, § 7).
    31. Bernard Manin: Kritik der repräsentativen Demokratie. 1. Auflage. Matthes & Seitz, Paris 2007, ISBN 978-3-88221-022-4, Direkte Demokratie und politische Repräsentation: Die Auswahl von Amtsträgern in Athen, S. 41–46 (349 S., französisch: Principes du gouvernement représentatif. Paris 1995. Übersetzt von Tatjana Petzold, Zitate S. 43, 41 aus Aristoteles Politik VI., 2, 1317b 2 und IV., 7, 1294b 4–10).
    32. Aristoteles: Πολιτικά (Politik). Nr. IV, 7, 1294b 4–10, S. 1294b (altgriechisch, 345 bis 325 v. Chr.). Zitierte Übersetzung von Carl und Adolf Stahr: Aristoteles’ Politik. Krais & Hoffmann, Stuttgart 1860, OCLC 163518978, S. 244 (461 S.). Anm.: Wort- statt sinngetreu sehr textnah übersetzt: „Ich aber sage, inwiefern es den Anschein hat, dass der Fall/der Umstand, dass die Staatsbeamten durch das Los bestimmt sind, demokratisch ist, dass aber der Fall/Umstand, dass sie gewählt sind, oligarchisch ist.“
    33. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 1.6 Würdigung der aristotelischen Demokratietheorie, S. 48.
    34. Panagiotis Argyropoulos: Von der Theorie zur Empirie – philosophische und politische Reformmodelle des 4. bis 2. Jahrhunderts v. Chr. Utz, München 2013, ISBN 978-3-8316-4244-1, 7.1.3 Polybios’ Anakyklosistheorie [Verfassungskreislaufstheorie], S. 89–91 (205 S., zugleich Dissertation, Universität München 2012).
    35. Hans Vorländer: Demokratie. 2. Aufl. 2010, S. 42 f.
    36. Hans Vorländer: Demokratie. 2. Aufl. 2010, S. 40.
    37. Paul Herrmann: Deutsche Mythologie, 1898 (1906), S. 206–209, s. a. Fig. 6.
    38. a b Hans Vorländer: Demokratie – Geschichte, Formen, Theorien. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-73816-6, S. 65 f. (128 S.).
    39. a b c Richard Saage: Demokratietheorien – Historischer Prozess – Theoretische Entwicklung – Soziotechnische Bedingungen. Lehrbuch. In: Grundwissen Politik. 1. Auflage. Band 37. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 978-3-531-14722-2, S. 80–82 (325 S.).
    40. a b c Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 2 Von Hobbes’ Demokratiekritik zu Lockes frühliberalem Konstitutionalismusm, 2.3 Grundlegung des frühliberalen Konstitutionalismus: John Locke, S. 49, 58–60.
    41. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 2 Von Hobbes’ Demokratiekritik zu Lockes frühliberalem Konstitutionalismusm, 2.4 Legitime Macht = Macht + Recht + Zustimmung, S. 60.
    42. a b c Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 33 Montesquieus Gewaltenverteilungslehre, S. 72 f.
    43. a b Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 3 Montesquieus Idee der „gemäßigten Demokratie“, S. 66–69 (Zitat nach Schmidt aus De l’Esprit des Loix, II, 2).
    44. a b Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 3.4 Funktionsvoraussetzungen der Demokratie, S. 76, 78.
    45. David Van Reybrouck: Gegen Wahlen – Warum Abstimmen nicht demokratisch ist. Wallstein, Göttingen 2016, ISBN 978-3-8353-1871-7, S. 67–110; hier S. 109 (niederländisch: Tegen verkiezingen. Amsterdam 2013. Übersetzt von Arne Braun).
    46. Bernard Manin: Kritik der repräsentativen Demokratie. 1. Auflage. Matthes & Seitz, Paris 2007, ISBN 978-3-88221-022-4, Triumph der Wahl – Montesquieu, S. 101 (349 S., Zitat aus Montesquieus ‚De l’esprit des loix‘, Buch II, Kapitel 2).
    47. Charles Louis Montesquieu (Verfasser), Übersetzer Friedrich August von der Heydte: Vom Geist der Gesetze : Eine Auswahl / Charles Louis Montesquieu. De Gruyter, Berlin, Boston 1950, ISBN 978-3-11-153690-3, S. 87. (Buch II. Des loix qui dérivent directement de la nature du gouvernement. Kapitel II: Du gouvernement républicain, & des Loix relatives à la démocratie. – französisch Volltext [Wikisource]).
    48. a b c Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 4.1 Rousseaus Ansatz, S. 81–83.
    49. a b Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 4.2 Gesellschaftsvertrag und Volkssouveränität, S. 81–83 (Zitate nach Schmidt aus Rousseaus Gesellschaftsvertrag III, 15).
    50. Heinz Lippuner: Demokratie aus indianischer Hand? Unsere Bundesverfassung und das Great Law of Peace der Irokesen-Konföderation., Vortrag vom 5. November 1998. Aus: Kleine Schriften des Museumsvereins Schaffhausen, 1999/5, 26 Seiten, OCLC 76197993, OCLC 1011550157.
    51. Thomas Wagner: Irokesen und Demokratie – ein Beitrag zur Soziologie interkultureller Kommunikation. In: Kulturelle Identität und politische Selbstbestimmung in der Weltgesellschaft. Band 10. LIT, Münster 2004, ISBN 978-3-8258-6845-1 (398 S., zugleich Dissertation Universität Münster, 2002).
    52. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 5 Die Federalist Papers: Zügelung der Demokratie durch Repräsentation, Konstitutionalismus und Föderalismus, S. 98.
    53. a b Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 5 Die Federalist Papers: Zügelung der Demokratie durch Repräsentation, Konstitutionalismus und Föderalismus, 5.4 Politische Grundlinien, S. 105 (s. a. Federalist Nr. 10, Nr. 47, Nr. 52–66; Zitat aus Schmidt nach Brugger 2001 aus Nr. 10: “to refine and enlarge the public views”).
    54. Yves Sintomer: Das demokratische Experiment. Springer VS, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-00730-0, S. 21 f.
    55. Alexander Hamilton, James Madison und John Jay: Die Federalist Papers. Quelle. Hrsg.: Barbara Zehnpfennig. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1993, ISBN 978-3-534-12077-2, S. 98 (561 S., deutsche Übersetzung). Original: Publius (hier: James Madison): The Foederalist. Nr. 10, S. 55–64, hier S. 61 (engisch, Volltext [Wikisource]).
    56. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 5.5 Würdigung der Federalist Papers, S. 111.
    57. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, S. 130 (Nach Vanhanen 1984, S. 155, lag Dahrendorf 1968 mit fünf Prozent zu niedrig.).
    58. a b c d Hans Vorländer: Demokratie. Geschichte, Formen, Theorien. C. H. Beck, München 2003, S. 50 ff.
    59. a b c d Hans Vorländer: Demokratie – Geschichte, Formen, Theorien. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-73816-6, S. 47–50 (128 S.): „Für den deutschen Staats- und Völkerrechtler Johann Caspar Bluntschi war die Sache in der Mitte des 19. Jahrhunderts entschieden: ‚Die alte Demokratie war eine unmittelbare, die moderne ist eine repräsentative.‘ Hundert Jahre zuvor aber war es keineswegs ausgemacht, wie die Strukturen der modernen Demokratie aussehen sollten.“
    60. Hans Vorländer: Demokratie – Geschichte, Formen, Theorien. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-406-73816-6, Die Begründung der modernen Demokratie, S. 51–56 (128 S.).
    61. Edgell, Amanda B., Seraphine F. Maerz, Laura Maxwell, Richard Morgan, Juraj Medzihorsky, Matthew C. Wilson, Vanessa Boese, Sebastian Hellmeier, Jean Lachapelle, Patrik Lindenfors, Anna Lührmann, Staffan I. Lindberg: Episodes of Regime Transformation Dataset (v2.0). (CSV; 3,0 MB) dataset. In: v-dem.net. 10. März 2022, abgerufen am 13. Mai 2022 (englisch, Darstellung gemäß „Regimes of the World-Schema“ (RoW). Datensätze aufgerissen nach Datenfeld „year“, „country text id“ nur Staaten des europäischen Kontinents, Regime aus „v2x regime“ mit Codierung in ERT Codebook.pdf).
    62. a b Vanessa A. Boese: Zustand der Demokratie. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Aus Politik und Zeitgeschichte. Nr. 26–27, 28. Juni 2021, ISSN 0479-611X, Demokratie in Gefahr?, S. 24 (bpb.de [PDF; 975 kB; abgerufen am 8. Mai 2022]).
    63. Text der Verfassung (französisch Volltext [Wikisource]).
    64. Daniel Eisenmenger: Die vergessene Verfassung Korsikas von 1755 – der gescheiterte Versuch einer modernen Nationsbildung. In: GWU 61 (2010), H. 7/8, S. 430–446.
    65. Ricarda Rapp: Pascal Paoli und die Korsische Verfassung. 1. Auflage. Europa, Rom 2020, ISBN 979-1-22010314-5, Fazit, S. 117 ff. (142 S.): ‚Alle Mitglieder des Rates bleiben Zeit ihres Lebens in ihrer Funktion und werden in der Dieta vom Volk gewählt.‘ […] Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die korsische Verfassung von 1755 ein geschriebenes Dokument rechtlichen Charakters darstellt. Ob und wie weit dieses vor anderen Rechtsnormen Vorrang hat, ist aus dem Verfassungstext nicht direkt ersichtlich.
    66. Jürgen Nautz: Die großen Revolutionen der Welt. Marix, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-86539-935-9, Liberale Verfassungsreform in Polen, S. 32 f. (188 S.): „Diese Verfassung sah vor, dass die Regierung von einer demokratisch gewählten Volksversammlung berufen werden sollte. […] Es wurde eine konstitutionelle Monarchie begründet […] Diese Verfassung für Polen-Litauen war nach der amerikanischen weltweit die zweite moderne, demokratische Verfassung.“
    67. a b c d e Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, S. 370–372 (siehe auch Tabelle 13: 27 größere Staaten mit seit Dekaden eingeführter Demokratie, mit Jahr der Ersteinführung des allgemeinen Männderwahlrechts ggü. Jahr des Frauenwahlrechts).
    68. Abschaffung des Geheimen Rates (1716) – Landsgemeinde-Demokratie im Zeitalter des Absolutismus. (PDF; 71 kB) In: ai.ch. Kantonale Verwaltung Appenzell Innerrhoden, 16. März 2009, S. 1, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. März 2016; abgerufen am 8. Mai 2022.
    69. A – EIC. Lexikon. In: Der neue Brockhaus. 5. Auflage. Band 1. F. A. Brockhaus, Wiesbaden 1973, ISBN 978-3-7653-0025-7 (670 S., Eintrag „Demokratie“).
    70. a b c d e Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 20.3 Instrumente und Leistungsprofile der Schweizer Referendumsdemokratie, S. 342 f., 345–347, 350.
    71. Edgell, Amanda B., Seraphine F. Maerz, Laura Maxwell, Richard Morgan, Juraj Medzihorsky, Matthew C. Wilson, Vanessa Boese, Sebastian Hellmeier, Jean Lachapelle, Patrik Lindenfors, Anna Lührmann, Staffan I. Lindberg: Episodes of Regime Transformation Dataset (v2.0). (CSV; 3,0 MB) dataset. In: v-dem.net. 10. März 2022, abgerufen am 13. Mai 2022 (englisch, Darstellung gemäß „Regimes of the World-Schema“ (RoW). Datensätze aufgerissen nach Datenfeld „year“, Regime aus „v2x regime“ mit Codierung in ERT Codebook.pdf).
    72. a b Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 25.2 Demokratisierungswellen, S. 433–435, 451 (siehe auch Tabelle 16: Die vierte Demokratisierungswelle – komplette und partielle Demokratisierung seit 1989).
    73. Bundesgerichtsurteil vom 27. November 1990. In: Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts. Abgerufen am 25. Dezember 2010.
    74. Frauenanteil im Deutschen Bundestag. In: bpb.de. 15. November 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. April 2022; abgerufen am 13. Mai 2022: „Bis 1983 lag der Frauenanteil im Deutschen Bundestag unter 10 Prozent. […] 1983: 9,8 / 1987: 15,4“
    75. Nazifa Alizada, Rowan Cole, Lisa Gastaldi, Sandra Grahn, Sebastian Hellmeier, Palina Kolvani, Jean Lachapelle, Anna Lührmann, Seraphine F. Maerz, Shreeya Pillai, and Staffan I. Lindberg: Autocratization Turns Viral – Democracy Report 2021. In: Department of Political Science, Universität Göteborg (Hrsg.): Democracy Report. V-Dem Institute, Göteborg März 2021, OCLC 1302663596, Advancers and Decliners, 2010–2020: Figure 9, Figure 10, S. 18 f. (englisch, 52 S., v-dem.net [PDF; 4,4 MB; abgerufen am 14. Mai 2022]): “While autocratization is the dominant trend in the world […]. […] In North America, and Western and Eastern Europe, no country has advanced in democracy in the past 10 years while Hungary, Poland, Serbia, Slovenia, and the United States of America have declined substantially.” Aktuellste Fassung.
    76. a b c Vanessa A. Boese: Zustand der Demokratie. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Aus Politik und Zeitgeschichte. Nr. 26–27, 28. Juni 2021, ISSN 0479-611X, Demokratisierung und Autokratisierung, S. 29 (bpb.de [PDF; 975 kB; abgerufen am 8. Mai 2022]).
    77. Annette Zwahr: Cav–Der. In: Meyers großes Taschenlexikon in 25 Bänden. 8. Auflage. Band 4. B. I. Taschenbuchverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2001, ISBN 3-411-11048-1, Demokratie, S. 276 f.
    78. a b Bernard Manin: Kritik der repräsentativen Demokratie. 1. Auflage. Matthes & Seitz, Paris 2007, ISBN 978-3-88221-022-4, Einleitung, S. 13 f. (349 S., französisch: Principes du gouvernement représentatif. Paris 1995. Übersetzt von Tatjana Petzold).
    79. a b Yves Sintomer: Das demokratische Experiment. Springer VS, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-00730-0, S. 21 (Sintomer bezieht sich hier auf Manin 2007).
    80. a b c John Burnheim: Über Demokratie – Alternativen zum Parlamentarismus. Original Auflage. Wagenbach, Berlin 1987, ISBN 978-3-8031-2142-4, S. 27, 116 ff. (191 S., englisch: Is Democracy Possible? Cambridge 1985. Übersetzt von Robin Cackett).
    81. a b Hubertus Buchstein: Demokratie und Lotterie – Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU. In: Theorie und Gesellschaft. Band 70. Campus, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-593-38729-1, 3. Auf dem Weg zu einer aleatorischen Demokratietheorie, S. 374 (493 S., Buchstein zitiert Burnheim 1987, S. 27, 172, 29).
    82. Jörg-Detlef Kühne, in: Ergänzbares Lexikon des Rechts. Gruppe 5 – Staats- und Verfassungsrecht (Stand: 1996), ISBN 3-472-10700-6.
    83. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 28.2 Ergebnisse des Theorienvergleichs, S. 492 f. (Tabelle 19a/b).
    84. a b Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 19.1 Lijpharts Mehrheits- und Konsensusdemokratie, S. 319–312.
    85. a b c Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 19.2 Demokratiestruktur in 36 Staaten, S. 323–325.
    86. a b c d Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 18 Konkurrenz- und Konkordanzdemokratie, S. 306–310.
    87. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 18.3 Vorzüge und Nachteile der Konkordanzdemokratie, S. 310–316.
    88. Hubertus Buchstein: Die Zumutungen der Demokratie. Von der normativen Theorie des Bürgers zur institutionell vermittelten Präferenzkompetenz. In: Klaus von Beyme, Claus Offe (Hrsg.): Politische Theorien in der Ära der Transformation. Vierteljahresschrift, Sonderheft 26/1995, S. 295.
    89. Monika Oberle: Politisches Wissen über die europäische Union. Subjektive und objektive Politikkenntnisse von Jugendlichen. Springer VS, Wiesbaden 2012, S. 19.
    90. Hubertus Buchstein: Die Zumutungen der Demokratie. Von der normativen Theorie des Bürgers zur institutionell vermittelten Präferenzkompetenz. S. 302.
    91. Hubertus Buchstein: Die Zumutungen der Demokratie. Von der normativen Theorie des Bürgers zur institutionell vermittelten Präferenzkompetenz. S. 303.
    92. Monika Oberle: Politisches Wissen über die europäische Union. Subjektive und objektive Politikkenntnisse von Jugendlichen. 2012, S. 20.
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    113. Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre. 17. Auflage. § 17 III
    114. Reinhold Zippelius: Wege und Irrwege zur Gerechtigkeit. Akademieabhandlung, Mainz 2003, ISBN 3-515-08357-X, S. 6 ff., 8; ähnlich ders., Rechtsphilosophie. 6. Auflage. § 11 II 4.
    115. Dalibor Truhlar: Demokratismus – Philosophie der demokratischen Weltanschauung. Peter Lang, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-631-55818-X.
    116. Reinhold Zippelius: Allgemeine Staatslehre. 17. Auflage. §§ 17 III 5, 23 I 2; Gregor Husi, Marcel Meier Kressig: Der Geist des Demokratismus. Modernisierung als Verwirklichung von Freiheit, Gleichheit und Sicherheit. Westfälisches Dampfboot, Münster 1998, ISBN 3-89691-440-5.
    117. Wilhelm Hennis: Demokratisierung. Zur Problematik eines Begriffs. In: Martin Greiffenhagen: Demokratisierung in Staat und Gesellschaft. München 1973, S. 61.
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    119. Otfried Höffe: Wirtschaftsbürger, Staatsbürger, Weltbürger. Politische Ethik im Zeitalter der Globalisierung. C. H. Beck, München 2004, S. 10 und 93.
    120. Barbara Geddes, What Causes Democratization?, in: The Oxford Handbooks Online, Oxford/New York 2013, Kap. 1.2.; Hedwig Richter, Moderne Wahlen. Eine Geschichte der Demokratie in Preußen und den USA im 19. Jahrhundert. Hamburg: Hamburger Edition, 2017; dies., Demokratiegeschichte ohne Frauen? Ein Problemaufriss. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 68/42 (2018), S. 4–9.
    121. Peter Graf Kielmansegg: Volkssouveränität. Eine Untersuchung der Bedingungen demokratischer Legitimität. Stuttgart 1977.
    122. Sir Karl Popper: Zur Theorie der Demokratie, in: Der Spiegel 32/1987 vom 3. August 1987.
    123. Reinhold Zippelius: Das Wesen des Rechts. 6. Auflage. Kap. 3 b, 11; ders., Allgemeine Staatslehre. 17. Auflage. §§ 17 III 5, 23 I 2, II 2, 30 I 1, II, 31.
    124. Reinhold Zippelius, Geschichte der Staatsideen. 10. Auflage. 2003, Kap. 13 f.
    125. Zippelius: Allgemeine Staatslehre. 17. Auflage. § 23 III 2 und 3.
    126. Peter Josika: Ein Europa der Regionen – Was die Schweiz kann, kann auch Europa, IL-Verlag, Basel 2014, ISBN 978-3-906240-10-7.
    127. Zippelius: Geschichte der Staatsideen, Kap. 3 a, 4 d.
    128. Zippelius: Geschichte der Staatsideen, Kap. 14.
    129. Jean Louis de Lolme: La Constitution de l’Angleterre, 1771 (englisch The Constituion of England. 1775), 4. (englisch) Auflage 1784 (Baseler Ausgabe 1792)
    130. dazu Zippelius: Recht und Gerechtigkeit in der offenen Gesellschaft. 2. Auflage. 1996, Kap. 17.
    131. Jean Louis de Lolme: La Constitution de l’Angleterre, 1771, 4. (englisch) Auflage 1784 (Baseler Ausgabe 1792), Buch 2, Kap. VIII.
    132. Jean Louis de Lolme: La Constitution de l’Angleterre. 1771, 4. (englisch) Auflage 1784 (Baseler Ausgabe 1792), Buch 2, Kap. XII.
    133. a b Hans Vorländer: Demokratie (pdf)., online auf bpb.de. In: Informationen zur politischen Bildung. Heft 284, 2013, S. 58, 60 f.
    134. a b c d Francisco L. Rivera-Batiz: Democracy, Governance and Economic Growth: Theory and Evidence. In: Review of Development Economics. Band 6, Nr. 2, 2002, S. 225–247 (PDF; 99 kB).
    135. Adam Przeworski, Fernando Limongi: Political Regimes and Economic Growth. In: The Journal of Economic Perspectives. Band 7, Nr. 3, 1993, S. 51–69, JSTOR:2138442.
    136. Ulf Bohmann, Barbara Muraca: Demokratische Transformation als Transformation der Demokratie: Postwachstum und radikale Demokratie. In: AK Postwachstum (Hrsg.): Wachstum – Krise und Kritik. Campus, Frankfurt / New York 2016, ISBN 978-3-593-43471-1, S. 289–311.
    137. John M. Shandra, Jenna E. Nobles, Bruce London, John B. Williamson: Multinational Corporations, Democracy and Child Mortality: A Quantitative, Cross-National Analysis of Developing Countries. In: Social Indicators Research. Band 73, Nr. 2, September 2005, ISSN 0303-8300, S. 267–293, doi:10.1007/s11205-004-2009-x (springer.com [abgerufen am 23. Januar 2022]).
    138. a b c Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 21.1 „Parteienstaat“, S. 356–358.
    139. Yvette Peters, Sander J. Ensink: Differential Responsiveness in Europe: The Effects of Preference Difference and Electoral Participation. In: West European Politics. Band 38, Nr. 3, 4. Mai 2015, ISSN 0140-2382, S. 577–600, doi:10.1080/01402382.2014.973260 (tandfonline.com [abgerufen am 13. Oktober 2019]).
    140. Jan Rosset: Are the Policy Preferences of Relatively Poor Citizens Under-represented in the Swiss Parliament? In: The Journal of Legislative Studies. Band 19, Nr. 4, Dezember 2013, ISSN 1357-2334, S. 490–504, doi:10.1080/13572334.2013.812363 (tandfonline.com [abgerufen am 13. Oktober 2019]).
    141. Sabine Kinkartz: Der Bundestag: Ein Parlament der Akademiker? In: dw.com. 31. Oktober 2021, abgerufen am 27. Mai 2022: „Der Bundestag soll die deutsche Bevölkerung vertreten. Ihr Spiegelbild ist er aber nicht. […] Ein Leben als Arbeiter und Geringverdiener haben die wenigsten Bundestagsabgeordneten geführt. Im frisch gewählten Parlament sitzen 87 Prozent Akademiker. […] Repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ist das nicht. Zwischen 14 und 15 Prozent der Bundesbürger sind Akademiker […]“
    142. Lea Elsässer, Svenja Hense, Armin Schäfer: Systematisch verzerrte Entscheidungen? Die Responsivität der deutschen Politik von 1998 bis 2015. Hrsg.: Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (= Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung). 2016, ISSN 1614-3639.
    143. Allensbach-Institut: 31 Prozent der Deutschen stellt politisches System infrage 11. April 2022. Im Original: Institut für Demoskopie in Allensbach: Politischer Radikalismus und die Neigung zu Verschwörungstheorien. (PDF; 1,9 MB) In: swr.de. Februar 2022, archiviert vom Original am 11. April 2022; abgerufen am 27. Mai 2022 (S. 4, 14): „Frage im Original: ‚Wir leben nur scheinbar in einer Demokratie. Tatsächlich haben die Bürger nichts zu sagen‘ / Frage im Original: ‚Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Gesellschaft unaufhaltsam auf eine ganz große Krise zusteuert. Mit den derzeitigen politischen Möglichkeiten können wir diese Probleme nicht lösen. Das schaffen wir nur, wenn wir unser politisches System grundlegend ändern‘“
    144. Dennis L. Meadows: World Resources Forum 2009. Davos.
    145. a b Alexis de Tocqueville: Über die Demokratie in Amerika. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1984.
    146. Vgl. Reinhold Zippelius: Einführung in das Recht. 7. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2017 (utb; 2175), ISBN 978-3-8252-4795-9, S. 37.
    147. a b Ch. List: Social Choice Theory. In: The Stanford Encyclopedia of Philosophy (Winter 2013 Edition), Edward N. Zalta (ed.). The Stanford Encyclopedia of Philosophy, 18. Dezember 2013, abgerufen am 23. Oktober 2017 (englisch).
    148. Bleischwitz, Pfeil: Globale Rohstoffpolitik. 2009.
    149. Reason Wafawarova: Head to head: African democracy. In: BBC News. 2008.
    150. Jared Diamond: How Societies fail and sometimes succeed. (Memento vom 30. Mai 2011 im Internet Archive) 2005.
    151. Aristoteles: Politik 3,6–8 (sogenannte 1. Staatsformenlehre).
    152. Euripides: Hiketides. In: MIT-Classics. The internet Classics Archive, abgerufen am 25. November 2017 (englisch).
    153. a b c d e f Karl Popper: The Open Society and its Enemies. Routledge, London/New York 2011.
    154. Wolfgang Klausnitzer: Glaube und Wissen, Lehrbuch der Fundamentaltheologie. Pustet, 2008, S. 10.
    155. a b Platon: Politeia (Der Staat). In: Geschichte der Philosophie. 4, Platon, Sämtliche Werke, Band 3, 8. Buch. Rowohlt, 1967.
    156. a b c d e f A. C. Grayling: Democracy and its Crisis. Oneworld, London 2017.
    157. Tom Christiano: Democracy. In: The Stanford Encyclopedia of Philosophy (Winter 2012 Edition). Edward N. Zalta, 2012, abgerufen am 31. August 2017 (englisch).
    158. a b c Bertrand Russell: Philosophie des Abendlandes. Europaverlag, 1978.
    159. Larry Jay Diamond, Juan J. Linz: Politics, Society, and Democracy in Latin America. In: L. Diamond, J. J. Linz, and S. M. Lipset (Hrsg.): Democracy in Developing Countries: Latin America. Lynne Rienner, 1989.
    160. Seymour Martin Lipset: Some Social Requisites of Democracy: Economic Development and Political Legitimacy. Hrsg.: American Political Science Review. Nr. 53, 1959.
    161. A. Przeworski, F. Limongi: Modernization: Theories and Facts. World Politics 49, 1997, 155–183, abgerufen am 8. April 2018 (englisch).
    162. Jean-François Revel: So enden die Demokratien. Piper, 1984.
    163. Joshua Kaplan: Political Theory: The Classic Texts and their Continuing Relevance. The Modern Scholar, 2005.
    164. a b c d Herbert Marcuse: Das Schicksal der bürgerlichen Demokratie. In: Nachgelassene Schriften. Band 1. Zu Klampen, 1999.