„Checks and Balances“ – Versionsunterschied

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Durch ''Checks and Balances'' soll das System der Gewaltenteilung aufrechterhalten werden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es nicht ausreicht, die Gewalten nur zu trennen und ihnen ihre Unabhängigkeit zu garantieren, sondern man müsse den verschiedenen Gewalten auch die Machtmittel in die Hand geben, die eigenen Interessen zu verteidigen.
Durch ''Checks and Balances'' soll das System der Gewaltenteilung aufrechterhalten werden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es nicht ausreicht, die Gewalten nur zu trennen und ihnen ihre Unabhängigkeit zu garantieren, sondern man müsse den verschiedenen Gewalten auch die Machtmittel in die Hand geben, die eigenen Interessen zu verteidigen.


So hat einerseits der Präsident das Recht, sein [[Veto]] gegen Gesetze des Kongresses einzulegen, das Oberste Gericht wiederum kann diese Gesetze oder Direktiven des Präsidenten für verfassungswidrig erklären und der Kongress schließlich kann sowohl die Richter des [[Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten|Federal Supreme Court]] als auch den Präsidenten ihrer Ämter entheben (siehe [[Impeachment]]) sowie [[Untersuchungsausschuss|Untersuchungsausschüsse]] einrichten. Auch innerhalb der Legislative gilt der Grundsatz der ''Checks and Balances'', da Gesetze von zwei verschieden zusammengesetzten Kammern verabschiedet werden müssen. Streitigkeiten und korrupte Gesetze sollen somit ausbalanciert und verhindert werden, wodurch man sich einerseits die ausgeglichene Umsetzung des Volkswillens, andererseits ein stabiles politisches System erhofft. Der Politikwissenschaftler [[Richard E. Neustadt]], enger Berater mehrerer US-Präsidenten, spricht von „{{lang|en|separate institutions sharing power}}“, von getrennten Institutionen, die aber in der Ausübung von Macht kooperieren müssen, also gegenseitige Unabhängigkeit mit Zwang zur Zusammenarbeit verbinden.<ref>So [[Peter Lösche]]: [https://www.bpb.de/internationales/amerika/usa/10640/praesidialdemokratie?p=all ''Merkmale der Präsidialdemokratie''], [[Bundeszentrale für politische Bildung]], 2. Oktober 2008.</ref> Dadurch entsteht jedoch eine auch personelle Verbindung zwischen den Gewalten, die im Sinne Montesqieus eigentlich getrennt bleiben sollen. James Madison wies 1788 darauf hin, dass „in keiner einzigen Verfassung […] unserer Einzelstaaten“ (die als Vorbilder der Bundesverfassung der USA gelten) „die drei Zweige der Regierung absolut getrennt sind.“ Er verweist weiterhin auf Beispiele der englischen Verfassung seiner Zeit, in denen Institutionen, insbesondere Exekutive und Legislative, sich gegenseitig beeinflussen.<ref>Vgl. Alexander Hamilton u.&nbsp;a., ''Der Föderalist. Artikel 47'', hrsg. von [[Felix Ermacora]], Manzsche Verlagsbuchhandlung, Wien 1958, S. 277&nbsp;ff.</ref> Der Tenor des Artikels ist verteidigend, offenbar eine Reaktion auf zeitgenössische Kritik.
So hat einerseits der Präsident das Recht, sein [[Veto]] gegen Gesetze des Kongresses einzulegen, das Oberste Gericht wiederum kann diese Gesetze oder Direktiven des Präsidenten für verfassungswidrig erklären und der Kongress schließlich kann sowohl die Richter des [[Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten|Federal Supreme Court]] als auch den Präsidenten ihrer Ämter entheben (siehe [[Impeachment]]) sowie [[Untersuchungsausschuss|Untersuchungsausschüsse]] einrichten. Auch innerhalb der Legislative gilt der Grundsatz der ''Checks and Balances'', da Gesetze von zwei verschieden zusammengesetzten Kammern verabschiedet werden müssen. Streitigkeiten und korrupte Gesetze sollen somit ausbalanciert und verhindert werden, wodurch man sich einerseits die ausgeglichene Umsetzung des Volkswillens, andererseits ein stabiles politisches System erhofft. Der Politikwissenschaftler [[Richard Neustadt]], enger Berater mehrerer US-Präsidenten, spricht von „{{lang|en|separate institutions sharing power}}“, von getrennten Institutionen, die aber in der Ausübung von Macht kooperieren müssen, also gegenseitige Unabhängigkeit mit Zwang zur Zusammenarbeit verbinden.<ref>So [[Peter Lösche]]: [https://www.bpb.de/internationales/amerika/usa/10640/praesidialdemokratie?p=all ''Merkmale der Präsidialdemokratie''], [[Bundeszentrale für politische Bildung]], 2. Oktober 2008.</ref> Dadurch entsteht jedoch eine auch personelle Verbindung zwischen den Gewalten, die im Sinne Montesqieus eigentlich getrennt bleiben sollen. James Madison wies 1788 darauf hin, dass „in keiner einzigen Verfassung […] unserer Einzelstaaten“ (die als Vorbilder der Bundesverfassung der USA gelten) „die drei Zweige der Regierung absolut getrennt sind.“ Er verweist weiterhin auf Beispiele der englischen Verfassung seiner Zeit, in denen Institutionen, insbesondere Exekutive und Legislative, sich gegenseitig beeinflussen.<ref>Vgl. Alexander Hamilton u.&nbsp;a., ''Der Föderalist. Artikel 47'', hrsg. von [[Felix Ermacora]], Manzsche Verlagsbuchhandlung, Wien 1958, S. 277&nbsp;ff.</ref> Der Tenor des Artikels ist verteidigend, offenbar eine Reaktion auf zeitgenössische Kritik.


== Deutsches Aktienrecht ==
== Deutsches Aktienrecht ==

Version vom 17. September 2021, 08:15 Uhr

Checks and Balances (zu deutsch Überprüfung und Ausgleich[1] oder Hemmungen und Gegengewichte[2]) bezeichnet ein System zur Herstellung und Aufrechterhaltung staatlicher Gewaltenteilung. Angestrebt wird die gegenseitige Kontrolle von Verfassungsorganen und ein partielles Gleichgewicht der Macht zwischen ihnen. Es gilt als ein Wesensmerkmal des politischen Systems der Vereinigten Staaten.[3]

Begriff

Das US-amerikanische Prinzip der Checks and Balances wird auch als Gewaltenverschränkung oder Kontrolle und Verflechtung umschrieben.[2] Weitere mögliche Übersetzungen des Begriffs in Deutsche lauten "Kontroll- und Einflussrechte"[4] und "Konkurrenz und Kontrolle der Machthaber".[5]

Verhältnisse in den USA

Dieses Prinzip, das in der Aufklärung 1748 (in Vom Geist der Gesetze, De l'esprit des lois, 1748) von Montesquieu neu aufgegriffen worden ist, wurde 1787 erstmals in der Verfassung der Vereinigten Staaten festgeschrieben.

Die verschiedenen Machtzentren des US-amerikanischen politischen Systems: Kongress – bestehend aus Repräsentantenhaus und Senat –, Präsident und Supreme Court sollen einander kontrollieren und damit verhindern, dass eine der Institutionen mehr Macht gewinnt, als ihr durch die Verfassung zugesichert wird und damit das Machtgleichgewicht zerstört.

Durch Checks and Balances soll das System der Gewaltenteilung aufrechterhalten werden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es nicht ausreicht, die Gewalten nur zu trennen und ihnen ihre Unabhängigkeit zu garantieren, sondern man müsse den verschiedenen Gewalten auch die Machtmittel in die Hand geben, die eigenen Interessen zu verteidigen.

So hat einerseits der Präsident das Recht, sein Veto gegen Gesetze des Kongresses einzulegen, das Oberste Gericht wiederum kann diese Gesetze oder Direktiven des Präsidenten für verfassungswidrig erklären und der Kongress schließlich kann sowohl die Richter des Federal Supreme Court als auch den Präsidenten ihrer Ämter entheben (siehe Impeachment) sowie Untersuchungsausschüsse einrichten. Auch innerhalb der Legislative gilt der Grundsatz der Checks and Balances, da Gesetze von zwei verschieden zusammengesetzten Kammern verabschiedet werden müssen. Streitigkeiten und korrupte Gesetze sollen somit ausbalanciert und verhindert werden, wodurch man sich einerseits die ausgeglichene Umsetzung des Volkswillens, andererseits ein stabiles politisches System erhofft. Der Politikwissenschaftler Richard Neustadt, enger Berater mehrerer US-Präsidenten, spricht von „separate institutions sharing power“, von getrennten Institutionen, die aber in der Ausübung von Macht kooperieren müssen, also gegenseitige Unabhängigkeit mit Zwang zur Zusammenarbeit verbinden.[6] Dadurch entsteht jedoch eine auch personelle Verbindung zwischen den Gewalten, die im Sinne Montesqieus eigentlich getrennt bleiben sollen. James Madison wies 1788 darauf hin, dass „in keiner einzigen Verfassung […] unserer Einzelstaaten“ (die als Vorbilder der Bundesverfassung der USA gelten) „die drei Zweige der Regierung absolut getrennt sind.“ Er verweist weiterhin auf Beispiele der englischen Verfassung seiner Zeit, in denen Institutionen, insbesondere Exekutive und Legislative, sich gegenseitig beeinflussen.[7] Der Tenor des Artikels ist verteidigend, offenbar eine Reaktion auf zeitgenössische Kritik.

Deutsches Aktienrecht

Der Begriff wird auch im Rahmen des deutschen Aktienrechts für das Verhältnis von Vorstand zu Hauptversammlung und Aufsichtsrat verwendet. Dieses wird insbesondere durch den gesetzgeberischen Versuch gekennzeichnet, die Organe in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu stellen. Der systematische Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), bei der die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer einseitig kontrolliert.

Literatur

  • Peter Lösche (2004): Merkmale der Präsidialdemokratie. In: Informationen zur politischen Bildung, Heft 283 (Politisches System der USA), S. 12.
  • Hans-Christof Kraus: Gewaltenbeschränkung – „Checks and balances“ und Parlamentssouveränität in Großbritannien, in: Tilman Mayer / Paul-Ludwig Weinacht (Hrsg.): Gewaltenteilung. Grundsätzliches – Historisches – Aktuelles (Staatsdiskurse, 39), Stuttgart 2021, S. 41–61.

Einzelnachweise

  1. Checks and Balances (Memento vom 22. April 2017 im Internet Archive), americanet.de.
  2. a b Gewaltenverschränkung, 2. November 2009, Bundeszentrale für politische Bildung. In: BPB.de
  3. Imanuel Geiss, Geschichte griffbereit, Bd. 5, Dortmund 1993, S. 411/Sp. 2.
  4. Wozu Gewaltenteilung?, Parlamentsdirektion der Republik Österreich, 13. August 2018. In: Parlament.gv.at
  5. Josef Braml: Konkurrenz und Kontrolle der Machthaber: checks and balances, 12. Juni 2014, Bundeszentrale für politische Bildung. In: BPB.de
  6. So Peter Lösche: Merkmale der Präsidialdemokratie, Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Oktober 2008.
  7. Vgl. Alexander Hamilton u. a., Der Föderalist. Artikel 47, hrsg. von Felix Ermacora, Manzsche Verlagsbuchhandlung, Wien 1958, S. 277 ff.