„Reiseausweis für Ausländer“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Änderung 220102958 von J. Patrick Fischer rückgängig gemacht; JPF, bitte jetzt diesen Unsinn unterlassen; auch wegen dieses aufdringlichen Osttimor-Eintrags ist deine admin-kandidatur gescheitert; bei der nächsten Rücksetzung erfolgt VM
Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt
Änderung 220103054 von J. Patrick Fischer rückgängig gemacht; Unsinn entfernt
Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt
Zeile 1: Zeile 1:
{{Staatslastig|DE}}

[[Datei:Reiseausweis für Ausländer.png|miniatur|Vorderseite des deutschen Reiseausweises für Ausländer]]
[[Datei:Reiseausweis für Ausländer.png|miniatur|Vorderseite des deutschen Reiseausweises für Ausländer]]
Der '''Reiseausweis für Ausländer''' ist ein [[Passersatz]], der einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ausgestellt werden soll. Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines solchen Ausweises sind in §§ 5 bis 11 der [[Aufenthaltsverordnung]] geregelt.
Der '''Reiseausweis für Ausländer''' ist ein [[Passersatz]], der einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ausgestellt werden soll. Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines solchen Ausweises sind in §§ 5 bis 11 der [[Aufenthaltsverordnung]] geregelt.

Version vom 11. Februar 2022, 23:58 Uhr

Vorderseite des deutschen Reiseausweises für Ausländer

Der Reiseausweis für Ausländer ist ein Passersatz, der einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ausgestellt werden soll. Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines solchen Ausweises sind in §§ 5 bis 11 der Aufenthaltsverordnung geregelt.

Einen Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die nur in besonderen Ausnahmefällen getroffen wird. Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländer schließt in der Regel das Heimatland aus.

Ausländern wird seit dem 1. Januar 2005 kein Reiseausweis als Passersatz mehr ausgestellt. Eine ähnliche Funktion wie der Reiseausweis als Passersatz erfüllt seitdem der Notreiseausweis.