„Portal:COVID-19/Neuigkeiten“ – Versionsunterschied

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Seit Beginn der Pandemie hat die [[Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland]] bei 103.244 Versicherten '''COVID-19 als [[Berufskrankheit]]''' und bei 10.202 Versicherten als Folge eines Arbeits- oder Schulunfalls anerkannt. Mit 78.294 festgestellten berufsbedingten Erkrankungen entfällt der Großteil des Geschehens auf den Zeitraum von Januar bis einschließlich Juni 2021. Vor allem Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sind betroffen. Insgesamt starben seit Ausbruch der Pandemie bis Ende August 2021 84 Versicherte infolge einer Erkrankung an COVID-19. <small>[https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_447886.jsp DGUV]</small><br />14. September 2021.
Seit Beginn der Pandemie hat die [[Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland]] bei 103.244 Versicherten '''COVID-19 als [[Berufskrankheit]]''' und bei 10.202 Versicherten als Folge eines Arbeits- oder Schulunfalls anerkannt. Mit 78.294 festgestellten berufsbedingten Erkrankungen entfällt der Großteil des Geschehens auf den Zeitraum von Januar bis einschließlich Juni 2021. Vor allem Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sind betroffen. Insgesamt starben seit Ausbruch der Pandemie bis Ende August 2021 84 Versicherte infolge einer Erkrankung an COVID-19. <small>[https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_447886.jsp DGUV]</small><br />14. September 2021.
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Ein Brief, den die Kreisstellenvorsitzenden der Ärztekammer Mönchengladbach und der Kassenärztlichen Vereinigung Mönchengladbach im Kontext der '''Geschehnisse in einem Oberhausener Pflegeheim''' an ihre Kolleginnen und Kollegen verschickt haben, ging [[Virales Phänomen|viral]] in den sozialen Medien und sorgte für eine Verunsicherung hinsichtlich einer (dritten) '''Auffrischungsimpfung gegen COVID-19'''. Am Mittwoch, den 1. September 2021, hatten in einem Seniorenheim in Oberhausen-Holten 89 Bewohnerinnen und Bewohner eine Auffrischungsimpfung mit dem mRNA-Impfstoff [[Tozinameran|Comirnaty]] von BioNTech/Pfizer erhalten. Berichtet wurde über einen Todesfall und über zwei Personen, die reanimiert werden mussten. In der Folge haben die Ärztekammer und die KV Nordrhein die Meldung dementiert. Der Todesfall stehe in keinem Zusammenhang mit einer Auffrischungsimpfung. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Reanimationen und den verabreichten Auffrischungsimpfungen ist bislang ebenfalls nicht belegt. Neun Impflinge berichteten über geringfügige Reaktionen, wie sie auch nach der Erst- und Zweitimpfung auftreten. Eine Empfehlung der [[Ständige Impfkommission|Ständigen Impfkommission]] (STIKO) für Auffrischungsimpfungen liegt jedoch noch nicht vor. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt nur Einzelfallentscheidungen, die einer individuellen Begründung bedürfen. <small>[https://www.mimikama.at/aktuelles/kein-todesfall-oberhausener-pflegeeinrichtung/ mimikama], [https://www.ruhr24.de/nrw/drittimpfung-oberhausen-nrw-nebenwirkungen-biontech-rki-stiko-auffrischen-kvno-tod-reanimation-90967797.html ruhr24]</small><br />14. September 2021.
Ein Brief, den die Kreisstellenvorsitzenden der Ärztekammer Mönchengladbach und der Kassenärztlichen Vereinigung Mönchengladbach im Kontext der '''Geschehnisse in einem Oberhausener Pflegeheim''' an ihre Kolleginnen und Kollegen verschickt haben, ging [[Internetphänomen|viral]] in den sozialen Medien und sorgte für eine Verunsicherung hinsichtlich einer (dritten) '''Auffrischungsimpfung gegen COVID-19'''. Am Mittwoch, den 1. September 2021, hatten in einem Seniorenheim in Oberhausen-Holten 89 Bewohnerinnen und Bewohner eine Auffrischungsimpfung mit dem mRNA-Impfstoff [[Tozinameran|Comirnaty]] von BioNTech/Pfizer erhalten. Berichtet wurde über einen Todesfall und über zwei Personen, die reanimiert werden mussten. In der Folge haben die Ärztekammer und die KV Nordrhein die Meldung dementiert. Der Todesfall stehe in keinem Zusammenhang mit einer Auffrischungsimpfung. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Reanimationen und den verabreichten Auffrischungsimpfungen ist bislang ebenfalls nicht belegt. Neun Impflinge berichteten über geringfügige Reaktionen, wie sie auch nach der Erst- und Zweitimpfung auftreten. Eine Empfehlung der [[Ständige Impfkommission|Ständigen Impfkommission]] (STIKO) für Auffrischungsimpfungen liegt jedoch noch nicht vor. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt nur Einzelfallentscheidungen, die einer individuellen Begründung bedürfen. <small>[https://www.mimikama.at/aktuelles/kein-todesfall-oberhausener-pflegeeinrichtung/ mimikama], [https://www.ruhr24.de/nrw/drittimpfung-oberhausen-nrw-nebenwirkungen-biontech-rki-stiko-auffrischen-kvno-tod-reanimation-90967797.html ruhr24]</small><br />14. September 2021.
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Nach eingehender Beratung und Bewertung der vorhandenen Evidenz empfiehlt die [[Ständige Impfkommission]] (STIKO) eine '''[[COVID-19-Impfung in Deutschland#Impfung von Schwangeren und Stillenden|Impfung für Schwangere]] ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und für Stillende''' mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig geimpften Frauen im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19. Durch eine bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft erfolgte Impfung bestehe ein sehr guter Schutz gegen eine Erkrankung. Der Beschlussentwurf für die Empfehlung zur Impfung von Schwangeren bedarf noch eines Stellungnahmeverfahrens mit den Bundesländern und beteiligten Fachkreisen. Ärzte konnten auch bislang schon Schwangere impfen, die Stiko-Empfehlung schloss aber bisher nur Schwangere mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere Corona-Erkrankung oder mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände ein. <small>[https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-09-10.html STIKO]</small><br />10. September 2021.
Nach eingehender Beratung und Bewertung der vorhandenen Evidenz empfiehlt die [[Ständige Impfkommission]] (STIKO) eine '''[[COVID-19-Impfung in Deutschland#Impfung von Schwangeren und Stillenden|Impfung für Schwangere]] ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und für Stillende''' mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig geimpften Frauen im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19. Durch eine bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft erfolgte Impfung bestehe ein sehr guter Schutz gegen eine Erkrankung. Der Beschlussentwurf für die Empfehlung zur Impfung von Schwangeren bedarf noch eines Stellungnahmeverfahrens mit den Bundesländern und beteiligten Fachkreisen. Ärzte konnten auch bislang schon Schwangere impfen, die Stiko-Empfehlung schloss aber bisher nur Schwangere mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere Corona-Erkrankung oder mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände ein. <small>[https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-09-10.html STIKO]</small><br />10. September 2021.

Version vom 14. September 2021, 13:20 Uhr


Seit Beginn der Pandemie hat die Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland bei 103.244 Versicherten COVID-19 als Berufskrankheit und bei 10.202 Versicherten als Folge eines Arbeits- oder Schulunfalls anerkannt. Mit 78.294 festgestellten berufsbedingten Erkrankungen entfällt der Großteil des Geschehens auf den Zeitraum von Januar bis einschließlich Juni 2021. Vor allem Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sind betroffen. Insgesamt starben seit Ausbruch der Pandemie bis Ende August 2021 84 Versicherte infolge einer Erkrankung an COVID-19. DGUV
14. September 2021.


Ein Brief, den die Kreisstellenvorsitzenden der Ärztekammer Mönchengladbach und der Kassenärztlichen Vereinigung Mönchengladbach im Kontext der Geschehnisse in einem Oberhausener Pflegeheim an ihre Kolleginnen und Kollegen verschickt haben, ging viral in den sozialen Medien und sorgte für eine Verunsicherung hinsichtlich einer (dritten) Auffrischungsimpfung gegen COVID-19. Am Mittwoch, den 1. September 2021, hatten in einem Seniorenheim in Oberhausen-Holten 89 Bewohnerinnen und Bewohner eine Auffrischungsimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer erhalten. Berichtet wurde über einen Todesfall und über zwei Personen, die reanimiert werden mussten. In der Folge haben die Ärztekammer und die KV Nordrhein die Meldung dementiert. Der Todesfall stehe in keinem Zusammenhang mit einer Auffrischungsimpfung. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Reanimationen und den verabreichten Auffrischungsimpfungen ist bislang ebenfalls nicht belegt. Neun Impflinge berichteten über geringfügige Reaktionen, wie sie auch nach der Erst- und Zweitimpfung auftreten. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Auffrischungsimpfungen liegt jedoch noch nicht vor. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt nur Einzelfallentscheidungen, die einer individuellen Begründung bedürfen. mimikama, ruhr24
14. September 2021.


Nach eingehender Beratung und Bewertung der vorhandenen Evidenz empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und für Stillende mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig geimpften Frauen im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19. Durch eine bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft erfolgte Impfung bestehe ein sehr guter Schutz gegen eine Erkrankung. Der Beschlussentwurf für die Empfehlung zur Impfung von Schwangeren bedarf noch eines Stellungnahmeverfahrens mit den Bundesländern und beteiligten Fachkreisen. Ärzte konnten auch bislang schon Schwangere impfen, die Stiko-Empfehlung schloss aber bisher nur Schwangere mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere Corona-Erkrankung oder mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände ein. STIKO
10. September 2021.


Eine Phase-III-Studie des SARS-CoV-2-Impfstoffs Tozinameran (BioNTech/Pfizer) ergab, dass eine Auffrischungsimpfung „signifikant erhöhte neutralisierende Antikörpertiter“ gegen SARS-CoV-2 aufweise. Mit Hilfe des Antikörpertiters kann die Immunität nach einer Impfung beurteilt werden. Die Studienteilnehmer hatten dem Unternehmen zufolge die dritte Dosis Tozinameran zwi­schen 4,8 und 8 Monate nach Verabreichung der zweiten Dosis der Grundimpfung erhalten. Nach Unternehmensangaben waren diese Titer gegenüber dem Wildtyp von SARS-CoV-2 einen Monat nach Verabreichung der Auf­frischungsdosis 3,3-mal so hoch wie die Titer nach der zweiten Dosis der Grundimpfung. Die Impfreaktionen seien mit jenen nach der zweiten Impfung „vergleichbar oder geringfügiger“ gewesen. Aerzteblatt.de
9. September 2021


Vor dem Hintergrund steigender Infektions- und Hospitalisierungszahlen hat Baden-Württemberg die Ständige Impfkommission (Stiko) aufgefordert, zu Corona-Impfungen von Schwangeren und Stillenden eine klare Empfehlung abzugeben. Die fehlende Empfehlungslage führe bei der Ärzteschaft und auch bei Schwangeren selbst zu Unsicherheiten. Der Amtschef des Stuttgarter Sozialministeriums Uwe Lahl informierte, dass in Baden-Württemberg geschätzt rund fünf Prozent der auf Intensivstationen behandelten Corona-Patienten Schwangere seien. Bei einer COVID-19-Infektion während der Schwangerschaft sei das Risiko für eine intensivmedizinische Behandlung im Vergleich zu Nicht-Schwangeren um das 6-fache höher, die Sterblichkeit sei um das 26-fache erhöht. Neugeborene von während der Schwangerschaft mit SARS-CoV-2 infizierten Frauen müssten dreimal häufiger auf einer Intensivstation behandelt werden. swr
8. September 2021


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Weitere Meldungen

Nachdem das Pharmaunternehmen Moderna in den USA die Genehmigung für eine Auffrischung der Grundimmunisierung gegen die COVID-19-Erkrankung mit einer dritten Dosis des SARS-CoV-2-Impfstoffs mRNA-1273 beantragt hatte, teilte die Firma am 3. September mit, nun auch die Daten für eine entsprechende Zulassung in der EU eingereicht zu haben. Im Gegensatz zur Erst- und Zweitimpfung der Grundimpfung soll die Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) nur noch halb so hoch dosiert sein – die beabsichtigte Indikationserweiterung zielt auf die Verabreichung einer Auffrischungsdosis von 50 Mikrogramm des Impfstoffs, sechs Monate nach der vollständigen Grundimpfung. Klinische Studienergebnisse und zusätzliche Analysen hätten gezeigt, dass eine solche Auffrischungsdosis robuste Antikörperreaktionen gegen die Delta-Variante induziere. reuters
5. September 2021


Aktuellen Erkenntnissen zufolge besteht keine dringende Notwendigkeit für die Verabreichung von Auffrischungsdosen von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 an vollständig geimpfte Personen in der Allgemeinbevölkerung. Dies äußerte das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) am 1. September 2021 in seinem Bericht Vorläufige Überlegungen zur öffentlichen Gesundheit im Hinblick auf die Bereitstellung zusätzlicher COVID-19-Impfstoffdosen. Darin heißt es unter anderem, dass Daten zur Wirksamkeit und Schutzdauer des Impfstoffs gezeigt hätten, dass alle in der EU und im EWR zugelassenen Impfstoffe derzeit in hohem Maße vor COVID-19-bedingten Krankenhausaufenthalten, schweren Erkrankungen und Todesfällen schützen. Bevorzugt geimpft werden sollten berechtigte Personen, die noch keinen oder nur einen unvollständigen Impfschutz gegen COVID-19 haben. Jedoch sollten zusätzliche Dosen für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem im Rahmen der Grundimmunisierung in Betracht gezogen werden. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) bewertet derzeit die Daten zu zusätzlichen Dosen und wird prüfen, ob eine Aktualisierung der Produktinformationen erforderlich ist. Auch Daten zu Auffrischungsdosen will sie auswerten. EMA, PZ
2. September 2021


Über eine neue Virusvariante von SARS-CoV-2, benannt als C.1.2, berichten südafrikanische Wissenschaftler in einer alarmierenden Studie. Die neu entdeckte Variante des Virus sei stärker mutiert als alle bisher bekannten „Varianten von Interesse“ (VOI) von SARS-CoV-2 und weist sowohl eine höhere Übertragbarkeit als auch eine erhöhte Fähigkeit auf, Antikörpern der körpereigenen Immunabwehr auszuweichen. C.1.2 wurde im Mai 2021 zuerst in Südafrika entdeckt und bisher – laut der als Preprint veröffentlichten Studie – weltweit bisher in sieben weiteren Ländern, auch in Europa, nachgewiesen. medRxiv - Preprint
31. August 2021.


Am 20. August 2021 veröffentlichten Fachleute des öffentlichen Gesundheitswesens der USA und des Ministeriums für Gesundheitspflege und Soziale Dienste der USA (HHS) eine Erklärung zum Plan der US-Regierung zur Durchführung landesweiter COVID-19-Auffrischungsimpfungen (englisch booster shots). Es ist vorgesehen, die Auffrischungsimpfungen 8 Monate nach einer abgeschlossenen Impfserie (Erst- und ggf. Zweitimpfung) ab 20. September 2021 zu verabreichen. fda.gov
28. August 2021.


Meldung verschoben

Spanien und in Portugal der Großraum Lissabon werden wegen sinkender Infektionszahlen ab Sonntag, den 29. August 2021, von der Deutschen Bundesregierung nicht mehr als Hochinzidenzgebiete eingestuft. tagesschau.de
28. August 2021.


Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat am 23. August 2021 der BioNTech Manufacturing GmbH die reguläre Zulassung für den COVID-19-Impfstoff Tozinameran (Comirnaty) für Personen ab 16 Jahren erteilt. Für die Verimpfung dieses Impfstoffs an Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren und für die Verabreichung einer dritten Dosis an Personen mit einer Immunschwäche gilt weiterhin die FDA-Notfallzulassung. FDA
24. August 2021.


In Deutschland gilt ab 23. August 2021 bundesweit verbindlich die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Nach Auslaufen der Bundesnotbremse hatten Bund und Länder vereinbart, dass alle Personen, die in öffentlich zugänglichen Innenräumen zusammentreffen, nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Die Testpflicht gilt für den Besuch von Restaurants, Kinos, beim Frisör und bei anderen körpernahen Dienstleistungen, für Fitnessstudios, Schwimmbäder und Sporthallen, für Veranstaltungen, den Besuch in Krankenhäusern, Reha- oder Behinderteneinrichtungen sowie in Pflegeheimen. Als Nachweis gilt ein bis zu 24 Stunden alter, negativer Schnelltest oder ein PCR-Test, der 48 Stunden gültig ist. Ausgenommen davon sind z.B. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, und kleine Kinder. Auch bei Übernachtungen im Hotel muss ein negativer Corona-Test vorliegen; der Test muss an jedem dritten Tag des Aufenthalts wiederholt werden. Die Länder können 3G-Regeln aussetzen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt stabil unter 35 liegt. Weiterhin bleibt für alle beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln die Abstands- und Maskenpflicht bestehen.Tagesschau.de
23. August 2021.


Corona-Forscher in mehreren Ländern warnen vor einer weiteren Mutation des Virus. AY.3 ist eine Untervariante von Delta und breitet sich in Großbritannien, den USA und Israel seit einigen Wochen aus. Noch sind die Fallzahlen gering und eine genaue Risikoeinschätzung nicht möglich, aber die vorliegenden Daten deuten Wissenschaftlern zufolge auf eine abermals gestiegene Ansteckungsgefahr hin. Die Untervariante zählt zu den Variants of Concern (besorgniserregende Varianten). Der Spiegel, CDC
22. August 2021.


Russische Forscher haben eigenen Angaben zufolge eine modifizierte Variante des seit August letzten Jahres zunächst in Russland zugelassenen Corona-Impfstoffs Sputnik V für den Einsatz gegen die besonders ansteckende Delta-Variante des Sars-Cov2-Virus entwickelt. Es sei aber noch zu früh, schon Angaben über den Grad der Wirksamkeit zu machen, informierte Alexander Ginzburg, der Leiter des russischen Gamaleja-Instituts für Epidemiologie und Mikrobiologie, das den Impfstoff entwickelt. Russland ist – wie andere Länder auch – besonders durch die Delta-Variante betroffen. pharmazeutische-zeitung.de
22. August 2021


Nachdem Israel zunächst eine dritte Impfung als Auffrischung gegen SARS-CoV-2 für alle ab 60 Jahren empfohlen hatte, wurde in der Folge eine solche auch für Menschen über 50 Jahren empfohlen. Seit dem 20. August 2021 wird nunmehr die Auffrischimpfung für alle Menschen über 40 Jahren empfohlen. Dabei sei unter anderem auch empfohlen worden, Schwangere, Lehrer, Arbeitskräfte im Gesundheitswesen sowie Menschen mit Behinderungen und Pflegekräfte ein drittes Mal zu impfen. Die zweite Impfung solle mindestens fünf Monate zurückliegen. In Israel wird fast ausschließlich der Impfstoff Tozinameran (Comirnaty) von BioNTech/Pfizer verimpft. Hintergrund der Entscheidung für eine dritte Impfung sind Zahlen des Gesundheitsministeriums, wonach die Impfstoffeffektivität von Tozinameran seit Anfang Juni stark nachgelassen hat. JA
20. August 2021.


Das Unternehmen Biontech und sein US-Partner Pfizer haben am 16. August bei der US-Behörde Food and Drug Administration (FDA) erste Daten für die Zulassung einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus eingereicht. In den kommenden Wochen sollen die Daten einer Phase-1-Studie auch bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und weiteren Behörden eingereicht werden. Die Studienteilnehmer hätten acht bis neun Monate nach der zweiten Dosis eine Auffrischungsimpfung erhalten. Im Vergleich zu einer zweifachen Impfung hätten bei den Menschen mit Auffrischungsimpfung „signifikant höhere neutralisierende Antikörpertiter“ nachgewiesen werden können. In den USA, weiteren Ländern und vereinzelt auch Deutschland werden für bestimmte Gruppen bereits Auffrischungsimpfungen vorgenommen. Noch ist nicht klar, in welchem Umfang Auffrischungsimpfungen erforderlich sein werden. In den USA ist seit letzter Woche die Auffrischimpfung für Menschen mit geschwächtem Immunsystem im Rahmen der bestehenden Notfallgenehmigungen für Pfizer-BioNTech COVID-19 Vakzin und Moderna COVID-19 Vakzin zugelassen. PZ br24
20. August 2021


Der Anstieg der gemeldeten Corona-Neuinfektionen beschleunigt sich. Am Morgen des 18. Augusts meldete das Robert Koch-Institut (RKI) 8324 Neuinfektionen. Das sind über 4400 mehr als am Vortag (3912) und 67 Prozent mehr als noch vor einer Woche (4996), die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 40,8. Zuletzt hatte dieser zur Einschätzung der Infektionslage wichtige Wert am 27. Mai über 40 gelegen (41,0). Die Inzidenz war in der Pandemie bisher Grundlage für viele Einschränkungen, etwa im Rahmen der Ende Juni ausgelaufenen Bundesnotbremse. Künftig sollen daneben weitere Werte wie die Krankenhauseinweisungen stärker berücksichtigt werden. sueddeutsche.de
19. August 2021


Die britische Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) hat 16 Fälle mit der vergleichsweise neuen Corona-Mutation B 1.621 bestätigt. Am 21. Juli 2021 erklärte sie die Variante zur „Variant under investigation“ (vui), zur „Variante unter Erforschung“. Zuerst wurde sie in Kolumbien nachgewiesen, zuletzt im Abwasser von Österreich. Offenbar stehe ein Großteil der neuen Fälle in Großbritannien in Verbindung mit Überseereisen. Es bestehe zu diesem Zeitpunkt noch kein Verdacht auf eine unkontrollierte kollektive Verbreitung. Zudem bestehe zunächst kein Verdacht, dass B 1.621 einen größeren Schaden anrichten könnte oder resistenter gegen die aktuellen Impfstoffe sein könnte. Dennoch müsse man im Gesundheitswesen nun schon alle möglichen Schritte ergreifen. Zusätzliche Tests und Kontaktverfolgungen werden deshalb eingeleitet. In den USA gilt die Variante ebenfalls als „Variant of Interest“ – also als eine Variante von Interesse. Hier wird sie auf den Grad ihrer Übertragbarkeit untersucht. HNA
18. August 2021.


Die Ständige Impfkommission (STIKO) aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und spricht nunmehr eine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen aus. Nach gegenwärtigem Wissensstand überwiegen die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen. Grundlage sind neue Überwachungsdaten, insbesondere aus dem amerikanischen Impfprogramm mit nahezu 10 Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen. Die sehr seltenen, bevorzugt bei männlichen jungen Geimpften im Zusammenhang mit der Impfung beobachteten Herzmuskelentzündungen verliefen bei entsprechender medizinischer Behandlung ohne Komplikationen. Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird. Der Beschlussentwurf ist am 16. August 2021 in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen. Die endgültige Empfehlung der STIKO für Kinder und Jugendliche im Alter von 12–17 Jahren wird zeitnah im Epidemiologischen Bulletin erscheinen. Zugelassen für diese Altersgruppe sind derzeit die mRNA-Impfstoffe Spikevax (Moderna) und Comirnaty (Biontech/Pfizer). RKI DAZ
16. August 2021.


Die Deutsche Bundesregierung stuft wegen steigender Infektionszahlen die Türkei ab Dienstag, den 17. August 2021, als Hochinzidenzgebiet ein. Teilweise werden dort täglich über 20.000 neue Infektionsfälle registriert. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei. Bereits am Sonntag, den 15. August 2021, wurden außerdem die USA, Israel, Kenia, Montenegro sowie zwei französische Überseegebiete als Hochrisikogebiete eingestuft. Portugal wird mit Ausnahme der Urlaubsregion Algarve und der Hauptstadt Lissabon nicht mehr als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Für Einreisende nach Deutschland gelten nach Einstufung dieser Länder und Regionen als Hochrisikogebiete besondere Einreisebestimmungen, Einreise­beschränkungen und eine Test- und Quarantäne­pflicht. (Siehe auch COVID-19-bedingte Reisewarnungen hier im Portal.) tagesschau.de, rki.de, auswaertiges-amt.de/201962 und 2371468
16. August 2021.


Am 11. August 2021 hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) ihre monatlichen Sicherheitsupdates für zugelassene COVID-19-Impfstoffe veröffentlicht (Stand 29. Juli 2021). Für den Impfstoff Ad26.COV2.S (Janssen / Johnson & Johnson) wurden bei 10,3 Millionen verimpften Dosen 15.371 Fälle von vermuteten Nebenwirkungen gemeldet; bei 95 Fällen davon wurde von einem tödlichen Ausgang berichtet. Für den Impfstoff Spikevax (Moderna) wurden bei 43,5 Millionen verimpften Dosen 48.788 Fälle von vermuteten Nebenwirkungen gemeldet; bei 392 Fällen davon wurde von einem tödlichen Ausgang berichtet. Für den Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca/Oxford) wurden bei 66 Millionen verimpften Dosen 170.316 Fälle von vermuteten Nebenwirkungen gemeldet; bei 1.053 Fällen davon wurde von einem tödlichen Ausgang berichtet. Für den Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) wurden bei 330 Millionen verimpften Dosen 244.807 Fälle von vermuteten Nebenwirkungen gemeldet; bei 4.198 Fällen davon wurde von einem tödlichen Ausgang berichtet. Die EMA stellt fest, die Tatsache, dass jemand ein medizinisches Problem hatte oder nach der Impfung gestorben ist, bedeute nicht unbedingt, dass der Impfstoff dies verursacht habe. Dies könne zum Beispiel durch gesundheitliche Probleme verursacht worden sein, die nicht mit der Impfung zusammenhängen. Precision Vaccincations
14. August 2021.


In ihrem monatlichen Sicherheitsupdate zu den COVID-19-Impfstoffen teilte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) am 11. August 2021 mit, dass sie weitere potenzielle unerwünschte Wirkungen der mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) untersuche. Es handele sich dabei um die entzündliche Hautreaktion Erythema multiforme sowie um die beiden Nierenkrankheiten Glomerulonephritis und nephrotisches Syndrom, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen beobachtet worden waren. Es sei noch unklar, ob diese Erkrankungen durch die Impfungen verursacht wurden oder zufällig danach aufgetreten seien. Ferner wird untersucht, ob möglicherweise ein Zusammenhang zwischen Menstruationsbeschwerden und COVID-19-Impfungen besteht, und zwar zu allen vier zugelassenen Vakzinen. PZ
13. August 2021.


Aufgrund der Delta-Variante des Coronavirus gibt es nach Angaben der Oxford Vaccine Group keine Möglichkeit für das Erreichen einer Herden­immunität. Zwar belegen diverse Untersuchungen, dass die derzeit verfügbaren Corona-Impftstoffe schwere Krankheits- und Todesfälle verhindern können. Auch deuten beispielsweise Daten aus einer kürzlich vom Imperial College London durchgeführten React-Studie darauf hin, dass vollständig geimpfte Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren ein um 49 Prozent geringeres Infektionsrisiko haben als ungeimpfte Personen. Die Impfung ist aber trotz erfreulicher Forschungsergebnisse keine Garantie dafür, sich nicht mehr mit dem Coronavirus infizieren zu können. „Im Vergleich zur α-Variante atmet ein Infizierter 1000-mal soviel Virus aus.“ The Guardian, Stellungnahme Lauterbach bei Maischberger.
12. August 2021.


Die deutsche Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschloss, dass die AHA-L-Regeln unverändert weiter gelten. Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) bleibt für alle Aktivitäten in Innenräumen bei Inzidenz über 35 bestehen. Für die Feiern in Bars und Clubs können die Bundesländer den Betreibern weitere Corona-Regeln auferlegen. In Deutschland können die Bundesländer die 3G-Regel bei Großveranstaltungen oder großen Innenveranstaltungen verschärfen; bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern werden maximal 50 % der Zuschauerkapazität zugelassen. Die Epidemische Lage von nationaler Tragweite wird über den 11. September 2021 hinaus verlängert. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist und z. B. ins Kino, Theater, Restaurant oder zum Friseur gehen will, braucht bald einen negativen Testnachweis. Ab 11. Oktober 2021 werden die Corona-Tests kostenpflichtig. Menschen, die sich bisher nicht impfen lassen konnten, wie Kinder und Schwangere, bekommen die Tests weiterhin bezahlt. swp
10. August 2021.


Laut einer Auswertung des Anbieters von Sicherheitssoftware Kaspersky Lab wollen Cyberkriminelle potentielle Opfer mit Anzeigen zum Kauf von gefälschten Impfausweisen verleiten. Zu den am häufigsten angewandten kriminellen Methoden, an Nutzerdaten zu gelangen, gehören gefälschte Zahlungsangebote und vergünstigte Corona-Tests. Seit einiger Zeit seien zudem Anzeigen, in denen gefälschte QR-Codes und Impfausweise für Restaurants und Veranstaltungen angeboten werden, populär. Hierfür nutzten die Angreifer häufig das Phishing mittels E-Mails und Online-Anzeigen. aend
9. August 2021.


Basierend auf den Ergebnissen einer mathematischen Modellierung wurden Effekte der Corona-Impfungen im Zeitraum von Januar bis Juli 2021 auf den Pandemieverlauf in Deutschland quantifiziert. Es wurde der mögliche Verlauf einer dritten Corona-Welle ohne die Impfkampagne gegen COVID-19 modelliert. Die Ergebnisse zeigten, dass die Impfkampagne geschätzt 706.000 Meldefälle, 76.600 stationäre und etwa 19.600 intensivmedizinische Fälle sowie mehr als 38.300 Sterbefälle verhindert hat. Epidemiologisches Bulletin
9. August 2021.


Der Gemeinsame Ausschuss für Impfung und Immunisierung (JCVI) des Vereinigten Königreichs empfiehlt, 16- und 17-Jährigen bei der Impfung mit Tozinameran (BioNTech/Pfizer) voerst nur die erste Dosis zu verabreichen. Wann die zweite Impfdosis verabreicht werden soll, werde später entschieden. Nach einer Impfung mit Tozinameran wurden vereinzelt Fälle der Pericarditis und Myokarditis festgestellt – überwiegend bei Männern. Bei Anzeichen von Herzproblemen (Schmerzen im Brustkorb, Atemnot, Herzrhythmusstörungen usw.) solle ein Arzt aufgesucht werden. Unverändert gelte, dass 12- bis 16-Jährige zwei Mal im Abstand von 8 Wochen vorerst nur beim Vorliegen neurologischer Vorerkrankungen oder immunsupprimierten Familienangehörigen geimpft werden sollten. Precision Vaccinations
8. August 2021.


Die deutsche Bundesregierung stufte wegen der hohen Infektionszahlen große Regionen Südfrankreichs ebenso wie die französischen Überseegebiete als Hochinzidenzgebiete ein. Für Reisende, die aus den genannten französischen Regionen nach Deutschland einreisen wollen, gelten besondere Einreisebestimmungen. Außerhalb der Europäischen Union (EU) wurden weitere Staaten als Hochrisikogebiete eingestuft (siehe Abschnitt COVID-19-bedingte Reisewarnungen). Die Niederlande werden nach einem Rückgang der Infektionszahlen nicht mehr als Hochinzidenzgebiet eingestuft. tagesschau.de, rki.de
8. August 2021.


Mit der zunehmenden Verbreitung der Delta-Variante von SARS-CoV-2 in Europa ermutigen die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) nachdrücklich diejenigen Personen, für die eine Impfung in Frage kommt, die aber noch nicht geimpft wurden, die empfohlenen COVID-19-Impfungen durchführen zu lassen. Eine vollständige Impfung mit einem der EU/EWR-zugelassenen Impfstoffe biete einen hohen Schutz vor schweren Erkrankungen und Todesfällen nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 einschließlich Varianten wie der Delta-Variante. Das höchste Schutzniveau werde erreicht, wenn nach vollständiger Impfung sieben bis vierzehn Tage vergangen sind. Wenn es trotz vollständiger Impfung zu einer Infektion kommt, können Corona-Impfstoffe schwere Verläufe von COVID-19 weitgehend verhindern und so die Zahl von Krankenhausaufnahmen stark reduzieren. Bis genügend Menschen vollständig geimpft sind, sollten weiterhin Hygienemaßnahmen wie das Tragen von Masken und die Einhaltung der Abstandsregeln auch von den vollständig Geimpften eingehalten werden. EMA
5. August 2021.


Am 7. Juli 2021 beschloss die deutsche Bundesregierung, bis Ende 2021 insgesamt mindestens 30 Millionen Impfdosen der Corona-Impfstoffe AZD1222 (AstraZeneca / Oxford) und Ad26.COV2.S (Janssen /Johnson & Johnson) unentgeltlich vor allem an Entwicklungsländer abzugeben. Mindestens 80 Prozent davon im Rahmen der Covax-Impfinitiative der Vereinten Nationen. Außerdem soll ein kleiner Teil der Impfdosen bilateral an Staaten auf dem Westbalkan sowie nach Namibia in Südwestafrika gehen. Gestartet werden soll die Spendenaktion im August 2021.MDR.de
2. August 2021.


Die Corona-Impfstoffe von Moderna und Biontech werden in Deutschland künftig für alle Jugendlichen ab 12 Jahren angeboten. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern fassten den Beschluss ohne eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Zudem wurden auf der Gesundheitsministerkonferenz 2021 (GMK2021) Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen beschlossen. Darüber hinaus wird allen bereits vollständig Geimpften, die bei ihrer ersten Impfung den Vektor-Impfstoff AZD1222 (AstraZeneca/Oxford) oder Ad26.COV2.S (Janssen/Johnson & Johnson) erhalten haben, eine weitere Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) oder mRNA-1273 (Moderna) ab September 2021 angeboten. Diese mRNA-Impfstoffe wurden bereits von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) auch für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen. Sie stünden laut Beschluss von Bund und Ländern in ausreichender Menge zur Verfügung, um allen der ca. 4,5 Millionen 12- bis 17-Jährigen in Deutschland eine Impfung damit anbieten zu können.Der Spiegel, GMK2021
2. August 2021.


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