„Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern“ – Versionsunterschied

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::Aha! --[[Benutzerin:Andrea014|Andrea]] ([[Benutzerin Diskussion:Andrea014|Diskussion]]) 09:28, 28. Aug. 2021 (CEST)
::Aha! --[[Benutzerin:Andrea014|Andrea]] ([[Benutzerin Diskussion:Andrea014|Diskussion]]) 09:28, 28. Aug. 2021 (CEST)
:Da muss ich Andrea recht geben. Die Quelle spricht zwar davon, dass sexuelle Gewalt in der "Fachpraxis" und "Wissenschaft" verwendet wird, geht da aber nicht weiter drauf ein. Es handelt sich zudem um die Infoseite eines Ministeriums. Für die Behauptung, dass es sich dabei um eine sozialwissenschaftliche Definition handelt, müsste also ein entsprechender Beleg beigebracht werden. --[[Benutzer:Chz|Chz]] ([[Benutzer Diskussion:Chz|Diskussion]]) 10:27, 28. Aug. 2021 (CEST)
:Da muss ich Andrea recht geben. Die Quelle spricht zwar davon, dass sexuelle Gewalt in der "Fachpraxis" und "Wissenschaft" verwendet wird, geht da aber nicht weiter drauf ein. Es handelt sich zudem um die Infoseite eines Ministeriums. Für die Behauptung, dass es sich dabei um eine sozialwissenschaftliche Definition handelt, müsste also ein entsprechender Beleg beigebracht werden. --[[Benutzer:Chz|Chz]] ([[Benutzer Diskussion:Chz|Diskussion]]) 10:27, 28. Aug. 2021 (CEST)
:: Ich diskutiere gerne darüber, ob es sich bei dem Begriff ''sexualisierte Gewalt'' überhaupt um eine wissenschaftliche Definition handelt, also nicht nur um unwissenschaftliches Gerede, das einer Erwähnung in der WP nicht würdig ist. Im Artikel [[Sexualisierte Gewalt]] ist von irgendwelcher wissenschaftlichen Begründung keine Rede. Aber wenn eine Behörde das als "wissenschaftlich" bezeichnet, reicht das vorläufig bis zum Beweis des Gegenteils und muss das reichen. --[[Benutzer:Legatorix|Legatorix]] ([[Benutzer Diskussion:Legatorix|Diskussion]]) 10:36, 28. Aug. 2021 (CEST)

Version vom 28. August 2021, 10:36 Uhr


Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Sexueller Missbrauch von Kindern“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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GiftBot (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-GiftBot-2015-11-26T23:52:00.000Z-Defekte Weblinks11Beantworten

Folgen sexuellen Missbrauchs, Stichwort Vertrauensbruch

Hier fehlt der Aspekt, dass der Täter das Geschehen verheimlichen will bzw. muss, und der darauf resultierende Konflikt in der Familie. --Kulturkritik (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Kulturkritik-2021-01-12T19:34:00.000Z-Folgen sexuellen Missbrauchs, Stichwort Vertrauensbruch11Beantworten

Begriff sexualisierte Gewalt gegen Kinder wurde gerade nicht in den Text des StGB übernommen

Zu: "Am 25. März 2021 beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz, nach dem Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit dem Begriff sexualisierte Gewalt gegen Kinder gesetzlich neu bezeichnet werden" Vgl. Beschussempfehlung des Rechtsausschusses S. 22 und Gesetzesänderungen in denen die ursprünglich geplante Änderung der Bezeichnungen gerade nicht ins StGB übernommen wurde. Allein das Änderungsgesetz trägt noch immer den ursprünglichen Titel.--Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Pistazienfresser-2021-08-25T12:45:00.000Z-Begriff sexualisierte Gewalt gegen Kinder wurde gerade nicht in den Text des StG11Beantworten

Vielleicht gleichst das mit diesem Artikel ab, mit dem ich den Satz referenziert habe: Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen.--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-25T13:28:00.000Z-Pistazienfresser-2021-08-25T12:45:00.000Z11 Ich habe nun vorläufig "künftig" ergänzt. Somit dürfte klar sein, das es noch nicht im StGB stehen kann.--Fiona (Diskussion) 15:44, 25. Aug. 2021 (CESTBeantworten

(BK)

Naja im genannten Artikel des Bundesjustizministeriums steht auch nichts von einer gesetzlichen Neubezeichnung, benutzt wird im Artikel die Bezeichnung sexualisierte Gewalt gegen Kinder aber. Dass das BMJV und die Bundestagsfraktionen die Bezeichnung sexualisierte Gewalt gegen Kinder benutzen, geht wohl schon aus dem Namen des ursprünglichen Gesetzesentwurfes und damit des Änderungsgesetzes hervor, insofern würde ich einfach nur den Namen des Änderungsgesetzes nennen.
Vorschlag: "Am 25. März 2021 beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“. Durch dieses wurden Straftatbestände verschärft, die Bezeichnung sexueller Missbrauch von Kindern für die entsprechenden Straftatbestände im Strafgesetzbuch Deutschlands blieb aber entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf erhalten."
Bin mir aber nicht sicher, ob es in die Einleitung gehört oder eher in den nationalen Abschnitt.--Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Pistazienfresser-2021-08-25T13:56:00.000Z-Begriff sexualisierte Gewalt gegen Kinder wurde gerade nicht in den Text des StG11Beantworten
„Künftig“ bringt nichts, da auch nach der beschlossenen und schon in Kraft getretenen Änderung die Bezeichnung Missbrauch im StGB bleiben wird (in Kraft getreten am 01.07.2021).--Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Pistazienfresser-2021-08-25T13:56:00.000Z-Pistazienfresser-2021-08-25T13:56:00.000Z11Beantworten
Ich habe den Begriff nun als Synonym eingesetzt. Es ist schon lange gebräuchlich in Studien wie in der öffentliche Debatte. --Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-26T13:42:00.000Z-Pistazienfresser-2021-08-25T13:56:00.000Z11Beantworten
Ja klar, danke.--Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Pistazienfresser-2021-08-26T13:44:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T13:42:00.000Z11Beantworten

"Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar"

Der Satz [1] ist schlicht und einfach falsch. Es gibt keine Strafbarkeit "sexualisierter Gewalt gegen Kinder". Der Satz ist wieder zu revertieren, weil er Unsinn ist. "Sexualisierte Gewalt" mag zwar als neumodischer Oberbegriff für alles Mögliche und Unmögliche (Strafbares und Strafloses) in Umlauf sein, ist aber keine juristische Kategorie und begründet vor allem keine Strafbarkeit. --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-26T19:24:00.000Z-"Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar"11Beantworten

So ist es, „sexualisierte Gewalt“ ist kein strafrechtlicher Begriff oder Tatbestandsmerkmal irgendeiner strafrechtlichen Rechtsnorm und ist deswegen nicht strafbar. Nulla Poena Sine Lege Scripta, es gilt nur das geschriebene Gesetz. Die Rücksetzung von Legatorix ist demnach absolut richtig. Zu verwenden ist die im Gesetz selbst verwendete Überschrift: Sexueller Missbrauch. --Chz (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Chz-2021-08-26T19:43:00.000Z-Legatorix-2021-08-26T19:24:00.000Z11Beantworten
+1 --Brahmavihara (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Brahmavihara-2021-08-26T19:56:00.000Z-Chz-2021-08-26T19:43:00.000Z11Beantworten
Sogar die Grünen mussten am Ende der Ausschussberatungen einsehen, dass der "Begriff" "sexualisierte Gewalt" nichts weiter als xxxxx ist:
"Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf auf Drucksa�che 19/23707 in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eingebracht:
Der Ausschuss wolle beschließen:
Auch wenn mit dem Koalitionsänderungsantrag die für das Strafrecht verfehlte Begriffsbildung („sexualisierte Gewalt“) entsprechend der Empfehlung sowohl des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom 27. November 2020 (BR-Drs 634-20(B)) als auch von sieben der acht Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 7. Dezember 2020 korrigiert wird, " Quelle, S. 16.
Die Tatsache, dass das xxxxx im Titel des Gesetzesänderungspakets verblieben ist, hat folgende Gründe:
a) rechtlich irrelevant, da an der Stelle keine Rechtsnorm sondern ausschließlich politisch-plakative Werbetrommel
b) Niemand der Heerscharen von beteiligten Juristen hatte ausreichend Mut, auch hier eine Beseitigung des xxxxx durchzusetzen (was nicht schwer gewesen wäre). Nun - so laufen die Hasen in der BRD 2021. Grüßt --Saidmann (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Saidmann-2021-08-26T20:29:00.000Z-Brahmavihara-2021-08-26T19:56:00.000Z11Beantworten
Der Gesetzentwurf kommt übrigens von CDU/CSU und SPD, Benutzer Saidmann.--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-26T20:36:00.000Z-Saidmann-2021-08-26T20:29:00.000Z11Beantworten
Wie gesagt: in den Ausschussberatungen waren auch die Grünen beteiligt. --Saidmann (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Saidmann-2021-08-26T20:44:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T20:36:00.000Z11Beantworten

Ist ja interessant. User, die nie mit dem Artikel zu tun hatten, kommen mir hinterher und meinen es ganz genau und besser zu wissen. So geht das nicht. Macht euch erst einmal mit dem Sachstand vertraut. Das Thema ist nicht nur ein strafrechtliches. Der Begriff ist in wissenschaftlichen Studien gebräuchlich. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder oder sexuelle Gewalt wird synonym zu sexuellem Missbrauch von Kinder gebraucht. Und Synonyme werden in der Lemmadefinition eines enzyklopädischen Artikels abgebildet. Neumodisch? Die Bundesregierung hat ein „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ beschlossen, nach dem das Strafrecht verschärft werden soll. Wer hier lauthals von von „schlicht und einfach falsch“ schreibt, ist schlicht und einfach nicht auf dem Wissensstand. --Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-26T20:32:00.000Z-"Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar"11Beantworten

Ich gehe davon aus, dass du das geschrieben hast, noch bevor du meinen Beitrag lesen konntest (Überschneidung). Ich komme hier niemandem hinterher, sondern hatte das Ding lange auf der Beo. Grüßt --Saidmann (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Saidmann-2021-08-26T20:43:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T20:32:00.000Z11Beantworten
Ich meinte nicht dich, sonst hätte ich entsprechend eingerückt.--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-26T20:53:00.000Z-Saidmann-2021-08-26T20:43:00.000Z11Beantworten
Der Satz "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder oder sexuelle Gewalt wird synonym zu sexuellem Missbrauch von Kinder gebraucht" ist schlicht und einfach falsch! Das eine ist eine Erfindung von Sozialwissenschaftlern, das andere ist das Gesetz, also völlig unterschiedliche Fachgebiete und nichts deckungsgleiches. Man sollte Artikel über Gesetze den Juristen überlassen. --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-26T20:39:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T20:32:00.000Z11Beantworten
Quatsch. Hör doch auf dein Vorurteil zu reiten. Den Begriff findest du sogar schon auf dem Rechtsportal Juris: „Bundesrat billigt höhere Strafen für Kindesmissbrauch. Am 07.05.2021 hat der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder gebilligt.“--Fiona (Diskussion) 22:47, 26. Aug. 2021 (CEST) Die ARD Tagesschau hat am selben Tag berichtet: „Sexualisierter Gewalt gegen Kinder wird in Deutschland künftig härter bestraft. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages..... Vollumfänglich wird das Gesetz am 01. Januar 2022 in Kraft treten.“--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-26T20:47:00.000Z-Legatorix-2021-08-26T20:39:00.000Z11Beantworten
Der Begriff steht nicht im Gesetz und deshalb begründet er keine Strafbarkeit. Punktum. Es gibt auch so schöne wie bedeutungslose Gesetzesnamen wie das "Gute-Kita-Gesetz" ohne dass das jetzt ein juristischer Begriff wäre. Alles neumodischer Firlefanz. Hier heißt es: "Der Begriff umfasst dabei auch Handlungen, die zwar rechtlich nicht bedeutsam sind, im Sport und darüber hinaus jedoch zwingend Berücksichtigung finden müssen" --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-26T20:57:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T20:47:00.000Z11Beantworten
"neumodischer Firlefanz", aha. Ich dachte hier ist Enzyklopädie. Du bist hier nicht im Wikipedia Cafe, wo jeder unqualifiziert daherreden kann.
Und noch einmal: das Thema ist nicht nur ein strafrechtliches. Selbstverständlich haben wir hier den Wissensstand abzubilden, und der umfasst mehr als nur die Zusammenfassung von Gesetzen. Wenn schon die Bunderegierung den Begriff übernimmt und er im Strafgesetztuch verankert werden wird, dann kannst du davon ausgehen, dass er schon lange etabliert ist. Ich weiß wovon ich rede, denn ich kenne die Literatur.--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-26T21:03:00.000Z-Legatorix-2021-08-26T20:57:00.000Z11Beantworten
Wo es um Strafbarkeit geht, handelt es sich um ein strafrechtliches Problem. Also ist Dein ohne jegliche Begründung hineingeschmuggelter Satz "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar" falsch. Und nur darum geht es hier in diesem Abschnitt. q.e.d. --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-26T21:07:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T21:03:00.000Z11Beantworten
Schreib keinen Unsinn. Ich habe den Artikel bereits vor Monaten juristisch bearbeitet und von daher auf der Beobachtungsliste. [2] Der Begriff "sexualisierte Gewalt" ist völlig falsch in dem Kontext, in dem er hier von Dir verwendet werden soll. Dafür, dass Du juristischer Argumentation offensichtlich nicht zugänglich bist, kann ich nichts. --Chz (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Chz-2021-08-26T21:10:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T20:32:00.000Z11Beantworten
Du hast den Artikel „juristisch bearbeitet“? Unter den Bearbeitern taucht dein Accountname nicht auf.--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-26T21:18:00.000Z-Chz-2021-08-26T21:10:00.000Z11Beantworten
Ich traue Dir in der Tat zu, dass Du in der Lage bist den Difflink, den ich oben referenziert habe aufzurufen. --Chz (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Chz-2021-08-26T21:19:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T21:18:00.000Z11Beantworten
. Ihr wiederholt euch ohne den Sachstand zur Kenntnis nehmen. Hier in diesem Abschnitt geht um das Intro und Synonyme.--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-26T21:12:00.000Z-Chz-2021-08-26T21:19:00.000Z11Beantworten
Nochmal: "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar, in Deutschland nach § 176 StGB [...]" ist falsch, und hier geht es um einen juristischen Sachverhalt und nicht um Synonyme. --Chz (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Chz-2021-08-26T21:17:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T21:12:00.000Z11Beantworten
Hier geht es um ein Intro. Der Artikel ist nicht nur eine Wiedergabe von § 176 StGB. Es ist ein enzyklopädischer Artikel zu allen Aspekten des Artikelgegenstand. Wenn das Gesetz am 1. Januar 2022 vollumfänglich in Kraft tritt, wird sich das auch im StGb wiederspiegeln.--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-26T21:21:00.000Z-Chz-2021-08-26T21:17:00.000Z11Beantworten
Hier geht es nicht um das Intro, zumal die Rechtsnormen ja auch zitiert werden. Im Intro kannst Du von mir aus Deine von dir so genannten Synonyme verwenden (ggf. mit Hinweis auf einen sozialwissenschaftlichen Zusammenhang). Ansonsten bilden wir das ab, was aktuell gilt und nicht, was in Zukunft möglicherweise mal gelten wird. --Chz (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Chz-2021-08-26T21:24:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T21:21:00.000Z11Beantworten
Wogegen argumentiert ihr denn dann? Das Intro umfasst mehr als § StGB 176. Was daran verstehst du immer noch nicht?--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-26T21:30:00.000Z-Chz-2021-08-26T21:24:00.000Z11Beantworten
Es geht um diese Zurücksetzung von Dir: [3]. Aber da Du ja offenbar den Link nicht aufrufen möchtest oder kannst, zitier ich den ganzen Satz, um den es geht, und der einfach falsch ist: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar, in Deutschland nach § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern), nach § 176a StGB (sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind), nach § 176b StGB (Vorbereitung des sexuellen Missbrauch von Kindern), § 176c StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern), § 176d StGB (sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge), in Österreich nach § 206 StGB (schwerer Missbrauch) und nach § 207 StGB (Missbrauch) und in der Schweiz nach Artikel 187 StGB. --Chz (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Chz-2021-08-26T21:33:00.000Z-Fiona B.-2021-08-26T21:30:00.000Z11Beantworten
Warum ist der Satz denn falsch? Ist sexualisierte Gewalt nicht strafbar? Oder ist sexueller Missbrauch keine sexualisierte Gewalt? (Beides lässt sich doch verneinen).
Dass sexueller Missbrauch sexueller Missbrauch ist, ist doch eine triviale Feststellung und kein Grund für einen EW. Ansonsten sowieso eine müßige Diskussion. Es geht doch hier meiner Wahrnehmung nach eher um ein sprachliches denn ein juristisches Problem. --Polibil (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Polibil-2021-08-27T08:05:00.000Z-Chz-2021-08-26T21:33:00.000Z11Beantworten
Auch sprachlich gesehen ist sexualisierte Gewalt m.E. generell ein verfehlter Begriff. Was soll das sein? Eine Nötigung (§ 240 StGB) und/oder Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) bei der im Kopf des Täters eine Sexualisierung stattfindet? Das wäre dann auch eben nicht strafbar nach § 176 StGB u.a. Eine neue Strafrechtsnorm diesbezüglich könnte wohl kaum geschaffen werden, da sich im Zweifel die dann straferhöhende "Sexualisierung" im Prozess wohl nie nachweisen lassen könnte. --Chz (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Chz-2021-08-27T08:53:00.000Z-Polibil-2021-08-27T08:05:00.000Z11Beantworten
Naja, im wissenschaftlichen Diskurs ist der Begriff schon lange gängig. Wir verfassen hier doch auch kein Gesetz, sondern eine Enzyklopädie. Ein weiterer Vorschlag wäre vllt. dem Vorschlag des djb zu Folgen und umseitig: "sexualisierte Übergriffe" zu verwenden. Dass "sexueller Missbrauch" ein problembehafteter Begriff ist, darin sind wir uns ja wahrscheinlich einig (vgl. dazu z.B. auch [[4]]). --Polibil (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Polibil-2021-08-27T09:32:00.000Z-Chz-2021-08-27T08:53:00.000Z11Beantworten
„Was soll denn das ein?“ Das definieren nicht wir, sondern die Fachliteratur und der Gesetzgeber.--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-27T09:42:00.000Z-Chz-2021-08-27T08:53:00.000Z11Beantworten
Am Ende s.u. hast Du ja endlich verstanden worum es geht. Damit erübrigt sich eine weitere Disk. --Chz (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Chz-2021-08-27T11:29:00.000Z-Fiona B.-2021-08-27T09:42:00.000Z11Beantworten

Artikel nach Fionas EW und dieser Disk auf status quo ante zurückgesetzt. --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-27T04:29:00.000Z-"Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar"11Beantworten

Du machst denselben Fehler wie in geschlechtergerechte Sprache: bevor überhaupt eine Frage ausdiskutiert und ein Konsens erreicht wurde, erklärst du diesen und setzt ihn selbst um. Das ist ein aggressives Vorgehen zur Durchsetzung des eigenen POVs. (und aus dem selben Artijel GS kam dann auch Benutzer:Brahmavihara mit +1 dir argumentationslos sofort zu Hilfe).--Fiona (Diskussion) 11:39, 27. Aug. 2021 (CEST) Zu deinem unkooperativen Editierverhalten: Mit Benutzer Pistazienfresser fand eine Diskussion statt, in deren Folge er dem Einfügen des Begriffs als Synonyms im Intro zugestimmt hat. Soweit der Konsens. Du, Legatorix, hast ohne an der Diskussion teilzunehmen, mich umgehend revertiert. Im Versionskommentar behauptest du apodiktisch "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" gibt es nicht. Dass das nicht dem fachwissenschaftlichen Stand entspricht, der Begriff sogar in die Gesetzgebung einfließt, dürften dir die Belege in dieser Diskussion gezeigt haben. Das alles schert dich nicht. --Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-27T09:39:00.000Z-Legatorix-2021-08-27T04:29:00.000Z11Beantworten
Der Konsens mit Pistazienfresser betraf eine ganz andere Stelle. Hier geht es um Deinen Satz "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar", und der ist unzweideutig falsch. Ich wiederhole zum x-ten Mal: Es gibt keine Strafnorm der "Sexualisierten Gewalt gegen Kinder". Dass der moderne GroKo-Gesetzgeber populistisch, wie er ist, gerne unsinnige Gesetzesüberschriften wählt, mit denen man irgendwelchen Aktivisten gefällig sein will ("Gute-Kita-Gesetz", "Starke-Familien-Gesetz", "Respekt-Rente-Gesetz"), macht den Unsinn nicht zum Gesetz und begründet keine Strafbarkeit, vgl. a. hier. Nicht die Überschrift macht das Gesetz, sondern der Inhalt. Noch einmal: Nulla poena sine lege. --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-27T10:08:00.000Z-Fiona B.-2021-08-27T09:39:00.000Z11Beantworten
Das kannst Du doch jetzt noch so oft wiederholen, richtiger wird die Annahme, sexualisierte Gewalt gegen Kinder sei straffrei, dadurch auch nicht. Es gibt auch keine Strafrechtsnorm zum Thema "Umbringen" und trotzdem ist es strafbar, wenn ich jemanden umbringe. Deine persönlichen Betrachtungen zur GroKo-Politik haben hier auch nichts zu suchen. --Polibil (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Polibil-2021-08-27T10:15:00.000Z-Legatorix-2021-08-27T10:08:00.000Z11Beantworten
Die Juristen hier haben zu der Rechtsfrage gesagt, was zu sagen war. Mehr ist wirklich definitiv nicht mehr zu sagen. "Umbringen" ist übrigens mangels Tatbestand so nicht strafbar. Da gehört schon mehr dazu, nämlich das, was in den einzelnen Gesetzen steht. Aber das Recht versteht nicht jeder, sonst müßte man es ja auch nicht jahrelang studieren. --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-27T10:21:00.000Z-Polibil-2021-08-27T10:15:00.000Z11Beantworten
Ist es nicht so, dass der Gesetzgeber recht klar umrissene Tatbestände unter Strafe gestellt hat,von denen sich zwar einige unter den Begriff der "sexualisierten Gewalt" subsummieren lassen, die aber auch in Summe nicht dem Begriff entsprechen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass in der wissenschaftlichen Literatur zum Thema Einigkeit darin bestünde, sexualisierte Gewalt gegen Kinder sei ausschliesslich, was bereits unter Strafe steht, der Begriff ist doch etwas breiter. Wenn das korrekt ist, könnte man vielleicht eher in der Richtung formulieren "Formen sexueller Gewalt sind unter Strafe gestellt, nämlich..."--Nico b. (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Nico b.-2021-08-27T10:26:00.000Z-Polibil-2021-08-27T10:15:00.000Z11Beantworten
Es geht bei dem Gesetzt zur Verschärfung des Strafrechts auch um eine Änderung der Begrifflichkeit: „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“: Die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern sollen mit diesem Begriff gesetzlich neu bezeichnet werden, um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben. (Juni 2021) --Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-27T10:39:00.000Z-Nico b.-2021-08-27T10:26:00.000Z11Beantworten
aw Legatorix: Ok, jetzt verstehe ich dich: du meinst die Formulierung im letzten Absatz des Intro. In Ordnung, die muss nicht sein, da das Gesetz erst am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-27T10:28:00.000Z-Polibil-2021-08-27T10:15:00.000Z11Beantworten
Puuh, dann sind wir uns ja einig. Das war ein hartes Stück Arbeit. Können wir dann die Disk hier schließen und uns angenehmeren Dingen zuwenden? --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-27T10:51:00.000Z-Fiona B.-2021-08-27T10:28:00.000Z11Beantworten

Ich bitte um Nachsicht, wenn ich mich hier zu Wort melde, bin dann aber auch gleich wieder weg. Doch es gibt ein paar Aussagen, die m.E. einer Anmerkung bedürfen:

  • Eingangs ist zu lesen: der Satz „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar“ sei „schlicht und einfach falsch“. Das ist ein Irrtum. Der Satz „Klauen ist strafbar“ ist auch nicht falsch, nur weil dieses unter Laien weit verbreitete Wort klauen nicht im Gesetzestext auftaucht. Kategorien begründen keine Strafbarkeit, sondern Verhalten (und Tatbestände, also alle[…] Umstände menschlichen Tuns), egal, wie Laien es bezeichnen. Wenn Kinder, denen sexueller Missbrauch widerfuhr beschreiben, was ihnen geschah, verwenden sie „keine juristische Kategorie“ und doch ist das beschriebene Verhalten strafbar! Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar!
  • Saidmanns Behauptung „Niemand der Heerscharen von beteiligten Juristen hatte ausreichend Mut...“ ist unbelegt nichts weiter als Ausgeburt der eigenen Phantasie!
  • Man sollte Artikel über Gesetze den Juristen überlassen.“ Um Himmels Willen NEIN! Dann würde der Streit nie enden! Und wenn hier Fachkunde angemahnt wird – was allerdings dem Geist der Wikipedia widerspricht! –, dann schienen mir Kriminologen eher geeignet als Juristen. Ich bitte, das nicht persönlich zu nehmen!
  • Der Begriff steht nicht im Gesetz und deshalb begründet er keine Strafbarkeit.“ Nochmal: Begriffe begründen keine Strafbarkeit!
  • Die ZQ-Formulierung „"sexualisierte Gewalt gegen Kinder" gibt es nicht“ spielt, auch wenn das ganz sicher nicht beabsichtigt war, jenen in die Hände, die meinen, Kinder zum Objekt ihrer Begierde machen zu können. Dabei bitte ich zu bedenken, dass dieser Artikel im täglichen Durchschnitt 177 Aufrufe hat.
  • Umbringen“ ist per se tatsächlich nicht strafbar. Manche bekommen dafür einen Orden!
  • Sich „angenehmeren Dingen zuwenden“ ist eine gute Idee.

In diesem Sinne bin ich dann wieder weg. MfG --Andrea (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Andrea014-2021-08-28T06:30:00.000Z-"Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist strafbar"11Beantworten

was soll das? die Formulierung ist keine "aus sozialwissenschaftlicher Sicht"

ad personam es wäre wirklich schön, wenn Du nicht alles aus meiner Feder zunächst einmal ungeprüft revertieren würdest, vgl. hier! Das ist wirklich keine Basis sinnvoller Kooperation. Natürlich ist Dein einleitender Satz "aus sozialwissenschaftlicher Sicht" und keinesfalls etwa aus juristischer Sicht, wozu Du ja auch gar nicht zuständig wärest und was zur Ehrenrettung der Juristen gesagt werden muß. In Deinem Beleg, wenn Du ihn denn selbst gelesen hättest, heißt es doch ausdrücklich zu Deinem Satz: "Diese sozialwissenschaftliche Definition bezieht sich auf alle Minderjährigen." PA entfernt--Fiona (Diskussion) 15:36, 27. Aug. 2021 (CEST) Also: Der Nebensatz "aus sozialwissenschaftlicher Sicht" muß wieder rein, denn es handelt sich um eine offen "sozialwissenschaftliche Definition"! --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-27T13:36:00.000Z-was soll das? die Formulierung ist keine "aus sozialwissenschaftlicher Sicht"11Beantworten

Verzichte bitte auf süffisante Ansprachen und persönliche Angriffe und ebenso auf apodiktische Forderungen.--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-27T13:36:00.000Z-Fiona B.-2021-08-27T13:36:00.000Z11Beantworten
"aus sozialwissenschaftlicher Sicht" im Intro ist TF. Ein Intro definiert ein Lemma und - wie schon mehrfach geschrieben - handelt es sich bei dem Artikel nicht um eine juristische Abhandlung. Die Definition ist als Zitat der Seite Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ausgewiesen, die ich für zuverlässig halte.--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-27T13:36:00.000Z-Fiona B.-2021-08-27T13:36:00.000Z-111Beantworten
Und genau in diesem Deinem eigenen Beleg heißt es doch ausdrücklich "sozialwissenschaftliche Definition". Das ist keine Süffisanz, keine TF und auch sonst nicht kompliziert, sondern eine einfach nachzulesende Tatsache, die die "sozialwissenschaftliche Sicht" belegt. Bitte nachlesen. --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-27T13:42:00.000Z-Fiona B.-2021-08-27T13:36:00.000Z11Beantworten
Süffisant sind deine Ansprachen an mich.
Das ist keine "Sicht", sondern eine allgemeine Definition. Der Artikel behandelt auch nicht-juristische Aspekte im Unterschied zum Artikel Sexueller Missbrauch von Kindern (Deutschland)--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-27T13:48:00.000Z-Legatorix-2021-08-27T13:42:00.000Z11Beantworten
Das ist, wie aus Deinem eigenen Beleg hervorgeht, keine "allgemeine Definition", sondern eine "sozialwissenschaftliche Definition". Das ist so eindeutig, dass sich an sich jede Diskussion dazu per se erübrigt. Wir können gerne, wenn Dir das lieber ist, statt "bezeichnet aus sozialwissenschaftlicher Sicht" schreiben "bezeichnet nach sozialwissenschaftlicher Definition". Einverstanden? --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-27T13:54:00.000Z-Fiona B.-2021-08-27T13:48:00.000Z11Beantworten
Da der Artikel keine juristische Abhandlung ist, muss das Lemma allgemein definiert werden. Dafür eignet sich nach meinem Dafürhalten das Zitat. Die vorherige Version lautete sexueller Handlungen, bei denen Kinder auf verschiedene Weise zur sexuellen Befriedigung verwendet werden. Wir kommt man auf die Idee, „Verwendung“ von Kindern zu schreiben? Ist dir das nicht aufgefallen? Und „zur Befriedigung“ ist nicht der alleinige Zweck. Es geht um die Taten an sich und wie sie definiert werden. --Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-27T14:01:00.000Z-Legatorix-2021-08-27T13:54:00.000Z11Beantworten
Ich habe doch gar nichts gegen Dein Zitat einzuwenden! Ist dir das nicht aufgefallen? Ich will nur kurz klargestellt sehen, dass es sich um eine "sozialwissenschaftliche Definition" handelt, wie in Deinem Beleg ausdrücklich ebenfalls klargestellt ist. Ich bitte nunmehr um Zustimmung. --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-27T14:06:00.000Z-Fiona B.-2021-08-27T14:01:00.000Z11Beantworten
Ok, dann können wir schreiben: "bezeichnet nach sozialwissenschaftlicher Definition...".--Fiona (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Fiona B.-2021-08-27T14:09:00.000Z-Legatorix-2021-08-27T14:06:00.000Z11Beantworten
Einverstanden, dann sind wir uns ja einig. Machst Du das oder soll ich? Können wir dann die Disk hier schließen und uns angenehmeren Dingen zuwenden? --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-27T14:11:00.000Z-Fiona B.-2021-08-27T14:09:00.000Z11Beantworten

Sorry für die Entfernung der angeblich sozialwissenschaftlichen Definition. Das gibt der beigefügte Beleg nicht her. Und zwar insofern nicht, als dort die Quelle für die Behauptung einer „sozialwissenschaftlichen Definition“ nicht angegeben ist. Wenn, dann müsste es in Anführungszeichen und mit Hinweis, wer das so sagt. MfG --Andrea (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Andrea014-2021-08-28T06:41:00.000Z-was soll das? die Formulierung ist keine "aus sozialwissenschaftlicher Sicht"11Beantworten

Halte Dich bitte auch Du an den mühsam gefundenen Konsens. Entweder ist der Beleg inkl. der sozialwissenschaftlichen Definition valide oder er ist es gar nicht und fliegt incl. seinem Zitat vollständig raus. Cherry Picking ist jedenfalls unzulässig. --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-28T07:14:00.000Z-Andrea014-2021-08-28T06:41:00.000Z11Beantworten
Aha! --Andrea (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Andrea014-2021-08-28T07:28:00.000Z-Legatorix-2021-08-28T07:14:00.000Z11Beantworten
Da muss ich Andrea recht geben. Die Quelle spricht zwar davon, dass sexuelle Gewalt in der "Fachpraxis" und "Wissenschaft" verwendet wird, geht da aber nicht weiter drauf ein. Es handelt sich zudem um die Infoseite eines Ministeriums. Für die Behauptung, dass es sich dabei um eine sozialwissenschaftliche Definition handelt, müsste also ein entsprechender Beleg beigebracht werden. --Chz (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Chz-2021-08-28T08:27:00.000Z-Andrea014-2021-08-28T06:41:00.000Z11Beantworten
Ich diskutiere gerne darüber, ob es sich bei dem Begriff sexualisierte Gewalt überhaupt um eine wissenschaftliche Definition handelt, also nicht nur um unwissenschaftliches Gerede, das einer Erwähnung in der WP nicht würdig ist. Im Artikel Sexualisierte Gewalt ist von irgendwelcher wissenschaftlichen Begründung keine Rede. Aber wenn eine Behörde das als "wissenschaftlich" bezeichnet, reicht das vorläufig bis zum Beweis des Gegenteils und muss das reichen. --Legatorix (Diskussion) Diskussion:Sexueller Missbrauch von Kindern#c-Legatorix-2021-08-28T08:36:00.000Z-Chz-2021-08-28T08:27:00.000Z11Beantworten