„Eidgenössische Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren»“ – Versionsunterschied

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Die '''eidgenössische [[Volksinitiative (Schweiz)|Volksinitiative]] "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren"''', kurz "Justiz-Initiative" genannt, wurde am 26.August 2019 eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die Richterinnen und Richter des [[Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgerichts]] künftig durch das Los bestimmt werden sollen. Heute werden sie durch die [[Bundesversammlung (Schweiz)|Vereinigte Bundesversammlung]] gewählt. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, soll eine unabhäingige Fachkommission entscheiden. Die einzige Möglichkeit, die Richterinnen und Richter zu entlassen, wäre ein [[Amtsenthebungsverfahren]] <ref>{{Internetquelle |url=https://www.bger.ch/index/federal/federal-inherit-template/federal-faq/federal-faq-3.htm |titel=Schweizerisches Bundesgericht - Wie werden Bundesrichterinnen und -richter gewählt? |hrsg=Bundesgericht |sprache=de |abruf=2021-09-12}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Bundesamt für Justiz |url=https://www.ejpd.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/justizinitiative.html |titel=Justiz-Initiative |werk=bj.admin.ch |hrsg=Bundesamt für Justiz |datum=12.9.2021 |sprache=de |abruf=2021-09-12}}</ref>
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Die '''eidgenössische [[Volksinitiative (Schweiz)|Volksinitiative]] «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren»''', kurz «Justiz-Initiative» genannt, wurde am 26. August 2019 eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die Richterinnen und Richter des [[Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgerichts]] künftig durch das [[Losverfahren|Los]] bestimmt werden sollen. Heute werden sie durch die [[Bundesversammlung (Schweiz)|Vereinigte Bundesversammlung]] gewählt. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, soll eine unabhängige Fachkommission entscheiden. Die einzige Möglichkeit, die Richterinnen und Richter zu entlassen, wäre ein [[Amtsenthebungsverfahren]].<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bger.ch/index/federal/federal-inherit-template/federal-faq/federal-faq-3.htm |titel=Schweizerisches Bundesgericht Wie werden Bundesrichterinnen und -richter gewählt? |hrsg=Bundesgericht |sprache=de-CH |abruf=2021-09-12}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Bundesamt für Justiz |url=https://www.ejpd.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/justizinitiative.html |titel=Justiz-Initiative |werk=bj.admin.ch |hrsg=[[Bundesamt für Justiz (Schweiz)|Bundesamt für Justiz]] |datum=2021-09-12 |sprache=de-CH |abruf=2021-09-12}}</ref>


== Initiative ==
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=== Initiativtext ===

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1 Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Amtsdauer der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts endet fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
1 Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Amtsdauer der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts endet fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters.


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12. Übergangsbestimmung zu den Art. 145 (Amtsdauer), 168 Abs. 1 und 188a (Bestimmung der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts)
12. Übergangsbestimmung zu den Art. 145 (Amtsdauer), 168 Abs. 1 und 188a (Bestimmung der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts)


Ordentliche Richterinnen und Richter des Bundesgerichts, die bei Inkrafttreten der Artikel 145, 168 Absatz 1 und 188a im Amt sind, können noch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden, im Amt bleiben.}}
Ordentliche Richterinnen und Richter des Bundesgerichts, die bei Inkrafttreten der Artikel 145, 168 Absatz 1 und 188a im Amt sind, können noch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden, im Amt bleiben.

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=== Initiativkomitee ===
=== Initiativkomitee ===
Das Initiativkomitee besteht aus elf Mitglieder, die alle keiner politischen Partei angehören.
Das Initiativkomitee besteht aus elf Mitglieder, die alle keiner politischen Partei angehören.

== Einzelnachweise ==
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== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [https://www.justiz-initiative.ch/fileadmin/user_upload/Initiative/Initiativtext/Initiativtext_DE_04042018_DEF.pdf ''Eidgenössische Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)».''] (PDF; 20&nbsp;kB) In: ''justiz-initiative.ch,'' 5. April 2018<!-- abgerufen am 13. September 2021 -->

== Einzelnachweise ==
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Version vom 13. September 2021, 19:31 Uhr

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Die eidgenössische Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren», kurz «Justiz-Initiative» genannt, wurde am 26. August 2019 eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts künftig durch das Los bestimmt werden sollen. Heute werden sie durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, soll eine unabhängige Fachkommission entscheiden. Die einzige Möglichkeit, die Richterinnen und Richter zu entlassen, wäre ein Amtsenthebungsverfahren.[1][2]

Initiative

Initiativtext

Art. 145 Amtsdauer 1 Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Amtsdauer der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts endet fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters.

2 Die Vereinigte Bundesversammlung kann auf Antrag des Bundesrates mit einer Mehrheit der Stimmenden eine Richterin oder einen Richter des Bundesgerichts abberufen, wenn diese oder dieser: a. Amtspflichten schwer verletzt hat; oder b. die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren hat.

Art. 168 Abs. 1

1 Die Bundesversammlung wählt die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler sowie den General.

Art. 188a Bestimmung der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts

1 Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts werden im Losverfahren bestimmt. Das Losverfahren ist so auszugestalten, dass die Amtssprachen im Bundesgericht angemessen vertreten sind.

2 Die Zulassung zum Losverfahren richtet sich ausschliesslich nach objektiven Kriterien der fachlichen und persönlichen Eignung für das Amt als Richterin oder Richter des Bundesgerichts.

3 Über die Zulassung zum Losverfahren entscheidet eine Fachkommission. Die Mitglieder der Fachkommission werden vom Bundesrat für eine einmalige Amtsdauer von zwölf Jahren gewählt. Sie sind in ihrer Tätigkeit von Behörden und politischen Organisationen unabhängig.

Art. 197 Ziff. 12 12. Übergangsbestimmung zu den Art. 145 (Amtsdauer), 168 Abs. 1 und 188a (Bestimmung der Richterinnen und Richter des Bundesgerichts)

Ordentliche Richterinnen und Richter des Bundesgerichts, die bei Inkrafttreten der Artikel 145, 168 Absatz 1 und 188a im Amt sind, können noch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden, im Amt bleiben.[3]

Initiativkomitee

Das Initiativkomitee besteht aus elf Mitglieder, die alle keiner politischen Partei angehören.

Einzelnachweise

  1. Schweizerisches Bundesgericht – Wie werden Bundesrichterinnen und -richter gewählt? Bundesgericht, abgerufen am 12. September 2021 (Schweizer Hochdeutsch).
  2. Bundesamt für Justiz: Justiz-Initiative. In: bj.admin.ch. Bundesamt für Justiz, 12. September 2021, abgerufen am 12. September 2021 (Schweizer Hochdeutsch).
  3. Justiz-Initiative, 3000 Bern: Initiativtext der Justiz Initiative zum Download. Abgerufen am 13. September 2021 (Schweizer Hochdeutsch).