„Geschlechtergerechte Sprache“ – Versionsunterschied

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Es gibt einige wenige Bezeichnungen, deren grammatisches Geschlecht ([[Genus#Das Genussystem der deutschen Sprache|Genus]], Plural ''Genera'') in keinem Bezug steht zum [[Menschliche Geschlechtsunterschiede|Geschlecht]]/[[Gender]] der sprachlich [[Referent (Linguistik)|referierten]] Personen ([[Sexus (Sprache)|Sexus]]). Diese [[Oberbegriff]]e sind aus sich heraus „[[Generisch (Linguistik)|generisch]]“ und geschlechterübergreifend ([[Inhärenz|inhärent]] sexusindifferent). Sie liegen nicht in geschlechtsbezogener Paarform vor und feminine [[Movierung|Ableitungen]] werden nicht gebildet, weshalb sie bedenkenlos für Personen aller Gender zu verwenden sind.<ref group="G" name="GfdS Generisch">GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt [https://gfds.de/standpunkt-der-gfds-zu-einer-geschlechtergerechten-sprache/#Generisch ''3.&nbsp;Ersatzformen: d)&nbsp;Generische Substantive ohne Movierung.'']</ref><ref group="D" name="Handbuch 132">Duden-Handbuch 2020, S. 132: ''Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen: „Mensch, Person, Mitglied“.''</ref> Der Grammatikduden von 2016 definiert: {{"|Klasse&nbsp;A umfasst Personenbezeichnungen, die nur sexusindifferent gebraucht werden. […] es kommen faktisch alle drei Genera vor}} ''(der Star, die Nachtwache, das Individuum)''. Keinen Genus hat das geschlechtsneutrale [[Pluraletantum|Pluralwort]] ''[[Leute]]'' (vergleichbar zu ''Eltern''); mit der Endung ''-leute'' kann der geschlechterübergreifende Plural von [[Komposition (Grammatik)|Zusammensetzungen]] mit ''-mann'' oder ''-frau'' gebildet werden: ''Fachmann/Fachfrau → Fachleute''.<ref name="Grammatikduden 2016:158–159">Angelika Wöllstein, [[Duden]]-Redaktion (Hrsg.): ''Duden: Die Grammatik'' (=&nbsp;''Der Duden.'' Band 4/12). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 158–159, Randnummer 236.</ref>
Es gibt einige wenige Bezeichnungen, deren grammatisches Geschlecht ([[Genus#Das Genussystem der deutschen Sprache|Genus]], Plural ''Genera'') in keinem Bezug steht zum [[Menschliche Geschlechtsunterschiede|Geschlecht]]/[[Gender]] der sprachlich [[Referent (Linguistik)|referierten]] Personen ([[Sexus (Sprache)|Sexus]]). Diese [[Oberbegriff]]e sind aus sich heraus „[[Generisch (Linguistik)|generisch]]“ und geschlechterübergreifend ([[Inhärenz|inhärent]] sexusindifferent). Sie liegen nicht in geschlechtsbezogener Paarform vor und feminine [[Movierung|Ableitungen]] werden nicht gebildet, weshalb sie bedenkenlos für Personen aller Gender zu verwenden sind.<ref group="G" name="GfdS Generisch">GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt [https://gfds.de/standpunkt-der-gfds-zu-einer-geschlechtergerechten-sprache/#Generisch ''3.&nbsp;Ersatzformen: d)&nbsp;Generische Substantive ohne Movierung.'']</ref><ref group="D" name="Handbuch 132">Duden-Handbuch 2020, S. 132: ''Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen: „Mensch, Person, Mitglied“.''</ref> Der Grammatikduden von 2016 definiert: {{"|Klasse&nbsp;A umfasst Personenbezeichnungen, die nur sexusindifferent gebraucht werden. […] es kommen faktisch alle drei Genera vor}} ''(der Star, die Nachtwache, das Individuum)''. Keinen Genus hat das geschlechtsneutrale [[Pluraletantum|Pluralwort]] ''[[Leute]]'' (vergleichbar zu ''Eltern''); mit der Endung ''-leute'' kann der geschlechterübergreifende Plural von [[Komposition (Grammatik)|Zusammensetzungen]] mit ''-mann'' oder ''-frau'' gebildet werden: ''Fachmann/Fachfrau → Fachleute''.<ref name="Grammatikduden 2016:158–159">Angelika Wöllstein, [[Duden]]-Redaktion (Hrsg.): ''Duden: Die Grammatik'' (=&nbsp;''Der Duden.'' Band 4/12). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 158–159, Randnummer 236.</ref>


{{Staatslastig|DE}}
Um das Geschlecht anzugeben, müssen solche unspezifischen Bezeichnungen mit einem Adjektiv ergänzt ''(eine weibliche Person)'' oder durch den passenden [[Hyponymie|Unterbegriff]] ''(Frau)'' ersetzt werden. Der Oberbegriff ''Mensch'' wird nicht geschlechtsbezogen ergänzt, sondern gleich spezifiziert als ''Frau'' oder ''Mann'', ein Kind als ''das Mädchen'' oder ''der Junge'' (dagegen ist ''die Junge'' als Personenbezeichnung ungebräuchlich; der Plural ''die Jungen'' ist zwar geschlechtlich unbestimmt, bleibt aber im Allgemeinen auf Männer bezogen im Sinne von ''die Knaben'').
Um das Geschlecht anzugeben, müssen solche unspezifischen Bezeichnungen mit einem Adjektiv ergänzt ''(eine weibliche Person)'' oder durch den passenden [[Hyponymie|Unterbegriff]] ''(Frau)'' ersetzt werden. Der Oberbegriff ''Mensch'' wird nicht geschlechtsbezogen ergänzt, sondern gleich spezifiziert als ''Frau'' oder ''Mann'', ein Kind als ''das Mädchen'' oder ''der Junge'' (dagegen ist ''die Junge'' als Personenbezeichnung ungebräuchlich; der Plural ''die Jungen'' ist zwar geschlechtlich unbestimmt, bleibt aber im Allgemeinen auf Männer bezogen im Sinne von ''die Knaben'').



Version vom 1. Dezember 2020, 12:53 Uhr

Geschlechtergerechte Sprache bezeichnet einen Sprachgebrauch, der in Bezug auf Personenbezeichnungen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und darüber hinaus aller Geschlechter zum Ziel hat und eine Gleichstellung der Geschlechter in gesprochener und geschriebener Sprache zum Ausdruck bringen will. Als Personenbezeichnung werden alle sprachlichen Mittel verstanden, die auf Menschen referieren können, sich also im semantischen Sinn auf einzelne, mehrere oder alle Personen beziehen. Um zu verdeutlichen, dass neben biologischen auch soziale Geschlechter (Gender) gemeint sind, setzt sich zunehmend die Bezeichnung gendergerechte Sprache durch, auch gendersensible, genderinklusive oder inklusive Sprache (vergleiche Soziale Inklusion). Die Anwendung geschlechtergerechter Sprache wird auch kurz als „Gendern“ bezeichnet und nutzt zwei Möglichkeiten: einerseits die Sichtbarmachung der Geschlechter durch stimmige Bezeichnungsformen (sexusbezogen: Lehrerinnen und Lehrer, Lehrer*innen), andererseits die Neutralisierung aller Bezüge auf Geschlechtliches (sexusneutral: Lehrkräfte, Lehrende).

Im deutschsprachigen Raum erschienen 1980 die ersten Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs, zusammengestellt von vier Sprachwissenschaftlerinnen, die zu den Gründerinnen der Feministischen Linguistik gehören. Der Ausdruck „sexistisch“ bezog sich dabei auf ein sprachliches Ungleichgewicht (Asymmetrie): Während auf Männer bezogene Personenbezeichnungen auch geschlechterübergreifend für Personen aller Geschlechter gebraucht wurden (generisches Maskulinum: Lehrer), waren die femininen Formen von Bezeichnungspaaren nur zu verwenden, sofern es ausschließlich um Frauen ging (Lehrerinnen). Diese einseitige Sprachgewohnheit wurde als diskriminierend kritisiert. In der Folgezeit wurden zahlreiche Vorschläge zu einer geschlechtergerechten Sprech- und Schreibweise diskutiert und in Richtlinien, Leitfäden und Gesetzen festgehalten, meist mit dem erklärten Ziel einer „sprachlichen Gleichbehandlung“ (zum Gendern in anderen Sprachen siehe unten).

Theoretische Grundlagen im Deutschen

  Dieser Abschnitt ist seit 2018 nicht mehr aktuell und wird im November 2020 aktualisiert.

Eine Grundthese der feministischen Sprachkritik besagt, dass die Vormachtstellung des Mannes in der Gesellschaft auch in Struktur und Wortschatz einer Sprache zum Ausdruck komme. Im Verhältnis von Mann und Frau beobachten feministische Sprachforscher eine „fundamentale Asymmetrie“ und bezeichnen die deutsche Sprache daher „in ihrer Struktur und ihrem Lexikon [als] sexistisch und androzentrisch“.[1] Diese männliche Dominanz in der Sprache wiederum festige die nachgeordnete Stellung der Frau. Hierbei geht es vor allem auch darum, Frauen in der Sprache „sichtbar“ zu machen und ihnen so zu angemessener Repräsentanz in der sprachlichen Kommunikation zu verhelfen.

Diese „Asymmetrie“ (Seitenverschiedenheit) zwischen der verallgemeinernden Verwendung maskuliner Personenbezeichnungen und der Abwesenheit femininer Personenbezeichnungen wird vor allem von feministischen Sprachwissenschaftlerinnen als androzentrisch kritisiert (der Mann als Norm). Geschlechtergerechte Sprache soll diese Asymmetrie vermeiden oder gänzlich abschaffen.[2][3] Ihre Zielsetzung ist, die sprachliche Gleichstellung der Geschlechter entweder durch Sichtbarmachung aller Geschlechter oder durch Neutralisierung geschlechtlicher Aspekte zu erreichen. Bei der Sichtbarmachung oder „Beidnennung“ (Paarform, Doppelnennung) werden stets die männliche und die weibliche Personenbezeichnung zusammen und gegebenenfalls in wechselnder Reihenfolge verwendet. Dies ist auch bei getrennten Lexemen die bevorzugte Methode („Sehr geehrte Damen und Herren“). Die in einigen Sprachen bereits gegebene Neutralisierung wird durch die Wahl oder Schaffung von Wörtern oder Wortformen erreicht, die nicht mit der Bezeichnung für ein Geschlecht identisch und insofern neutral im engeren Sinne des Wortes sind. Hierbei werden also Geschlechtlichkeiten von Personen unsichtbar gemacht.

In der Pionierzeit der Feministischen Linguistik wurde noch nicht der empirisch überprüfbaren Frage nachgegangen, ob Frauen sich durch das generische Maskulinum wirklich nicht „mitgemeint“ fühlen, sondern dies wurde als Grundannahme postuliert. In psycho- und soziolinguistischen Experimenten wurde später mehrfach nachgewiesen, dass Leser und Hörer weitgehend unabhängig vom eigenen Geschlecht bei einem maskulinen Wortstimulus (etwa „ein Arzt“) prototypisch an einen Mann und nicht an einen geschlechtsunbestimmten Menschen denken; allerdings tritt der Effekt auch, wenngleich weniger stark, bei einem neutralen (etwa „ein Kind“) oder fast neutralen Stimulus (etwa „ein Mensch“ oder „eine Person“) auf. Dies spricht dafür, dass der kritisierte Sexismus im Sprachgebrauch nicht oder zumindest nicht hauptsächlich im Sprachsystem begründet ist, sondern in der Erfahrung und Annahme der gesellschaftlichen Realität liegt; es handelt sich also eher um ein soziologisches als um ein linguistisches Phänomen. Bei der expliziten Beidnennung (ein Arzt oder eine Ärztin) sowie bei getrennten Lexemen (ein Mann oder eine Frau) verschwindet der Gender Bias; allerdings gilt dies nicht oder nur eingeschränkt für Kurzformen aller Art („Mediziner oder -in“, „Mediziner/in“, „Mediziner/-in“, „MedizinerIn“, „Mediziner(in)“, „Mediziner_in“, „Mediziner (m/w)“). Bei Anwalt/Anwältin möge die vollständige Paarform verwendet werden.[4] Das geschriebene Binnen-I und die ausgesprochene Verkürzung könnten jedoch zu einem weiblichen Bias führen.[5]

Die Sprachwissenschaftlerin Gisela Klann-Delius legt dar, dass die Studien zum generischen Maskulinum insgesamt in ihren Ergebnissen darauf hinweisen, dass das generische Maskulinum als männlich gedeutet wird, wobei der Grund für diese tendenziell geschlechtsspezifische Interpretation des generischen Maskulinums bisher nicht eindeutig bekannt sei, und dass nicht sicher behauptet werden könne, dass diese Studien, die fast ausschließlich mit studentischen Probanden durchgeführt worden seien, auf andere Gruppen generalisierbar seien.[6] Studien, die an anderen Probanden durchgeführt wurden (etwa Kinder oder Personen mit außer-universitärem Hintergrund), kamen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das generische Maskulinum nicht als „generisch“ oder geschlechtsneutral, sondern eher als geschlechtsspezifisch männlich verstanden wird (vergleiche den Abschnitt Generisches Maskulinum: Androzentrismus).[7]

Laut der Sprachwissenschaftlerin Gabriele Diewald gelangten empirische Untersuchungen aus Sprachwissenschaft, Kognitionspsychologie, Psycholinguistik, Erziehungswissenschaft, Medien- und Textwissenschaft, die mit unterschiedlichen Methoden im Laufe von 30 Jahren durchgeführt wurden, alle zu ähnlichen Ergebnissen. „Durch die Verwendung des sogenannten generischen Maskulinums werden Frauen mental nicht oder nicht adäquat repräsentiert. Männer erscheinen in der mentalen Repräsentation als prototypische Exemplare der jeweiligen Inhalte der Personenbezeichnung.“[8]

Strategien des geschlechtergerechten Formulierens

Zuständig für die amtliche Rechtschreibung im deutschen Sprachraum ist seit 1996 der Rat für deutsche Rechtschreibung; sein Regelwerk gilt als verbindlich für die Rechtspflege und für Behörden, Schulen und andere Einrichtungen.[9][10] In seinen Empfehlungen zur „geschlechtergerechten Schreibung“ nennt der Rat sechs grundlegende Anforderungen, wobei jeweils auf unterschiedliche Zielgruppen und Funktionen von Texten zu achten sei:

„Geschlechtergerechte Texte sollen

Rat für deutsche Rechtschreibung (November 2018)[10]

Zur Umsetzung der Anforderungen hält der Rat fest:

„Die weit verbreitete Praxis, immer von Frauen und Männern in weiblicher und männlicher Form, im Plural oder in Passivkonstruktionen zu schreiben, wird der Erwartung geschlechtergerechter Schreibung derzeit am ehesten gerecht.“

Rat für deutsche Rechtschreibung (Juni 2018)[11]

Die Gesellschaft für deutsche Sprache, ein hauptsächlich von der deutschen Kultusministerkonferenz und dem Kulturstaatsminister finanzierter Verein, sieht die geschlechtergerechte Sprache in ihren Leitlinien zu den Möglichkeiten des Genderings als wichtigen Aspekt zur Gleichbehandlung der Geschlechter. Sie empfiehlt einige Formen der geschlechtergerechten Schreibung (Doppelnennung, Schrägstrichlösung und Ersatzformen), andere unterstützt sie aus grammatischen Gründen nicht. Zu den Grundlagen erklärt die GfdS:

„Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Ein wichtiger Aspekt, um die Gleichbehandlung sicherzustellen, ist eine geschlechtergerechte Sprache. […] Eine Gleichbehandlung, um die es bei geschlechtergerechter Sprache geht, ist beim generischen Femininum so wenig gewährleistet wie beim generischen Maskulinum.“

40 Jahre zuvor waren die ersten Richtlinien zur Vermeidung des generischen Maskulinums von den vier Sprachwissenschaftlerinnen Senta Trömel-Plötz, Marlis Hellinger, Ingrid Guentherodt und Luise F. Pusch in der Fachzeitschrift Linguistische Berichte veröffentlicht worden unter dem Titel Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs (siehe unten zu Richtlinien und Leitfäden).[12] Die Wortwahl „sexistisch“ war 1980 im Sinne von „diskriminierend“ gemeint und bezog sich auf das sprachliche Ungleichgewicht (Asymmetrie) zwischen den Vorkommen von männlichen und weiblichen Formen der Personenbezeichnung: Dem Sprachgebrauch maskuliner Bezeichnungsformen stand eine nur geringe Verwendung femininer Formen gegenüber. Bereits ab den 1970ern war das Deutsche auch aus Sicht der Sprachwissenschaft als „Männersprache“ kritisiert worden (vergleiche Feministische Linguistik).[D 1]

1984 fanden die Forderungen nach geschlechtergerechter Sprache Eingang in die Politik, als der hessische Ministerpräsident in seinem Runderlass Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Vordrucken erklärte, dass maskuline Personenbezeichnungen nicht im generischen Sinne zu verwenden seien:

„Im Text selbst sollen die Bürgerinnen und Bürger – soweit möglich und zweckmäßig – persönlich angesprochen werden. Ist dies nicht möglich, so soll entweder eine neutrale Form verwendet werden (z. B. Lehrkraft) oder die weiblich und männliche Form aufgeführt werden (Lehrerinnen und Lehrer, Antragstellerin/Antragsteller). […]
Die männliche Form einer Bezeichnung kann nicht als Oberbegriff angesehen werden, der die weibliche und männliche Form einschließt.“

Runderlass des hessischen Ministerpräsidenten (Dezember 1984)[13]

1985 folgte der Senat der Freien Hansestadt Bremen mit einem Runderlass ähnlichen Wortlauts (Details) Bis zur Jahrtausendwende erließen die meisten deutschen Bundesländer entsprechende Richtlinien und (Gleichstellungs-)Gesetze, meist mit dem Wortlaut „sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern“ (siehe unten Verordnungen ab 1980). Dahingehende Gesetze und amtliche Regelungen wurden auch in Österreich und der Schweiz erlassen; dort wurden 2007 «geschlechtergerechte Formulierungen» im Sprachengesetz rechtlich verankert (Art. 7 SpG, Details), und die Bundeskanzlei kennzeichnete 2009 das generische Maskulinum als grundsätzlich «nicht geschlechtergerecht formuliert».[s 1] Im deutschsprachigen Raum folgten Stadtverwaltungen und viele Hochschulen mit eigenen Leitfäden zur geschlechtergerechten Sprache (Liste). Im Jahr 2004 nahm die 23. Auflage des Rechtschreibdudens über 5000 weibliche Tätigkeits-, Amts- und Berufsbezeichnungen auf, nachdem ihr Gebrauch seit den 1970ern in nennenswertem Umfang angewachsen war.[14]

1984 erwähnte der Grammatikduden noch den „verallgemeinernden“ Gebrauch maskuliner Formen und erklärte, dass feminine Bezeichnungsformen nur zu verwenden wären, wenn ausschließlich Frauen gemeint seien:[15]

„Das Genus der Substantive, mit denen Personen benannt werden, darunter besonders das der Verwandtschaftsbezeichnungen, stimmt im allgemeinen mit dem natürlichen Geschlecht (dem Sexus) der Person überein. […] Besonders bei Berufsbezeichnungen und Substantiven, die den Träger eines Geschehens bezeichnen (Nomina agentis), verwendet man die maskuline Form vielfach auch dann, wenn das natürliche Geschlecht unwichtig ist oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind. Man empfindet hier das Maskulinum als neutralisierend bzw. verallgemeinernd. Wenn man jedoch das weibliche Geschlecht deutlich zum Ausdruck bringen will, wählt man entweder die feminine Form (z. B. auf ‚-in‘) oder eine entsprechende Umschreibung […].“

Grammatikduden (1984)[16]

1995 ergänzte der Grammatikduden zum „neutralisierenden“ Gebrauch von maskulinen Formen die Fachbezeichnung generisch („verallgemeinernd“) und nutzte erstmalig den Ausdruck „generisches Maskulinum“.[17][15] In der 6. Auflage wiesen Peter Eisenberg und Annette Klosa-Kückelhaus bereits auf Ablehnung hin sowie auf „Doppelnennung“:[15]

„Besonders bei Berufsbezeichnungen und Nomina, die den Träger eines Geschehens bezeichnen (Nomina agentis), wird die Verwendung des generischen Maskulinums immer mehr abgelehnt. Bei Bezug auf weibliche Personen werden häufig feminine Formen (z. B. auf ‚-in‘ […]) verwendet; mit Doppelnennungen der maskulinen und femininen Form bezieht man sich auf männliche und weibliche Personen.“

Grammatikduden (1998)[18]

2016 definiert die 9. Ausgabe des Grammatikdudens generische Maskulinformen als eigene „Klasse C“ der Personenbezeichnungen:

„Klasse C umfasst maskuline Personenbezeichnungen, die sowohl sexusspezifisch (Bezug nur auf Männer) als auch sexusindifferent gebraucht werden. Neben solchen Maskulina steht gewöhnlich eine feminine Ableitung, die sexusspezifisch auf weibliche Personen referiert (Klasse B), meist mit dem Suffix -in (Fachausdruck: Movierung) […] Am sexusindifferenten (generischen) Gebrauch wird kritisiert, dass er sich formal nicht vom sexusspezifischen Gebrauch unterscheidet. So können inhaltliche und kommunikative Missverständnisse entstehen, z. B. der Eindruck, dass Frauen gar nicht mitgemeint sind. Experimente unterstützen diese Annahme. Aus diesem Grund wird der sexusindifferente Gebrauch der Maskulina oft vermieden. Staatdessen werden Paarformen gebraucht: Alle Schülerinnen und Schüler sind herzlich eingeladen. (Anrede:) Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!

Grammatikduden (2016)[19]

Das Europäische Parlament erneuerte 2018 seine Leitlinien aus dem Jahr 2008 zum „geschlechterneutralen Sprachgebrauch“ und stellte in Bezug auf das Parlament als Rechtsetzungsorgan fest: „Unter Beachtung des Gebots der Eindeutigkeit sollte ein Sprachgebrauch, der sich nicht durch Geschlechterinklusion auszeichnet, insbesondere das generische Maskulinum, in Rechtsakten so weit wie möglich vermieden werden. Viele Gesetzgebungsorgane in den Mitgliedstaaten haben bereits diesbezügliche Empfehlungen erlassen.“[20]

Im August 2020 enthält der Rechtschreibduden in seiner 28. Auflage einen eigenen Abschnitt Geschlechtergerechter Sprachgebrauch mit einer Übersicht zu den verbreiteten Mitteln gendergerechter Sprache, die auch online veröffentlicht wurde. Sie beginnt mit der Feststellung: „Bei Bezeichnungen wie die Antragsteller; alle Schüler; Kollegen ist sprachlich nicht eindeutig, ob nur auf Männer referiert wird oder ob auch andere Personen gemeint sind. Das Deutsche bietet eine Fülle an Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren. Es gibt dafür allerdings keine Norm.“[21]

Das Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache der Sprachwissenschaftlerinnen Gabriele Diewald und Anja Steinhauer bezeichnet im April 2020 das generische Maskulinum als eine weiterhin bestehende „Sollbruchstelle“ der gendergerechten Sprache:

„Einer der Hauptstreitpunkte in den Debatten um geschlechtergerechte Sprache seit den 1970er-Jahren ist das sogenannte generische Maskulinum. Diese Diskussion ist so wichtig wie kompliziert. […] Selbstverständlich raten alle Leitfäden für gendergerechte Sprache von der Verwendung dieser Gebrauchsgewohnheit – denn das ist das ‚generische Maskulinum‘ letztlich – ab. […] Männer sind durch diese Form immer explizit angesprochen und können sich somit in jedem Fall gemeint fühlen. Frauen hingegen sind durch diese Form nicht direkt angesprochen. Sie wissen nie, ob sie in einem konkreten Fall ‚mitgemeint‘ sind und sich also angesprochen fühlen sollen oder ob sie nicht gemeint, also ausgeschlossen sind. […] Denn die maskuline Form bei paarigen Personenbezeichnungen ist keine geschlechtsneutrale Form. […] Das ‚generische Maskulinum‘ verstößt zudem gegen das grundlegende Kommunikationsprinzip der Klarheit und Vermeidung von Mehrdeutigkeit. […] Zugleich ist es eine der Sollbruchstellen des geschlechtergerechten Formulierens: Es ist nicht möglich, sich geschlechtergerecht auszudrücken und zugleich das ‚generische Maskulinum‘ beizubehalten.“[D 2]

Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter bezieht sich vor allem auf Tätigkeits-, Amts- und Berufsbezeichnungen, betrifft aber auch andere Sprachelemente, wie das Duden-Handbuch zusammenfasst:

„Mit Personenbezeichnungen meinen wir alle sprachlichen Mittel, die auf Menschen referieren können. Dies sind alle Arten von Eigennamen, Titeln und Anreden (Hans Müller, Professorin Meier, Frau Ministerin), beschreibende Nominalphrasen (die Abteilungsleiterin, ein Postbote), Pronomina (er, sie, alle, man, wer) sowie weitere Ausdrucksmittel, z. B. Präpositionalphrasen wie bei uns, unter Freundinnen, aber auch Kollektivbezeichnungen wie z. B. Team oder Professorenschaft.“

Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache (April 2020)[D 3]

Um die einseitige Verwendung von maskulinen Formen in generischer Absicht zu vermeiden und alle biologischen und sozialen Geschlechter (Gender) sprachlich gleichberechtigt zu behandeln, werden seit 1980 zwei Möglichkeiten angewendet:

  1. Sichtbarmachung der Geschlechter
  2. Neutralisierung (geschlechtlich unbestimmt)
    • Bezeichnungen: Lehrpersonen, Lehrende, Lehrkräfte
    • Umformulierung: lehrend tätig sein; alle, die unterrichten; Es ist zu beachten; Ihre Unterschrift

Regeln

Neben dem Rechtschreibduden erklärt auch das Duden-Handbuch ausdrücklich, dass es keine verbindlichen eigenen Normen oder Regeln gibt:

„Für die Anwendung geschlechtergerechter Sprache gibt es keine Norm, die vergleichbar wäre mit anderen Normen in sprachlichen Bereichen wie zum Beispiel der Rechtschreibung. […] ‚Gendern‘ kann daher nicht bedeuten ‚nach vorgegebenen Regeln gendern‘, sondern situationsangemessen, sachangemessen, d. h. inhaltlich korrekt, verständlich und ansprechend den Grundsatz der geschlechtergerechten Sprache in der eigenen Sprachproduktion umsetzen. […] denn im Grunde besteht ein Großteil der Spracharbeit für geschlechtergerechte Sprache in der Bemühung, die alte Gewohnheit der Verwendung der Maskulinformen für ‚alle‘ zu überwinden, indem sinnvollere Formen gewählt werden.“

Gabriele Diewald, Anja Steinhauer: Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache (April 2020)[D 4]

Sichtbarmachung

Sprachliche Sichtbarkeit bedeutet ein „explizites Gemeint-Sein“ bei der Referenz auf Personen.[D 5] Im Sinne der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern hat sich zunächst die Beidnennung der Personenbezeichnungen für beide Geschlechter entwickelt, bald darauf abgekürzte Paarformen mit Schrägstrich oder Binnen-I. Nach der Jahrtausendwende entwickelten sich mehrgeschlechtliche Schreibweisen mit zusätzlichen typografischen „Genderzeichen“. Auf dem Gebiet der Sprachwissenschaft wurden daneben auch alternative Vorschläge zur Gestaltung einer gendergerechten Sprache gemacht.

Beidnennung

Vollständige Paarform

Die bekannteste und eindeutigste Form der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist die althergebrachte Begrüßungsformel: „Sehr geehrte Damen und Herren“, kurz „Meine Damen und Herren“.[G 2] Dabei wird sowohl die feminine als auch die maskuline Bezeichnung genannt und Personen beider Geschlechter angesprochen, also sprachlich sichtbar gemacht; die Erstnennung von Frauen gilt als unverbindliche Höflichkeit. Eine vollständige Beidnennung (Doppelnennung) erfolgt immer durch die Verbindung mit „und“, „oder“ oder – falls auf etwas Vorstehendes bezogen – mit „beziehungsweise“:[D 6]

  • alle Lehrerinnen und Lehrer
  • die Lehrer oder Lehrerinnen
  • eine Lehrerin beziehungsweise ein Lehrer

Beidnennung ist nur möglich für Personenbezeichnungen, die in paariger Form vorliegen: eine grammatisch maskuline Bezeichnung für Männer und eine feminine für Frauen. So gibt es Tausende zweigeschlechtlicher Wortpaare, bei denen die feminine Form mithilfe der Endung -in gebildet wird, meist abgeleitet aus der maskulinen Wortform (Chef → Chefin; Täter → Täterin) oder direkt an den Wortstamm gehängt (Bote → Botin). Zu maskulinen Berufsbezeichnungen auf -eur werden im Deutschen feminine Formen mit -eurin gebildet (Regisseur → Regisseurin; Ausnahmen: Diseuse, Souffleuse; siehe Ableitung weiblicher Formen von männlichen Bezeichnungen). Zu den meisten Zusammensetzungen mit -mann wird die feminine Entsprechung mit -frau gebildet und umgekehrt (Kaufmann → Kauffrau; Hausfrau → Hausmann); der Plural zu beiden Formen wird mit -leute gebildet (Feuerwehrleute).[D 6] In zweigeschlechtlicher Form liegen auch fast alle Verwandtschaftsbezeichnungen vor (Cousin & Cousine, Onkel & Tante, Enkel & Enkelin).[16] Bereits im Jahr 1574 vermerkte eine der ersten Grammatiken des Deutschen, dass Ableitungen von maskulinen „Nomina der Männer, männlichen Ämtern, Zunamen und ähnlichen“ nur gebildet werden, wenn es nicht bereits eigenständige feminine Bezeichnungen gibt (selten: Mann → Männin für eine Frau, aber ehemals gebräuchlich: Amtsmännin, Landsmännin).[22]

Mehrere empirische Studien (1993 bis 2010) ermittelten, dass Versuchspersonen Schreibweisen mit Doppelnennung eher mit weiblichen Personen assoziieren (mentale Repräsentation) als bei der Verwendung generischer Maskulinformen (Lehrer).[23][5][24][25]

Bereits 1998 hatte der Grammatikduden auf die Ablehnung von generischen Maskulina und auf explizite Beidnennung hingewiesen: „mit Doppelnennungen der maskulinen und femininen Form bezieht man sich auf männliche und weibliche Personen“.[18] 2018 hält der Rat für deutsche Rechtschreibung die „weit verbreitete Praxis, immer von Frauen und Männern in weiblicher und männlicher Form […] zu schreiben“, für geschlechtergerecht.[11] Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache empfiehlt 2020 die „Paarformel/Doppelnennung“ genannte Schreibweise: „Diese Form ist immer möglich und insbesondere dort zu empfehlen, wo es darum geht, beide Geschlechter sichtbar zu machen, besonders aber in mündlich vorgetragenen Texten. Die Doppelnennung hat zudem den Vorteil, dass grammatische Besonderheiten im Satzkontext sowie lexematische Besonderheiten wie Umlaute berücksichtigt werden.“[G 2]

Probleme der vollständigen Beidnennung

  • Die vollständige Paarform beansprucht mehr als doppelt soviel Platz wie generische Maskulinformen, was hinderlich sein kann, wenn sich nur wenig Raum für Text oder Zeit zum Vortragen bietet; typische Problemfälle sind Tabellen oder kurze Nachrichtentexte. Auch kann es störend wirken, in kurzen Abständen immer wieder zwei Bezeichnungen statt einer zu lesen oder vorzutragen.[D 7] Zusätzlich müssen für Wortgruppen mit Artikel, Pronomen und Adjektiven auch diese gegebenenfalls verdoppelt und angepasst werden, außerdem ist das passende Verbindungswort zu wählen: Gehört diese Tasche einer anwesenden Lehrerin oder einem anwesenden Lehrer?

Fehlende „dritte Option“

  • Beid- oder Doppelnennungen (Paarformen) sind grundsätzlich zweigeschlechtlich (binär) und enthalten keine „dritte Option“ für diversgeschlechtliche Menschen, deren Rechtsanspruch auf Benennung 2018 in Deutschland und 2019 in Österreich eingeführt wurde.[21] Die deutsche Sprache bietet für ein drittes Geschlecht weder passende Bezeichnungsformen noch adäquate Pronomen, Anrede- oder Flexionsformen, vermerkt die Gesellschaft für deutsche Sprache: „Neue Mittel sind nötig.“[G 3][G 1] Das dritte grammatische Geschlecht Neutrum („sächlich“) sei für nichtbinäre Personen ungeeignet und unerwünscht (unstimmig: das Studierende, ein Studierendes).[G 3] Als ungelöstes Problem sehen sowohl der Rechtschreibrat als auch die Duden-Redaktion und die GfdS diese Beschränkungen.[10][21][G 3] Gabriele Diewald und Anja Steinhauer fassen im Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache 2020 zusammen: „Es bleibt festzuhalten: Die Entscheidung zur ‚dritten Option‘ hat die Benennungslücken und damit die Kategorisierungslücken jenseits der prototypischen Zweigeschlechtlichkeit offengelegt und sie hat den fundamentalen Beitrag der Sprache zum Denken erneut unterstrichen.“[D 5] Außerhalb der amtlichen Rechtschreibung haben sich ab der Jahrtausendwende mehrgeschlechtliche Schreibweisen entwickelt, um die Möglichkeiten in Bezug auf intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen zu erweitern und sie ausdrücklich in die sprachliche Gleichbehandlung einzubeziehen (siehe unten).
Abgekürzte Paarform
  • Lehrer/-innen, Lehrer/innen, Lehrer(innen), LehrerInnen

In Formularen oder Texten mit vielen Wiederholungen können Beidnennungen verkürzt werden, dabei wird ein Wortteil eingespart, auch „Sparschreibung“ genannt. Kurzformen dienen der Übersichtlichkeit und können helfen, sprachökonomisch zu kommunizieren, vor allem bei Tätigkeits- und Berufsbezeichnungen.[D 8] Mit Kurzformen kann auch auf beschränktem Platz geschlechtergerecht formuliert werden, insbesondere in knappen Texten, die nur unvollständige Sätze enthalten (etwa Tabellen, interne Mitteilungen, Aktennotizen).[s 2] Neben Schrägstrich werden auch Klammern und das Binnen-I zur Kürzung verwendet, mit jeweiligen Eignungen und Einschränkungen.

Der Grammatikduden von 2016 listet mehrere Möglichkeiten zur Abkürzung:[19]

„Da Paarformen – abgesehen vom angestrebten deutlichen Bezug auf weibliche und männliche Personen – viel Redundanz aufweisen, werden sie in geschriebener Sprache oft (in gesprochener zumindest gelegentlich) verkürzt […]. Von den nachstehend aufgeführten Varianten gelten nicht alle als empfehlenswert […]:

(a) Absolventen und Absolventinnen
(b) Absolventen/Absolventinnen
(c) Absolventen/-innen
(d) Absolvent/-innen
(e) Absolvent/innen
'(f)' AbsolventInnen

Aussprache von Kurzformen

Nicht immer ist klar, wie abgekürzte Paarformen vorzutragen sind. Zur Aussprache bieten sich zwei Möglichkeiten, wie bereits die Schweizer Bundeskanzlei 2009 in ihrem Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren im Deutschen anmerkte: „Werden Texte mit Kurzformen laut vorgetragen, so wird die Abkürzung aufgelöst und als Vollform gelesen, oder es wird nach dem gemeinsamen Wortteil eine kurze Pause gemacht, gefolgt von einem sogenannten glottalen Verschlusslaut vor dem Vokal der Endung -in bzw. -innen“ (eine sogenannte „Gender-Pause“).[s 3]

Das Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache verweist 2020 darauf, dass Kurzformen als „Sparschreibung für die ausführliche Beidnennung“ anzusehen sind und „beim Sprechen die lange Form wiedererhalten“. Als Alternative wird der glottale Verschlusslaut (Glottisschlag) erwähnt, der insbesondere „durch die verstärkte Verwendung des Gendersterns deutlich zugenommen“ habe: An der Kompositionsfuge werde eine Pause gesprochen, etwa bei Mitarbeiter/-innen oder Mitarbeiter*innen: Mitarbeiter-innen.[D 9]

Die Gesellschaft für deutsche Sprache lehnt Gender-Pausen als Mittel des geschlechtergerechten Sprechens ab, weil unklar bliebe, wie diese Höreffekte zu verschriftlichen seien (Details).

Siehe unten: Glottisschlag bei den Öffentlich-Rechtlichen

Schrägstrich-Schreibweisen
  • Lehrerinnen/Lehrer, Lehrer/-in, Lehrer/innen

Die Rechtschreibregel § 106 erklärt: „Mit dem Schrägstrich kennzeichnet man, dass Wörter (Namen, Abkürzungen), Zahlen oder dergleichen zusammengehören.“[26] Schreibweisen mit Schrägstrich dienen grundsätzlich der Angabe mehrerer gleichberechtigter Möglichkeiten (Frau/Herr, Arzt/Ärztin).[D 8]

Eine psycholinguistische Studie (2000) ermittelte, dass Kurzformen mit Schrägstrich eher eine Gleichverteilung weiblicher und männlicher Referenten bewirken als generische Maskulinformen (Lehrer) oder Binnen-I (LehrerInnen).[27]

Schrägstrich mit Vollformen

  • Lehrer/Lehrerinnen, eine Lehrerin/ein Lehrer, alle Kollegen/Kolleginnen

Zunächst wird die Beidnennung der geschlechtlichen Formen nur etwas verkürzt und das Verbindungswort durch den Schrägstrich ersetzt.[21] Wenn aber innerhalb einer Wortgruppe bei Artikeln oder Adjektiven unterschiedliche Endungen vorkommen, sollten alle Formen einzeln ausgeschrieben und mit Schrägstrich verbunden werden (Wir suchen eine erfahrene Webdesignerin/einen erfahrenen Webdesigner).[D 8]

Schrägstrich mit Ergänzungsstrich

  • Lehrer/-innen, der/die Lehrer/-in, ein/-e Student/-in

Zur Abkürzung einer Beidnennung erlaubt die Rechtschreibregel § 106 nur den Schrägstrich mit Ergänzungsstrich.[26][21] Die Gesellschaft für deutsche Sprache empfiehlt 2020 diese Kurzform: „Grundsätzlich ist die Schrägstrichschreibung eine gute Möglichkeit, sprachökonomisch zu formulieren und allzu viele Wiederholungen zu vermeiden. Da beide Geschlechter explizit angesprochen werden, eignet sie sich zur sprachlichen Gleichbehandlung.“ Mehrfache Schrägstriche entsprechen zwar der amtlichen Rechtschreibung, werden aber von der GfdS nicht empfohlen: Kolleg-/-inn-/-en.[G 4] Das Duden-Handbuch nennt derartige Schreibungen „unüblich“.[D 8] Viele solcher Beidnennungen lassen sich im Plural neutralisieren mit dem substantivierten Partizip Präsens: Lehrende, Studierende (siehe unten).

Gender-Schrägstrich

  • Lehrer/innen, ein/e Lehrer/in, den Student/innen

Die verkürzte Schreibweise mit Schrägstrich ohne den Ergänzungsstrich war zunächst in der Schweiz verbreitet, die Bundeskanzlei empfahl 2009 in ihrem rechtsverbindlichen Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren im Deutschen den Schrägstrich mit oder ohne Ergänzungsstrich, vermerkte aber: „In verknappten Textpassagen, namentlich in Tabellen, können Kurzformen verwendet werden. Dabei wird die Kurzform mit Schrägstrich, aber ohne Auslassungsstrich verwendet (Bürger/innen).“ Dies gilt für „Kurzformen in amtlichen Publikationen des Bundes (Erlasse, Botschaften, Berichte usw.)“.[s 4] Diese Schreibweise verbreitete sich im deutschsprachigen Raum, einige Behörden nutzen diese Schreibweise in Textsorten wie Listen oder Formularen (siehe Hochschul-Leitfäden).

Das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) empfiehlt 2018 in seinem Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache in Bezug auf verkürzte Paarformen das Zusammenziehen ohne Ergänzungsstrich: ein/e Student/in, der/die Dirigent/in. Bedingung: „Ein grammatikalisch korrektes Wort muss entstehen. […] Schreibweisen wie ‚Kandidat(in)‘ oder ‚Kandidat/-in‘ sollten vermieden werden, da sie suggerieren, die weibliche Form wäre weniger bedeutend als die männliche.“[28]

Die Duden-Redaktion merkt im August 2020 an: „Dabei ist zwar der Bindestrich den amtlichen Rechtschreibregeln zufolge nach wie vor vorgeschrieben, allerdings wurde und wird aus typografischen Gründen häufig auf ihn verzichtet: Mitarbeiter/innen, Lektor/in. […] Zu beobachten ist auch, dass sich der Sprachgebrauch in letzter Zeit von starren Regeln loslöst. Aus praktischen Gründen werden Doppelformen häufig wie ein Gesamtwort behandelt und entsprechend unkompliziert flektiert: den Mitarbeiter/innen, den Kolleg/innen.“[29] Auch die GfdS verweist darauf, dass es nicht den Rechtschreibregeln entspricht, den Bindestrich aus typografischen Gründen wegzulassen.[G 4]

Problemfälle bei Kurzformen

Abkürzungen paariger Personenbezeichnungen ergeben nur Sinn, solange sich mit und ohne Abkürzung zwei korrekte Worte lesen lassen; in Wortgruppen müssen die grammatischen Bezüge stimmen (gilt auch für Schreibweisen mit Genderzeichen). Es gibt Wortpaare, die sich nicht für Kurzformen eignen; darauf weist beispielsweise die GfdS in Bezug auf die Schrägstrichschreibung hin:

„Wichtig ist, dass bei Weglassen des Schrägstrichs ein grammatisch korrektes und lesbares Wort entsteht. […]

  • Die Schreibung mit Ergänzungsbindestrich ist bei abweichenden Endungen und Umlautungen nicht möglich – nicht: Kollegen/-innen, Kolleg/-in, Ärzte/-innen, Arzt/-in, Ärzt/-in. In solchen Fällen ist nur die Doppelschreibung, die Schrägstrichschreibung mit Vollformen oder eine Ersatzform möglich und korrekt. […]
  • Bei Kürzungen kann es zu fehlender Übereinstimmung kommen – nicht: jede/-r Lehrer/-in.
  • Mehrere Schrägstriche in einem Wort sollten vermieden werden – besser nicht: Kolleg-/-inn-/-en

Siehe oben: Aussprache von Kurzformen und Fehlende „dritte Option“

Klammern
  • Lehrer(innen), Lehrer(in), Kolleg(inn)en

Die Rechtschreibregel § 86 erklärt: „Mit Klammern schließt man Zusätze oder Nachträge ein.“[30] Als Kurzform einer Beidnennung wird die feminine Endung in Klammern an die maskuline Bezeichnung angehängt; durch diese Kennzeichnung als Sparschreibung kann das Wort mit oder ohne den eingeklammerten Teil gelesen werden. Die Klammern können auch einen Einschub innerhalb des Wortes kennzeichnen. Für Klammer-Schreibweisen gelten die gleichen Einschränkungen wie für alle Kurzformen, so muss grundsätzlich mit und ohne Klammern ein lesbares Wort entstehen (siehe oben). Neben dem Schrägstrich mit Bindestrich sind Klammern die einzige von den Regeln abgedeckte Kurzform für paarige Personenbezeichnungen.[D 10]

Ablehnung

Die Bezeichnung für Männer steht immer zuerst, und weil die eingeklammerte weibliche Endung weggelassen werden kann, wirkt die verbleibende Maskulinform wichtiger und vorrangig. Beides widerspricht der sprachlichen Gleichbehandlung.[D 10] Die Duden-Redaktion merkt 2020 an: „Die Einklammerung der femininen Endung ist heute nicht mehr oft zu finden. Sie wird häufig abgelehnt, weil durch sie der Eindruck entstehen kann, die feminine Form sei zweitrangig.“[21] Ähnlich sieht es die Gesellschaft für deutsche Sprache: „Daher ist die Verwendung nur bedingt zu empfehlen.“[G 5] Die Schweizer Bundeskanzlei lehnte diese Schreibweise bereits 2009 ab: „Keine adäquate Lösung ist die Einklammerung der weiblichen Endung: Gesuchsteller(in). In Klammern steht üblicherweise, was für das unmittelbare Verständnis nicht notwendig ist und deshalb überlesen werden kann.“[s 5]

Binnen-I
  • LehrerInnen, ein/e LehrerIn, einE LehrerIn

Im Jahr 1981 erfand der Journalist Christoph Busch mit dem Binnen-I eine neue Schreibweise für Kurzformen, die von ihm später beschrieben wurde als „Geschlechtsreifung des ‚i‘ [durch] Auswachsen zum ‚I‘ infolge häufigen Kontakts zum langen Schrägstrich“. In seinem Buch über Freie Radios zog er die gebräuchliche Form Hörer/Hörerinnen oder Hörer/-innen zusammen zu HörerInnen.[31] Die feministische Sprachwissenschaftlerin Luise F. Pusch – Mitautorin der ersten geschlechtergerechten Richtlinien ein Jahr zuvor – griff den Vorschlag bald auf und erklärte das Binnen-I zur angemessenen Form, Frauen schriftbildlich sichtbar zu machen und diskriminierungsfrei zu formulieren. Die Zielsetzung sei, zur Vermeidung von generischen Maskulinformen (Lehrer) nicht immer die Beidnennung (Lehrer und Lehrerinnen) ausschreiben zu müssen.[32] Zur Einsparung wird die weibliche Endung -in an die männliche Personenbezeichnung gehängt, und das i wird nun im Wortinneren großgeschrieben, um deutlich zu machen, dass nicht nur die weibliche Bezeichnungsform gemeint ist (sonst wäre es ein generisches Femininum: Lehrerinnen).[G 6]

Eine psycholinguistische Studie (1993) ermittelte, dass Schreibweisen mit Binnen-I bei Versuchspersonen eher zu einer Nennung weiblicher Referenten führen als generische Maskulinformen (Lehrer) das tun.[23] 2001 kam eine Studie zu gleichen Ergebnissen (auch bei Beidnennung).[5] Die Schweizer Wochenzeitung WOZ verwendet das Binnen-I seit 1983, die Berliner Tageszeitung taz übernahm die Schreibweise in der Folge.[33] Ab 1999 zeigten einige Studien jedoch, dass die Verwendung des Binnen-I bei Versuchspersonen zu einer übermäßigen Nennung oder Repräsentation weiblicher Referenten führen kann.[34][27][35][35][24] Die Psychologin Lisa Irmen vermutete 2003, das Binnen-I werde von Lesenden eher wie ein Femininum (weibliche Form) verarbeitet; insofern bilde es keine wirklich geschlechtsneutrale Alternative.[36]

Die amtlichen Rechtschreibregeln enthalten keine Aussagen zu Großbuchstaben im Wortinneren (Binnenmajuskeln). Die Duden-Redaktion erwähnt 2020 den Sprachgebrauch des Binnen-I mit dem Vermerk: „vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt“.[21] Das Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache von Gabriele Diewald und Anja Steinhauer sieht Vorteile der Schreibweise „in einigen eher knapp gehaltenen Textsorten wie Tabellen, Listen, Protokollen usw.“ Es sei „eine Frage des Geschmacks […,] wenn Sie nicht an das amtliche Regelwerk gebunden sind und eigene Texte frei gestalten können.“[D 9]

Die Gesellschaft für deutsche Sprache „empfiehlt die Schreibung mit Binnenmajuskel nicht: Zwar wird sie von der offiziellen Rechtschreibung nicht explizit abgelehnt, da sie kein Bestandteil des amtlichen Regelwerks ist, allerdings entspricht sie eben auch nicht den geltenden Rechtschreibregeln.“ Als fehlerhaft wird vor allem angesehen, wenn sich nicht zwei lesbare Bezeichnungen ergeben, beispielsweise bei „KollegIn“ (Kollege fehlt) oder „den SchülerInnen“ (Schülern fehlt) oder bei Umlautungen wie „ÄrztIn“ (Arzt fehlt). Bei Wortgruppen wie „einE guteR SchülerIn“ entstehen fehlerhafte grammatische Bezüge der einzelnen Formen aufeinander (siehe Kritik am Binnen-I).[G 6]

Die Schweizer Bundeskanzlei hielt 2009 in ihrem rechtsverbindlichen Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren im Deutschen fest: „Das Binnen-I ist nicht zugelassen.“[s 4]

Siehe oben: Aussprache von Kurzformen und Fehlende „dritte Option“

Mehrgeschlechtliche Schreibweisen

Im Jahr 2003 erfand der Sprachwissenschaftler Steffen „Kitty“ Herrmann eine neuartige Schreibweise für Kurzformen, um neben Männern und Frauen auch weitere biologische und soziale Geschlechter (Gender) typografisch sichtbar zu machen und einzubeziehen. Dazu ersetzte er den Schrägstrich (Leser/-in) durch einen Unterstrich: Leser_In, später Leser_in. Zum Unterstrich schrieb Herrmann damals: „Zwischen die Grenzen einer rigiden Geschlechterordnung gesetzt, ist er die Verräumlichung des Unsichtbaren.“[37] Ungenannt und damit unsichtbar bleiben bei zweigeschlechtlichen, binären Bezeichnungsformen alle Personen dritten Geschlechts oder nichtbinärer Geschlechtsidentität; sie haben keine Teilhabe an der „sprachlichen Gleichbehandlung“ (und sind nicht Teil der „Beid“nennung oder „Paar“form). Die Schreibweise mit Unterstrich wurde als „Gender-Gap“ (Gendergap) bekannt, abgeleitet vom sozialen Gender-Gap zwischen Frauen und Männern (von englisch gender [ˈdʒɛndɐ] „soziales Geschlecht“, und gap „Lücke“), hier verallgemeinert zur schriftbildlichen „Lücke zwischen den beiden Geschlechtern“. Die Gleichstellung von Frau und Mann wurde weitergedacht zur „Gleichstellung aller Geschlechter“, um inter- und transgeschlechtliche Menschen sprachlich nicht auszugrenzen oder zu diskriminieren.[38][39]

Ab 2009 kam die Schreibweise mit Genderstern auf, wobei das Schriftzeichen „Sternchen“ als Platzhalter für alle Geschlechter/Gender im Schriftbild noch deutlicher hervortreten soll, um strahlenförmig eine Diversität anzudeuten. Es wurde in der Folge von einigen Gruppierungen, Verwaltungen und Medien übernommen (siehe Verbreitung des Gendersternchens). Ab 2019 folgte die Variante mit Gender-Doppelpunkt (siehe Verbreitung) und stellenweise wird auch der Mediopunkt – eigentlich ein Element der Leichten Sprache – in diesem Sinne verwendet (Lehrer·innen, ein·e Lehrer·in). Empfohlen werden Schreibweisen mit Genderzeichen vorrangig zur Vermeidung von generischen Maskulinformen (Lehrer) in knappen Texten wie Tabellen, Listen und Formularen. Im Singular kann auch eine Person bezeichnet werden, die nicht männlich oder weiblich ist: Alex ist ein*e Lehrer*in. In LGBT-Zusammenhängen ist die Schreibweise Trans*Personen oder eine trans* Person üblich.[40][41]

Eine erweiterte Bedeutung erhielten die genannten Genderzeichen und das Konzept der geschlechtergerechten Sprache insgesamt durch die Einführung der dritten Geschlechtsoption „divers“ in Deutschland 2018 und 2019 in Österreich. Sie beinhaltet den rechtsverbindlichen Anspruch aller Personen außerhalb des zweigeschlechtlichen Systems auf eine entsprechende Benennung.[21] Die deutsche Sprache bietet für ein drittes Geschlecht keine passenden Bezeichnungsformen oder Pronomen, Anrede- oder Flexionsformen; grundsätzlich ungeeignet ist in Bezug auf Personen die Verwendung des dritten grammatischen Geschlechts Neutrum („sächlich“).[G 3] Sowohl die Duden-Redaktion als auch die Gesellschaft für deutsche Sprache betonen diese Sachlage als ungelöstes sprachliches Problem.[21][G 3]

Als unpassend wird bei manchen Schreibungen mit Genderzeichen angesehen, wenn sich nicht zwei einzeln lesbare Bezeichnungen ergeben, beispielsweise bei „Kolleg*in“ (Kollege fehlt) oder bei Umlautungen wie „Ärzt*in“ (Arzt fehlt). Bei Wortgruppen wie „ein*e gute*r Schüler*in“ stimmen die grammatischen Bezüge der einzelnen Formen zueinander nicht mehr: „ein gute Schüler/eine guter Schülerin“ (siehe oben zu Problemfällen bei Kurzformen).[G 6]

Beim Vortragen werden Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I mit einer „Gender-Pause“ gesprochen, als ob an der Stelle ein Bindestrich stehen würde: Künstler-innen [ˈkʏnstlɐˌʔ ɪnən], was einem Glottisschlag entspricht (siehe oben zur Aussprache von Kurzformen). Die Gesellschaft für deutsche Sprache lehnt Gender-Pausen als Mittel des geschlechtergerechten Sprechens grundsätzlich ab, weil unklar bleibe, wie sich diese Höreffekte verschriftlichen ließen (siehe GfdS-Kritik).

Amtliche Anerkennung

Die amtlichen Rechtschreibregeln enthalten keine Aussagen zu den Schriftzeichen Sternchen/Asterisk (*), Doppelpunkt (:), Unterstrich (_) oder Mediopunkt (·) im Inneren von Wörtern (Binnenschreibung).

Der Rat für deutsche Rechtschreibung untersuchte im November 2018 die Vorkommen der „unterschiedlichen Schreibweisen zur Darstellung der unterschiedlichen Geschlechter“ und stellte zur Frage der Aufnahme „verschiedener orthographischer Ausdrucksmittel wie Unterstrich (Gender-Gap), Asterisk (Gender-Stern)“ in die amtlichen Regeln fest (Details):

„Die Erprobungsphase verschiedener Bezeichnungen des dritten Geschlechts verläuft in den Ländern des deutschen Sprachraums unterschiedlich schnell und intensiv. Sie soll nicht durch vorzeitige Empfehlungen und Festlegungen des Rats für deutsche Rechtschreibung beeinflusst werden. Der Rat wird auch weiterhin hierzu Analysen zum Schreibgebrauch in verschiedenen Medien und Gruppen von Schreibenden vornehmen.“[10]

Das Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache erklärte zur Normierung:

„Aktuell, im Frühjahr 2020, sind diese Möglichkeiten, d. h. Binnen-I, Genderstern, Gendergap, Doppelpunkt und Mediopunkt zwar noch nicht Bestandteil der amtlichen Rechtschreibung, doch sind die drei zuerst genannten als weitverbreitete und legitime Mittel des Strebens nach geschlechtergerechtem schriftlichen Ausdruck durchaus anerkannt und werden auch in den Sitzungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zumindest diskutiert – besonders der Gebrauch des Gendersterns wird von Rechtschreibrat intensiv beobachtet.“

Die Duden-Redaktion hatte sich 2018 beim Rechtschreibrat für die amtliche Anerkennung des Gendersterns eingesetzt. Der Rechtschreibduden erklärte in seiner 28. Auflage im August 2020 zur Schreibpraxis:

„Vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt sind Schreibweisen wie die folgenden:

  • mit Genderstern (Asterisk): Schüler*innen
  • mit Binnen-I (wortinterne Großschreibung): SchülerInnen
  • mit Gender-Gap (Unterstrich; Doppelpunkt): Schüler_innen; Schüler:innen
  • mit Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich: Schüler/innen

Es ist zu beobachten, dass sich die Variante mit Genderstern in der Schreibpraxis immer mehr durchsetzt. Zu finden ist sie besonders in Kontexten, in denen Geschlecht nicht mehr nur als weiblich oder männlich verstanden wird und die Möglichkeit weiterer Kategorien angezeigt werden soll.“[42]

Die Gesellschaft für deutsche Sprache machte im August 2020 deutlich, dass sie sämtliche Schreibweisen mit „Gendersternchen und Co.“ nicht als geeignetes Mittel ansehe, um diskriminierungsfreie Sprache umzusetzen (Details):[43]

„Die GfdS rät aus sprachwissenschaftlicher Sicht von der Verwendung dieser Formen geschlechtergerechter und genderneutraler Sprache ab. Dies hat verschiedene Gründe.
Die Formen entsprechen nicht den Regeln der deutschen Rechtschreibung […]
Durch ihre Verwendung können grammatisch falsche Formen entstehen […]
Die Formen werden uneinheitlich verwendet […]
Es ist unklar, wie die Formen in der gesprochenen Sprache realisiert werden sollen […]
Es ist unklar, wie Gender-Pausen verschriftlicht werden sollen […]
Zeichen in genderneutralen Personenbezeichnungen treten in anderen Kontexten auf […]“[44]

Zum Rechtsanspruch diversgeschlechtlicher Personen auf angemessene Benennung stellt die GfdS fest: „Neue Mittel sind nötig. […] Das Neutrum als drittes sogenanntes ‚sächliches‘ Genus im Deutschen dürfte in den Augen vieler nicht geeignet sein, Menschen zu bezeichnen. […] Insofern sind realistische und orthografisch wie grammatisch korrekt umsetzbare Möglichkeiten einer umfassend geschlechtergerechten Sprache weiterhin zu diskutieren“ (Details).[45]

Alternative Vorschläge

Generische Femininform

  • alle Lehrerinnen, jede Lehrerin

Die alleinige Verwendung des generischen Femininums zur Personenbezeichnung vertritt seit 1984 die feministische Sprachwissenschaftlerin Luise F. Pusch, Pionierin der geschlechtergerechten Sprache: „Das Femininum enthält ja auch sichtbar das Maskulinum: Lehrer ist in Lehrerin deutlich enthalten. Das Femininum ist die Grundform, das Maskulinum die Schwundform“ (siehe auch Puschs Kritik am Genderstern).[46][47] Im Jahr 1994 und später ab 2012 haben einige Gruppierungen und Behörden in bestimmten Geltungsbereichen ausschließlich weibliche Personenbezeichnungen im geschlechterübergreifenden Sinne eingeführt; bekannt wurden 2013 die Universitäten in Leipzig und Potsdam (Details). Die bisher einzige feminine Berufsbezeichnung, die auch amtlich generisch gebraucht wird, ist Hebamme (zwischenzeitlich Entbindungspfleger/-in).

Die Gesellschaft für deutsche Sprache äußert sich 2020 ablehnend zur Verwendung femininer Bezeichnungsformen im generischen Sinne: „Diese Lösung ist nicht geschlechtergerecht, denn hier wird das andere Geschlecht nicht explizit angesprochen, sondern ist nur ‚mitgemeint‘. Die Kritik, die am generischen Maskulinum geübt wird, trifft hier ebenfalls zu. Eine Gleichbehandlung, um die es bei geschlechtergerechter Sprache geht, ist beim generischen Femininum so wenig gewährleistet wie beim generischen Maskulinum.“[G 7]

X-Endung

  • alle Lehrxs, einx gutx Lehrx

Lann Hornscheidt hat seit den 1990er-Jahren auf dem Gebiet der Sprachwissenschaft an sprachlichen Mitteln zur Geschlechtsneutralität gearbeitet und 2014 eine Endungsbildung mit „x“ vorgeschlagen, um die beiden geschlechtsspezifischen Endungen -er und -in abzulösen: einx gutx Lehrx (ein/e gute/r Lehrer/in),[48] oder 2019 dex Radfahrex (der/die Radfahrer/in). Hornscheidt erklärte: „Dabei ist das System mit dem X viel einfacher als das gegenwärtige mit seinen drei Genusformen. Es geht aber nicht darum, überall ein X dranzuhängen oder neuen[sic!] Regeln einzuführen, sondern darum, uns Sprache wieder anzueignen.“[49] Für sich beansprucht Hornscheidt den geschlechtsneutralen Titel Profex Drex (Prof. Dr.).[50]

Die Gesellschaft für deutsche Sprache lehnt den Vorschlag ab: „Diese Lösung soll allen Geschlechtern gerecht werden, dies jedoch auf Kosten einer les- oder vorlesbaren Form. Auch grammatisch ist dieser Vorschlag in vielerlei Hinsicht nicht vertretbar, darüber hinaus leidet die Verständlichkeit massiv. Schwierigkeiten stellen zudem Artikel und Personal-/Possessivpronomen dar: Dx gutx Lehrx, Ex (Einx?) Schülx und x‘s Freundx“ (vergleiche Experimentelle X-Endung im Spanischen).[G 8]

Neutralisierung

Den Mitteln zur sprachlichen Sichtbarmachung aller Geschlechter stehen sprachliche Mittel zur Neutralisierung gegenüber, um geschlechtliche Aspekte bei der Bezeichnung von Personen auszublenden. Hierzu werden sowohl auf der grammatischen wie auf der semantischen Ebene alle Bezugnahmen (Referenzen) auf das biologische oder soziale Geschlecht (Gender) von Menschen vermieden und nur eindeutig genderneutrale Bezeichnungsformen und Formulierungen verwendet (Sexus-indifferent).

Diversgeschlechtliche Personen mit nichtbinärer Geschlechtsidentität sollen sich durch Paarformen mit maskuliner und femininer Endung nicht ausgeschlossen fühlen (vergleiche Soziale Inklusion). Ein bekanntes Beispiel ist Lann Hornscheidt, eine Person, die sich als neutrois definiert – die Bezeichnung als Sprachwissenschaftler oder als Sprachwissenschaftlerin entspräche nicht Hornscheidts sozialem Geschlecht (siehe oben Fehlende „dritte Option“). Neutrale Umschreibungen könnten sein: ist sprachwissenschaftlich tätig oder hat eine sprachwissenschaftliche Professur (siehe auch Genderneutrale Schreibung für Diversgeschlechtliche).

Die Projektleiterin der vom deutschen Bundesfrauenministerium geförderten Plattform genderleicht.de, Christine Olderdissen, empfiehlt zum Gendern: „Geht es in dem Satz, den Sie gerade schreiben wollen, gar nicht um konkrete Personen, geschweige denn um deren Geschlecht, wählen Sie geschlechtsneutrale Formulierungen, […] Oberbegriffe, Synonyme, Umschreibungen, Partizipien – es gibt so viele Variationen, dasselbe zu sagen. Wählen Sie das zu Ihrem Schreibstil Passende. […] Der wichtigste Tipp, um aus der Schreibroutine des generischen Maskulinums herauszukommen, ist die Rückkehr zum Beschreiben von Tätigkeiten: Steuerzahler → wer Steuern zahlt; alle, die Steuern zahlen; […] beim Steuerzahlen“.[51]

Zur sprachlichen Neutralisierung aller Gender-Aspekte gibt es verschiedene Mittel:

  1. geschlechtsneutrale Benennung
    durch generische Personenbezeichnungen (Lehrpersonen)
    durch substantivierte Partizipien oder Adjektive (Lehrende)
    durch Sachbezeichnungen (Lehrkraft)
  2. geschlechtsneutrale Umformulierung
    durch Umformulierung mithilfe des Adjektivs (lehrend tätig sein)
    durch Bildung von Relativsätzen (alle, die unterrichten)
    durch Umschreibung mit dem Passiv (Es ist zu beachten)
    durch direkte Anrede (Ihre Unterschrift:)

Geschlechtsneutrale Benennung

Generische Personenbezeichnungen
  • der Mensch, die Person, das Kind

Es gibt einige wenige Bezeichnungen, deren grammatisches Geschlecht (Genus, Plural Genera) in keinem Bezug steht zum Geschlecht/Gender der sprachlich referierten Personen (Sexus). Diese Oberbegriffe sind aus sich heraus „generisch“ und geschlechterübergreifend (inhärent sexusindifferent). Sie liegen nicht in geschlechtsbezogener Paarform vor und feminine Ableitungen werden nicht gebildet, weshalb sie bedenkenlos für Personen aller Gender zu verwenden sind.[G 9][D 12] Der Grammatikduden von 2016 definiert: „Klasse A umfasst Personenbezeichnungen, die nur sexusindifferent gebraucht werden. […] es kommen faktisch alle drei Genera vor“ (der Star, die Nachtwache, das Individuum). Keinen Genus hat das geschlechtsneutrale Pluralwort Leute (vergleichbar zu Eltern); mit der Endung -leute kann der geschlechterübergreifende Plural von Zusammensetzungen mit -mann oder -frau gebildet werden: Fachmann/Fachfrau → Fachleute.[52]

Um das Geschlecht anzugeben, müssen solche unspezifischen Bezeichnungen mit einem Adjektiv ergänzt (eine weibliche Person) oder durch den passenden Unterbegriff (Frau) ersetzt werden. Der Oberbegriff Mensch wird nicht geschlechtsbezogen ergänzt, sondern gleich spezifiziert als Frau oder Mann, ein Kind als das Mädchen oder der Junge (dagegen ist die Junge als Personenbezeichnung ungebräuchlich; der Plural die Jungen ist zwar geschlechtlich unbestimmt, bleibt aber im Allgemeinen auf Männer bezogen im Sinne von die Knaben).

Einige der unspezifischen Bezeichnungen haben keine sexusbezogenen Unterbegriffe, beispielsweise:

  • der Gast, die Geisel, das Mitglied

Allerdings ist die feminine Form Gästin überliefert[53] – wenn deren Sprachgebrauch in nennenswertem Umfang zunehmen würde, gälte die Begrüßung „Gäste sind willkommen!“ nicht mehr als geschlechtergerecht (Gästinnen würde fehlen). Umgekehrt ist von dem femininen Wort die Geisel keine Ableitung einer maskulinen Form möglich. Allerdings gab es einige unbedarfte Versuche, Mitgliederinnen anzusprechen. Stellenweise werden weibliche Ableitungen von generischen Substantiven auch absichtlich gebildet, um das Gendern zu überspitzen (unkorrekt: Menschin, Personin, Mitgliederin).[G 9] Weil sich zum althergebrachten Spion zwischenzeitlich die Spionin gesellt hat, verlor der Spion seine „automatische“ Generizität und bezieht sich im modernen Sprachgebrauch spezifisch auf eine männliche Person.[54] Demgegenüber bleibt der Spitzel ungegendert und deshalb in seiner Bedeutung sexusindifferent (ein weiblicher Spitzel), wie auch der Fan und der Star.

Bezeichnungen auf -ing

Maskulina mit dem Ableitungssuffix -ling haben geschlechterübergreifende Bedeutung und keine weibliche Form, werden aber nicht immer als neutral angesehen. So wurde die Bezeichnung Flüchtlinge zwar zum Wort des Jahres 2015 gewählt, aber die verantwortliche Gesellschaft für deutsche Sprache merkte an: „[…] klingt Flüchtling für sprachsensible Ohren tendenziell abschätzig: Analoge Bildungen wie Eindringling, Emporkömmling oder Schreiberling sind negativ konnotiert, andere wie Prüfling, Lehrling, Findling, Sträfling oder Schützling haben eine deutlich passive Komponente. Neuerdings ist daher öfters alternativ von Geflüchteten die Rede.“[55] In Deutschland wurde die Bezeichnung Lehrling bereits 1969 durch das Berufsbildungsgesetz mit dem substantivierten Partizip Auszubildender ergänzt oder ersetzt, um mit der Betonung von „Bildung“ auch einen inhaltlichen Wandel anzuzeigen (aus Lehrherr wurde Ausbildender; die Pluralformen Auszubildende und Ausbildende sind geschlechtslos).

Substantivierte Partizipien oder Adjektive
  • Lehrende, Angestellte, Angehörige

Substantivierungen, die sich auf Personen beziehen, haben von sich aus gar kein grammatisches Geschlecht (Genus) und sind geschlechtsneutral. Im Singular richtet sich das Genus nach dem Geschlecht der gemeinten Person (Sexus), fachsprachlich eine „semantische Kongruenz“. Das gemeinte Geschlecht wird nur zugewiesen durch den bestimmten Artikel (der/die Studierende), kann aber durch Abkürzung neutralisiert werden (d. Erziehungsberechtigte). Einzig der unbestimmte Artikel für einen Mann erzwingt die maskuline Wortform (ein Studierender). Nicht geeignet sind aus Partizipien oder Adjektiven gebildete Substantive zur Ansprache oder Beschreibung einer einzelnen diversgeschlechtlichen oder nichtbinären Person. Das Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache stellt 2020 fest: „Aus dieser Tatsache, dass der Plural kein Genus zeigt, ergibt sich eine wichtige Überlegung für gendergerechte Sprache“.[D 13] Die Gesellschaft für deutsche Sprache merkt zum Plural an: „Statt geschlechtsbezogener Formen kann bei deverbalen Substantiven/Personenbezeichnungen sprachökonomisch geschlechtergerecht formuliert werden“; allerdings funktioniert das nicht bei Bezeichnungen wie Schüler/-innen oder Kolleginnen/Kollegen.[G 10]

Partizip I

  • alle Lehrenden, der/die Studierende

Das Partizip Präsens eines Verbs wird gebildet durch das Anhängen von „-end“ an den Wortstamm: studieren → studierend, substantiviert Studierende (nur männlich: ein Studierender). Die Gesellschaft für deutsche Sprache empfiehlt Partizipialformen: „Statt: die Teilnehmer, die Studenten – Besser so: die Teilnehmenden, die Studierenden“.[G 10] Den frühen Gebrauch von Lehrende findet der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch beispielsweise 1839 in Verordnungen zu preußischen Universitäten: „Lehrende waren schon damals eben nicht nur Professores verschiedenster Art, sondern auch Privatdozenten, Repetenten, Sprachmeister und Exerzizienmeister (letzere drei Gruppen dürften grob heutigen ‚Lektoren‘ und ‚Lehrkräften für besondere Aufgaben‘ entsprechen). Für die brauchte und braucht man einen Oberbegriff, und die Wahl fiel – vielleicht, weil Lehrer/in schon anderweitig vergeben war – auf das auch heute noch gebräuchliche Lehrende.“[56]

Manchmal wird als Einwand vorgebracht, eine solche Substantivierung könne sich nur auf Personen beziehen, welche die entsprechende Tätigkeit in einem bestimmten Moment gerade ausführten. So sei Studierende nur für Personen korrekt, die tatsächlich gerade lernten; zuweilen folgt ein Hinweis auf „verstorbene Studierende“. Das Duden-Handbuch stellt demgegenüber fest: Ein momentanes Tätigsein oder eine Gleichzeitigkeit ist keine zwingende Bedingung für die Wortbedeutung, wie das Beispiel Vorsitzende eines Vereins zeigt – Vorsitzende bleiben dies auch, wenn sie schlafen, und sie werden auch rückwirkend so bezeichnet (ähnlich Alleinerziehende, Arbeitssuchende, Auszubildende). Substantivierte Partizipien können manchmal eine innewohnende (inhärente) Eigenschaft beschreiben, abhängig davon, was genau das entsprechende Verb bedeutet (Fliegende Fische, fahrendes Volk). Alle Studierenden sind auch dann Studierende, wenn sie gerade im Kino sitzen.[D 14] Die Bezeichnung ist bereits seit dem 18. Jahrhundert in Gebrauch, in Zedlers Enzyklopädie von 1744 ist ein Eintrag übertitelt mit „Student, Studenten, Studirende“;[57] 1801 führt das Churfürstliche Schulhaus München ein „Verzeichniß der Studierenden“ (siehe Sprachgebrauch von „Studierende“).[D 14] Der Rechtschreibduden verzeichnet in seiner 28. Auflage im August 2020: „Als geschlechtsneutrale Bezeichnung setzt sich die Form Studierende immer mehr durch. Sie wird auch verwendet, wenn man die Paarformel Studenten und Studentinnen nicht zu oft wiederholen will.“[58]

Partizip II

  • alle Angestellten, der/die Berufstätige

Das Partizip Perfekt von Verben wird oft gebildet mit der Vorsilbe „ge-“ und der Endung „-t“: anstellen → angestellt → Angestellte (aber: ein Angestellter). Gebräuchliche Beispiele sind Berufstätige, Beteiligte, Vorgesetzte. In dieser Art können auch kreative Lösungen zur geschlechtsneutralen Benennung oder Ansprache gebildet werden, sofern die gebildete Form lesbar und verständlich bleibt.[D 14]

Adjektive

  • alle Angehörigen, der/die Betroffene

Die Substantivierung von Adjektiven erfolgt meist wie die Beugung normaler attributiver Adjektive: die betroffene Kollegin → die Betroffene (aber: ein Betroffener). Gebräuchliche Beispiele für Substantivbildungen sind Abgeordnete, Jugendliche, Kranke, Verwandte. Berufsbezeichnungen können umformuliert werden zu Angehörige des Kollegiums oder Angehörige des Arztberufs (Komposita werden selten gegendert). Zur geschlechtsneutralen Verkürzung der BeidnennungDamen und Herren“ eignet sich die persönliche Ansprache: Liebe Anwesende!

Sachbezeichnungen
  • Lehrkraft, Kollegium, Leitung, Belegschaft

Sachbezeichnungen beziehen sich nicht in direkter Weise auf Personen, aber es gibt viele, die abstrakt auf Funktionsträger oder kollektiv auf soziale Gruppen bezogen sind (vergleiche Kollektivnamen); die Wortbildung endet oft auf -kraft, -ung, -schaft und dergleichen. Einige dieser Bezeichnungen eignen sich für Einzelpersonen (die Lehrkraft für besondere Aufgaben, das Staatsoberhaupt, Anton hat die Leitung). Bei anderen tritt der Aspekt des Handelns so sehr in den Hintergrund, das es unpersönlich und sachlich wirken kann (das Direktorium). Manchmal ist diese Sachlichkeit aber von Vorteil, um die Verwendung generischer Maskulinformen zu vermeiden: die Zuhörer → das Publikum, oder umformuliert: Messebesucher links abbiegen. → Zur Messe links abbiegen.[D 15]

Mit sachlichen Bezeichnungen ändern sich die maskulinen Formen Regisseur & Autor zu Regie & Drehbuch, der Bäcker zur Bäckerei und der Pfleger zur Pflegekraft. Eine Damen-Mannschaft wird zum Frauenteam. Manchmal hilft eine Suche nach Synonymen (Ansprechpartner → Ansprechperson, Kontakt; Mädchenname → Geburtsname) oder ein beschreibender Ausdruck (Kundenberatung → Kundschaftsberatung; Fußgängerweg → Gehweg). Stellenausschreibungen können statt mit angefügter Genderklammer (m/w/d) geschlechtsneutral formuliert werden: Redaktionsstelle/Praktikum zu vergeben.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache empfiehlt Sachbezeichnungen als Ersatzformen:

„Statt: Informant, Journalist, Fachmann, Leiter, Kollege etc.
Besser so: Quelle, Presse, Fachkraft, Leitung, Kollegium, Personal, Belegschaft etc.
Diese Möglichkeit sollte mit Bedacht eingesetzt werden, […] denn mitunter gibt es semantische Unterschiede. Z. B. ist eine Einzelperson (Kollege/Kollegin) nicht durch ein Substantiv zu beschreiben, das in der Regel mehrere Personen umfasst (Kollegium).“[G 11]

Umformulierung

Um jegliche Personenbezeichnung in maskuliner oder femininer Form („gendermarkiert“) zu vermeiden, gibt es unterschiedliche Mittel:

  1. durch Umformulierung mithilfe des Adjektivs (lehrend tätig sein)
  2. durch Bildung von Relativsätzen (alle, die unterrichten)
  3. durch Umschreibung mit dem Passiv (Es ist zu beachten)
  4. durch direkte Anrede (Ihre Unterschrift)
Umformulierung mithilfe des Adjektivs
  • lehrend tätig sein, ärztlicher Rat

Als Ersatz für Tätigkeits- und Berufsbezeichnungen kann stellenweise ein Adjektiv genutzt werden, um geschlechtlichen Bezug auszublenden und eine „Gendermarkierung“ zu vermeiden.[G 12] Die Wandlung des Substantivs in ein beschreibendes Attribut entfernt den Genderbezug: als Arzt tätig sein → ärztlich tätig sein (halbwegs neutral: den Arztberuf ausüben, weil zusammengesetzte Wörter im Allgemeinen nicht gegendert werden):[D 16]

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. → Holen Sie sich ärztlichen oder pharmazeutischen Rat.
Hilfe eines Fachmanns → fachliche Hilfe
Kritiker → kritische Stimmen
Abschluss der Studenten → studentischer Abschluss
Verfasser, Herausgeber → verfasst von, herausgegeben von
Bildung von Relativsätzen
  • alle, die unterrichten; wer unterrichtet, kennt das

Das Umformulieren mit Relativsätzen bietet Möglichkeiten zur Neutralisierung, die zwar etwas mehr Platz beanspruchen, aber auflockernd wirken können und stilistische Abwechslung anbieten (Teilnehmer → alle, die teilnahmen; Antragsteller → Personen, die einen Antrag stellen).[D 17]

Das Relativpronomen wer bietet Möglichkeiten für neutrale Formulierungen, wenn auf die Wiederaufnahme mit dem maskulinen Pronomen der verzichtet wird: wer helfen will, (der) ist willkommen. Je nach Textsorte beanspruchen solche Verallgemeinerungen kaum mehr Platz (Der Antragsteller hat … → Wer einen Antrag stellt, hat …). Das Umschreiben eignet sich auch für Personen, die Verbrechen begehen: Betrüger werden bestraft → Wer betrügt, wird bestraft (vergleiche Generische Maskulinformen im deutschen Strafrecht).[G 13][D 17] Bereits im Jahr 1616 erklärte eine der ersten Grammatiken des Deutschen, das Pronomen wer beziehe sich sowohl auf Männer wie auf Frauen und habe eine generische (commune) Bedeutung: „Wer ist jedoch commune hinsichtlich Maskulinum und Femininum, denn sein Neutrum ist was.“[59] Als Interrogativpronomen kann wer sich auch allgemein auf belebte Substantive beziehen, wohingegen was auf Sachen bezogen ist („sächlich“: Was ist das?).

Umschreibung mit dem Passiv
  • Lehrer müssen beachten → Es ist zu beachten

Durch eine Passiv-Formulierung (Passivierung) kann vermieden werden, überhaupt Personen zu nennen: Der Antragsteller muss folgende Unterlagen beifügen → Folgende Unterlagen sind beizufügen. Allerdings muss bei unpersönlichen Konstruktionen klar sein, an wen sich die Äußerung richtet, weil sich das Subjekt ändert. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, kann es manchmal notwendig sein, die handelnden Personen zu benennen und im Aktiv anders zu formulieren.[D 18][G 14]

Auch umgangssprachliche Formulierungen mit dem generalisierenden Personalpronomen man (ein generisches Maskulinum) können passiviert werden: man sollte darauf achten → es sollte darauf geachtet werden (an passender Stelle auch: wir sollten darauf achten). Die gängige Behauptung: Man macht es halt so. lautet im Passiv: Es wird halt so gemacht. Das Bekenntnis: Man kennt das ja. lautet im Passiv: Das ist ja bekannt. Das Pronomen man hatte schon im Althochdeutschen die allgemeine Bedeutung „irgendeine Person, jeder beliebige Mensch“ (wie auch das französische on).[D 18] Zu vermeiden ist die unbedachte Verwendung des maskulinen Possessivpronomens: Man liebt doch seine Eltern! Diese Aussage soll zwar auf die sprechende Person selbst bezogen sein im Sinne von Ich liebe doch meine Eltern, ist aber mehrdeutig – es könnten auch die beliebten Eltern eines (anderen) Mannes gemeint sein (Seine Eltern sind doch beliebt!) zur Unterscheidung von einer weiblichen Person (Man liebt ihre Eltern).

Direkte Anrede
  • Unterschrift des Lehrers: → Ihre Unterschrift:

Durch eine persönliche Anrede können generische Maskulina oder Doppelformen vor allem in formalen Zusammenhängen vermieden werden, um nicht-männliche Personen unter den Adressaten nicht als männliche Antragsteller, Besucher, Leser, Zuschauer anzusprechen (vergleiche Gerichtsverfahren zum Sparkassen-„Kunden“). Auch sind Höflichkeitsformen wie Sie und Ihre kürzer:[D 19]

Antragsteller werden benachrichtigt. → Sie werden benachrichtigt.
Besucher werden gebeten, ihren Ausweis vorzuzeigen. → Bitte zeigen Sie Ihren Ausweis vor.[G 15]

Studien zur Verständlichkeit

Eine Forschungsgruppe um die Sprachwissenschaftlerin Friederike Braun schrieb 2007:

„Gegen geschlechtergerechte Alternativen zum generischen Maskulinum wird häufig eingewandt, dass sie die Qualität und die kognitive Verarbeitung von Texten beeinträchtige […].“[60][61]

In mehreren empirischen sprach- und sozialwissenschaftlichen Studien ab 1994 wurde Akzeptanz und Verständlichkeit von geschlechtergerechter Sprache untersucht. Sascha Demarmels und Dorothea Schaffner hielten 2009 zu sieben Studien fest, dass bei ihnen die subjektive Beurteilung der Verständlichkeit geschlechtergerechter Sprachformen als hoch zu beurteilen sei.[62]

Das Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache fasst 2020 die Ergebnisse der vorliegenden Studien zusammen:

„Bei diesen und weiteren Studien, die mit verschiedenen Varianten von Texten arbeiten, ergibt sich also ein im Detail differenziertes, in der Tendenz jedoch eindeutiges Bild:

  • Lesefreundlichkeit und Textverständlichkeit werden durch geschlechtergerechte Formulierungen nicht erschwert.
  • Subjektive Bewertungen der Textqualität/Textästhetik ergeben ebenfalls, dass insgesamt geschlechtergerechte Formen nicht negativ ins Gewicht fallen. Kleine Abweichungen ergeben sich insofern, als Männer in geringem Umfang die Maskulinformen besser bewerten.
  • Die kognitive Einbeziehung von Frauen ist bei verschiedenen Sprachformen sehr unterschiedlich:
    • Die Verwendung des ‚generischen Maskulinums‘ erzeugt eine mentale Repräsentation bei den Textrezipierenden, in der Frauen nur zu einem sehr geringen Anteil an den Ereignissen beteiligt sind oder gar nicht als Akteurinnen in Erwägung gezogen werden.
    • Zugleich wird bei Verwendung des ‚generischen Maskulinums‘ der Anteil von Männern überschätzt.
    • Geschlechtergerechte Formen verbessern in unterschiedlichem Umfang den geistigen Einbezug von Frauen.“

Rothmund, Christmann (2002)

Die Psychologinnen Jutta Rothmund und Ursula Christmann fanden keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der subjektiven Verständlichkeit der verschiedenen Sprachformen oder Schreibweisen. 220 Personen beurteilten Texte anhand von drei Verständlichkeitsmaßen (Lesbarkeit, sprachliche Prägnanz, inhaltliche Interessantheit) sowie sprachlicher Ästhetik als weiteren Aspekt der Textqualität. Es gab keine signifikanten Unterschiede zwischen generischem Maskulinum und unterschiedlichen Alternativformen (etwa Beidnennung, Verwendung des Wortes Personen, Mischung mit generischen Maskulinformen) hinsichtlich der subjektiven Verständlichkeit. Einen signifikanten Effekt gab es nur hinsichtlich der subjektiven Beurteilung der sprachlichen Ästhetik, die bei der Beidnennung in Kombination mit der Ersetzung durch das Wort Person schlechter ausfiel als beim generischen Maskulinum.[63]

Braun und andere (2007)

Friederike Braun überprüfte mit ihrer Forschungsgruppe am Sprachseminar der Universität Kiel, wie gut Versuchspersonen die Texte der Packungsbeilagen von Medikamenten verarbeiteten und reproduzierten, die sich nur hinsichtlich der Form der Personenbezeichnung voneinander unterschieden (generisches Maskulinum, Beidnennung und Neutralisierungen, Binnen-I).[60][61] Darüber hinaus bewerteten die Versuchspersonen den Text im Hinblick auf verschiedene Merkmale der Textqualität (Verständlichkeit, Güte der Formulierungen und Lesbarkeit). Hinsichtlich des Kriteriums der Verarbeitung und der Erinnerung gab es keine Unterschiede: Weibliche und männliche Teilnehmende zeigten bei allen drei Sprachformen eine ähnlich gute Verarbeitungs- und Erinnerungsleistung. Das Resultat dieser Studie lautete, dass geschlechtergerechte Texte ähnlich erfolgreich verarbeitet werden können wie Texte mit generischen Maskulinformen und dass die Erinnerungsleistung durch geschlechtergerechte Formen nicht reduziert wird.[60][64] Eine Besonderheit der Studie ist nach Angaben der Autorinnen, dass darin „nicht nur – wie in bisherigen Studien – die subjektive Bewertung verschiedener Merkmale der Textqualität erfasst wurde, sondern auch die Erinnerungsleistung für Informationen im Text als objektives Kriterium der erfolgreichen Informationsverarbeitung.“[60][61][D 21]

Blake, Klimmt (2010)

Am Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung in Hannover ließen Christopher Blake und Christoph Klimmt 204 Versuchspersonen einen Nachrichtentext lesen und subjektiv hinsichtlich Lesbarkeit und Textästhetik beurteilen. Als weiterer Indikator der Lesbarkeit wurde die benötigte Lesezeit pro Zeichen gemessen. Der Nachrichtentext verwendete entweder generisch maskuline Personenbezeichnungen, Beidnennungen, Binnen-I oder geschlechtsneutrale Formulierungen. Hinsichtlich der subjektiven Lesbarkeitsurteile der Befragten und ihrer Einschätzung der sprachlichen Ästhetik gab es keine bedeutsamen Unterschiede zwischen den generischen Maskulinformen und den drei alternativen Formen der Personenbezeichnung. Die Lesezeit pro Zeichen war beim Binnen-I etwas langsamer (durchschnittlich 4,6 Millisekunden pro Zeichen) als bei den anderen Schreibweisen (jeweils 58 Millisekunden pro Zeichen).[25] Die sprachliche Form hatte einen deutlichen Effekt bei Beidnennung und Binnen-I: Sie erhöhten den geschätzten Frauenanteil. Dagegen wurde beim generischen Maskulinum der Männeranteil überschätzt.[D 21] Eine wiederholte Studie an 325 Versuchspersonen bestätigte diese Ergebnisse.[25]

Friedrich, Heise (2019)

Am Institut für Pädagogische Psychologie der TU-Braunschweig untersuchten Marcus Friedrich und Elke Heise anhand eines Experiments mit 355 Studierenden, ob der Stromliefervertrag eines deutschen Stromversorgers mit generischen Maskulinformen verständlicher war als die geschlechtergerecht überarbeitete Version mit 39 Beidnennungen anstelle der ursprünglichen Maskulinformen (Kontoinhaber oder Kontoinhaberin statt Kontoinhaber, er oder sie statt nur er). Die Bewertung der Textverständlichkeit durch die Testpersonen ergab keinerlei Unterschiede zwischen den Versionen.[65][D 20]

Siehe unten: Studien zur Akzeptanz geschlechtergerechter Sprache

Richtlinien und Leitfäden

Die ersten Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs im Deutschen wurden verfasst von den vier Sprachwissenschaftlerinnen Senta Trömel-Plötz, Marlis Hellinger, Ingrid Guentherodt und Luise F. Pusch und 1980 in der Fachzeitschrift Linguistische Berichte veröffentlicht.[12] Die Autorinnen stellten darin auf sechs Seiten vielen Beispielen von „sexistischer Sprache“ „geschlechtergerechte Alternativen“ gegenüber. Als Zielgruppen nannten sie Institutionen, die Sprache unterrichten, wie Schulen und Universitäten, und solche, die Sprache verbreiten, wie Medien und Verlagshäuser.[66]

In Österreich hatten öffentliche Diskussionen über das Gleichbehandlungsgebot bei Stellenausschreibungen zur Folge, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Sprachwissenschaftlerin Ruth Wodak mit einer empirischen Studie betraute. Sie sollte die Problemstellung untersuchen und Empfehlungen aus soziolinguistischer und sprachwissenschaftlicher Sicht vorlegen. Die 1987 erschienene Broschüre Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann richtete sich an eine breite Öffentlichkeit und gilt als die erste linguistische Anwendungshilfe zur sprachlichen Gleichbehandlung in Österreich.[66][67]

Auf internationaler Ebene wurde „sexistischer Sprachgebrauch“ auf der 24. Generalkonferenz der UNESCO 1987 thematisiert. Es schloss sich eine Resolution an, die für die Sichtbarmachung von Frauen in der Sprache plädierte. 1989 erschienen Broschüren mit Richtlinien für einen nicht-sexistischen Sprachgebrauch auf Französisch und Englisch, welche die Sprachwissenschaftlerin Marlis Hellinger und die Romanistin Christine Bierbach im Auftrag der deutschen UNESCO-Kommission mit der Broschüre Eine Sprache für beide Geschlechter 1993 umsetzten.[68][66]

Praktische Erläuterungen mit Beispielen zur sprachlichen Gleichbehandlung und Sichtbarmachung von Frauen in der deutschen Rechtssprache und in Gesetzestexten entwickelte 1993 die Sprachwissenschaftlerin Ingrid Guentherodt.[69][66]

In der Schweiz ist seit 1990 laut einem Forschungsbericht der Universität Genf von 2017 empfehlende Literatur zur Anwendung geschlechtergerechter Sprache stetig angewachsen. Jede Universität und Fachhochschule besitzt einen eigenen Leitfaden, zahlreiche Stadtverwaltungen, Unternehmen und andere Institutionen stellen Anwendungshilfen bereit oder publizieren Ratgeber. Empfehlende Texte sind dabei per se nicht verbindlich. Sie haben mit sprachregulierenden Texten, etwa für Behörden, den gemeinsamen Zweck, geschlechtergerechten Sprachgebrauch innerhalb von Verwaltungen zu etablieren.[70]

Die Gleichstellungsbüros vieler Hochschulen und Behörden in Deutschland und Österreich haben eigene Sprachleitfäden für gendergerechte Sprache. Teilweise empfehlen sie ausdrücklich zur Einbeziehung von intergeschlechtlichen oder nichtbinären Personen mehrgeschlechtliche Schreibweisen mit Genderzeichen. Die Leitfäden gelten in der Regel für die interne und externe Kommunikation und für Stellenausschreibungen, an Hochschulen aber nicht für wissenschaftliche Arbeiten. Allerdings erklärt die Leiterin der Duden-Redaktion, Kathrin Kunkel-Razum, im März 2019: „Im geisteswissenschaftlichen Bereich wird mittlerweile gefordert, dass Bachelor-Arbeiten durchgegendert werden.“[71]

Gesetze und amtliche Regelungen

Im deutschsprachigen Raum haben Regierungsbehörden ab 1980 viele Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Erlasse herausgegeben, die für die juristische Fachsprache – das sogenannte „Amtsdeutsch“ – eine Verwendung von geschlechtergerechter Sprache empfehlen oder normativ vorschreiben. Vorrangig betrifft das die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter unter Vermeidung generischer Maskulinformen (alle Lehrer). Der Geltungsbereich der Vorschriften umfasst Gesetzentwürfe sowie die interne und externe Kommunikation der Behörden und nachgeordneten Dienststellen, stellenweise auch den Bildungsbereich. Die folgende Übersicht listet bedeutende Verordnungen in zeitlicher Abfolge (siehe unten Österreich, Schweiz):

Deutschland

  • 1980 wird im Bürgerlichen Gesetzbuch ergänzt, dass Stellenangebote nicht mehr nur für Männer oder nur für Frauen ausgeschrieben werden dürfen; in der Praxis steigt der Gebrauch femininer Berufsbezeichnungen, alternativ werden maskuline Bezeichnungen mit dem Klammerzusatz (m/w) für „männlich/weiblich“ versehen, ab 2018 mit (m/w/d) auch für „diversgeschlechtlich“.
  • 1984 erklärt Hessens Landesregierung im Runderlass Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Vordrucken, dass generische Maskulinformen nicht als geschlechterübergreifende Oberbegriffe anzusehen sind und stattdessen neutrale Bezeichnungen oder die weibliche und männliche Form aufgeführt werden sollen.
  • 1985 erklärt Bremens Senat in seinem Runderlass zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Vordrucken mit ähnlichem Wortlaut, dass maskuline Personenbezeichnungen in generischer Verwendung unerwünscht sind.
  • 1986 empfiehlt der Erlaß der Regierung des Saarlandes über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in amtlichen Verlautbarungen geschlechtsneutrale Bezeichnungen und hilfsweise Paarformen.
  • 1987 gibt Berlins Senatsverwaltung das Rundschreiben über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Sprachgebrauch der Berliner Verwaltung heraus.
  • 1988 veröffentlicht Baden-Württembergs Landesregierung den Erlass von Vorschriften mit einem Punkt zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern.
  • 1990 beschließt Schleswig-Holsteins Landesregierung eigene Grundsätze zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache der Landesbehörden, nach denen der Gebrauch männlicher Bezeichnungen auch für Frauen grundsätzlich zu vermeiden und eine geschlechterbezogene Rechtssprache zu verwenden ist.
  • 1990 übergibt die interministerielle „Arbeitsgruppe Rechtssprache“ nach dreijähriger Beratung der Kohl-Regierung den Bericht Maskuline und feminine Personenbezeichnungen in der Rechtssprache mit der Aufforderung, zur Vermeidung generischer Maskulinformen bessere Formulierungen zu suchen und zu verwenden.
  • 1991 beschließt Niedersachsen die Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache mit der Festlegung, dass im Regelfall beide Geschlechter benannt werden sollen.
  • 1992 gibt die Bayerische Staatsregierung Änderung der Organisationsrichtlinien bekannt, die einen Punkt zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Sprache enthalten.
  • 1993 ergeht in Nordrhein-Westfalen der Erlass zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechts- und Amtssprache mit der Feststellung, dass der verallgemeinernde Gebrauch von männlichen Formen für alle Geschlechter der Forderung nach sprachlicher Gleichstellung nicht angemessen Rechnung trägt.
  • 1994 beschließt Brandenburgs Regierung ein Landesgleichstellungsgesetz, das keine Verwendung generischer Maskulinformen erlaubt.
  • 1995 erlässt Hamburgs Senat die Grundsätze zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts-und Verwaltungssprache.
  • 1995 gibt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvorschrift Geschlechtsgerechte Amts- und Rechtssprache heraus, um den Gebrauch generischer Maskulinformen zu vermeiden.
  • 2001 wird das Bundesgleichstellungsgesetz für alle Dienststellen auf Bundesebene beschlossen (die 16 Bundesländer haben seit den 1990ern eigene Landesgleichstellungsgesetze); das BGleiG schreibt vor, die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck zu bringen, auch im dienstlichen Schriftverkehr.
  • 2002 werden in Bayern die Organisationsrichtlinien angepasst und Paarformen und geschlechtsneutrale Bezeichnungen vorgeschrieben, nur als Ausnahme sind generische Maskulinformen erlaubt; auch juristische Personen sind zu gendern.
  • 2004 wird das JVEG gegendert als Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen, Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten.
  • 2006 tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft („Antidiskriminierungsgesetz“), das Benachteiligung wegen des Geschlechts auch in der Sprache verhindern und beseitigen soll.
  • 2008 erklärt das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Justizministeriums, in juristischen Texten seien Frauen direkt anzusprechen und sichtbar zu machen; bereits 1991 hatte das Handbuch die Gebrauchsgewohnheit des generischen Maskulinums in Frage gestellt.
  • 2013 wird die Straßenverkehrs-Ordnung umfassend gegendert.
  • 2013 novelliert die Thüringer Landesregierung ihr Gleichstellungsgesetz und ergänzt, dass soweit möglich geschlechtsneutrale Bezeichnungsformen zu wählen sind.
  • 2018 erlaubt das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben, die neue Geschlechtsoption „divers“ zu wählen; zusammen mit (intergeschlechtlichen) Personen, deren Geburtsgeschlecht rechtlich „offengelassen“ wurde, gelten Diversgeschlechtliche nach dem deutschen Personenstandsgesetz als weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet, woraus sich auch Konsequenzen für ihre angemessene Benennung und eine gendergerechte Schreibung im Deutschen ergeben.
  • 2018 entscheidet der Bundesgerichtshof gegen die Frauenrechtlerin Marlies Krämer, dass der Gebrauch generischer Maskulinformen in der Unternehmenskommunikation mit der Kundschaft nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
  • 2020 erklärt Sachsens Justizministerium, in zukünftigen Gesetzentwürfen und Rechtsverordnungen keine männlichen Bezeichnungsformen im verallgemeinernden Sinne zu verwenden, sondern geschlechtsneutrale Formulierungen und an passenden Stellen Paarformen.

Österreich

  • 1990 enthält das Handbuch der Rechtssetzungstechnik: Legistische Richtlinien des Bundeskanzleramts als allgemeine Leitlinie, Frauen und Männer mit Paarformen gleichermaßen anzusprechen; geschlechtsneutral sind Organ-, Funktions- und Typenbezeichnungen sowie Rechtsvorschriften über personenstandsrelevante Angelegenheiten zu formulieren.
  • 2001 verpflichtet ein Ministerratsbeschluss alle Bundesministerien und ihre Ressorts zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch; weitestgehend sollen beide Geschlechter sprachlich zum Ausdruck gebracht werden.
  • 2003 wird das Bundes-Verfassungsgesetz ergänzt: Amtsbezeichnungen, Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt.
  • 2019 tritt die Möglichkeit in Kraft, unter Vorlage eines einschlägigen medizinischen Gutachtens den eigenen Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister auf „divers“ ändern zu können, womit intergeschlechtliche Personen Anspruch auf angemessene Benennung und sprachliche Gleichbehandlung haben.

Schweiz

  • 1981 wird der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern in die Schweizer Bundesverfassung aufgenommen; in der Folge gibt es mehrere parlamentarische Vorstöße, um die Gleichbehandlung auch sprachlich zu verwirklichen.
  • 1988 stellt das Berufsverzeichnis der Bundesverwaltung weibliche Personenbezeichnungen neben die bisher generisch Männlichen, auch für Berufe, die bisher nicht von Frauen ausgeübt werden.
  • 1996 veröffentlicht die Bundeskanzlei ihren rechtsverbindlichen Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung als Hilfmittel und Instrument für die geschlechtergerechte Formulierung der deutschsprachigen amtlichen Texte des Bundes.
  • 2007 wird im Sprachengesetz verankert, dass die Gleichbehandlung von Frauen und Männern durch geschlechtergerechte Formulierungen zum Ausdruck gebracht werden soll.
  • 2009 überarbeitet die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften den deutschsprachigen Leitfaden ausführlich unter dem Titel Geschlechtergerechte Sprache und bezeichnet generische Maskulinformen als grundsätzlich nicht geschlechtergerecht formuliert.

Hochschulen

Viele Hochschulen der drei D-A-CH-Länder veröffentlichten eigene Sprachleitfäden mit teils unterschiedlichen Vorschlägen bezüglich geschlechtergerechter oder -neutraler Sprache zur Vermeidung generischer Maskulinformen. Einer der ersten in Deutschland war 1999 der Leitfaden Gleichstellungsgerechte Sprache – ist dies wirklich unwichtig? von der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Passau.[72] Als einer der frühesten gilt auch der 32-seitige Ratgeber Geschlechtergerecht in Sprache und Bild der Universität Linz vom Januar 2009.[73][74] Eine Studie von 2011 untersuchte 12 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft ausgezeichnete universitäre Gleichstellungskonzepte und beurteilte 95 bis 99 % der in ihnen verwendeten Bezeichnungen als „geschlechtergerecht“ (Beidnennung, Schrägstrich, Neutralisierung); auf den Webseiten der betreffenden Hochschulen fanden sich in 82 % aller Fälle geschlechtergerechte Formulierungen.[74]

2017 untersuchte das Forschungsprojekt „Geschlechtergerechte Sprache in Theorie und Praxis“ (geleitet von Gabriele Diewald) die 80 deutschen Sprachleitfäden, die Universitäten und Fachhochschulen bis dahin veröffentlicht hatten (30 bis 40 % aller Hochschulen). In der Regel hatten die Leitfäden nicht den Charakter einer verbindlichen Dienstanordnung, sondern waren Ratgeber zu gendergerechten Formulierungsmöglichkeiten. Während die frühen Leitfäden von Sprachwissenschaftlern geschrieben worden waren, übernahmen das in der Folge die Gleichstellungsstellen selber; nicht immer war erkennbar, wer die Vorschläge erarbeitet hatte. Eine Einheitlichkeit der sprachlichen Praxis war nicht festzustellen.[75]

Gendergerechte, geschlechtersensible Sprache

Nach den Verfassungsurteilen zur dritten Geschlechtsoption „divers“ in Deutschland 2017 und Österreich 2018 haben viele Gleichstellungsbeauftragte in Absprache mit Leitungsgremien und Fachabteilungen ihre internen Empfehlungen und Leitlinien angepasst, um in der offiziellen Kommunikation auch weitere Geschlechter und Geschlechtsidentitäten zu berücksichtigen („Inter- und Trans*-Personen“). Entsprechend finden sich zunehmend Bezeichnungen wie „gendergerechte“ oder „geschlechtersensible Sprache“, um die soziale Inklusion zu verdeutlichen.

Fast alle öffentlich publizierten Hochschul-Leitfäden empfehlen mittlerweile geschlechtsneutrale Formulierungen (Studierende; alle, die studieren), teils legen sie das Hauptgewicht darauf. Während viele Leitfäden noch die Beidnennung empfehlen (Studentinnen und Studenten), lehnen andere dies als zweigeschlechtliche Lösung ab, ebenso den Schrägstrich oder das Binnen-I. Zu abgekürzten Schreibweisen geben einige Hochschulen spezielle Empfehlungen, insbesondere für knappe Texte – viele empfehlen das Gendersternchen zur Sichtbarmachung aller Geschlechter, so auch der Verband der neun German Universities of Technology (TU9).[76] Die nachfolgende Liste enthält eine Auswahl der Empfehlungen, sortiert nach Ländern (Stand Mai 2020):

Geschlechtergerechte Sprache/Liste von Hochschul-Sprachleitfäden

Rezeption

Gendern in den Medien

Im Jahr 2009 wurde innerhalb des Zweiten Deutschen Fernsehens ein Faltblatt Tipps für eine moderne Sprache im ZDF verteilt, mit einem Begleitwort des Intendanten Markus Schächter: „Seit 15 Jahren gilt für offizielle Texte auch im ZDF die Praxis geschlechtergerechter Sprache […] wenn Sie Zuschauerinnen und Zuschauer erreichen wollen – dann sprechen Sie beide an.“[77][78] Ende 2014 veröffentlichte der Bayerische Rundfunk intern einen Flyer Faire Sprache mit Ratschlägen zur Vermeidung generischer Maskulinformen in Fernseh- und Radiosendungen und auf Webseiten.[79][80]

Der Norddeutsche Rundfunk veröffentlichte im Februar 2019 den internen Leitfaden Sprache schafft Bewusstsein mit „Anregungen für eine zeitgemäße und faire Sprache im NDR. Anzuwenden auf Texte von Regelwerken, die dienstliche Kommunikation sowie bei Bedarf auf das redaktionelle Texten.“ Neben geschlechtsneutralen oder verallgemeinernden Formulierungen wird die Schreibweise mit Genderstern empfohlen.[81][82] Fernsehredaktionen und Moderierenden werden Beidnennung und neutrale Personenbezeichnungen nahegelegt.[83]

Im März 2019 verteilte die öffentlich-rechtliche Mehrländeranstalt Deutschlandradio einen internen Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache, um einen „weiteren Schritt in Richtung Diskriminierungsfreiheit und Gendersensibilität“ zu gehen. Er enthält Anregungen für die hausinterne Kommunikation sowie die drei bundesweiten Hörfunkprogramme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova, beispielsweise: „Statt: ‚Parlamentarier‘ – Fair: ‚Abgeordnete‘“. Intendant Stefan Raue erklärte, der Leitfaden sei nicht verpflichtend, „zugleich sollte sich aber jeder Gedanken darüber machen, wie wir Vielfalt besser abbilden können“. Die ehemalige Familienministerin Kristina Schröder kritisierte den Leitfaden und merkte an: „Gendern führt auch zu absurden Verrenkungen, wie z. B. ‚verstorbene Studierende‘.“[84]

Bei der ARD-Tagesschau läuft seit 2019 ein Projekt zu geschlechtergerechter Sprache. Radio Bremen gendert höchstens mit Beidnennungen (Paarformen), der SWR empfiehlt sie und neutrale Formulierungen; beide Sender wollen beim Sprechen keine abgekürzten Formen mit Sprachpause (sogenannte „Gender-Pause“).[83] Die Nachrichtensprecher Ingo Zamperoni und Claus Kleber haben wiederholt Genderformulierungen verwendet. Dazu fragte der Nordkurier im Juni 2020 bei ARD und ZDF nach, ob und seit wann es offizielle Beschlüsse zum Gendern in ihren Programmen gebe. Solche habe es nicht gegeben, aber seit Jahren würden in den Redaktionen die Möglichkeiten zur geschlechtergerechten oder -neutralen Formulierung diskutiert; letztendlich bleibe es in Einzelfällen den Beteiligten überlassen.[85] Jo Schück, Mitmoderator des ZDF-Kulturmagazins aspekte, gab an: „Beim ZDF steht es mir frei, ob ich den Genderstern mitspreche. In der ‚aspekte‘-Redaktion sind manche Kolleg*innen dafür, manche dagegen.“[86] ZDF-Talkmaster Markus Lanz erklärte, bewusst keine Gendersprache zu nutzen.[87] ZDF-Anchorwoman Petra Gerster nutzt in der heute-Sendung um 19 Uhr ein breites Spektrum gendergerechten Schreibens und spricht gelegentlich eine Gender-Pause; im September 2020 erhält sie die Hedwig-Dohm-Auszeichnung des Journalistinnenbundes für ihr Lebenswerk, Frauen sprachlich sichtbarer zu machen. In der heute-Redaktion beträgt der Frauenanteil 50 %.[88]

Im Mai 2020 ergab eine Befragung von 1000 Personen zur Frage: „Wie stehen Sie zur Nutzung einer solchen Gendersprache in Presse, Radio und Fernsehen sowie bei öffentlichen Anlässen?“, dass 35 % der Befragten eine solche Nutzung befürworteten (19 % eher, 16 % ganz), während 56 % sie eher oder ganz ablehnten (Details).

Im November 2020 veröffentlichte der Bundesverband der Kommunikatoren (BdKom) sein Kompendium Gendersensible Sprache: Strategien zum fairen Formulieren.[41] Bereits Anfang 2020 hatte eine Online-Umfrage bei 415 Kommunikatoren deutscher Pressestellen und PR-Agenturen ergeben, dass 45 % die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als eher oder sehr wichtig einstuften, während 53 % sie als eher oder völlig unwichtig beurteilten (Details).

Hörbarer Glottisschlag in den Medien

In Radio und Fernsehen – vor allem in öffentlich-rechtlichen Sendern – werden zunehmend gegenderte Sprechweisen von Personenbezeichnungen hörbar, sowohl in neutraler Form (Forschende) wie auch als Beidnennung (Forscher und Forscherinnen) oder als gesprochene Gender-Pause mit einem Glottisschlag bei Kurzformen (Forscherʔinnen). Mit einer demonstrativen Betonung von „Steuerzahlerʔinnen“ fiel die ARD-Moderatorin Anne Will im Mai 2020 in ihrer Talk-Sendung auf (siehe Gendern bei Anne Will), bereits 2018 war ihr misslungener Genderversuch „Mitgliederinnen“ diskutiert worden.

Im September 2020 schrieb der Statistikprofessor Walter Krämer einen Beschwerdebrief an hunderte Mitglieder der Rundfunkräte zu „missbräuchlichen Knacklauten“ bei den Öffentlich-Rechtlichen. Darauf antwortete ZDF-Intendant Thomas Bellut ausführlich: „[…] haben wir uns darauf verständigt, für die schriftliche Kommunikation ab sofort den Genderstern (Asterisk) zu verwenden und einen Leitfaden mit entsprechenden Hinweisen verabschiedet. Für die Kommunikation in journalistischen Beiträgen, das heißt vor allem bei der gesprochenen Sprache, gibt es keine Vorgaben der Geschäftsleitung. Den Redaktionen des Hauses wurde jedoch empfohlen zu diskutieren, wie eine Ansprache aller Zuschauer*innen gelingen kann und die Ansprache dabei mit Blick auf die jeweilige Zielgruppe zu wählen.“ Der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats erklärte, „dass der so genannte Gendergap in Sendungen des WDR möglichst nicht verwendet werden sollte, da dadurch häufig nur die weibliche Form der Personenbezeichnung wahrgenommen werde. Allerdings wolle der WDR prüfen, ob dies auch für Sendungen, die sich explizit an die jüngere Zielgruppe richteten, gelten solle. Denn unter jungen Menschen ist die Berücksichtigung aller Geschlechter auch in der gesprochenen Sprache durchaus üblich.“[89]

Gendern im Literaturbereich

In der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur wird geschlechtergerechte Sprache nur vereinzelt verwendet. Im Juni 2018 erschien in der Zeitung Die Zeit eine Umfrage unter 15 namhaften Autorinnen und Autoren des deutschsprachigen Literaturbetriebs zur Frage: Gendergerechte Sprache – Wie halten Sie es mit dem Gender?[90]

Die österreichische Schriftstellerin Ann Cotten verwendet experimentelle Formen gegenderter Sprache, die sie „polnisches Gendering“ nennt. Dabei kommen „alle für alle Geschlechter nötigen Buchstaben in beliebiger Reihenfolge ans Wortende“.[91] 2019 verwendete sie das Verfahren in ihrem Roman Lyophilia und verweist darauf, auch die Lyrikerin Monika Rinck verwende polnisches Gendering. In Cottens Roman treten unter anderem „Greisenni“, „Teilnehmernnnie“, „Betrachterni“ und „Oberunterösterreichernnnie“ auf.[92]

In der Fantasy-Literatur verwendet 2019 der Science-Fiction-Roman Wasteland von Judith C. Vogt und Christian Vogt konsequent geschlechtergerechte Formulierungen.[93][94] In einem Essay erklärt die Autorin, die Vermeidung des generischen Maskulinums sei ein bewusstes Experiment gewesen.[95]

Der Dichter Reiner Kunze tritt gegen „Sprachfeminismus“ und „Sexualisierung der Sprache“ auf: „Der Sprachgenderismus ist eine aggressive Ideologie, die sich gegen die deutsche Sprachkultur und das weltliterarische Erbe richtet, das aus dieser Kultur hervorgegangen ist.“ Als Beispiel für Verunstaltungen, die durch „Sprachgenderismus“ verursacht sind, führt Kunze unter anderem eine Textstelle aus einem österreichischen Unterstufen-Deutschbuch für den Schulgebrauch an: „Eine/r ist Zuhörer/in, der/die andere ist die Vorleser/in. Eine/r liest den Abschnitt vor, der/die Zuhörer/in fasst das Gehörte zusammen.“ Dementsprechend fordert Kunze: „Man schreibe nie, was man nicht sprechen kann, oder was zu einer Verkrüppelung der gesprochenen Sprache führt (Professx, Stud_entin, Trans*autoren, Akteure/innen […]). In dem österreichischen Schulbuch hat man für Kinder gedruckt, was sich nicht einmal fließend lesen läßt.“[96]

Akzeptanz geschlechtergerechter Sprache

Zur Akzeptanz (Befürwortung/Ablehnung) von gendergerechter Sprache oder einzelner Schreibweisen wurden seit den ersten Richtlinien im Jahr 1980 verschiedene sprachwissenschaftliche und psycholinguistische Studien und Befragungen durchgeführt, in neuerer Zeit auch einige Branchen- sowie an Häufigkeit zunehmende Meinungsumfragen, zuletzt im Mai 2020.

Studien zur Akzeptanz

1983 ermittelten die feministischen Sprachwissenschaftlerinnen Marlis Hellinger und Beate Schräpel, dass „nur 10–15 % der Befragten dazu bereit waren“, die damals vorgestellten Richtlinien für geschlechtergerechtes Formulieren (Paarformen und geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen) „ohne Einschränkung in den eigenen Sprachgebrauch zu übernehmen.“[97]

2007 untersuchten Vera Steiger und Lisa Irmen am Psychologischen Institut der Universität Heidelberg im Zusammenhang mit Rechtstexten die Akzeptanz für generische Maskulinformen, für Paarformen sowie für geschlechtsneutrale Bezeichnungen. Die Ergebnisse zeigten eine breite Akzeptanz neutraler Bezeichnungsformen, die als geschlechtergerechter als die beiden anderen Alternativen beurteilt wurden.[98] 2011 wurde die Studie von Steiger und Irmen mit drei Gruppen von Versuchspersonen wiederholt (Juristen, Über-60-Jährige und Personen ohne akademischen Hintergrund): Die Ergebnisse von 2007 wurden bestätigt, die Teilnehmenden zeigten eine große Akzeptanz für geschlechtsneutrale Bezeichnungen (etwa die Wahlberechtigten).[99]

Siehe oben: Studien zur Verständlichkeit geschlechtergerechter Sprache

Branchenumfragen

Für das Jahr 2019 fanden sich in den Geschäftsberichten von 15 der 30 deutschen DAX-Unternehmen Erklärungen, dass generische Maskulinformen „stellvertretend für alle Geschlechter“ gebraucht würden (2020er-Frauenanteile in DAX-Vorständen: 14 %, in DAX-Aufsichtsräten 35 %). Im Vergleich zu Vorjahren war ein Rückgang von Beidnennungen feststellbar; in den Berichten wurde als Begründung angegeben:[100]

  • „bessere Lesbarkeit“, „Sprachvereinfachung“ gegenüber Paarformen
  • „ist die weibliche Form selbstverständlich immer mit eingeschlossen“
  • „die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung für alle Geschlechter“
  • „Sammelbezeichnungen wie Mitarbeiter, Aktionäre oder Kunden sind als geschlechtsneutral anzusehen“

Anfang 2020 machte das Medienunternehmen news aktuell eine Online-Umfrage bei 415 Kommunikatoren deutscher Pressestellen und PR-Agenturen sowie bei 92 Kommunikatoren in der Schweiz – die Ergebnisse im Einzelnen:[101][102]

Deutschland Schweiz Regelung
53 % eher unwichtig: 36 %,  völlig unwichtig: 17 %
45 % 0r eher wichtig: 29 %,  00 sehr wichtig: 16 %
45 % 32 % haben keine einheitliche Regelung
38 % 70 % formulieren geschlechtsneutral (Mitarbeitende, Studierende)
36 % 60 % schreiben männliche und weibliche Form aus (Beidnennung)
19 % 21 % verwenden Klammer-/Schrägstrich-Schreibweisen (Volontär/in)
18 % 21 % verwenden Binnen-I (VolontärIn)
14 % 13 % verwenden Gendersternchen (Volontär*in)
12 % 03 % verwenden keine gendergerechte Sprache
02 % ohne Angabe
01 % 00 % verwenden Gender-Gap (Volontär_in)

Meinungsumfragen zur Akzeptanz

1997 untersuchten die Sprachwissenschaftlerinnen Karin Eichhoff-Cyrus und Margot Dietrich in einer repräsentativen Umfrage von über 700 Personen die Akzeptanz für sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Gesetzestexten:[103]

  • 42 % bevorzugten neutrale Formulierungen
37 % bevorzugten Beidnennung
19 % bevorzugten generische Maskulinformen

2014 führte das Meinungsforschungsinstitut Unique research in Österreich eine Umfrage für das Nachrichtenmagazin profil durch, ohne die Anzahl der Befragten zu nennen:[104]

  • 55 % für geschlechtergerechte Sprache (Binnen-I, Paarformen)
40 % dagegen
Im selben Jahr unterschrieben in Österreich rund 800 Personen, darunter Professoren, Lehrer und Journalisten, einen offenen Brief an die Bildungs- und Frauenministerin und den Wissenschaftsminister mit Kritik an der „sprachlichen Gleichbehandlung“. Die Unterzeichner, darunter auch der deutsche Publizist Bastian Sick, traten ein für die „Rückkehr zur sprachlichen Normalität“ und forderten Ministerin und Minister auf, „dem Wildwuchs durch das sprachliche ‚Gendern‘“ Einhalt zu gebieten.[105][106]

2017 führte YouGov für die Deutschen Presse-Agentur (dpa) eine Befragung durch, ohne die Anzahl der Personen zu nennen; gefragt wurde, wie sie zur geschlechtergerechten Sprache etwa mit Binnen-I oder Sternchen stehen (KollegInnen, Schüler*innen):[107]

  • 37 %  dafür:' 14 % voll und ganz (15 % Frauen, 12 % Männer), 23 % eher dafür
42 % gegen: 19 % voll und ganz (14 % Frauen, 23 % Männer), 23 % eher dagegen
21 % ohne genaue Angabe
Voll und ganz dagegen waren bei 18–24-Jährigen 12 %, bei 25–34-Jährigen 18 %, bei 35–44-Jährigen 21 %, bei 45–54-Jährigen 20 % und bei Über-55-Jährigen 19 %.
  • 19 % benutzten geschlechtsneutrale Wörter immer (5 %) oder häufig (14 %) in ihrem Schriftverkehr
69 % benutzten geschlechtsneutrale Wörter niemals (32 %) oder selten (37 %)
12 % ohne genaue Angabe

2019 führte Civey für t-online.de eine Online-Umfrage mit rund 5000 bevölkerungsrepräsentativ ausgewählten Personen in Hannover durch, nachdem die Stadtverwaltung das Gendersternchen eingeführt hatte (vergleiche Nachteile von Online-Umfragen); die Frage lautete: „Ist die Nutzung geschlechtsneutraler Sprachformulierungen Ihrer Meinung nach eine sinnvolle Maßnahme zur Gleichstellung aller Geschlechter?“[108]

  • 22 %  dafür:' 12 % auf jeden Fall, 10 % eher dafür (insg. 25 % Frauen, 18 % Männer)
67 % gegen: 48 % auf keinen Fall, 19 % eher dagegen
11 % ohne genaue Angabe
Dafür waren bei den Anhängern der SPD 36 % (vs. 49 %), der Grünen 35 % (vs. 49 %), der Linken 29 % (vs. 60 %), der FDP 14 % (vs. 75 %), der CDU/CSU 13 % (vs. 79 %) und der AfD 3 % (vs. 91 %).

2019 führte INSA-Consulere für den Verein Deutsche Sprache eine Umfrage bei rund 1000 zufällig ausgewählten Personen durch, unter anderem mit der Frage „Wie wichtig oder unwichtig ist Ihrer Meinung nach gendergerechte Sprache für die Gleichstellung der Frau in Deutschland?“[109]

  • 28 %  dafür:' sehr wichtig oder eher wichtig (insg. 28 % Frauen, 27 % Männer)
60 % gegen: sehr unwichtig oder eher unwichtig
12 % ohne genaue Angabe
Dagegen waren bei den Anhängern der FDP 74 % (mehr als AfD-Anhänger), 87 % fanden Gendersprache werde zu viel diskutiert; dagegen auch Anhänger der Grünen: 52 % fanden sie eher unwichtig und 60 % sehr unwichtig, 83 % fanden, genderneutrale Sprache werde zu viel diskutiert.
Die Angaben waren über alle Geschlechter, Bildungsgrade und Bundesländer hinweg ähnlich, wobei die Ablehnung genderneutraler Sprache mit zunehmendem Bildungsgrad leicht anstieg.
  • Der Direktor des Instituts für Deutsche Sprache, Henning Lobin, kritisierte die Umfrage und hielt die Ergebnisse nicht für tragfähig. Mit der Frage „Wie wichtig oder unwichtig ist Ihrer Meinung nach gendergerechte Sprache für die Gleichstellung der Frau in Deutschland?“ sei nichts über die Akzeptanz geschlechtergerechter Formulierungen zu erfahren. Geschlechtergerechter Sprachgebrauch könne durchaus als erwünscht angesehen werden, ohne zu meinen, dass er für die Gleichstellung der Frau besonders wichtig sei. Lobin kritisierte auch, dass in dem Artikel von Heike Schmoll über die Umfrage in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, „große Teile dessen, was kurz danach in der VDS-Pressemitteilung erscheinen sollte, wörtlich wiedergegeben“ wurden.[110]

Im Mai 2020 führte Infratest dimap für die Zeitung Welt am Sonntag eine Befragung durch mit dem Titel Vorbehalte gegenüber genderneutraler Sprache. Mit rund 1000 Personen wurden Telefoninterviews geführt zu der Frage: „Wie stehen Sie zur Nutzung einer solchen Gendersprache in Presse, Radio und Fernsehen sowie bei öffentlichen Anlässen?“ Dazu wurden zwei Beispiele genannt: die Form mit Binnen-I im Wort „WählerInnen“ mit kurzer Sprechpause vor dem großen „i“ sowie als neutrale Form das substantivierte Partizip „die Zuhörenden“:[111][112]

  • 35 %  dafür:' 16 % voll und ganz, 19 % eher dafür (insg. 39 % Frauen, 31 % Männer)
56 % gegen: 30 % voll und ganz, 26 % eher dagegen (insg. 52 % Frauen, 61 % Männer)
09 % ohne genaue Angabe
Dafür waren bei Personen mit hoher Bildung 49 % (vs. 48 %), mit mittlerer Bildung 29 % (vs. 60 %) und auch mit niedriger Bildung 29 % (vs. 58 %) sowie bei 18-39-Jährigen 48 % (vs. 43 %), bei 40-64-Jährigen 32 % (vs. 61 %) und bei Über-64-Jährigen 27 % (vs. 62 %).
Dafür waren bei den Anhängern der Linken 59 % (vs. 41 %), der Grünen 56 % (vs. 37 %), der SPD 42 % (vs. 54 %), der CDU/CSU 30 % (vs. 64 %), der FDP 24 % (vs. 76 %) und der AfD 16 % (vs. 64 %).
  • Die Welt am Sonntag leitete ihren Bericht online unter der Überschrift Mehrheit der Frauen will keine Gendersternchen mit der Aussage ein: „Die Mehrheit der Deutschen lehnt es ab, die deutsche Sprache zwanghaft zu verweiblichen“, und setzte das Wort Gendersprache in Anführungszeichen.[87][112]

Kritik

Der Germanist und Romanist Roland Kaehlbrandt hielt 2016 in seinem Buch Logbuch Deutsch die geschlechtergerechte Sprache für das Produkt einer „Bevormundungsgesellschaft“, deren Akteure mit „übertriebener Selbstgewissheit“ ihre sprachpolitische Agenda verfolgten und hierbei eine Art „Moraldeutsch“ ins Leben gerufen hätten. Auch ästhetische Argumente gegen das „Gerechtigkeitsdeutsch“ führte er an und konstatierte Künstlichkeit und den Verlust von Sprachschönheit: „Die sprachlichen Verrenkungen, die aus dem akademischen Milieu in die Öffentlichkeit gelangen, zeugen zwar von Engagement für die Sache, aber leider auch von Weltfremdheit und mangelndem Sprachgefühl.“[113]

Der Sprachwissenschaftler Josef Bayer meinte 2019 in der Neuen Zürcher Zeitung, dass die Sprachwissenschaft „den Irrweg der vermeintlich gendergerechten Sprache leichter ans Licht bringen“ könne als jede andere Disziplin. Die Vorschläge für diese Sprachreform kämen zwar „in erster Linie von den Universitäten“, aber es „sind in der Regel keine Linguisten, die das Gendersprech-Projekt befördern“. Er stelle sich nicht „in die Reihe der Empörten, die einen Sprachverfall beklagen“, sondern gehöre „zu denjenigen, die eine unaufhaltsame historische Änderung der Sprache als quasi naturgegeben anerkennen“. Das Problem sei, dass die Gendersprache keine aus der Sprache selbst hervorgehende Evolution darstelle, sondern „ein von aussen aufgesetztes Reförmchen“ sei. Mit natürlichem Sprachwandel habe „Gendersprache nicht das Geringste zu tun“. Die Gendersprache folge einem „kruden Funktionalismus, der in allem, was die Sprache bietet, einen für den Menschen wesentlichen ‚Sinn‘ sucht“. Ein „Gendersystem“ sei nicht dazu da, etwas über Männer und Frauen in einer Gesellschaft zu sagen, sondern allenfalls, um eine Beziehung zwischen Wörtern zu stiften, die „Kongruenz“ genannt wird (die regelhafte Übereinstimmung). Umbenennungen hätten noch nie etwas an den wirklichen Sachverhalten bewirkt. Da die gendergerechte Sprache nichts anderes sei als eine „fehlmotivierte Umbenennung von bestimmten Bezeichnungen“, werde sie „ausser einer Menge stilistischer und ästhetischer Entgleisungen nichts Positives und schon gar nichts Fortschrittliches hervorbringen“.[114]

Uneindeutigkeiten

Die Sprachwissenschaftlerin Gisela Klann-Delius nannte 2005 in ihrem Buch Sprache und Geschlecht als einen Kritikpunkt, dass bei gegenderten Texten der Aspekt des Geschlechtlichen häufig in einer Weise in den Vordergrund trete, die von der beabsichtigten Kernaussage ablenke; Beispiel für eine konventionelle Formulierung mit geschlechtergerechter Variante:[115]

  • Ärzte betrachten den Therapeuten allenfalls als Tröster für ihre Patienten.

 → Ärztinnen und Ärzte räumen dem therapeutischen Beruf allenfalls eine tröstende Funktion ein.

Klann-Delius merkte an, dass bei der umformulierung wesentliche „Ausdrucksnuancen verschwinden“ und „der konkrete Gehalt der Äußerung (Therapeut als Tröster) einer geschlechtergerechten, aber wenig lebendigen und konkreten Darstellungsweise“ geopfert werde.[115]

Als weitere Kritik wird vorgebracht, dass gegenderte Texte beim Einsatz von schriftbildbezogenen Gestaltungsmitteln wie Schrägstrich und Binnen-I für den mündlichen Vortrag nur wenig geeignet seien (siehe oben Aussprache von Kurzformen).

Die Gesellschaft für deutsche Sprache lehnte im August 2020 das Binnen-I sowie Schreibweisen mit Genderzeichen ab, weil sie sich beim Vortragen nicht eindeutig verschriftlichen ließen – unklar bleibe, was im vorgetragenen Text stehe (siehe GfdS-Kritik zur Verschriftlichung von Gender-Pausen).

Einige Sprachwissenschaftler und Schriftsteller lehnen die Verwendung des substantivierten Partizips I zur Bildung von Ersatzformen (Studierende, Lehrende, Teilnehmende) aus grammatikalischen Gründen ab. Eine solche Wortbildung beschreibe üblicherweise eine Person, die gerade etwas tue (Aspekt der Gleichzeitigkeit). Wolfgang Klein verdeutlichte 2019 in den Lübecker Nachrichten den Unterschied: „Der Fahrer und der Fahrende zum Beispiel, das ist schon etwas anderes. Der Fahrende ist der, der gerade fährt. Die Tänzerin muss nicht unbedingt gerade tanzen, die Tanzende aber sehr wohl“ (siehe auch Kritik an der Wortform „Studierende“).[116]

Die Verwendung von Ersatzformen, die durch Bildung des Partizips II gebildeten werden, kritisierte der Sprachwissenschaftler Peter Eisenberg 2017 in der Süddeutsche Zeitung: „Ein Geflüchteter kann einer sein, der sich einem Regenguss oder einer nervigen Seminarveranstaltung entzieht, ein Flüchtling dagegen flieht vor Krieg, Gewalt oder politischer Verfolgung.“[117]

Verkehrung ins Gegenteil

Klann-Delius nannte 2005 als weiteren Kritikpunkt, die geschlechtergerechte Sprache bekräftige die „Relevanz von Geschlecht als sozialer Kategorisierung“ weiter, obwohl die Intention des Gleichstellungsgedankens eigentlich in die gegenteilige Richtung ziele.[115]

Der Psycholinguist Wolfgang Klein fasste 2008 in Bild der Wissenschaft zusammen: Der Sexismus, der eigentlich bekämpft werden soll, werde mit den gendergerechten Schreibweisen erst in die Sprache eingeführt. Die Beidnennungen würden jetzt erst unterstreichen, dass ein weiblicher Professor nur eine Professorin sein kann – und möglicherweise doch keine Frauen gemeint sein könnten, wenn von Politikern die Rede ist.[118]

Die Ethnologin Ingrid Thurner stellte 2013 in Die Welt die Frage, ob „die fortgesetzte Betonung des eigentlich Selbstverständlichen, nämlich der Mehrgeschlechtlichkeit, die gesellschaftlichen Ungleichheiten nicht nur nicht aufgeweicht, sondern sogar zementiert“ habe. So werde „die Sprachgerechtigkeit den Frauen von den Männern als Geschenk dargebracht, ist aber bloß ein Ablenkungsmanöver“. Alternativformen wie das Binnen-I hätten nichts an den tatsächlichen Ungleichstellungen geändert – Männer „sehen ihre Vormachtstellung durch den inflationären Gebrauch von ein paar Sonderzeichen nicht bedroht“.[119]

Siehe unten: Debatten Pro und Kontra (Weblinks)

Andere Sprachen

Englisch

Substantive

In der englischen Sprache haben Substantive kein grammatisches Geschlecht (Genus) und Personenbezeichnungen sind allgemein geschlechtsneutral (Sexus-indifferent). So kann das englische Wort teacher sowohl einen Lehrer als auch eine Lehrerin oder eine nichtbinäre Person meinen und von allen als Berufsbezeichnung benutzt werden. Die Ableitung geschlechtsspezifischer Wortformen spielt kaum eine Rolle, nur wenige Bezeichnungen werden abgeleitet, etwa mister → mistress (Frau, Herrin) oder Adelstitel wie prince princess (Prinzessin); als veraltend, weil mit abwertender Nebenbedeutung, gelten Formen wie actress (Schauspielerin) oder stewardess (vergleiche Movierung im Englischen).[120][121]

Pronomen

1973 wurde erstmals der generische Gebrauch von Maskulina kritisch untersucht in Bezug auf geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen.[122] 1975 folgte die Studie Androcentrism in Prescriptive Grammar („Androzentrismus in präskriptiver Garammatik“) zu Personalpronomen, die festhielt, wie der britische Staat im Jahr 1850 gesetzlich in den bis dahin üblichen Sprachgebrauch eingegriffen hatte, um den Gebrauch des männlichen Pronomens he im generischen Sinne zu erzwingen.[123]

Im Englischen findet sich seit dem 14. Jahrhundert – etwa hundert Jahre nach dem Aufkommen der Plural-Pronomen – auch die unbestimmte Verwendung des pluralen Fürworts they in der singularen Bedeutung für eine einzelne Person, als neutrale Alternative zu den geschlechtsbezogenen Pronomen he und she (siehe Singulares „they“ im Englischen).[124] Ab Mitte der 2010er-Jahre verbreitet sich das singulare they für nichtbinäre Personen. Daneben gibt es immer wieder Vorschläge für geschlechtlich unbestimmte Fürwörter wie xe, ze oder das zie / hir von Norrie May-Welby;[125] der US-amerikanische Mathematiker Michael Spivak erfand die sogenannten „Spivak-Pronomene…em…eir…eirs…emself. Von diesen kreativen Lösungen konnte aber noch keine nennenswerte Verbreitung oder Akzeptanz erlangen (siehe Gender Census 2020). Als Schrägstrichschreibung findet sich mitunter s/he (entspricht dem deutschen Vorschlag „sier“).

Anrede

Als geschlechtsneutrale Anrede ist die Form Mx (gesprochen „Mix“ oder „Max“) seit der Jahrtausendwende aufgekommen, dabei werden die Endungen der männlichen Anrede Mr (Mister „Herr“) und der weiblichen Form Mrs oder kurz Ms (Mistress „Frau“) durch ein „x“ ersetzt. 2015 nahm das britische Wörterbuch Oxford English Dictionary die Anredeform Mx auf.[126][127][128] Die US-amerikanische Schreibweise Mx. (statt Mr. oder Ms.) steht seit 2016 im Merriam-Webster’s Dictionary.[129]

Französisch

In der französischen Sprache gibt es im Unterschied zum Deutschen verschiedene Personalpronomen für die zwei Geschlechter auch in der Pluralform: Der deutsche Satz „sie singen“ heißt ils chantent für männliche und elles chantent für weibliche Personen. Für gemischte Personengruppen wird die männliche Form verwendet.[130]

Für einige Berufsbezeichnungen gibt es geschlechtsneutrale Substantive, sogenannte épicènes, beispielsweise l’architecte (der Architekt/die Architektin) le/la pianiste (der Pianist/die Pianistin), le/la sécretaire (der Sekretär/die Sekretärin).[131] Als neue geschlechtsneutrale Bezeichnungen (nouveaux épicènes) kommen Bezeichnungen wie le/la juge (der Richter/die Richterin) und le/la ministre (der Minister/die Ministerin) hinzu: So löste etwa in der französischen Politik gegen Ende des 20. Jahrhunderts die Anrede Madame la Ministre die zuvor verwendete Anrede Madame le Ministre weitgehend ab.

Bereits im Jahr 1984 hatte Yvette Roudy, Ministerin für die Rechte der Frau, eine Kommission für die Formulierung frauengerechter Berufs- und Funktionsbezeichnungen eingesetzt. Deren Vorschläge zu weiblichen Bezeichnungen, Titeln und Dienstgraden ließ der scheidende sozialistische Premierminister Laurent Fabius 1986 den entsprechenden Dienststellen zur Beachtung zukommen (Circulaire du 11 mars 1986 relative à la féminisation des noms de métier, fonction, grade ou titre).[132][133]

Im Jahr 2017 erschien ein Schulbuch, in dem eine geschlechtergerechte Schreibung mithilfe des Mediopunkts umgesetzt war, beispielsweise les deputé·e·s et les électeur·rice·s (Abgeordnete und Wähler·innen). Premierminister Édouard Philippe wies die staatlichen Behörden umgehend an, in amtlichen Texten nicht diese sogenannte écriture inclusive („inkludierende Schreibweise“) zu verwenden. Die Staatsverwaltung müsse sich „aus Gründen der Verständlichkeit und der Klarheit an die grammatischen und syntaktischen Regeln halten“.[134][135][136] Zuvor hatte sich bereits der französische Blindenverband gegen die écriture inclusive ausgesprochen, weil sie Sehbehinderten die Nutzung von Vorleseprogrammen (Screenreader) fast unmöglich mache. Die Académie française hatte hingegen sämtliche Formen der geschlechtergerechten Sprache verworfen, selbst weibliche Endungen für Berufsbezeichnungen; dem folgte der Premierminister jedoch nicht, sondern erklärte diese ausdrücklich für erwünscht.[137][138]

Bereits 1999 hatte das Centre national de la recherche scientifique eine Liste mit weiblichen Berufsbezeichnungen zusammengestellt und beispielsweise die feminine Form écrivaine („Schriftstellerin“) vorgeschlagen. Die Académie française hatte diese Schreibweisen oder Beidnennungen stets abgelehnt: Das generische Maskulinum sei die neutrale, unmarkierte Form.[137] Im Februar 2019 stellte die Académie mit nur zwei Gegenstimmen fest, dass es keine prinzipiellen Hinderungsgründe gibt, in der französischen Sprache Berufsbezeichnungen, Funktionsbezeichnungen, Titel und akademische Grade in der weiblichen Form zu verwenden.[139]

Isländisch und Finnisch

Die isländische Sprache hat das geschlechtsneutrale Pronomen hán als Zusammenfassung von „er/sie“ (ähnlich zum neuen schwedischen hen). Es wird seit 2016 an der Universität Island gelehrt und wurde aus dem finnischen hän gebildet.[140] Die finnische Sprache ihrerseits kennt kein grammatisches Geschlecht (Genus).[141]

Portugiesisch und Spanisch

In der portugiesischen und der spanischen Sprache wird aufgrund der häufigsten Markierungen des Genus eines Wortes durch die Endung -o oder -a von manchen das Schriftzeichen „@“ (At-Zeichen) als Kombination beider Buchstaben verwendet.[142] So wird die Begrüßung „Liebe Freundinnen und liebe Freunde“ auf Portugiesisch eingekürzt: Caras amigas e caros amigos → Car@s amig@s. In vielen romanischen Sprachen werden Adjektive wie gezeigt anders als im Deutschen auch im Plural genusabhängig dekliniert.

Weil Spanisch eine weltweit gesprochene Sprache ohne Normierungsinstanz ist, entwickeln einzelne Sprachgemeinschaften unterschiedliche Ansätze des Genderns. Im Rahmen der weltweiten Gender-Debatte zur Sichtbarkeit der Geschlechter ersetzen junge Leute beispielsweise in Argentinien die feminine Endung -a und das maskuline -o durch ein neutrales -e, etwa bei bienvenidos (Willkommene) → bienvenides, oder bei secundarias (Sekundarschüler) → secundaries. Auch findet sich neben dem weiblichen Pronomen ella (sie) und dem männlichen él (er) die genderneutrale Form elle.

In den USA, die einen Bevölkerungsanteil von über 18 % Hispanics und Latinos haben, wird neben der Kurzform mit dem At-Zeichen auch das „x“ als geschlechtsneutrale Endung eingesetzt: Latina & Latino → Latin@ oder Latinx (vergleiche X-Endung als experimenteller Vorschlag im Deutschen, japanisches X-gender).[142]

Rumantsch

In der Schriftsprache Rumantsch Grischun wird zwischen maskulinen und femininen Substantiven unterschieden: il scolar, der Schüler; la scolara, die Schülerin; ils scolars, die Schüler, wenn es sich um männliche Schüler oder um eine gemischte Gruppe von männlichen und weiblichen Schülern handelt; las scolaras, wenn es sich um eine Gruppe von Schülerinnen handelt. Wie im Deutschen wird ein grammatikalisches Geschlecht verwendet. So heißt es zum Beispiel la gruppa da scolars, die Schülergruppe (feminin), obwohl die Gruppe aus männlichen Schülern besteht, aber il chor da scolaras, der Chor von Schülerinnen (maskulin).

Schwedisch

In der schwedischen Sprache gibt es seit der Jahrtausendwende neben den persönlichen Fürwörtern han und hon („er“ und „sie“) das geschlechtsneutrale hen (nicht zu übersetzen, am ehesten: „sier“). Es kann etwa eine Person mit neutraler Geschlechtsidentität beschreiben oder eine Person unbekannten oder unbestimmten Geschlechts. Spätestens 2012 tauchte hen im Sprachgebrauch auf und verbreitete sich so rasch, dass die Schwedische Akademie das Wort 2014 in ihre Wortliste aufnahm.[143][144] Im April 2015 fand hen auch Aufnahme im offiziellen Wörterbuch der schwedischen Sprache, der Svenska Akademiens ordlista.[145]

Thailändisch

Die thailändische Sprache kennt kein grammatisches Geschlecht. Bestimmte Substantive haben eine geschlechtsspezifische Bedeutung, etwa chai ชาย „Mann“ – ying หญิง „Frau“ – pho พ่อ „Vater“ – mae แม่ „Mutter“ – racha ราชา „König“ – rachini ราชินี „Königin“. Die meisten Substantive sind hingegen in ihrer lexikalischen Bedeutung geschlechtsneutral, etwa khon (คน „Mensch“), khru (ครู „Lehrer/in“) oder nakrian (นักเรียน „Schüler/in“, wörtlich „Person-lernen“). Soll das Geschlecht der Person mitangegeben werden, so erfolgt dies durch Wortzusammensetzung, etwa nakrian-chai (นักเรียนชาย „Schüler“, wörtlich „Person-lernen-Mann“) und nakrian-ying (นักเรียนหญิง „Schülerin“, wörtlich „Person-lernen-Frau“). Selbst manche Bezeichnungen für Familienmitglieder sind in ihrer Grundform geschlechtsneutral, etwa phi (พี่ „älteres Geschwister“) und nong (น้อง „jüngeres Geschwister“). Soll hingegen mitgeteilt werden, ob es sich um einen Bruder oder eine Schwester handelt, ist wiederum eine Zusammensetzung erforderlich, etwa phi-sao (พี่สาว „ältere Schwester“) und nong-chai (น้องชาย „jüngerer Bruder“).[146]

Mit Bezug auf Gruppen verschiedenen Geschlechts wird in der Regel die geschlechtsneutrale Grundform verwendet. Auch bei der Anrede eines Publikums werden meist geschlechtsneutrale Bezeichnungen verwendet, etwa than phu mi kiat (ท่านผู้มีเกียรติ „geehrte Gäste“) statt „meine Damen und Herren“. Nur wenn besonders betont werden soll, dass einer Gruppe Personen beiderlei Geschlechts angehören, werden die geschlechtsspezifischen Zusammensetzungen verwendet.[147]

Siehe auch

Portal Frauen: Gendergerechte Sprache – Leitfäden, Presse, Studien, Videos
Portal: Sprache – Wikipedia-Inhalte zu Sprachen
Portal: Linguistik – Wikipedia-Inhalte zur Sprachwissenschaft

Literatur

  • 2020: Tamás Jules Fütty, Marek Sancho Höhne, Eric Llaveria Caselles: Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf: Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber_innen. Herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Berlin, November 2020, S. 85–96 zu Geschlechterinklusive Sprache (Studie zu Geschlechterdiversen; PDF: 1,1 MB, 148 Seiten auf antidiskriminierungsstelle.de).
  • 2020: Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die deutsche Rechtschreibung (= Der Duden. Band 1/12). 28. Auflage. Dudenverlag, Berlin August 2020, ISBN 978-3-411-04018-6, S. 112–114: Abschnitt Geschlechtergerechter Sprachgebrauch (online auf duden.de; Interview).
  • 2020: Gabriele Diewald, Anja Steinhauer: Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache: Wie Sie angemessen und verständlich gendern. Herausgegeben von der Duden-Redaktion. Dudenverlag, Berlin April 2020, ISBN 978-3-411-74517-3 (Leseprobe auf weiterlesen.de).
  • 2020: Hilke Elsen: Gender – Sprache – Stereotype: Geschlechtersensibilität in Alltag und Unterricht. Uni-Taschenbücher, Tübingen 2020, ISBN 978-3-8252-5302-8 (Leseprobe in der Google-Buchsuche).
  • 2019: Gabriele Diewald, Anja Steinhauer: Duden: Gendern – ganz einfach! Herausgegeben von der Duden-Redaktion. Dudenverlag, Berlin März 2019, ISBN 978-3-411-74335-3 (Leseprobe auf duden.de).
  • 2019: Hanna Acke: Sprachwandel durch feministische Sprachkritik: Geschlechtergerechter Sprachgebrauch an den Berliner Universitäten. In: Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik. Springer, April 2019, S. 1–18 (Universität Turku; Volltext: doi:10.1007/s41244-019-00135-1).
  • 2019: Gabriele Diewald: Linguistische Kriterien und Argumente für geschlechtergerechten Sprachgebrauch. In: Sabine Berghahn, Ulrike Schultz (Hrsg.): Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Loseblattsammlung. Dashöfer, Hamburg 2001–2019, ISBN 978-3-931832-44-5, Grundlagen 1.3.
  • 2018: Helga Kotthoff, Damaris Nübling: Genderlinguistik – Eine Einführung in Sprache, Gespräch und Geschlecht. Narr Francke Attempto, Tübingen Dezember 2018, ISBN 978-3-8233-7913-3 (Vorstellung auf uni-mainz.de).
  • 2018: Gabriele Diewald: Zur Diskussion: Geschlechtergerechte Sprache als Thema der germanistischen Linguistik – exemplarisch exerziert am Streit um das sogenannte generische Maskulinum. In: Zeitschrift für germanistische Linguistik. Band 46, Heft 2, September 2018, S. 283–299 (doi:10.1515/zgl-2018-0016; Downloadseite).
  • 2018: Gisela Zifonun: Die demokratische Pflicht und das Sprachsystem: Erneute Diskussion um einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch. In: Sprachreport. Jahrgang 34, Nr. 4, 2018, S. 44–56 (bis 2011 Leiterin der Abteilung Grammatik am Institut für Deutsche Sprache; PDF: 1,1 MB, 13 Seiten auf bsz-bw.de).
  • 2018: Anatol Stefanowitsch: Eine Frage der Moral: Warum wir politisch korrekte Sprache brauchen. Dudenverlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-411-74358-2 (Interviews: DLF, ze.tt).
  • 2017: Gabriele Diewald, Anja Steinhauer: Richtig gendern: Wie Sie angemessen und verständlich schreiben. Herausgegeben von der Duden-Redaktion. Dudenverlag, Berlin 2017, ISBN 978-3-411-74357-5.
  • 2017: Antje Baumann, André Meinunger (Hrsg.): Die Teufelin steckt im Detail: zur Debatte um Gender und Sprache. Kadmos, Berlin 2017, ISBN 978-3-86599-287-1 (Aufsatzsammlung).
  • 2016: Duden-Redaktion: geschlechtergerechter Sprachgebrauch. In: Duden – Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle: Richtiges und gutes Deutsch (= Der Duden. Band 9/12). 8., vollständig überarbeitete Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04098-8, S. 387–395 (Volltext in der Google-Buchsuche).
  • 2016: Angelika Wöllstein, Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die Grammatik (= Der Duden. Band 4/12). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 157–161: Abschnitt 1.3.2.1.1 Personenbezeichnungen, Randnummern 236–238.
  • 2015: Tomas Kubelik: Genug gegendert! Eine Kritik der feministischen Sprache. Projekte, Jena 2015, ISBN 978-3-945971-02-4 (Essay).
  • 2014: AG Feministisch Sprachhandeln (u. a. Lann Hornscheidt): Was tun? Sprachhandeln – aber wie? W_Ortungen statt Tatenlosigkeit. 2. Auflage 2014/2015. Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien, Humboldt-Universität Berlin (Erstauflage: Oktober 2014; PDF: 25 MB, 69 Seiten auf feministisch-sprachhandeln.org; Infoseite).
  • 2014: Luise F. Pusch: Gerecht und Geschlecht: neue sprachkritische Glossen. Wallstein, Göttingen 2014, ISBN 978-3-8353-1428-3.
  • 2012: Susanne Günthner, Dagmar Hüpper, Constanze Spieß (Hrsg.): Genderlinguistik: Sprachliche Konstruktionen von Geschlechtsidentität (= Linguistik – Impulse & Tendenzen. Band 45). De Gruyter, Berlin 2012, ISBN 978-3-11-027287-1 (Leseprobe in der Google-Buchsuche).
  • 2010: Stefanie Kollmann: Einstellungen zu geschlechtergerechtem Sprachgebrauch im Deutschen. Philosophische Diplomarbeit Universität Wien 2010 (Downloadseite).
  • 2004: Karin M. Eichhoff-Cyrus (Hrsg.): Adam, Eva und die Sprache: Beiträge zur Geschlechterforschung. Dudenverlag, Mannheim u. a. 2004, ISBN 3-411-04211-7.
  • 2001: Dagmar Stahlberg, Sabine Sczesny: Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen. In: Psychologische Rundschau. Band 52, Nr. 3, 2001, S. 131–140 (doi:10.1177/0261927X01020004004; Volltext: researchgate.net; PDF: 1,3 MB, 10 Seiten auf fh-muenster.de).
  • 1993: Elmar Schafroth: Berufsbezeichnungen für Frauen in Frankreich – Sprachpolitische Maßnahmen und sprachliche Wirklichkeit. In: Lebende Sprachen. Nr. 2, 1993 (PDF: 434 kB, 4 Seiten auf uni-duesseldorf.de).
  • 1992: Senta Trömel-Plötz: Vatersprache, Mutterland: Beobachtungen zu Sprache und Politik. Frauenoffensive, München 1992, ISBN 3-88104-211-3 (durchsuchbar in der Google-Buchsuche).
  • 1984: Luise F. Pusch: Das Deutsche als Männersprache. Suhrkamp, Frankfurt/M. 1984, ISBN 3-518-11217-1.

Richtlinien, Leitfäden

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Beiträge:

Debatten Pro und Kontra:

  1. Luise F. Pusch vs. Walter Krämer: Für eine gerechte Sprache.Weg mit dem Gender-Unfug! In: Cicero. 21.–23. September 2020.
  2. Anatol Stefanowitsch vs. Nele Pollatschek: Warum Sprachwandel notwendig ist…Deutschland ist besessen von Genitalien… In: Der Tagesspiegel. 30. August ↔ 3. September 2020.
  3. Johanna Usinger (Pädagogin) vs. Holger Klatte (VDS): Pro und Contra: Gaga oder Sexismus? Debatte um gendergerechte Sprache. In: MDR Kultur. 15. August 2020 (plus Audio: 4:24 Minuten).
  4. Damaris Nübling vs. Holger Klatte (VDS): Neusprech oder demokratischer Prozess? Das Pro und Contra einer gendergerechten Sprache. In: RT.com. 12. August 2020.
  5. Jan Lindenau vs. Sabine Mertens (VDS): Gendersensible Sprache: Nervig oder notwendig? In: ZDF.de. 13. Januar 2020.
  6. Anne Wizorek vs. Hannah Lühmann (Welt-Redakteurin): Gendergerechte Sprache? Pro!Gendergerechte Sprache? Contra! In: NDR.de. 13. September 2019 (Kommentare).
  7. Serife Sanli (Sprachwissenschaftlerin) vs. Josef Kraus: Gesellschaft: Zefix*! Bayerns Behörden und die gendergerechte Sprache. In: Süddeutsche Zeitung. 19. August 2019.
  8. Helga Kotthoff vs. Josef Bayer: Geschlechtergerechte Sprache: „Studierende“ und Gendersternchen – hilft uns das weiter im Kampf um Geschlechtergerechtigkeit? In: Südkurier. 6. August 2019.
  9. Martin Haspelmath vs. Josef Bayer: Ist die Gender-Grammatik biologisch vorherbestimmt?Sprachen wandeln sich immer, aber nie in Richtung Unfug. In: Diversity Linguistics Comment. 12. April ↔ NZZ.ch. 10. April 2019.
  10. Anatol Stefanowitsch vs. Thomas Wagner: Pro und Kontra: Kann Sprache die Gesellschaft ändern? In: Der Spiegel. 13. August 2018.
  11. Gabriele Diewald vs. Peter Eisenberg: Streit um das generische Maskulinum…Finger weg vom generischen Maskulinum! In: Der Tagesspiegel. 8. August ↔ 17. September 2018.
  12. Lann Hornscheidt, Steffen Herrmann, Gabriele Diewald, Peter Eisenberg: Debatte: Sprache und Geschlecht. Bundeszentrale für politische Bildung, 8. August 2018.

Einzelnachweise

  1. Duden-Handbuch 2020, S. 33.
  2. Duden-Handbuch 2020, S. 81–82, 83, 84 und 88.
  3. Duden-Handbuch 2020, S. 69: 2.1 Linguistische Grundlagen.
  4. Duden-Handbuch 2020, S. 13 und 20.
  5. a b Duden-Handbuch 2020, S. 66.
  6. a b Duden-Handbuch 2020, S. 118–122: Ausführliche Beidnennung: „Schülerinnen und Schüler“.
  7. Duden-Handbuch 2020, S. 122.
  8. a b c d Duden-Handbuch 2020, S. 122–124: Verkürzte Beidnennung (Schrägstrich mit Bindestrich): „Schüler/-innen“.
  9. a b Duden-Handbuch 2020, S. 124–125: Binnen-I: „SchülerInnen“.
  10. a b Duden-Handbuch 2020, S. 127–129: Klammern: „Schüler(innen)“.
  11. Duden-Handbuch 2020, S. 127: Anmerkung zur Normierung.
  12. Duden-Handbuch 2020, S. 132: Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen: „Mensch, Person, Mitglied“.
  13. Duden-Handbuch 2020, S. 71–72 und 80.
  14. a b c Duden-Handbuch 2020, S. 129–131: Substantivierte Partizipien oder Adjektive im Plural: „Studierende, Verwitwete“, sowie S. 218 (Anmerkung zur Substantivierung von Partizipien).
  15. Duden-Handbuch 2020, S. 131–132: Sachbezeichnung: „Staatsoberhaupt, Presse“
  16. Duden-Handbuch 2020, S. 113–114 und 134–135: Umformulierung mithilfe des Adjektivs: „ärztlicher Rat“.
  17. a b Duden-Handbuch 2020, S. 136–138: Bildung von Relativsätzen: „Alle, die …“.
  18. a b Duden-Handbuch 2020, S. 135–136: Umschreibungen mit dem Passiv oder mit „wir“: „Es sollte beachtet werden / Wir sollten beachten“.
  19. Duden-Handbuch 2020, S. 134: Direkte Anrede: „Ihre Unterschrift“.
  20. a b Duden-Handbuch 2020, S. 92–93: Vergleich von Original- und gendergerechtem Text.
  21. a b Duden-Handbuch 2020, S. 91–92: Lesezeitmessungen / Einschätzungen der Testpersonen.
  1. a b GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt Die Debatte um eine geschlechtergerechte Sprache.
    Ebenda: Abschnitt 4. a) Generisches Femininum (Leipziger Lösung).
  2. a b GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 1. Paarformel/Doppelnennung.
  3. a b c d e GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 5.3 Eine Sprache, die allen Geschlechtern gerecht wird?
  4. a b c GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 2. Sparschreibungen/Kurzformen.: a) Schrägstrichlösung.
  5. GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 2. Sparschreibungen/Kurzformen.: b) Klammerlösung.
  6. a b c GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 2. Sparschreibungen/Kurzformen.: c) Binnenmajuskel.
  7. GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 4. a) Generisches Femininum (Leipziger Lösung).
  8. GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 4. b) X-Endung.
  9. a b GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 3. Ersatzformen: d) Generische Substantive ohne Movierung.
  10. a b GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 3. Ersatzformen: a) Substantivierte Partizipien oder Adjektive.
  11. GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 3. Ersatzformen: c) Sachbezeichnung.
  12. GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 3. Ersatzformen: e) Umformulierung mithilfe des Adjektivs.
  13. GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 3. Ersatzformen: g) Bildung von Relativsätzen.
  14. GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 3. Ersatzformen: b) Passivierung.
  15. GfdS-Leitlinien 2020, Abschnitt 3. Ersatzformen: f) Direkte Anrede.
  1. Bundeskanzlei 2009, S. 16–17.
  2. Bundeskanzlei 2009, S. 22, Randnummer 4.9.
  3. Bundeskanzlei 2009, S. 23, Randnummer 4.11.
  4. a b Bundeskanzlei 2009, S. 22, Randnummer 4.8.
  5. Bundeskanzlei 2009, S. 22, Randnummer 4.7.
  • Sonstige Belege
  1. Gisela Schoental: Personenbezeichnungen im Deutschen als Gegenstand feministischer Sprachkritik. In: Zeitschrift für Germanistische Linguistik. Band 17, Heft 3, online: 28. Oktober 2009, Seiten 296–314, hier S. 301 (doi:10.1515/zfgl.1989.17.3.296).
  2. Ingrid Samel: Asymmetrien in Sprachsystem und Sprachgebrauch. In: Dieselbe: Einführung in die feministische Sprachwissenschaft. Erich Schmidt, Berlin 1995, ISBN 3-503-03709-8, S. 49–52, hier S. 50.
  3. Gisela Schoenthal: Personenbezeichnungen im Deutschen als Gegenstand Feministischer Sprachkritik. In: Zeitschrift für Germanistische Linguistik. Band 17, Nr. 3, Januar 1989, S. 296–314 (doi:10.1515/zfgl.1989.17.3.296).
  4. Bundeskanzleramt Österreich, Gleichbehandlungsanwaltschaft: Empfehlung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Geschlechtergerechte Sprache. 2011 (?), S. 3 (PDF: 185 kB, 4 Seiten auf gleichbehandlungsanwaltschaft.at (Memento vom 1. Mai 2011 im Internet Archive)).
  5. a b c Dagmar Stahlberg, Sabine Sczesny: Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen. In: Psychologische Rundschau. Band 52, Nr. 3, 2001, S. 131–140 (doi:10.1177/0261927X01020004004; Volltext: researchgate.net; PDF: 1,3 MB, 10 Seiten auf fh-muenster.de).
  6. Gisela Klann-Delius: Sprache und Geschlecht: Eine Einführung. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, ISBN 3-476-10349-8, S. 55 (Seitenvorschau in der Google-Buchsuche); Zitat: „Insgesamt deuten die Studien zum generischen Maskulinum in ihren Ergebnissen daraufhin, dass das generische Maskulinum als männlich gedeutet wird, vermutlich weil dies in vielen Kontexten der wahrscheinlichere Fall ist. Ob dies ein Effekt der Sprache, der lebensweltlichen Erfahrung und Gegebenheiten oder ein Effekt eines generellen Stereotyps ist, kann derzeit nicht klar entschieden werden. Da die Studien zum generischen Maskulinum fast ausschließlich mit studentischen Probanden durchgeführt wurden, kann nicht sicher behauptet werden, dass sie auf andere Gruppen generalisierbar sind.“
  7. Für Studien an (Klein-)Kindern vergleiche beispielsweise: Vervecken, Hannover und Wolter (2013, doi:10.1016/j.jvb.2013.01.008); Conkright, Flannagan und Dykes (2000, doi:10.1023/A:1007167432657).
    Für Studien mit nicht-studentischen Stichproben vergleiche beispielsweise: Gabriel und Mellenberger (2004, doi:10.1024/1421-0185.63.4.273), die aus Sportclubs rekrutierte Erwachsene untersuchten; Braun, Sczesny und Stahlberg (2005, doi:10.1515/comm.2005.30.1.1) verwendeten in den Experimenten 1 und 3 nicht-studentische Stichproben; Blake und Klimmt (2010, doi:10.1007/s11616-010-0093-2) untersuchten gemischte Gruppen, die sowohl aus Studierenden wie auch aus Personen mit nicht-universitärem Hintergrund bestanden.
  8. Gabriele Diewald: Zur Diskussion: Geschlechtergerechte Sprache als Thema der germanistischen Linguistik – exemplarisch exerziert am Streit um das sogenannte generische Maskulinum. In: Zeitschrift für germanistische Linguistik. Band 46, Heft 2, 2018, S. 295 (doi:10.1515/zgl-2018-0016; Downloadseite).
  9. Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS): Fragen und Antworten Rechtschreibtipps: Wie verbindlich ist der Duden? In: GfdS.de. Oktober 2020, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  10. a b c d Rat für deutsche Rechtschreibung (RdR), Pressemitteilung: Empfehlungen zur „geschlechtergerechten Schreibung“: Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 16. November 2018. Mannheim 2018 (PDF: 422 kB, 2 Seiten auf rechtschreibrat.com).
  11. a b Rat für deutsche Rechtschreibung (RdR), Pressemitteilung: Geschlechtergerechte Schreibung: Herausforderung noch ohne Lösung. Mannheim, 8. Juni 2018 (PDF: 296 kB, 1 Seite auf rechtschreibrat.com).
  12. a b Senta Trömel-Plötz, Ingrid Guentherodt, Marlis Hellinger, Luise F. Pusch: Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs. In: Linguistische Berichte. Heft 71, 1980, S. 1–7; Nachdruck in: Magdalene Heuser (Hrsg.): Frauen – Sprache – Literatur. Fachwissenschaftliche Forschungsansätze und didaktische Modelle und Erfahrungsberichte für den Deutschunterricht (= ISL Informationen zur Sprach- und Literaturdidaktik. Band 38). Schöningh, Paderborn u. a. 1982, ISBN 3-506-74088-1, S. 84–90.
  13. Der hessische Ministerpräsident: Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Vordrucken. Gemeinsamer Runderlass. In: Staatsanzeiger für das Land Hessen. Nr. 53, Wiesbaden 13. Dezember 1984, S. 2590 (PDF: 8,7 MB, 96 Seiten auf hessen.de).
  14. Theodor Ickler: Der neue Duden: Das unmögliche Wörterbuch. In: FAZ.net. 27. August 2004, abgerufen am 13. September 2020 (auch erschienen in der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nr. 200, 28. August 2004, S. 33).
  15. a b c Ursula Doleschal (Universität Klagenfurt): Das generische Maskulinum im Deutschen: Ein historischer Spaziergang durch die deutsche Grammatikschreibung von der Renaissance bis zur Postmoderne. In: Linguistik online. Band 11, Nr. 2, Januar 2002, S. 39–70 (online auf unibe.ch).
  16. a b Günther Drosdowski (Hrsg.): Duden: Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (= Der Duden. Band 4/10). 4., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Bibliographisches Institut, Mannheim u. a. 1984, ISBN 3-411-20904-6, S. 200, Randnummer 332.
  17. Günther Drosdowski, Peter Eisenberg (Hrsg.): Duden Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (= Der Duden. Band 4/12). 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim u. a. 1995, ISBN 3-411-04045-9, S. 196–197; Zitat: „Besonders bei Berufsbezeichnungen und Substantiven, die den Träger eines Geschehens bezeichnen (Nomina agentis), verwendet man die maskuline Form vielfach auch dann, wenn das natürliche Geschlecht unwichtig ist oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind. Man empfindet hier das Maskulinum als neutralisierend bzw. verallgemeinernd (‚generisch‘): Es ist keiner vor dem Tode glücklich zu preisen. Jeder ist dem wechselnden Schicksal unterworfen.“
  18. a b Peter Eisenberg, Annette Klosa-Kückelhaus (Hrsg.): Duden Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (= Der Duden. Band 4/12). 6., neu bearbeitete Auflage. Dudenverlag, Mannheim u. a. 1998, ISBN 3-411-04046-7, S. 200 (Zitatansicht in der Google-Buchsuche).
  19. a b Angelika Wöllstein, Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die Grammatik (= Der Duden. Band 4/12). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 160, Randnummer 237.
  20. Europäisches Parlament: Geschlechterneutraler Sprachgebrauch im europäischen Parlament. 2018, S. 6: Das Europäische Parlament als Rechtsetzungsorgan (deutsche Version; PDF: 176 kB, 13 Seiten auf europarl.europa.eu).
  21. a b c d e f g h i Duden-Sprachwissen: Geschlechtergerechter Sprachgebrauch. In: Duden online. August 2020, abgerufen am 13. September 2020 (Textpassage aus dem Rechtschreibduden 2020, S. 112–114).
  22. Albertus Oelinger: Underricht der Hoch Teutschen Spraach: Grammatica. Straßburg 1574, S. 32–33; zitiert und übersetzt in: Ursula Doleschal: Das generische Maskulinum im Deutschen: Ein historischer Spaziergang durch die deutsche Grammatikschreibung von der Renaissance bis zur Postmoderne. In: Linguistik online. Band 11, Nr. 2, Januar 2002, S. 39–70 (doi:10.13092/lo.11.915; online auf unibe.ch).
  23. a b Brigitte Scheele, Eva Gauler: Wählen Wissenschaftler ihre Probleme anders aus als WissenschaftlerInnen? Das Genus-Sexus-Problem als paradigmatischer Fall der linguistischen Relativitätsthese. In: Sprache & Kognition. Band 12, Nr. 2, 1993, S. 59–72 (Psychologisches Institut, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Zusammenfassung auf zpid.de).
  24. a b Jutta Rothmund, Brigitte Scheele: Personenbezeichnungsmodelle auf dem Prüfstand: Lösungsmöglichkeiten für das Genus-Sexus-Problem auf der Text-Ebene. In: Zeitschrift für Psychologie. Band 212, Nr. 1, Januar 2004, S. 40–54 (doi:10.1026/0044-3409.212.1.40).
  25. a b c Christopher Blake, Christoph Klimmt: Geschlechtergerechte Formulierungen in Nachrichtentexten. In: Publizistik. Band 55, Nr. 3, September 2010, S. 289–304 (doi:10.1007/s11616-010-0093-2).
  26. a b Rat für deutsche Rechtschreibung (RdR): 5.2 Schrägstrich: § 106. In: Grammatisches Informationssystem. Mannheim 2016, abgerufen am 14. Oktober 2020.
  27. a b Elke Heise: Sind Frauen mitgemeint? Eine empirische Untersuchung zum Verständnis des generischen Maskulinums und seiner Alternativen. In: Sprache & Kognition. Band 19, Nr. 1–2, Januar 2000, S. 3–13 (Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie, Georg-August-Universität Göttingen; doi:10.1024//0253-4533.19.12.3).
  28. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF): Geschlechtergerechte Sprache: Leitfaden im Wirkungsbereich des BMBWF. Wien, 21. November 2018, S. 6–7 (PDF: 248 kB, 20 Seiten auf bmbwf.gv.at).
  29. Duden-Sprachwissen: Geschlechtergerechter Sprachgebrauch: Doppelnennung und Schrägstrich. In: Duden online. abgerufen am 13. September 2020.
  30. Rat für deutsche Rechtschreibung (RdR): 2.5 Klammern: § 86. In: Grammatisches Informationssystem. Mannheim 2016, abgerufen am 14. Oktober 2020.
  31. Noëmi Landolt: Binnen-I: Die Stämme gehören allen! In: WOZ.ch. 19. Dezember 2013, abgerufen am 13. September 2020 („Vor dreissig Jahren hat die WOZ zum ersten Mal das Binnen-I verwendet. Anlass, einen Blick auf den aktuellen Stand (queer-)feministischer Sprachkritik zu werfen“).
  32. Erklärung von Beate Binder und Ulrike Vedder: Sprache und Wirklichkeit und die Diskussion um das Gendersternchen. In: HU-Berlin.de. Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität Berlin, 27. März 2019, abgerufen am 13. September 2020.
  33. Katrin Nussmayr: Hochschule: Das geschlechtliche I ohne Tüpfelchen. In: DiePresse.com. 15. Juli 2014, abgerufen am 13. September 2020.
  34. Katja Müller, Sandra Reinmuth, Katrin Lindner, Rainer Greifeneder: Effekte geschlechtergerechter Sprache auf die Beantwortung von Meinungsumfragen. Ohne Ort, 1999 (PDF; 69 kB auf uni-mannheim.de (Memento vom 8. Januar 2005 im Internet Archive)).
  35. a b Elke Heise: Auch einfühlsame Studenten sind Männer: Das generische Maskulinum und die mentale Repräsentation von Personen. In: Verhaltenstherapie & psychosoziale Praxis. Band 35, Nr. 2, 2003, S. 285–291 (Abstract auf apa.org).
  36. Lisa Irmen: Diskriminierung und Sprache. Vortrag an der Universität Bern, 22. Mai 2003, Folie 35–36 (Psychologisches Institut, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; PDF: 893 kB, 39 Seiten auf unibe.ch (Memento vom 7. Februar 2014 im Internet Archive)).
  37. Steffen „Kitty“ Herrmann (alias S_he): Performing the Gap – Queere Gestalten und geschlechtliche Aneignung. In: Arranca! Nr. 28, November 2003, S. 22–26 (online auf arranca.org).
    Profil: Steffen Herrmann, Institut für Philosophie. In: FernUni-Hagen.de. 2020, abgerufen am 13. September 2020.
  38. Persson Perry Baumgartinger: Lieb[schtean] Les[schtean], [schtean] du das gerade liest… Von Emanzipation und Pathologisierung, Ermächtigung und Sprachveränderungen. In: Liminalis – Zeitschrift für geschlechtliche Emanzipation. Nr. 2, 26. Juni 2008, S. 24–39 (PDF: 183 kB, 16 Seiten auf liminalis.de (Memento vom 31. Dezember 2013 im Internet Archive)).
  39. Beate Hausbichler: Gender/Sprache: Raum für _! In: dieStandard.at. 26. Oktober 2008, abgerufen am 13. September 2020.
  40. Tamás Jules Fütty, Marek Sancho Höhne, Eric Llaveria Caselles: Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf: Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber_innen. Herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Berlin, November 2020, S. 15–17: 1.3 Begriffe zu geschlechtlicher Vielfalt, hier S. 16 (beauftragte Studie zu Geschlechterdiversen; PDF: 1,1 MB, 148 Seiten auf antidiskriminierungsstelle.de)
  41. a b Bundesverband der Kommunikatoren (BdKom): Kompendium Gendersensible Sprache: Strategien zum fairen Formulieren. Berlin November 2020 (PDF: 8,4 MB, 56 Seiten auf bdkom.de; Infoseite).
  42. Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die deutsche Rechtschreibung (= Der Duden. Band 1/12). 28. Auflage. Dudenverlag, Berlin 2020, ISBN 978-3-411-04018-6, S. 112–114: Abschnitt Geschlechtergerechter Sprachgebrauch, hier S. 112–113 (online auf duden.de).
  43. Gesellschaft für deutsche Sprache: Pressemitteilung GfdS: Gendersternchen und Co. mit deutscher Rechtschreibung nicht konform. In: GfdS.de. 13. August 2020, abgerufen am 13. September 2020.
  44. Gesellschaft für deutsche Sprache: Die GfdS zum Thema … Gendersternchen. In: GfdS.de. August 2020, abgerufen am 22. November 2020.
  45. Gesellschaft für deutsche Sprache: Leitlinien der GfdS zu den Möglichkeiten des Genderings. In: GfdS.de. August 2020, abgerufen am 25. November 2020.
  46. Luise F. Pusch: Fühlen Sie sich mitgemeint! In: Emma.de. 12. Dezember 2018, aktualisiert: 5. Februar 2019, abgerufen am 25. März 2020 („die feministische Linguistin Luise F. Pusch plädiert für eine ganz andere Lösung. Nämlich für das ‚generische Femininum‘“).
  47. Luise Pusch: Gendern – gerne, aber wie? In: Neues-Deutschland.de. 23. Oktober 2019, abgerufen am 25. März 2020 („ein Ritt durch die feministische Sprachgeschichte und praktische Tipps“).
  48. AG Feministisch Sprachhandeln (u. a. Lann Hornscheidt): Was tun? Sprachhandeln – aber wie? W_Ortungen statt Tatenlosigkeit. 2. Auflage 2014/2015. Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien, Humboldt-Universität Berlin (Erstauflage im Oktober 2014; PDF: 25 MB, 69 Seiten auf feministisch-sprachhandeln.org; Infoseite).
  49. Lann Hornscheidt, interviewt von Nadine Lange: „Lasst uns Gender verabschieden“. In: Tagesspiegel.de. 23. Juli 2019, abgerufen am 14. September 2020.
  50. Selbstdarstellung: Lann Hornscheidt. Eigene Website, Dezember 2019, abgerufen am 14. September 2020 (Foto von 2013).
  51. Christine Olderdissen: Gendergerecht schreiben in sieben Schritten. In: genderleicht.de. 13. Februar 2020, abgerufen am 19. September 2020 (Projektleiterin).
  52. Angelika Wöllstein, Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die Grammatik (= Der Duden. Band 4/12). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 158–159, Randnummer 236.
  53. Worteintrag: Gästin, die. In: Duden online. Abgerufen am 16. September 2020; Zitat: „weibliche Form zu Gast“.
  54. Worteintrag: Spionin, die. In: Duden online. Abgerufen am 16. September 2020; Zitat: „weibliche Form zu Spion (1)“.
  55. Gesellschaft für deutsche Sprache, Pressemitteilung: GfdS wählt „Flüchtlinge“ zum Wort des Jahres 2015. In: GfdS.de. 11. Dezember 2015, abgerufen am 27. November 2020.
  56. Anatol Stefanowitsch: Langlebige Studierende. In: Sprachlog.de. 18. November 2011, abgerufen am 5. Oktober 2020.
  57. Markus Pössel (Physiker): #Studierende vs. Studenten. In: Twitter.com. 28. April 2019, abgerufen am 16. September 2020; Zitat: „‚Studierende‘ ist keine neuartige Erfindung. Es war spätestens seit dem späten 18. Jahrhundert ein einigermaßen übliches Wort.“
  58. Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die deutsche Rechtschreibung (= Der Duden. Band 1/12). 28., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin August 2020, ISBN 978-3-411-04018-6, S. 1097.
  59. Stephan Ritter: Grammatica germanica nova. Marburg 1616, S. 90: „Wer tamen est commune quoad masculinum & foemininum, nam eius neutrum est was.“ Zitiert und übersetzt in: Ursula Doleschal: Das generische Maskulinum im Deutschen: Ein historischer Spaziergang durch die deutsche Grammatikschreibung von der Renaissance bis zur Postmoderne. In: Linguistik online. Band 11, Nr. 2, Januar 2002, S. 39–70 (doi:10.13092/lo.11.915; online auf unibe.ch).
  60. a b c d Friederike Braun, Susanne Oelkers, Karin Rogalski, Janine Bosak, Sabine Sczesny: „Aus Gründen der Verständlichkeit …“: Der Einfluss generisch maskuliner und alternativer Personenbezeichnungen auf die kognitive Verarbeitung von Texten. In: Psychologische Rundschau. Band 53, Nr. 3, 2007, S. 183–189 (Seminar für Allgemeine Sprachwissenschaft, Universität Kiel; doi:10.1026/0033-3042.58.3.183; PDF: 60 kB, 7 Seiten auf kif.rocks).
  61. a b c Andreas Beelmann, Kai J. Jonas: Diskriminierung und Toleranz: Psychologische Grundlagen und Anwendungsperspektiven. Springer VS, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-91621-7, S. 204 (Seitenvorschau in der Google-Buchsuche).
  62. Sascha Demarmels, Dorothea Schaffner: Gendersensitive Sprache in Unternehmenstexten. In: Sascha Demarmels, Wolfgang Kesselheim (Hrsg.): Textsorten in der Wirtschaft. Springer VS, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-17869-1, S. 109 (Seitenvorschau in der Google-Buchsuche); Zitat: „[…] (Braun et al. 2007; Frank-Cyrus und Dietrich 1997; Guyatt u. a. 1997; Parks und Robertson 2000; Prentice 1994; Rothmund und Christmann 2003; Steiger und Irmen 2007).“
  63. Jutta Rothmund, Ursula Christmann: Auf der Suche nach einem geschlechtergerechten Sprachgebrauch: Führt die Ersetzung des generischen Maskulinums zu einer Beeinträchtigung von Textqualitäten? In: Muttersprache. Band 112, Nr. 4, 2002, S. 115–135 (Diplom-Psychologin, Köln, sowie Psychologisches Institut, Universität Heidelberg; PDF: 2,3 MB, 11 Textscans auf uni-heidelberg.de).
  64. Sascha Demarmels, Dorothea Schaffner: Gendersensitive Sprache in Unternehmenstexten. In: Sascha Demarmels, Wolfgang Kesselheim (Hrsg.): Textsorten in der Wirtschaft. Springer VS, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-17869-1, S. 109 (Seitenvorschau in der Google-Buchsuche).
  65. Marcus Friedrich, Elke Heise: Does the Use of Gender-Fair Language Influence the Comprehensibility of Texts? An Experiment Using an Authentic Contract Manipulating Single Role Nouns and Pronouns. In: Swiss Journal of Psychology. Band 78, Heft 1–2, 2019, online: 25. März 2019, S. 51–60 (englisch; Institut für Pädagogische Psychologie, TU-Braunschweig; doi:10.1024/1421-0185/a000223; Rezension welt.de, Rezension news4teachers.de)
  66. a b c d Leyla Movahedi: Geschlechtergerechte Sprache – der ORF und sprachliche Gleichbehandlung anhand der Sendung »konkret – das ServiceMagazin«. Diplomarbeit Universität Wien 2009, S. 64–96: Leitfäden – ein Überblick (betreut von Johanna Dorer, Fakultät für Sozialwissenschaften; Downloadseite).
  67. Ruth Wodak, Gert Feistritzer, Silvia Moosmüller, Ursula Doleschal: Sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau. Linguistische Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann im öffentlichen Bereich (Berufsbezeichnungen, Titel, Anredeformen, Funktionsbezeichnungen, Stellenausschreibungen). Herausgegeben vom Bundesministerium für Soziales, Wien 1987.
  68. Marlis Hellinger, Christine Bierbach: Eine Sprache für beide Geschlechter: Richtlinien für einen nicht-sexistischen Sprachgebrauch. Deutsche UNESCO-Kommission, Bonn 1993, ISBN 3-927907-32-4 (PDF: 37 kB, 13 Seiten auf unesco.de).
  69. Ingrid Guentherodt: Sprachliche Gleichbehandlung: Erkennen und Verwirklichen. Praktische Erläuterungen und Beispiele zur deutschen Rechtssprache. In: Marianne Grabrucker: Vater Staat hat keine Muttersprache. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt a. M. 1993, ISBN 978-3-596-11677-5, S. 246–262.
  70. Daniel Elmiger, Verena Tunger, Eva Schaeffer-Lacroix: Geschlechtergerechte Behördentexte. Linguistische Untersuchungen und Stimmen zur Umsetzung in der mehrsprachigen Schweiz. Universität Genf 2017, ISBN 978-1-365-70544-1, S. 94 f.
  71. Kathrin Kunkel-Razum, interviewt von Sabine van Endert: Gendergerechte Sprache: „Es muss nicht die eine Lösung für alle geben“. In: Börsenblatt. 20. März 2019, abgerufen am 25. September 2020.
  72. Universität Passau, Gleichstellungsbeauftragte: Gleichstellungsgerechte Sprache – ist dies wirklich unwichtig? Passau 1999 (online auf doku.net).
  73. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen UniLinz 2009-01.
  74. a b Elisa Merkel: Geschlechtergerechte Sprache in den universitären Gleichstellungskonzepten – eine vergleichende Analyse. In: Journal Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW. Nr. 28, 2011, S. 36–41, hier S. 36–38 (PDF: 1,2 MB, 90 Seiten auf netzwerk-fgf.nrw.de).
  75. Christine Ivanov, interviewt von Christine Olderdissen: Sprachleitfäden unter der Lupe. In: genderleicht.de. 28. Oktober 2019, abgerufen am 20. Mai 2020.
  76. TU9-Expertinnenrunde Gleichstellung: TU9-Handreichung: Empfehlungen zur geschlechter-sensiblen Verwendung von Sprache. Berlin, September 2019 (PDF: 151 kB, 3 Seiten auf tu-darmstadt.de; Infoseite).
  77. Andreas Hock: Wenn du mich frägst, macht das in keinster Weise Sinn: Neues von der deutschen Sprache ihrem Niedergang. Riva, München 2017, ISBN 978-3-7423-0251-9, S. 86–87 (Seitenvorschau in der Google-Buchsuche).
  78. ZDF: Tipps für eine moderne Sprache im ZDF. Faltblatt, Mainz 2009 (PDF: 52 kB, 2 Seiten auf genderkompetenz.info).
  79. Meldung: Geschlechterkorrekte Sprache: BR verbannt die „Feuerwehrmänner“. In: Merkur.de. 26. November 2014, abgerufen am 14. Mai 2020.
  80. Alexander Kissler: Kisslers Konter – Geschlechterkorrekte Sprache: Bayerischer Rundfunk ächtet die männliche Endung. In: Cicero.de. 25. November 2014, abgerufen am 14. Mai 2020.
  81. Norddeutscher Rundfunk, Gleichstellung und Diversity: Sprache schafft Bewusstsein: Anregungen für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch. Hamburg, Februar 2019 (PDF: 107 kB, 8 Seiten auf ndr.de; Infoseite).
  82. Nicole Schmutte (Leiterin Gleichstellung und Diversity), interviewt von Christine Olderdissen: „Beim NDR gendern wir seit zwei Jahren.“ In: genderleicht.de. 27. Juni 2019, abgerufen am 20. Juni 2020.
  83. a b Matthias Schwarzer: Sprache, Journalismus, Fernsehen: Anne Will und der Krieg der Gendersternchen. In: RedaktionsNetzwerk Deutschland. 5. Juni 2020, abgerufen am 20. Juni 2020.
  84. Filipp Piatov: Interne Richtlinien: So gendert das Deutschlandradio seine Sendungen! In: Bild.de. 13. August 2019, abgerufen am 14. Mai 2020.
  85. Simone Schamann: ARD und ZDF: Das Gender*sternchen hat wohl der liebe Gott geschickt. In: Nordkurier. 15. Juni 2020, abgerufen am 20. Juni 2020.
  86. Peter Weissenburger: Inklusive Sprache in Medien: Intuition und Abwehr. In: taz.de. 7. Juni 2020, abgerufen am 26. Oktober 2020.
  87. a b Susanne Gaschke: Verweiblichung der Sprache: Mehrheit der Frauen will keine Gendersternchen. In: Die Welt. 31. Mai 2020, abgerufen am 8. Juni 2020 (zugleich Titelstory).
  88. Christine Olderdissen: ZDF: Petra Gerster gendert jetzt. In: genderleicht.de. 22. Oktober 2020, abgerufen am 26. Oktober 2020.
  89. Anne Fromm (Medienredakteurin der taz): Gesprochener Genderstern bei ARD und ZDF: Kritiker versuchen, Rundfunkräte gegen Gender-„Knacklaut“ zu mobilisieren. In: Übermedien.de. 15. September 2020, abgerufen am 3. Oktober 2020.
    Ebenda: Dokumentation: Der „missbräuchliche Knacklaut“ und die gendergerechte Sprache im ZDF und im WDR.
  90. Eva Menasse, Ingo Schulze u. a.: Gendergerechte Sprache: Wie halten Sie es mit dem Gender? In: Die Zeit. Nr. 24, 7. Juni 2018 (online auf zeit.de, hinter einer Paywall).
  91. Ann Cotten: Drei Wochen in der Normalität. 1. Dezember 2017, abgerufen am 27. April 2020.
  92. Hanna Engelmeier: Erzählband der Dichterin Ann Cotten: Wer das liest, ist doof. In: Die Tageszeitung: taz. 5. Mai 2019, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 27. April 2020]).
  93. Rolf Löchel: Mit den Krallen einer Frau: Judith C. Vogt und Christian Vogt bringen mit ihrem SF-Roman „Wasteland“ den Hopepunk nach Deutschland. In: literaturkritik.de. 21. April 2020, abgerufen am 25. April 2020.
  94. Benedikt Schulz: Gendergerechter Roman: Aus für das generische Maskulinum? In: Deutschlandfunk.de. 17. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  95. Judith Vogt: Essay: Geht doch! Gendergerechte Sprache in einem Roman (am Beispiel von „Wasteland“). In: TOR online. 18. Oktober 2019, abgerufen am 25. April 2020.
  96. Meldung: Geschlechtergerechte Sprache – Dichter Reiner Kunze: „Sprachgenderismus ist eine aggressive Ideologie“. In: Passauer Neue Presse. 9. Juni 2018, abgerufen am 15. September 2020.
  97. Marlis Hellinger, Beate Schräpel: Über die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern. In: Jahrbuch für Internationale Germanistik. Nr. 15, Bern 1983, S. 60.
  98. Vera Steiger, Lisa Irmen: Zur Akzeptanz und psychologischen Wirkung generisch maskuliner Personenbezeichnungen und deren Alternativen in juristischen Texten. In: Psychologische Rundschau. Band 58, Nr. 3, 2007, S. 190–200 (doi:10.1026/0033-3042.58.3.190).
  99. Vera Steger, Lisa Irmen: Recht verständlich und „gender-fair“: Wie sollen Personen in amtlichen Texten bezeichnet werden? Ein Vergleich verschiedener Rezipientengruppen zur Akzeptanz geschlechtergerechter Rechtssprache. In: Linguistische Berichte. 2011, Heft 227, August 2011, S. 297–326 (Zusammenfassung).
  100. Thomas Dillmann: Gendergerechte Sprache wird in DAX-Unternehmensberichten zurückgedreht. In: PR-Journal.de. 19. Oktober 2020, abgerufen am 23. Oktober 2020.
  101. news aktuell – Pressemeldung: Keine einheitliche Regelung: Wie die PR mit gendergerechter Sprache umgeht. In: Pressesprecher.com, 7. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  102. Redaktioneller Text: Wie die PR mit gendergerechter Sprache umgeht. In: Werbewoche.ch, 7. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
  103. Karin M. Eichhoff-Cyrus (zu dem Zeitpunkt Frank-Cyrus), Margot Dietrich: Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Gesetzestexten: Eine Meinungsumfrage der Gesellschaft für deutsche Sprache. In: Der Sprachdienst. Band 41, Nr. 2, 1997, S. 55–68.
  104. Meldung: Knappe Mehrheit laut Umfrage für Binnen-I. In: ORF.at. 9. August 2014, abgerufen am 29. September 2020.
  105. Offener Brief: Offener Brief zum Thema „Sprachliche Gleichbehandlung“ an Frau Bildungs- und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Herrn Wissenschafts- und Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner. 2014 (PDF: 219 kB, 25 Seiten auf diepresse.com (Memento vom 1. August 2014 im Internet Archive)).
  106. Meldung (apa): Hochschule – Gendern: „Feministinnen zwingen Mehrheit ihren Willen auf“. In: diePresse.com. 14. Juli 2014, abgerufen am 29. September 2020.
  107. Meldung (dpa): Studierende statt Studenten? Mehrheit lehnt geschlechtergerechte Sprache ab. In: FAZ.net. 11. September 2017, abgerufen am 30. September 2020.
  108. Johannes Bebermeier: Exklusive Umfrage: So denken die Deutschen über Gender-Sprache. In: t-online.de. 25. Januar 2019, abgerufen am 30. September 2020; Zitat: „Die Stadt Hannover formuliert künftig geschlechtsneutral – um alle Menschen anzusprechen. […] stat. Fehler: 6,6 %; Stichprobengröße: 5.034; Befragungszeit: 23.01.19–25.01.19; Stand: 25.01.19“.
  109. Heike Schmoll: Ungeliebter Stern: Ablehnung von Gendersprache. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2. April 2019, abgerufen am 30. September 2020.
  110. Henning Lobin: Die Ablehnung von „Gendersprache“ – medial produziert. In: Scilogs.de. 8. April 2019, abgerufen am 29. September 2020.
  111. Infratest dimap: Vorbehalte gegenüber genderneutraler Sprache – Welt am Sonntag. In: infratest-dimap.de. Mai 2020, abgerufen am 8. Juni 2020; Zitat: „Stichprobe: Repräsentative Zufallsauswahl […] – Erhebungsverfahren: Telefoninterviews (CATI) – Fallzahl: 1.008 Befragte – Erhebungszeitraum: 18. bis 20. Mai 2020“.
  112. a b Liane Bednarz: Gastkommentar – Geschlechtergerechte Sprache: Wer hat Angst vor dem „Genderwahn“? In: Der Spiegel. 5. Juni 2020, abgerufen am 8. Juni 2020.
  113. Roland Kaehlbrandt: Logbuch Deutsch: Wie wir sprechen, wie wir schreiben. Klostermann, Frankfurt/M. 2016, ISBN 978-3-465-04255-6, S. 115–128.
  114. Josef Bayer: Sprachen wandeln sich immer – aber nie in Richtung Unfug. In: NZZ.ch. 10. April 2019, abgerufen am 30. Mai 2020.
  115. a b c Gisela Klann-Delius: Sprache und Geschlecht: Eine Einführung. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, ISBN 3-476-10349-8, S. 186 (Seitenvorschau in der Google-Buchsuche).
  116. Wolfgang Klein: Gendergerechtes Sprechen: „Man sollte die Sprache so lassen“. In: LN-online.de. 4. Februar 2019, abgerufen am 29. Mai 2020.
  117. Peter Eisenberg: Essay: Das missbrauchte Geschlecht. In: Süddeutsche Zeitung. 2. März 2017, abgerufen am 29. Mai 2020.
  118. Ulrich Dewald: Kontrovers: Feministische Linguistik. In: wissenschaft.de. 16. Januar 2008, abgerufen am 28. Mai 2020.
  119. Ingrid Thurner: Sexismus-Debatte: Der Gender-Krampf verhunzt die deutsche Sprache. In: Die Welt. 2. Februar 2013, abgerufen am 28. Mai 2020 (Ethnologin, Publizistin, Lehrbeauftragte in Wien).
  120. Alexandra Rösner: Geschlechtsspezifische Personenbezeichnungen: Deutsch – Englisch kontrastiv. Germanistische Diplomarbeit Universität Wien 1998. Grin 1998, ISBN 978-3-640-53032-8, Abschnitt 1.2.1.2 Die Maskulinmovierung im Englischen.
  121. Mignon Fogarty: You should basically stop using gendered nouns. In: The Washington Post. 12. November 2014, abgerufen am 29. November 2020 (englisch).
  122. Sandra L. Bem, Daryl J. Bem: Does Sexbiased Job Advertising “Aid and Abet” Sex Discrimination? In: Journal of Applied Social Psychology. Band 3, Nr. 1, März 1973, S. 6–18 (englisch; Volltext: doi:10.1111/j.1559-1816.1973.tb01290.x; Department of Psychology, Stanford University, Kalifornien).
  123. Anne Bodine: Androcentrism in Prescriptive Grammar: Singular “They”, Sex-Indefinite “He”, and “He or She”. In: Language in Society. Band 4, Nr. 2, August 1975, S. 129–146 (englisch; doi:10.1017/S0047404500004607; Volltext: PDF: 837 kB, 19 Seiten auf semanticscholar.org; Rutgers University, New Jersey).
  124. Lexikoneintrag: they, pron., adj., adv., and n. In: Oxford English Dictionary. Abgerufen am 12. Mai 2020 (englisch).
  125. Helene Bubrowski: Intersexualität: Unten Barbie, oben Ken. In: FAZ.net. 2. April 2014, abgerufen am 12. Mai 2020.
  126. Lexikoneintrag: Mx, n. In: Oxford English Dictionary. Dezember 2015, abgerufen am 12. Mai 2020 (englisch).
  127. Clara Zink: Gendergerechte Sprache: Oxford Dictionary berät über „Mx“. In: taz.de. 4. Mai 2015, abgerufen am 12. Mai 2020.
  128. Matthias Heine: Kultur – Mr, Mrs oder Mx: Auch Englisch hat jetzt ein drittes Geschlecht. In: Die Welt. 6. Mai 2015, abgerufen am 12. Mai 2020.
  129. Ben Kesslen: Ms., Mr. or Mx.? Nonbinary teachers embrace gender-neutral honorific. In: NBCnews.com. 20. Januar 2019, abgerufen am 8. November 2019 (englisch).
  130. André Meinunger: Linguistik: Wie sexistisch ist die deutsche Sprache? In: Die Welt. 7. Juli 2013, abgerufen am 28. Mai 2020 (Sprachwissenschaftler).
  131. Elmar Schafroth: Berufsbezeichnungen für Frauen in Frankreich – Sprachpolitische Maßnahmen und sprachliche Wirklichkeit. In: Lebende Sprachen. Zeitschrift für interlinguale und interkulturelle Kommunikation. Band 38, Nr. 2, Januar 1993, ISSN 1868-0267, S. 64–67 (uni-duesseldorf.de [PDF; 434 kB]).
  132. Gisela Klann-Delius: Sprache und Geschlecht: Eine Einführung. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, ISBN 3-476-10349-8, S. 183 (doi:10.1007/978-3-476-05072-4_4).
  133. Elisabeth Burr: Gender and language politics in France. In: Marlis Hellinger, Hadumod Bußmann: Gender Across Languages: The linguistic representation of women and men. Band 3. Benjamins, Amsterdam 2003, S. 119–139, hier S. 122 (englisch; PDF: 226 kB, 22 Seiten auf uni-leipzig.de).
  134. Marie-Estelle Pech: Édouard Philippe bannit l’écriture inclusive de l’administration. In: Le Figaro. 21. November 2017, abgerufen am 24. Mai 2020 (französisch).
  135. Zoe Tabary: La belle France (f) at war over gender-neutral language ban. In: Trust.org. 22. November 2017, abgerufen am 1. Oktober 2020 (englisch; „In official documents, the masculine is a neutral form that should be used for terms applicable to women as well as men“).
  136. Annabelle Timsit: The Push to Make French Gender-Neutral. In: theAtlantic.com. 24. November 2017, abgerufen am 1. Oktober 2020 (englisch).
  137. a b Matthias Heine: Verständlichkeit vor Feminismus: Frankreichs Premier verbietet Gender-Schreibweisen. In: Die Welt. 22. November 2017, abgerufen am 24. Mai 2020.
  138. Rudolf Balmer: Genderneutrale Sprache in Frankreich: „Français·e·s“. In: taz.de. 23.  November 2017, abgerufen am 10. August 2020.
  139. Raphaëlle Rérolle: L’Académie française se résout à la féminisation des noms de métiers. In: Le Monde. 28. Februar 2019, abgerufen am 24. Mai 2020 (französisch).
  140. Meldung: Það kýs enginn að vera kallaður „það“. In: Morgunblaðið. 12. Januar 2016, abgerufen am 28. Juni 2020 (isländisch).
  141. Meldung: Finland wants to encourage equality and give the world a word – their all-inclusive personal pronoun, hän. In: Finlandabroad.fi. 3. Juni 2019, abgerufen am 28. Juni 2020 (englisch; Website des finnischen Außenministeriums).
  142. a b Miriam Berger: A guide to how gender-neutral language is developing around the world. In: The Washington Post. 15. Dezember 2019, Abschnitt 2. Spanish: Alternative inclusive case endings such as ‘x’ or ‘@’ and ‘e’, abgerufen am 5. Oktober 2020 (englisch).
  143. Amelie Persson: Schweden führt geschlechtsneutrales Personalpronomen ein. In: FAZ.net. 30. Juli 2014, abgerufen am 29. Mai 2020.
  144. Radiobericht: „Hen“ med i nya ordlistan. In: SverigesRadio.se. 29. Juli 2014, abgerufen am 29. Mai 2020 (schwedisch; 8:01 Minuten).
  145. Meldung (afp): Sweden adds gender-neutral pronoun to dictionary. In: The Guardian. 24. März 2015, abgerufen am 29. Mai 2020 (englisch).
  146. Korakoch Attaviriyanupap: The linguistic representation of gender in Thai. In: Marlis Hellinger, Heiko Motschenbacher: Gender Across Languages. Band 4. John Benjamins, Amsterdam/Philadelphia 2015, S. 369–399, hier S. 371–373 (englisch).
  147. Korakoch Attaviriyanupap: The linguistic representation of gender in Thai. In: Marlis Hellinger, Heiko Motschenbacher: Gender Across Languages. Band 4. John Benjamins, Amsterdam/Philadelphia 2015, S. 369–399, hier S. 377 (englisch).