„Homosexualität in der Zeit des Nationalsozialismus“ – Versionsunterschied

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== Umgang mit homosexuellen Frauen ==
== Umgang mit homosexuellen Frauen ==
Inwieweit homosexuelle Frauen vom NS-Regime verfolgt wurden, ist umstritten. Der Historiker [[Alexander Zinn (Historiker)|Alexander Zinn]] vertritt die These, dass lesbische Frauen nicht als solche verfolgt wurden.<ref>{{Literatur |Autor=Alexander Zinn |Titel=“Aus dem Volkskörper entfernt”? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Campus |Ort=Frankfurt/Main |Datum=2018 |ISBN=9783593508634 |Seiten=}}</ref> In Deutschland fielen sie nicht unter den Homosexuellenparagraphen 175, obwohl NS-Juristen dieses immer wieder diskutierten. [[Claudia Schoppmann]] und [[Jens Dobler]] weisen darauf hin, dass Lesben mitunter nach anderen Straftatbeständen verfolgt wurden wie etwa [[Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen|Unzucht mit Abhängigen]], [[Sexueller Missbrauch]], [[Erregung öffentlichen Ärgernisses]] oder [[Prostitution]].<ref>{{Internetquelle |autor=Bundeszentrale für politische Bildung |url=http://www.bpb.de/apuz/275892/queere-geschichte-und-der-holocaust?p=all |titel=Queere Geschichte und der Holocaust {{!}} bpb |zugriff=2018-09-18 |sprache=de}}</ref> Zinn betont demgegenüber, dass der bloße Umstand, dass auch lesbische Frauen mit den allgemeinen Strafgesetzen in Konflikt gerieten, noch keine Verfolgung der weiblichen Homosexualität erweise. Anhand des Fallbeispiels der lesbischen Masseuse Gertrud R., die von der Dresdner Polizei wiederholt der gewerblichen Unzucht verdächtigt wurde, zeigt er, dass diese und ihre Freundin Wally F. keine Angst hatten, ihre Veranlagung gegenüber der Polizei zu offenbaren und dass dies auch keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zog.<ref>{{Literatur |Autor=Alexander Zinn |Titel=Kein Anlass zum Einschreiten gegeben. Lesbsiches Leben im Nationalsozialismus. |Hrsg=Alexander Zinn |Sammelwerk=Homosexuelle in Deutschland 1933–1969. Beiträge zu Alltag, Stigmatisierung und Verfolgung |Verlag=V&R Unipress |Datum=2020 |ISBN=978-3-8471-1169-6 |Seiten=103–116}}</ref> In den Akten der Konzentrationslager finden sich Hinweise auf lesbisches Verhalten, das mit Prügelstrafe bestraft wurde.<ref>{{Literatur |Autor=Claudia Schoppmann |Titel=‘Liebe wurde mit Prügelstrafe geahndet:’ Zur Situation lesbischer Frauen in den Konzentrationslagern |Hrsg= |Sammelwerk=Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland |Band=Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus |Nummer=5 |Auflage= |Verlag= |Ort=Hamburg |Datum=1999 |ISBN= |Seiten=14-21}}</ref> Beispielsweise wurde die in Ravensbrück inhaftierte Jüdin [[Mary Pünjer]] am 12. Oktober 1940 mit dem Haftgrund „[[Asoziale (Nationalsozialismus)|asozial]]“ im Konzentrationslager Ravensbrück registriert; auf einer am 30. November 1940 angefertigten Transportliste wurde neben dem Haftgrund auch der Hinweis „lesbisch“ notiert.<ref>{{Literatur |Autor=Claudia Schoppmann |Titel=Elsa Conrad – Margarete Rosenberg – Mary Pünjer – Henny Schermann: Vier Porträts |Hrsg=Insa Eschebach |Sammelwerk=Homophobie und Devianz. Weibliche und männliche Homosexualität im Nationalsozialismus |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Metropol |Ort=Berlin |Datum=2012 |ISBN=9783863310660 |Seiten=104-108}}</ref> Gleichwohl ist nach Zinn in diesem wie in ähnlichen Fällen nicht zu belegen, dass die weibliche Homosexualität der Grund der KZ-Einweisung war.<ref>{{Literatur |Autor=Alexander Zinn |Titel=“Aus dem Volkskörper entfernt”? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Campus |Ort=Frankfurt/Main |Datum=2018 |ISBN=9783593508634 |Seiten=313f.}}</ref> Zinn kritisiert in diesem Zusammenhang eine selektive Wahrnehmung vieler Forscher. So fokussiere man sich, wie auch im Fall der nach Ravensbrück deportierten Straßenbahnschaffnerinnen Rosenberg und [[Elli Smula]], auf den Aspekt der Homosexualität und übersehe dabei die wahren Einweisungsgründe, im Fall von Rosenberg und Smula zum Beispiel die Arbeitsverweigerung.<ref>Alexander Zinn: Abschied von der Opferperspektive. Plädoyer für einen Paradigmenwechsel in der schwulen und lesbischen Geschichtsschreibung. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 67 (2019) 11, S. 934–955.</ref> Die US-amerikanische Historikerin [[Laurie Marhoefer]] zeigte am Beispiel der Würzburger [[Widerstandskämpfer]]in [[Ilse Totzke]], dass es oft vom [[Soziales Kapital|sozialen Kapital]] homosexueller Frauen und Männer abhing, inwieweit diese geduldet wurden.<ref>{{Literatur |Autor=Laurie Marhoefer |Titel=Lesbianism, Transvestitism, and the Nazi State: A Microhistory of a Gestapo Investigation, 1939–1943 |Sammelwerk=The American Historical Review |Band=121 |Nummer=4 |Datum=2016-10 |ISSN=0002-8762 |DOI=10.1093/ahr/121.4.1167 |Seiten=1167–1195 |Online=https://academic.oup.com/ahr/article-abstract/121/4/1167/2581601 |Abruf=2018-09-18}}</ref> Einen ausführlichen Vergleich der Lebenssituation lesbischer Frauen mit der schwuler Männer in der Zeit des Nationalsozialismus stellte 2007 [[Joachim Müller (Historiker)|Joachim Müller]] zusammen.<ref>Joachim Müller: [http://www.cultpress.de/rosa-winkel/mueller_materialsammlung.pdf ''Vergleichbarkeit der Lebenssituation lesbischer Frauen mit der Lebenssituation schwuler Männer im Nationalsozialismus (und nach 1945).''] Berlin 2007</ref><ref>Joachim Müller: [http://www.cultpress.de/rosa-winkel/Eine%20reichsweit%20organisierte%20Lesbenverfolgung%20hat%20es%20nicht%20gegeben "Eine reichsweit organisierte Lesbenverfolgung hat es nicht gegeben"], abgerufen am 7. April 2017.</ref> [[Anna Hájková]] hat eine [[Bibliografie|Bibliographie]] mit [[Portable Document Format|PDFs]] zu Situation lesbischer und transgeschlechtlicher Frauen im Nationalsozialismus zusammengestellt.<ref>{{Literatur |Titel=Bibliography on lesbian and trans women in Nazi Germany |Sammelwerk=Sexuality, Holocaust, Stigma : Taking Stock |Datum=2017-10-22 |Online=https://sexualityandholocaust.com/blog/bibliography/ |Abruf=2018-09-18}}</ref>
Inwieweit homosexuelle Frauen vom NS-Regime verfolgt wurden, ist umstritten. Der Historiker [[Alexander Zinn (Historiker)|Alexander Zinn]] vertritt die These, dass lesbische Frauen nicht als solche verfolgt wurden.<ref>{{Literatur |Autor=Alexander Zinn |Titel=“Aus dem Volkskörper entfernt”? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Campus |Ort=Frankfurt/Main |Datum=2018 |ISBN=9783593508634 |Seiten=}}</ref> In Deutschland fielen sie nicht unter den Homosexuellenparagraphen 175, obwohl NS-Juristen dieses immer wieder diskutierten. [[Claudia Schoppmann]] und [[Jens Dobler]] weisen darauf hin, dass Lesben mitunter nach anderen Straftatbeständen verfolgt wurden wie etwa [[Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen|Unzucht mit Abhängigen]], [[Sexueller Missbrauch]], [[Erregung öffentlichen Ärgernisses]] oder [[Prostitution]].<ref>{{Internetquelle |autor=Bundeszentrale für politische Bildung |url=http://www.bpb.de/apuz/275892/queere-geschichte-und-der-holocaust?p=all |titel=Queere Geschichte und der Holocaust {{!}} bpb |zugriff=2018-09-18 |sprache=de}}</ref> In den Akten der Konzentrationslager finden sich Hinweise auf lesbisches Verhalten, das mit Prügelstrafe bestraft wurde.<ref>{{Literatur |Autor=Claudia Schoppmann |Titel=‘Liebe wurde mit Prügelstrafe geahndet:’ Zur Situation lesbischer Frauen in den Konzentrationslagern |Hrsg= |Sammelwerk=Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland |Band=Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus |Nummer=5 |Auflage= |Verlag= |Ort=Hamburg |Datum=1999 |ISBN= |Seiten=14-21}}</ref> Beispielsweise wurde die in Ravensbrück inhaftierte Jüdin [[Mary Pünjer]] am 12. Oktober 1940 mit dem Haftgrund „[[Asoziale (Nationalsozialismus)|asozial]]“ im Konzentrationslager Ravensbrück registriert; auf einer am 30. November 1940 angefertigten Transportliste wurde neben dem Haftgrund auch der Hinweis „lesbisch“ notiert.<ref>{{Literatur |Autor=Claudia Schoppmann |Titel=Elsa Conrad – Margarete Rosenberg – Mary Pünjer – Henny Schermann: Vier Porträts |Hrsg=Insa Eschebach |Sammelwerk=Homophobie und Devianz. Weibliche und männliche Homosexualität im Nationalsozialismus |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Metropol |Ort=Berlin |Datum=2012 |ISBN=9783863310660 |Seiten=104-108}}</ref> Zinn kritisiert in diesem Zusammenhang eine selektive Wahrnehmung vieler Forscher. So fokussiere man sich, wie auch im Fall der nach Ravensbrück deportierten Straßenbahnschaffnerinnen Rosenberg und [[Elli Smula]], auf den Aspekt der Homosexualität und übersehe dabei die wahren Einweisungsgründe, im Fall von Rosenberg und Smula zum Beispiel die Arbeitsverweigerung.<ref>Alexander Zinn: Abschied von der Opferperspektive. Plädoyer für einen Paradigmenwechsel in der schwulen und lesbischen Geschichtsschreibung. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 67 (2019) 11, S. 934–955.</ref> Die US-amerikanische Historikerin [[Laurie Marhoefer]] zeigte am Beispiel der Würzburger [[Widerstandskämpfer]]in [[Ilse Totzke]], dass es oft vom [[Soziales Kapital|sozialen Kapital]] homosexueller Frauen und Männer abhing, inwieweit diese geduldet wurden.<ref>{{Literatur |Autor=Laurie Marhoefer |Titel=Lesbianism, Transvestitism, and the Nazi State: A Microhistory of a Gestapo Investigation, 1939–1943 |Sammelwerk=The American Historical Review |Band=121 |Nummer=4 |Datum=2016-10 |ISSN=0002-8762 |DOI=10.1093/ahr/121.4.1167 |Seiten=1167–1195 |Online=https://academic.oup.com/ahr/article-abstract/121/4/1167/2581601 |Abruf=2018-09-18}}</ref> Einen ausführlichen Vergleich der Lebenssituation lesbischer Frauen mit der schwuler Männer in der Zeit des Nationalsozialismus stellte 2007 [[Joachim Müller (Historiker)|Joachim Müller]] zusammen.<ref>Joachim Müller: [http://www.cultpress.de/rosa-winkel/mueller_materialsammlung.pdf ''Vergleichbarkeit der Lebenssituation lesbischer Frauen mit der Lebenssituation schwuler Männer im Nationalsozialismus (und nach 1945).''] Berlin 2007</ref><ref>Joachim Müller: [http://www.cultpress.de/rosa-winkel/Eine%20reichsweit%20organisierte%20Lesbenverfolgung%20hat%20es%20nicht%20gegeben "Eine reichsweit organisierte Lesbenverfolgung hat es nicht gegeben"], abgerufen am 7. April 2017.</ref> [[Anna Hájková]] hat eine [[Bibliografie|Bibliographie]] mit [[Portable Document Format|PDFs]] zu Situation lesbischer und transgeschlechtlicher Frauen im Nationalsozialismus zusammengestellt.<ref>{{Literatur |Titel=Bibliography on lesbian and trans women in Nazi Germany |Sammelwerk=Sexuality, Holocaust, Stigma : Taking Stock |Datum=2017-10-22 |Online=https://sexualityandholocaust.com/blog/bibliography/ |Abruf=2018-09-18}}</ref>


In [[Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus|Österreich]] sowie dem [[Protektorat Böhmen und Mähren]] war die Lage anders: Hier blieb der §&nbsp;129 Abs.&nbsp;1&nbsp;b des [[Strafgesetzbuch (Österreich)|österreichischen Strafgesetzbuches]] (der auch in der [[Tschechoslowakei#Tschechoslowakei 1918–1939|Tschechoslowakei]] galt), der homosexuelle Handlungen ohne Ansehung des Geschlechts unter Strafe stellte, nach dem [[Anschluss Österreichs|Anschluss]] vorläufig in Kraft. Vom Ausschuss für die Angleichung der deutschen Strafrechte wurde in dem für das gesamte Reich geplanten nationalsozialistischen Strafgesetzbuch für die lesbische Liebe aber „eine Bestrafung nicht in Aussicht“ genommen. Am 31. März 1942 wies Roland Freisler, Staatssekretär im Reichsjustizministerium, die OLG-Präsidenten und Generalstaatsanwälte schließlich an, „die lesbische Liebe nicht mehr zu bestrafen (gilt für die Ostmark)“.<ref>Alexander Zinn: ''"Aus dem Volkskörper entfernt"?'' S. 283 f.</ref> Die von [[Claudia Schoppmann]] untersuchten Gerichtsurteile gegen Frauen aufgrund dieses Paragraphen blieben in Zahl und Strafmaß unbedeutend, zumeist wurde nicht einmal die Mindeststrafe des Gesetzestextes verhängt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.<ref>[[Claudia Schoppmann]]: ''Verbotene Verhältnisse. Frauenliebe 1938–1945''. Querverlag, Berlin 1999.</ref> Frauen machten in der österreichischen NS-Zeit etwa fünf Prozent der wegen §&nbsp;129 Verurteilten aus. Angela Mayer und [[Sylvia Köchl]] vertreten die Ansicht, dass lesbische Frauen aufgrund einer Verurteilung nach § 129 KZ-eingewiesen worden seien, was sich nach Ansicht von Niko Wahl nicht belegen lässt. <ref>Niko Wahl: Verfolgung und Vermögensentzug Homosexueller auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit
In [[Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus|Österreich]] sowie dem [[Protektorat Böhmen und Mähren]] war die Lage anders: Hier blieb der §&nbsp;129 Abs.&nbsp;1&nbsp;b des [[Strafgesetzbuch (Österreich)|österreichischen Strafgesetzbuches]] (der auch in der [[Tschechoslowakei#Tschechoslowakei 1918–1939|Tschechoslowakei]] galt), der homosexuelle Handlungen ohne Ansehung des Geschlechts unter Strafe stellte, nach dem [[Anschluss Österreichs|Anschluss]] vorläufig in Kraft. Vom Ausschuss für die Angleichung der deutschen Strafrechte wurde in dem für das gesamte Reich geplanten nationalsozialistischen Strafgesetzbuch für die lesbische Liebe aber „eine Bestrafung nicht in Aussicht“ genommen. Am 31. März 1942 wies Roland Freisler, Staatssekretär im Reichsjustizministerium, die OLG-Präsidenten und Generalstaatsanwälte schließlich an, „die lesbische Liebe nicht mehr zu bestrafen (gilt für die Ostmark)“.<ref>Alexander Zinn: ''"Aus dem Volkskörper entfernt"?'' S. 283 f.</ref> Die von [[Claudia Schoppmann]] untersuchten Gerichtsurteile gegen Frauen aufgrund dieses Paragraphen blieben in Zahl und Strafmaß unbedeutend, zumeist wurde nicht einmal die Mindeststrafe des Gesetzestextes verhängt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.<ref>[[Claudia Schoppmann]]: ''Verbotene Verhältnisse. Frauenliebe 1938–1945''. Querverlag, Berlin 1999.</ref> Frauen machten in der österreichischen NS-Zeit etwa fünf Prozent der wegen §&nbsp;129 Verurteilten aus. Angela Mayer und [[Sylvia Köchl]] vertreten die Ansicht, dass lesbische Frauen aufgrund einer Verurteilung nach § 129 KZ-eingewiesen worden seien, was sich nach Ansicht von Niko Wahl nicht belegen lässt. <ref>Niko Wahl: Verfolgung und Vermögensentzug Homosexueller auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit

Version vom 19. Dezember 2021, 21:53 Uhr

Homosexualität in der Zeit des Nationalsozialismus ist ein Thema der Geschichtswissenschaft, das sich mit der Geschichte der Homosexualität im Deutschen Reich (1933–1945) befasst, insbesondere mit der Diskriminierung und Verfolgung in dieser Zeit.

Vorgeschichte und Ideologie der Nationalsozialisten

Bis zur Schließung durch die Nationalsozialisten war das Eldorado in Berlin einer der zentralen Schwulen-Treffpunkte. (1932)

Bis zur Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 war Berlin eine Stadt mit vielen Kneipen, Nachtklubs und Cabarets für Schwule und Lesben. Es gab auch eine Reihe von Travestie-Bars, in denen sich Touristen durch Darbietungen von Frauendarstellern unterhalten ließen. Auch in den anderen großen deutschen Städten wie z. B. Köln und Hamburg gab es eine lebhafte Homosexuellenszene. Seit dem 19. Jahrhundert existierte eine bedeutsame Homosexuellenbewegung. Doch die Fortschritte in der Emanzipation der Freunde, wie sich Schwule damals meist nannten, wurden durch den Aufstieg der NSDAP zunichtegemacht.

Führende Parteiideologen der NSDAP vertraten die Ansicht, dass Homosexualität inkompatibel mit dem Nationalsozialismus sei. Mit dem Stabschef der SA Ernst Röhm, der diese seit 1931 paramilitärisch aufgerüstet und damit wesentlich zur Etablierung der NSDAP als Regierungspartei beigetragen hatte, gab es aber auch einen mehr oder weniger „offen“ homosexuellen Naziführer, der nach der Machtübernahme 1933 die von anderen angestrebte Verfolgungspolitik zunächst blockierte. Der Konflikt um Röhms Homosexualität und den Umgang mit Homosexuellen gärte bis zu dessen Ermordung im Zuge des sogenannten „Röhm-Putsches“ am 1. Juli 1934.[1]

Adolf Hitler schützte seinen Duzfreund so lange, wie dieser ihm nützlich war. Als Ernst Röhm jedoch Reformen forderte, ließ er ihn zusammen mit vielen anderen ehemaligen Parteigenossen in der „Nacht der langen Messer“ vom 30. Juni zum 1. Juli 1934 ermorden. Hintergrund waren Konflikte um die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik, die Zukunft der Reichswehr, aber eben auch um den Umgang mit dem Thema Homosexualität. SS- und Gestapo-Chef Heinrich Himmler, der für die Ausschaltung Röhms maßgeblich verantwortlich war, sah die Homosexualität als eine Bedrohung des Staates, den er im Sinne des Philosophen Hans Blüher als eine Domäne des Mannes betrachtete. Homosexuelle Männer strebten in seinen Augen danach, staatliche Strukturen zu unterwandern, was diese aber nicht, wie Blüher meinte, stärke, sondern im Gegenteil zur „Zerstörung des Staates“ führe. In Röhm, der in seinem engeren Umfeld tatsächlich auch einige homosexuelle SA-Funktionäre installiert hatte, sah Himmler eine Art Kronzeugen seiner Verschwörungstheorie. Die Ermordung Röhms und einiger anderer Homosexueller aus seinem engeren Führungszirkel, die Himmler im Juni 1934 im Auftrag Hitlers organisierte, wurde gegenüber der Öffentlichkeit denn auch als die Abwehr eines Putschversuches legitimiert. Dass es sich bei der Verknüpfung der angeblichen Putschabsichten Röhms mit einer homosexuellen Verschwörung eben nicht nur um „Propaganda“, sondern um ein aus den Thesen Blühers erwachsenes und zur Wahnvorstellung verkehrtes ideologisches Konstrukt handelte, zeigte sich daran, dass Himmler diese Linie auch intern gegenüber seinen Mitarbeitern vertrat. So berichtete der spätere Gestapo-Verwaltungschef Werner Best, Himmler habe bereits kurz nach der Mordaktion den versammelten SS-Führern erklärt, man sei nur „knapp der Gefahr entgangen, einen Staat von Urningen [Homosexuellen] zu bekommen“.[2]

Verfolgung

Mit der Ermordung Röhms war die Bahn frei für die von Himmler angestrebte Verfolgungspolitik. Im Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapo) in Berlin wurde bereits im Juli 1934 ein Sonderdezernat II 1 S eingerichtet, das sich mit der Nachbearbeitung des „Röhm-Putsches“ beschäftigte und seine Aktivitäten bald auf die Bekämpfung der Homosexualität konzentrierte. Zweifellos sah Himmler die größte Gefahr in jenen Homosexuellen, die in Staat und Partei in Amt und Würden standen. Doch die Verfolgungsmaßnahmen, die die Gestapo im Herbst 1934 einleitete, richteten sich ohne Ansehen der Person gegen alle mutmaßlich homosexuellen Männer. Im Dezember 1934 begann die Gestapo in Berlin, Razzien auf Homosexuelle durchzuführen. In den folgenden Monaten wurden hunderte, wahrscheinlich sogar mehrere tausend homosexuelle Männer verhaftet und in die frühen Konzentrationslager Columbiahaus und Lichtenburg deportiert.[3]

Am 1. Januar 1935 berichtet das Pariser Tageblatt:

„Von einem bekannten Wissenschaftler gehen uns die nachfolgenden Ausführungen zu, die sich mit den letzten Vorgängen in Deutschland unter einem besonderen Aspekt beschäftigen. Seit einigen Wochen erhalte ich mündliche und schriftliche Berichte, aus denen hervorgeht, dass unter den homosexuell veranlagten Personen Deutschlands eine schwere Panik ausgebrochen ist. Sie gleicht ungefähr dem panischen Schrecken, der sich der deutschen Juden nach dem 1. April 1934, dem Boykotttage, bemächtigte. Diese Angstzustände der Homosexuellen begannen bereits an dem blutigen 30. Juni 1934, […] doch das wahre Entsetzen hat sie erst seit der Nacht vom 8. bis 9. Dezember gepackt, in der viele Hunderte von ihnen in den Wirtschaften, in denen sie sich treffen, von der geheimen Staatspolizei überrascht, gefangen genommen und direkt in Konzentrationslager verbracht wurden, wo man sie mit wüsten Beschimpfungen und Misshandlungen empfing.“

Pariser Tageblatt: Die „Ausrottung“ der Homosexuellen im Dritten Reich. 1. Januar 1935, S. 1–2.[4]

In den folgenden Jahren wurde die Homosexuellenverfolgung weiter professionalisiert und institutionalisiert. 1936 schuf Reichsführer SS Heinrich Himmler die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung. Razzien an Treffpunkten Homosexueller, Wohnungsdurchsuchungen und sogenannte „verschärfte Vernehmungen“ gehörten zu den bevorzugten Ermittlungsmethoden von Gestapo und Kriminalpolizei, um lokale Verfolgungswellen zu inszenieren. Ein besonderes Augenmerk hatten die Beamten dabei auf Strichjungen, die einen guten Einblick in die Homosexuellenszene hatten und viele Männer belasten konnten. Aber auch ,gewöhnliche' Homosexuelle wurden in den Verhören so unter Druck gesetzt, dass viele schließlich die Namen ihrer Freunde preisgaben. Besonders die Gestapo-Beamten bedienten sich dabei teilweise brachialer Methoden, sie schreckten auch vor körperlicher Gewalt und Folter nicht zurück. Allerdings betrieben die lokalen Polizeibehörden die Homosexuellenverfolgung nicht immer mit dem Nachdruck, den man sich bei der Berliner Gestapo wünschte. Die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung entsandte deswegen immer wieder „Sonderkommandos“ mit Gestapobeamten des Homosexuellendezernats in die Provinz. Diese übernahmen vorübergehend die Ermittlungstätigkeit, offenbar mit dem Ziel, die örtliche Kriminalpolizei anzuleiten und zu einem entschiedeneren Vorgehen zu motivieren.[5]

Hitler sah Homosexualität als ein „entartetes“ Verhalten, das die Leistungsfähigkeit des Staates und den männlichen Charakter des deutschen Volkes bedrohe. Schwule Männer wurden als „Volksfeinde“ denunziert. Man beschuldigte sie, Verschwörercliquen und einen „Staat im Staate“ zu bilden, die öffentliche Moral zu zerrütten und die Geburtenrate in Deutschland zu gefährden. Man versuchte, deutsche Schwule, die nach Ansicht des Nationalsozialismus Teil der „Herrenrasse“ waren, in die sexuelle und soziale Konformität zu zwingen.

Rechtsgrundlage

Die nationalsozialistische Verfolgung schwuler Männer vollzog sich primär über die am 28. Juni 1935 beschlossenen und am 1. September in Kraft getretenen erfolgte entgrenzende Verschärfung des Paragraphen 175 des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB). Im Gegensatz zur preußisch-kaiserlichen Version aus dem 19. Jahrhundert, die nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts „beischlafähnliche Handlungen“ für eine Strafbarkeit voraussetzte, reichten nach dem Willen der NS-Gesetzgebung bereits „begehrliche Blicke“ für eine Strafverfolgung. Bei der Verfolgung wurde zwischen angeblich „Verführten“ und sogenannten „Verführern“ unterschieden. Während die „Verführten“ über die normale Strafverfolgung nach § 175 auf den ‚rechten Weg‘ kommen sollten, wollte man die „Verführer“ „aus der Volksgemeinschaft ausscheiden“. In einem Erlass vom 12. Juli 1940 stellte das Reichssicherheitshauptamt klar, dass „in Zukunft alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen“ waren.

Im „Erlass des Führers zur Reinhaltung von SS und Polizei“ vom 15. November 1941 ordnete Hitler die Todesstrafe für homosexuelle Betätigung durch Angehörige von SS und Polizei an.[6] Himmler forderte seinerseits in einem Befehl vom 7. März 1942 an die maßgeblichen Einheiten und Ausbildungseinrichtungen, es sei „darauf hinzuweisen, dass alle Angehörigen der SS und Polizei Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität im deutschen Volke“ sein müssten.[7]

Statistik

Verurteilungen nach §§ 175 (inkl. Zoophilie)
Jahr    Verurteilungen  
1932  801
   
1933  957
1934 1069
1935 2363
1936 5801
1937 9244
1938 9536
1939 8963
1940 4200
1941 4426
1942* 3963
1943* 2218
* 1943: 1. Halbjahr verdoppelt
1942 & 1943 ohne Jugendliche
Quellen: „Statistisches Reichsamt“
und Baumann 1968, S. 61.
[8]

Die Zahl der Männer, welche wegen homosexueller Vergehen verurteilt wurden, stieg ab 1935 bis zum Kriegsbeginn 1939 rapide an. Häufig wurden sie nach Verbüßung der gegen sie verhängten Gefängnisstrafe, manchmal aber auch, ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, von der Gestapo in Konzentrationslager verschleppt. Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 Männer polizeilich erfasst (Rosa Listen)[9], 50.000 Urteile ergingen aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB, eine unbekannte, aber wohl eher geringe Zahl wurde in psychiatrische Anstalten überwiesen. Ein Teil derjenigen, die wegen homosexueller Handlungen verfolgt wurden, haben sich selbst jedoch nicht als Schwule identifiziert. Insgesamt, so die Schätzung des Soziologen Rüdiger Lautmann, dürften etwa 10.000 homosexuelle Männer in den NS-Konzentrationslagern inhaftiert worden sein, von denen etwa 53 % ums Leben kamen. Sie mussten dort den Rosa Winkel tragen, ein Abzeichen, das sie im Lager als Homosexuelle kennzeichnete.[10] Die Schätzungen hinsichtlich der Zahl der schwulen Männer, die während der Zeit des Nationalsozialismus in Konzentrationslagern ihr Leben lassen mussten, variieren erheblich. Der Grund dafür liegt u. a. darin, dass nicht ermittelbar ist, wie viele aus anderen Gründen ermordete Menschen homosexuell waren: Juden, Sinti und Roma usw.

Laut den Soziologen Philipp Korom und Christian Fleck, die sich mit dem sozialen Hintergrund von Homosexuellenverfolgung während der NS-Zeit in Österreich beschäftigt haben, sind Lokalstudien in Deutschland zu dem Schluss gekommen, dass die Mittelschicht stärker von Homophobie und staatlicher Verfolgung betroffen war als die Oberschicht. Die Analyse von Akten österreichischer Landesgerichte bestätige den Befund zum Teil, weise jedoch die Arbeiterschaft als Hauptopfergruppe aus.[11]

Maßnahmen

Ziel des NS-Regimes waren vorgeblich „Umerziehungsmaßnahmen“, um den Geschlechtstrieb von Schwulen in Richtung einer heterosexuellen Betätigung zu verändern (z. B. zwangsweise Besuche von KZ-Bordellen, wobei das Verhalten der Männer durch SS-Offiziere beobachtet wurde). Dokumentiert sind darüber hinaus – nicht nur aus Konzentrationslagern – zwangsweise, jedoch angeblich „freiwillig beantragte“ Kastrationen.[12] Ebenso wurden zahlreiche medizinische Menschenversuche durchgeführt, um die Ursachen von männlicher Homosexualität zu ergründen (z. B. operative Einpflanzung einer „künstlichen Sexualdrüse“, dies auch nach zuvor durchgeführter Kastration) und nach Möglichkeit endgültig zu eliminieren. Zudem wurden Schwule ebenso wie andere Verfolgte für von vorneherein tödlich angelegte „medizinische Experimente“ von KZ-Ärzten herangezogen, z. B. in Hinblick auf die Untersuchung der Übertragung der Erreger von Infektionskrankheiten. Unter anderem unternahm der dänische Arzt Carl Værnet im KZ Buchenwald Versuche, Häftlinge von ihrer Homosexualität zu „heilen“.[13]

Einweisung eines Homosexuellen in das KZ Sachsenhausen zum Strafkommando „Schuhläufer“

Schwule, die sich nicht anpassten und ihre sexuelle Orientierung unterdrückten, sollten in Konzentrationslager geschickt werden, um sie durch Arbeit umzuerziehen oder zu vernichten. Ein Beispiel einer gezielten Mordaktion ist die Ermordung von rund 200 homosexuellen Männern von Juli bis September 1942 im Außenlager Klinkerwerk des KZ Sachsenhausen. In Buchenwald wurde von Juni bis September 1942 fast die Hälfte der damaligen Rosa-Winkel-Häftlinge getötet. Und auch in Ravensbrück, wo im März ein Transport mit 33 Homosexuellen aus Buchenwald eintraf, kamen im Frühjahr und Sommer 1942 auffällig viele homosexuelle Männer ums Leben.[14][15]

Antihomosexuelle Gesetze waren in der westlichen Welt weit verbreitet, doch die Verfolgungsmaßnahmen der Nationalsozialisten waren beispiellos. Bis in die 1970er Jahre, als zahlreiche dieser Gesetze entschärft wurden, fühlten sich viele schwule Männer nicht sicher genug, um ihre Geschichte zu erzählen. So galten die Paragraphen 175 und 175a in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR nach der Befreiung vom Nationalsozialismus fort (unverändert in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969, mit gewissen Modifikationen in der DDR bis 1968).

Verfolgung homosexueller Geistlicher

In den Jahren 1936 und 1937 organisierte der NS-Staat eine Serie von rund 250 Sittlichkeitsprozessen gegen Ordensangehörige und Priester, hauptsächlich wegen des Vorwurfs homosexueller Handlungen, aber auch des Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen. Die Prozesse endeten zumeist mit hohen Zuchthausstrafen, waren aber zum Teil sehr nachlässig vorbereitet worden. So wollte im Sommer 1937 beispielsweise ein Zeuge im vorsitzenden Richter statt im Angeklagten seinen angeblichen Belästiger erkennen. Auf Anweisung von Propagandaminister Joseph Goebbels berichtete die Presse ausführlich und zum Teil hämisch über die Verfahren. Ziel war eine Diskreditierung der Kirche und eine Aufweichung ihrer im Reichskonkordat zugesagten Rechte. Die Kampagne wurde während der Olympischen Spiele im Sommer 1936 kurzzeitig ausgesetzt und endete erst ein Jahr später ohne erkennbaren Anlass.[16]

Umgang mit homosexuellen Frauen

Inwieweit homosexuelle Frauen vom NS-Regime verfolgt wurden, ist umstritten. Der Historiker Alexander Zinn vertritt die These, dass lesbische Frauen nicht als solche verfolgt wurden.[17] In Deutschland fielen sie nicht unter den Homosexuellenparagraphen 175, obwohl NS-Juristen dieses immer wieder diskutierten. Claudia Schoppmann und Jens Dobler weisen darauf hin, dass Lesben mitunter nach anderen Straftatbeständen verfolgt wurden wie etwa Unzucht mit Abhängigen, Sexueller Missbrauch, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Prostitution.[18] In den Akten der Konzentrationslager finden sich Hinweise auf lesbisches Verhalten, das mit Prügelstrafe bestraft wurde.[19] Beispielsweise wurde die in Ravensbrück inhaftierte Jüdin Mary Pünjer am 12. Oktober 1940 mit dem Haftgrund „asozial“ im Konzentrationslager Ravensbrück registriert; auf einer am 30. November 1940 angefertigten Transportliste wurde neben dem Haftgrund auch der Hinweis „lesbisch“ notiert.[20] Zinn kritisiert in diesem Zusammenhang eine selektive Wahrnehmung vieler Forscher. So fokussiere man sich, wie auch im Fall der nach Ravensbrück deportierten Straßenbahnschaffnerinnen Rosenberg und Elli Smula, auf den Aspekt der Homosexualität und übersehe dabei die wahren Einweisungsgründe, im Fall von Rosenberg und Smula zum Beispiel die Arbeitsverweigerung.[21] Die US-amerikanische Historikerin Laurie Marhoefer zeigte am Beispiel der Würzburger Widerstandskämpferin Ilse Totzke, dass es oft vom sozialen Kapital homosexueller Frauen und Männer abhing, inwieweit diese geduldet wurden.[22] Einen ausführlichen Vergleich der Lebenssituation lesbischer Frauen mit der schwuler Männer in der Zeit des Nationalsozialismus stellte 2007 Joachim Müller zusammen.[23][24] Anna Hájková hat eine Bibliographie mit PDFs zu Situation lesbischer und transgeschlechtlicher Frauen im Nationalsozialismus zusammengestellt.[25]

In Österreich sowie dem Protektorat Böhmen und Mähren war die Lage anders: Hier blieb der § 129 Abs. 1 b des österreichischen Strafgesetzbuches (der auch in der Tschechoslowakei galt), der homosexuelle Handlungen ohne Ansehung des Geschlechts unter Strafe stellte, nach dem Anschluss vorläufig in Kraft. Vom Ausschuss für die Angleichung der deutschen Strafrechte wurde in dem für das gesamte Reich geplanten nationalsozialistischen Strafgesetzbuch für die lesbische Liebe aber „eine Bestrafung nicht in Aussicht“ genommen. Am 31. März 1942 wies Roland Freisler, Staatssekretär im Reichsjustizministerium, die OLG-Präsidenten und Generalstaatsanwälte schließlich an, „die lesbische Liebe nicht mehr zu bestrafen (gilt für die Ostmark)“.[26] Die von Claudia Schoppmann untersuchten Gerichtsurteile gegen Frauen aufgrund dieses Paragraphen blieben in Zahl und Strafmaß unbedeutend, zumeist wurde nicht einmal die Mindeststrafe des Gesetzestextes verhängt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.[27] Frauen machten in der österreichischen NS-Zeit etwa fünf Prozent der wegen § 129 Verurteilten aus. Angela Mayer und Sylvia Köchl vertreten die Ansicht, dass lesbische Frauen aufgrund einer Verurteilung nach § 129 KZ-eingewiesen worden seien, was sich nach Ansicht von Niko Wahl nicht belegen lässt. [28][29][30]

Nach 1945

Die nationalsozialistische Gesetzgebung bezüglich § 175 hatte bis 1969 in der Bundesrepublik Deutschland Bestand, in der DDR kehrte man 1950 durch eine Entscheidung des Obersten Gerichts der DDR zur Fassung vor 1935 zurück.[31] 1968 wurde § 175 im Zuge einer Strafrechtsreform in der DDR abgeschafft und durch den Jugendschutzparagrafen 151 ersetzt, der für homosexuelle Kontakte ein Schutzalter von 18 Jahren vorsah. Im Dezember 1988 wurde in der DDR auch das Mindestschutzalter bei Hetero- und Homosexualität gleichgestellt. In der Bundesrepublik Deutschland kam es zu einer derartigen Gleichstellung erst 1994, als auch hier der verbliebene Jugendschutzparagraf 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Im Jahr 2002 bat der Deutsche Bundestag die homosexuellen Opfer des Nazi-Regimes um Entschuldigung und hob mit einer Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes symbolisch alle Urteile nach § 175 aus der NS-Zeit auf. Bei den Urteilen nach § 175a wurden lediglich die Urteile nach Ziffer 4 (Prostitution) aufgehoben.[32]

Da nicht nur die Strafverfolgung, sondern vor allem auch die gesellschaftliche Ächtung weiterbestand, schwiegen viele homosexuelle Opfer über den Grund ihrer Inhaftierung. Nur wenige konnten mehr oder weniger offen darüber sprechen, sodass viele Schicksale nie genau bekannt wurden.

Hugo Walleitner (1909–1982) aus Bad Ischl veröffentlichte 1947 im Selbstverlag das Buch Zebra. Ein Tatsachenbericht aus dem Konzentrationslager mit 32 selbstgezeichneten Abbildungen. Gezwungenermaßen verschwieg er darin jedoch, weshalb er verschleppt wurde. Im Buch wird auch Josef K. porträtiert, welcher bis 1945 sechs Jahre im Konzentrationslager überlebt hatte. In einer Serie von Beiträgen in der in Hamburg erscheinenden Schwulenzeitschrift „Humanitas“ veröffentlicht Leo Clasen (Pseudonym: L.D. Classen von Neudegg) 1954/55 als erster seine Erinnerungen an die KZ-Haft in Sachsenhausen.[33][34] Harry Schulze lieferte 1969 (Änderung des § 175) unter seinem Standard-Pseudonym Harry Wilde mit Das Schicksal der Verfemten die erste literarische Auseinandersetzung mit der Homosexuellenverfolgung durch das NS-Regime.[35] Hans Neumann veröffentlichte unter dem Pseudonym Heinz Heger die Lebensgeschichte von Josef Kohout im Jahre 1972 (1971 wurde der § 129 Abs. 1 StG geändert, später § 209 StGB). Die Männer mit dem Rosa Winkel war erstmals ein Bericht schwuler KZ-Überlebender in Buchform. Dies wurde dann auch in mehrere Sprachen übersetzt. Der Rosa Winkel von Josef Kohout, der im United States Holocaust Memorial Museum aufbewahrt wird, ist auch einer der letzten erhaltenen.[36] Eine umfassendere historische Aufarbeitung dieser Zeit begann erst ab den 1980ern.

Denkmäler, die an die Verfolgung schwuler Männer erinnern, entstanden ab 1984, zunächst in den Gedenkstätten auf dem Gelände ehemaliger Konzentrationslager. Der erste Gedenkstein aus rosa Granit in der Form eines Winkels mit der Inschrift „Totgeschlagen. Totgeschwiegen. Den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus.“ wurde 1984 im KZ Mauthausen angebracht; die Idee dazu ging von der HOSI Wien aus, die den Stein auch finanziert hat. Das erste Denkmal, das außerhalb eines ehemaligen KZs verwirklicht wurde, war das Homomonument in Amsterdam, das zugleich auch das erste freistehende Denkmal war, also das erste, das in seiner Gestaltung über eine Erinnerungstafel hinausging. Im Mai 2008 wurde in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen eingeweiht.

Als erste israelische Stadt erhielt Tel Aviv im Januar 2014 ein Mahnmal für verfolgte sexuelle Minderheiten. Das Denkmal hat die Form eines rosa Winkels.[37]

Siehe auch

Literatur

Allgemein

  • Ralf Bogen: "Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität". In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Schmetterling-Verlag, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-89657-138-0, S. 305–321.
  • Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. 2., überarbeitete Auflage. Fischer-TB, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-596-15973-3.
  • Rainer Hoffschildt: Die Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Zeit: Zahlen und Schicksale aus Norddeutschland. Verl. Rosa Winkel, Berlin 1999, ISBN 3-86149-096-X.
  • Olaf Mußmann (Bearb.): Homosexuelle in Konzentrationslagern – Vorträge, wissenschaftliche Tagung 12./13. September 1997. Westkreuz-Verlag, Bad Münstereifel 2000, ISBN 3-929592-51-7.
  • Burkhard Jellonnek, Rüdiger Lautmann (Hrsg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt. Paderborn 2002, ISBN 3-506-74204-3. (online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  • Burkhard Jellonnek: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich. Paderborn 1990, ISBN 3-506-77482-4. (online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  • KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hrsg.): Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus. (= Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland. Heft 5). Edition Temmen, Bremen 1999, ISBN 3-86108-738-3.
  • Rüdiger Lautmann: Seminar Gesellschaft und Homosexualität. Suhrkamp, Frankfurt 1977, ISBN 3-518-27800-2. (insbes. 8. Kapitel).
  • Rüdiger Lautmann: Categorization in Concentration Camps as a Collective Fate: A Comparison of Homosexuals, Jehovah’s Witnesses and Political Prisoners. In: Journal of Homosexuality. Vol. 19, No. 1, 1990, ISSN 0091-8369, S. 67–88.
  • Joachim Müller, Andreas Sternweiler, Schwules Museum Berlin (Hrsg.): Homosexuelle Männer im KZ Sachsenhausen. Berlin 2000, ISBN 3-86149-097-8.
  • Jan-Henrik Peters: Verfolgt und Vergessen: Homosexuelle in Mecklenburg und Vorpommern im Dritten Reich. Herausgegeben von Falk Koop im Auftrag des Landesverbandes der Lesben und Schwulen Mecklenburg-Vorpommern „Gaymeinsam e. V.“ Ingo Koch Verlag, Rostock 2004, ISBN 3-937179-95-X.
  • Andreas Pretzel, Gabriele Roßbach; Kulturring in Berlin e. V. (Hrsg.): „Wegen der zu erwartenden hohen Strafe“. Homosexuellenverfolgung in Berlin 1933–1945. Berlin 2000, ISBN 3-86149-095-1.
  • Bernhard Rosenkranz: Hamburg auf anderen Wegen. Die Geschichte des schwulen Lebens in der Hansestadt. Hamburg 2005, ISBN 3-925495-30-4.
  • Wolfram Setz (Hrsg.): Homosexualität in der DDR. (= Bibliothek rosa Winkel. Band 42). Männerschwarm Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-935596-42-1.
  • Anna Maria Sigmund: „Das Geschlechtsleben bestimmen wir!“ Sexualität im 3. Reich. Heyne, München 2008, ISBN 978-3-453-13728-8, S. 179–212: Kap. „Homosexuelle als Volksschädlinge“.
  • Hans-Georg Stümke, Rudi Finkler: Rosa Winkel, Rosa Listen – Homosexuelle und „Gesundes Volksempfinden“ von Auschwitz bis heute. Rowohlt, Hamburg 1981, ISBN 3-499-14827-7.
  • Alexander Zinn: Die soziale Konstruktion des homosexuellen Nationalsozialisten. Zu Genese und Etablierung eines Stereotyps. Peter Lang, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-631-30776-4.
  • Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus. Campus, Frankfurt am Main 2018, ISBN 9783593508634.
  • Alexander Zinn: Von „Staatsfeinden“ zu „Überbleibseln der kapitalistischen Ordnung“. Homosexuelle in Sachsen 1933–1968, Göttingen 2021.
  • Alexander Zinn: Homosexuelle in Deutschland 1933–1969. Beiträge zu Alltag, Stigmatisierung und Verfolgung, Berichte und Studien des Hannah-Arendt-Instituts, Band 84, Göttingen 2020.
  • Alexander Zinn: Abschied von der Opferperspektive. Plädoyer für einen Paradigmenwechsel in der schwulen und lesbischen Geschichtsschreibung. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 67 (2019) 11, S. 934–955.
  • Joanna Ostrowska, Joanna Talewicz-Kwiatkowska, Lutz van Dijk (Hrsg.): Erinnern in Auschwitz auch an sexuelle Minderheiten. Querverlag, Berlin 2020, ISBN 978-3-89656-289-0
  • Dr. Anna Hájková: Menschen ohne Geschichte sind Staub, Homophobie und Holocaust, Reihe: Hirschfeld-Lectures; Bd. 14, 2021, ISBN 978-3-8353-3769-5

Lebenswege/Erinnerungsliteratur

Lebenssituation von Lesben in der Zeit des Nationalsozialismus

Filme

Commons: Persecution of homosexuals in the Holocaust – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 243–250.
  2. Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 260–265.
  3. Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 265–279.
  4. Zitiert nach dem Corpus des Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jahrhunderts. Vgl. auch die Rekonstruktion der damaligen Ereignisse durch Alexander Zinn: Die soziale Konstruktion des homosexuellen Nationalsozialisten. S. 125–140.
  5. Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 289–309.
  6. Erlass des Führers über die Reinhaltung der SS und Polizei (15. November 1941). (PDF; 68 kB)
  7. Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 320–328.
  8. „Statistisches Reichsamt“
    Jürgen Baumann: Paragraph 175. Luchterhand, Darmstadt 1968.
    Zusammengefasst in: Hans-Georg Stümke, Rudi Finkler: Rosa Winkel, rosa Listen. Rowohlt TB, Juli 1985, ISBN 3-499-14827-7, S. 262.
  9. Wolfgang Wippermann und Michael Burleigh: The racial state. Germany 1933–1945. Cambridge University Press 1991, S. 186–196; Armin Bergmann: Homosexualität/Homosexuelle. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 518 f.
  10. Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 309–320.
  11. Philipp Korom, Christian Fleck: Wer wurde als homosexuell verfolgt? Zur Bedeutung sozialstruktureller Merkmale bei der strafrechtlichen Verfolgung. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: 64(4)/2012, S. 755–782.
  12. Siehe dazu zum Beispiel die ständige Ausstellung Medizin und Verbrechen zum Krankenrevier in der Gedenkstätte Sachsenhausen; zu Details vgl. Astrid Ley und Günter Morsch (Hrsg.): Medizin und Verbrechen. Das Krankenrevier des KZ Sachsenhausen 1936–1945. Berlin 2007 sowie Stefan Heinz und Lukas Bergmann: Verfolgung von „Volksfeinden“ als Staatsauftrag. Die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“
  13. lambdanachrichten.at
  14. rosa-winkel.de
  15. Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 309–320.
  16. Hans Günter Hockerts: Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1971.
  17. Alexander Zinn: “Aus dem Volkskörper entfernt”? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus. Campus, Frankfurt/Main 2018, ISBN 978-3-593-50863-4.
  18. Bundeszentrale für politische Bildung: Queere Geschichte und der Holocaust | bpb. Abgerufen am 18. September 2018.
  19. Claudia Schoppmann: ‘Liebe wurde mit Prügelstrafe geahndet:’ Zur Situation lesbischer Frauen in den Konzentrationslagern. In: Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland. Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus, Nr. 5. Hamburg 1999, S. 14–21.
  20. Claudia Schoppmann: Elsa Conrad – Margarete Rosenberg – Mary Pünjer – Henny Schermann: Vier Porträts. In: Insa Eschebach (Hrsg.): Homophobie und Devianz. Weibliche und männliche Homosexualität im Nationalsozialismus. Metropol, Berlin 2012, ISBN 978-3-86331-066-0, S. 104–108.
  21. Alexander Zinn: Abschied von der Opferperspektive. Plädoyer für einen Paradigmenwechsel in der schwulen und lesbischen Geschichtsschreibung. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 67 (2019) 11, S. 934–955.
  22. Laurie Marhoefer: Lesbianism, Transvestitism, and the Nazi State: A Microhistory of a Gestapo Investigation, 1939–1943. In: The American Historical Review. Band 121, Nr. 4, Oktober 2016, ISSN 0002-8762, S. 1167–1195, doi:10.1093/ahr/121.4.1167 (oup.com [abgerufen am 18. September 2018]).
  23. Joachim Müller: Vergleichbarkeit der Lebenssituation lesbischer Frauen mit der Lebenssituation schwuler Männer im Nationalsozialismus (und nach 1945). Berlin 2007
  24. Joachim Müller: "Eine reichsweit organisierte Lesbenverfolgung hat es nicht gegeben", abgerufen am 7. April 2017.
  25. Bibliography on lesbian and trans women in Nazi Germany. In: Sexuality, Holocaust, Stigma : Taking Stock. 22. Oktober 2017 (sexualityandholocaust.com [abgerufen am 18. September 2018]).
  26. Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 283 f.
  27. Claudia Schoppmann: Verbotene Verhältnisse. Frauenliebe 1938–1945. Querverlag, Berlin 1999.
  28. Niko Wahl: Verfolgung und Vermögensentzug Homosexueller auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit Bemühungen um Restitution, Entschädigung und Pensionen in der Zweiten Republik.
  29. Angela Mayer: Schwachsinn höheren Grades". Zur Verfolgung lesbischer Frauen in Österreich während der NS-Zeit. In: Burkhard Jellonek und Rüdiger Lautmann (Hrsg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Schöningh, Paderborn 2002, ISBN 978-3-506-74204-9, S. 83–93.
  30. Sylvia Köche: Wir vertrauen auf die subversive Kraft der Kunst." Konflikte um Denkmäler für im Nationalsozialismus verfolgte Schwule und Lesben. In: Lisa Bolyos und Katharina Morawek (Hrsg.): Diktatorpuppe zerstört, Schaden gering. Kunst und Geschichtspolitik im Postnazismus. Mandelbaum, Wien 2012, ISBN 978-3-85476-391-8, S. 316 f.
  31. Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 500–510.
  32. Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 500–510.
  33. Eberhard Zastrau: Funktionshäftlinge mit dem rosa Winkel im Krankenrevier des KZ Sachsenhausen (Memento vom 22. April 2012 im Internet Archive) 22. April 2007.
  34. Nachdruck der Artikel Clasens im Verlag rosa Winkel: Klappentexte Nr. 4 „Sterben“, Berlin 1984.
  35. Bernd-Ulrich Hergemöller: Mann für Mann – Ein biographisches Lexikon. Suhrkamp Taschenbuch, Hamburg 2001, ISBN 3-518-39766-4, „Schulze, Harry («Wilde, Harry»)“, S. 650.
  36. Andreas Brunner, Ines Rieder, Nadja Schefzig, Hannes Sulzenbacher, Niko Wahl: geheimsache:leben – Schwule und Lesben im Wien des 20. Jahrhunderts. Löcker Verlag, Wien 2005, ISBN 3-85409-435-3, S. 166 f.
  37. Mahnmal für homosexuelle NS-Opfer in Tel Aviv eingeweiht (Memento vom 10. Januar 2014 im Internet Archive)