„Bauhilfsstoff“ – Versionsunterschied
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Als '''Bauhilfsstoffe''' werden im [[Bauwesen]] [[Arbeitsmittel|Hilfsmittel]] bezeichnet, die zur Herstellung eines Bauwerks verwendet werden, jedoch nicht darin verbleiben.<ref>{{Literatur |Autor=Rüdiger Wormuth |Titel=Baulexikon |Verlag=Bauwerk Verlag |Ort=Berlin |Datum=2009 |ISBN=9783899321593 |Seiten=26}}</ref> Zu den Bauhilfsstoffen zählen alle Arten von [[Schalung (Beton)|Schalungen]], [[Traggerüst|Traggerüste]],7383ndibeif [[Gerüst|Schutz- und Arbeitsgerüste]] sowie [[Verbau|Verbaumaterialien]]. |
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In der [[Baugeräteliste]] bilden die Bauhilfsstoffe eine eigene Gerätehauptgruppe (siehe dort unter ''U – Schalungen und Rüstungen''). |
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== Siehe auch == |
== Siehe auch == |
Version vom 2. November 2021, 15:33 Uhr
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Siehe auch
- Betriebsmittel (Produktion) – Begriff aus dem Rechnungswesen für Güter die für die Produktion benötigt werden, aber nicht verbraucht werden (Z.B. Bauhilfsstoffe oder Maschinen)
- Hilfsstoff (Rechnungswesen) – Begriff aus dem Rechnungswesen für Güter die – im Gegensatz zu Bauhilfsstoffen – Bestandteil des Produktes werden, aber mengenmäßig einen geringen Anteil haben.
Einzelnachweise
Weblinks
- Rahmenplan Ausbaufacharbeiter (abgerufen am 21. August 2020)
- Ressourcenschonung durch Produktkennzeichnung für Bauprodukte Erstellung eines Kriterienkatalogs für die Stufeneinteilung von Bauprodukten in der Normung (abgerufen am 21. August 2020)
- Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung (abgerufen am 21. August 2020)
- Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept (abgerufen am 21. August 2020)
- Zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich (abgerufen am 21. August 2020)