„Claus-Wilhelm Canaris“ – Versionsunterschied

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== Leben und Wirken ==
== Leben und Wirken ==
Claus-Wilhelm Canaris ist der Sohn von [[Constantin Canaris]], der Bruder von [[Volker Canaris]] und der Großneffe von Admiral [[Wilhelm Canaris]].
Claus-Wilhelm Canaris ist der Sohn von [[Constantin Canaris]], der Bruder von [[Volker Canaris]] und der Großneffe von Admiral [[Wilhelm Canaris]].

Er ging in Königsberg, Miesbach und Düsseldorf in die Schule und machte 1957 am [[Humboldt-Gymnasium Düsseldorf]] Abitur. Für seine Leistungen wurde er in die [[Studienstiftung des Deutschen Volkes]] aufgenommen. Das Studium der Rechtswissenschaft, der Philosophie und der Germanistik nahm er in München auf, für Auslandsaufenthalte ging er nach Genf und Paris. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1961 in München ab und wurde Assistent bei [[Karl Larenz]], bei dem er 1963 mit der Dissertation ''Die Feststellung von Lücken im Gesetz'' [[Promotion (Doktor)|promoviert]] wurde. Nach dem Referendariat und dem zweiten Staatsexamen 1965 in München [[Habilitation|habilitierte]] er sich 1967 mit der Schrift ''Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht'' erneut bei Larenz.

Nach Lehrstuhlvertretungen lehnte er einen ersten Ruf nach Regensburg 1968 ab und wurde stattdessen ordentlicher Professor an den Universitäten [[Universität Graz|Graz]] (1968) und [[Universität Hamburg|Hamburg]] (1969–1972). Seit 1972 war er als Nachfolger von [[Karl Larenz]] Professor für [[Bürgerliches Recht]], [[Handelsrecht (Deutschland)|Handels-]] und [[Arbeitsrecht]] sowie [[Rechtsphilosophie]] an der [[Ludwig-Maximilians-Universität]] in München. Von seinem akademischen Lehrer Larenz hat er auch das Standardwerk zur ''Methodenlehre der Rechtswissenschaft'' übernommen.

Seit 1990 ist Canaris ordentliches Mitglied der [[Bayerische Akademie der Wissenschaften|Bayerischen Akademie der Wissenschaften]], wo er von 1999 bis 2007 das Amt des Sekretars der philosophisch-historischen Klasse bekleidete und in dieser Position von 1999 bis 2005 das Amt des Vizepräsidenten wahrnahm.


Als Mitglied der vom [[Bundesministerium der Justiz]] einberufenen [[Leistungsstörung| Kommission Leistungsstörungsrecht]] war Canaris 2001 maßgeblich an der [[Schuldrechtsreform]] beteiligt.
Als Mitglied der vom [[Bundesministerium der Justiz]] einberufenen [[Leistungsstörung| Kommission Leistungsstörungsrecht]] war Canaris 2001 maßgeblich an der [[Schuldrechtsreform]] beteiligt.

Version vom 11. Januar 2021, 21:25 Uhr

Claus-Wilhelm Canaris (* 1. Juli 1937 in Liegnitz) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, der als bedeutender zeitgenössischer Dogmatiker des Zivilrechts und als wichtiger Vertreter der juristischen Methodenlehre gilt.

Leben und Wirken

Claus-Wilhelm Canaris ist der Sohn von Constantin Canaris, der Bruder von Volker Canaris und der Großneffe von Admiral Wilhelm Canaris.

Als Mitglied der vom Bundesministerium der Justiz einberufenen Kommission Leistungsstörungsrecht war Canaris 2001 maßgeblich an der Schuldrechtsreform beteiligt.

Am 1. Oktober 2005 wurde Claus-Wilhelm Canaris emeritiert. Nachfolger auf seinem Münchener Lehrstuhl wurde sein Schüler Hans Christoph Grigoleit. Aus Anlass seines 65. Geburtstages[1] widmeten ihm seine Schüler eine Festschrift mit dem Titel Kontinuität im Wandel der Rechtsordnung. Zu seinem 70. Geburtstag widmeten ihm seine Freunde und Schüler eine zweibändige Festschrift, die 147 Beiträge aus dem In- und Ausland enthält. Zu seinem 80. Geburtstag wurde ihm wiederum eine umfangreiche Festschrift mit dem Titel Privatrechtsdogmatik im 21. Jahrhundert gewidmet.[2]

Auszeichnungen und Ehrungen

Schüler

Bei Canaris habilitierten sich folgende Schüler:

Ausgewählte Schriften

  • Die Feststellung von Lücken im Gesetz, Berlin 1964, 2., überarbeitete Auflage 1983.
  • Systemdenken und Systembegriff in der Jurisprudenz, entwickelt am Beispiel des deutschen Privatrechts, Berlin 1969, 2., überarbeitete Auflage 1983.
  • Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht, München 1971.
  • Bankvertragsrecht, Berlin und New York 1975, 2. Auflage 1981, 3. Auflage 1988 Band 1.
  • Recht der Wertpapiere, 12. Auflage, München 1986.
  • Lehrbuch des Schuldrechts Band II/2, 13. Auflage, München 1994.
  • Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Auflage, Berlin 1995.
  • Die Bedeutung der iustitia distributiva im deutschen Vertragsrecht (= Sitzungsberichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Jahrgang 1997, Heft 7), München 1997.
  • Grundrechte und Privatrecht, Berlin, New York 1999.
  • Schuldrechtsmodernisierung 2002, München 2002.
  • Handelsrecht, 24. Auflage, München 2006.
  • Gesammelte Schriften, 3 Bände, herausgegeben von Hans Christoph Grigoleit und Jörg Neuner, Berlin 2012.

Quellen

  1. Ingo Koller, Johannes Hager, Michael Junker, Reinhard Singer und Jörg Neuner (Hrsg.): Kontinuität im Wandel der Rechtsordnung. 2002, ISBN 978-3-406-49616-5.
  2. Hans Christoph Grigoleit und Jens Petersen (Hrsg.): Privatrechtsdogmatik im 21. Jahrhundert. 2017, ISBN 978-3-11-046634-8.
  3. https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/auer.
  4. http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/grigoleit/index.html.
  5. Archivlink (Memento vom 28. Oktober 2016 im Internet Archive)
  6. http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/herresthal/prof-dr-carsten-herresthal/.
  7. Archivierte Kopie (Memento vom 5. Februar 2015 im Internet Archive)
  8. Archivierte Kopie (Memento vom 20. April 2017 im Internet Archive)
  9. https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/jura/lehrende/neuner/lehrstuhl-team/neuner_joerg/
  10. Universität Potsdam: Prof. Dr. Jens Petersen – Zur Person.
  11. http://www.jura.uni-passau.de/riehm/lehrstuhlinhaber/.
  12. http://singer.rewi.hu-berlin.de/rs/cv.