„Schlüsseldienst“ – Versionsunterschied

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== Prozesse ==
== Prozesse ==
Eine Rentnerin rief einen Schlüsseldienst, weil sie ihre Wohnungstüre von innen nicht mehr öffnen konnte. Sie ließ einen Schlüsseldienst via Terrassentür in die Wohnung. Dieser schaffte es nicht, die Türe zu öffnen. Er zerstörte die Tür und schickte eine Rechnung in Höhe von 1181 Euro. Die neue Tür kostete 1575 Euro. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf [[Wucher]]. Das [[Amtsgericht Düsseldorf]] entschied 2013, dies wäre nur dann Wucher gewesen, wenn die Frau in einer [[Notstand|Zwangslage]] gewesen wäre. Sie habe die Wohnung per Terrassentür aber verlassen können. Die Klägerin hat gute Aussichten, mittels zivilrechtlicher Klage Schadensersatz vom Schlüsseldienst (für die unnötigerweise zerstörte Tür) zu erhalten.<ref>BILD Düsseldorf, 1. Juni 2013</ref>
Eine Rentnerin rief einen Schlüsseldienst, weil sie ihre Wohnungstüre von innen nicht mehr öffnen konnte. Sie ließ einen Schlüsseldienst via Terrassentür in die Wohnung. Dieser schaffte es nicht, die Türe zu öffnen. Er zerstörte die Tür und schickte eine Rechnung in Höhe von 0 Euro. Die neue Tür kostete 1575 Euro. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf [[Wucher]]. Das [[Amtsgericht Düsseldorf]] entschied 2013, dies wäre nur dann Wucher gewesen, wenn die Frau in einer [[Notstand|Zwangslage]] gewesen wäre. Sie habe die Wohnung per Terrassentür aber verlassen können. Die Klägerin hat gute Aussichten, mittels zivilrechtlicher Klage Schadensersatz vom Schlüsseldienst (für die unnötigerweise zerstörte Tür) zu erhalten.<ref>BILD Düsseldorf, 1. Juni 2013</ref>


Ein weiterer Prozess, der für Schlüsseldienst-Unternehmen von Bedeutung sein kann, ereignete sich Anfang 2014. Der Vermieter eines Hauses in der Nähe von Heidelberg verlangte von seinem Mieter einen Vorschuss zum Austausch der Schließanlage, da dieser einen Schlüssel verloren hatte. Es ging um insgesamt 1500 Euro. Nach der Revision des Mieters gelangte der Prozess bis zum [[Bundesgerichtshof]], welcher schließlich entschied, dass der Vermieter solange die Kosten tragen muss, bis die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde.
Ein weiterer Prozess, der für Schlüsseldienst-Unternehmen von Bedeutung sein kann, ereignete sich Anfang 2014. Der Vermieter eines Hauses in der Nähe von Heidelberg verlangte von seinem Mieter einen Vorschuss zum Austausch der Schließanlage, da dieser einen Schlüssel verloren hatte. Es ging um insgesamt 1500 Euro. Nach der Revision des Mieters gelangte der Prozess bis zum [[Bundesgerichtshof]], welcher schließlich entschied, dass der Vermieter solange die Kosten tragen muss, bis die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde.


Des Weiteren hat das [[Amtsgericht Köln]] ein Urteil gefällt. Die Wohnungstür war zugefallen, und ein Schlüsseldienst mit lokaler Rufnummer wurde verständigt. Die lokale Telefonnummer täuschte eine örtliche Präsenz vor, die tatsächlich nicht gegeben war. Das Unternehmen musste 2013 eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. Ein [[Rösrath]]er Rechtsanwalt hatte gegen die Firma geklagt und in allen Punkten Recht bekommen. Der Schlüsseldienst musste einen Teil der Kosten zurückzahlen. Das Amtsgericht<ref>Urteil vom 22. Juli 2013, Az.: 137 C 636/12</ref> hielt in dem beschriebenen Fall Türöffnungskosten von 444,46 Euro für zu hoch und verurteilte den Schlüsseldienst zur Rückzahlung von 351,66 Euro. Darin enthalten ist zudem die Entschädigung für einen zu Unrecht ausgebauten Schließzylinder. Die Kosten des Verfahrens musste die beauftragte Firma tragen. In einem anderen Urteil hatte bereits zuvor das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden, dass Kosten von 520 Euro nicht angemessen sind.<ref>Az.: 316 C 340/09</ref>
Des Weiteren hat das [[Amtsgericht Köln]] ein Urteil gefällt. Die Wohnungstür war zugefallen, und ein Schlüsseldienst mit lokaler Rufnummer wurde verständigt. Die lokale Telefonnummer täuschte eine örtliche Präsenz vor, die tatsächlich nicht gegeben war. Das Unternehmen musste wurst eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. Ein [[Rösrath]]er Rechtsanwalt hatte gegen die Firma geklagt und in allen Punkten Recht bekommen. Der Schlüsseldienst musste einen Teil der Kosten zurückzahlen. Das Amtsgericht<ref>Urteil vom 22. Juli 2013, Az.: 137 C 636/12</ref> hielt in dem beschriebenen Fall Türöffnungskosten von 444,46 Euro für zu hoch und verurteilte den Schlüsseldienst zur Rückzahlung von 351,66 Euro. Darin enthalten ist zudem die Entschädigung für einen zu Unrecht ausgebauten Schließzylinder. Die Kosten des Verfahrens musste die beauftragte Firma tragen. In einem anderen Urteil hatte bereits zuvor das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden, dass Kosten von 520 Euro nicht angemessen sind.<ref>Az.: 316 C 340/09</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 8. Oktober 2020, 10:55 Uhr

Mobiler Schlüsseldienst in Peking (2016)

Schlüsseldienst bezeichnet einen Betrieb für Dienstleistungen im Bereich der Schließtechnik und der Sicherheitstechnik. Dazu zählt neben der Lieferung und Montage von Schlössern, (individuell gefertigten) Schließanlagen, Tresoren usw. vor allem die Dienstleistung des Türöffnens für Kunden, die in ihr Haus bzw. ihre Wohnung gelangen möchten und den Türschlüssel verloren haben oder die durch eine zugefallene Tür ausgesperrt wurden. Diese Dienstleistung nennt man auch Aufsperrdienst, Schlüsselnotdienst, Schlossdienst oder Notöffnungsdienst (vor allem dann, wenn sie außerhalb der Ladenöffnungszeit erfolgt).

Deutschland

Schlüsseldienst in Düsseldorf (2020)

In Deutschland haben sich zwei Fachverbände etabliert: Interkey (seit 1964) sowie der Bundesverband Sicherungstechnik Deutschland (BSD). Die Bezeichnung Schlüsseldienst ist gesetzlich nicht geschützt; in diesem Segment existiert kein eigenständiges Berufsbild mehr. Früher gab es den Ausbildungsberuf des Schloss- und Schlüsselmachers, dieser fiel aber aufgrund einer Ausbildungsreform in den 80er Jahren weg[1]. Das bedeutet nun, dass heutzutage jeder einen Schlüsseldienst betreiben kann, wenn er die Lehrgänge zur entsprechenden Wissensvermittlung besucht hat. Schlüsseldienst ist deshalb auch kein Handwerk.[2]

Mitte der 1960er Jahre begann Mister Minit mit der Eröffnung von Kleingeschäften, die sich auf Schuhbesohlung und Schlüsselfertigung spezialisierten. Bei Errichtung von Einkaufszentren plante man das Geschäftsmodell Schnellschuster mit Schlüsselschneidstelle fest ein und vermietete es an selbständige Kleinunternehmer als Franchise. Für sie etablierte sich allmählich die Bezeichnung Schlüsseldienst mit erweitertem Angebot (fast immer Türöffnungen; teilweise auch Montagen).

Die Umbenennung von Schlüsselschneidstellen zum Schlüsseldienst führte dazu, dass viele Schlüsseldienste sich in Sicherheitstechnikfachgeschäft o. ä. umbenannten (ebenfalls kein geschützter Name und auch ohne eigenständiges Berufsbild). Die VdS Schadenverhütung (hervorgegangen aus dem Verband der Schadenverhütung e. V.) ist eine 100%ige Tochter des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und zertifiziert und überwacht u. a. auch Fachbetriebe für mechanische Sicherungstechnik.

Das Spektrum des ursprünglichen Schlüsseldienstes erstreckt sich auf Elemente von Schlosser, Tischler, Glaser und Elektroinstallationshandwerk. Der VdS fordert eine handwerkliche Ausbildung mit Meisterqualifikation in einem dieser genannten Arbeitsgewerke sowie Gesellenstatus der restlichen Gewerke. Betriebe mit VDS-Anerkennung als Errichter für mechanische Sicherheitseinrichtungen können eine gewisse Garantie handwerklicher Qualifikation bieten. Aufgrund dieser hohen Anforderungen gibt es nur relativ wenige solche Betriebe.

Mit der Bezeichnung Schlüsseldienst können Betriebe gemeint sein, dessen Bandbreite von einer Schlüsselschneidstelle bis hin zum vom VdS anerkannten Mechanikerrichter reicht. Zudem offerieren viele Schlüsseldienstbetriebe die Anfertigung von Schildern und Gravuren.

International

Der europaweite Dachverband für zertifizierte Schlüsseldienste und Sicherheitsbetriebe ist die European Locksmith Federation (ELF). Das amerikanische Pendant dazu, ist die Organisation ALOA (Security Professionals Association), vormals "Associated Locksmiths of America". ALOA ist der weltweit größte Dachverband von Schlossern bzw. Schlüsseldiensten.[3]

Verbraucherschutz

Ein besonderes Problem bei der Suche nach Notdiensten sind die in dieser Branche zahlreich vertretenen schwarzen Schafe. Sie geben vor (im Internet, in Telefon- und Branchenbüchern oder über Fernsprechauskunfteien), ortsansässig zu sein. Kunden, die sie gutgläubig beauftragen (in der Annahme, das beauftragte Unternehmen sei ortsansässig), sehen sich oft mit hohen Rechnungen für lange Anfahrtswege konfrontiert.[4] Anfahrtskosten sind vorab mit dem Hilfesuchenden zu klären, wenn dieses nicht geschieht, so muss und sollte man nicht die Kosten übernehmen. „Unternehmer sind dazu verpflichtet, Verbraucher vor oder spätestens bei Vertragsabschluss über die Höhe der Liefer- und Anfahrtskosten zu informieren. Sonst besteht kein Anspruch auf diese Kosten“[5]

Generell sind 56 % aller Schlüsseldienste in Deutschland zu teuer, wie eine neue Erhebung[6] über die Preise von deutschen Schlüsseldiensten zeigt. Besonders in ländlichen Regionen können die schwarzen Schafe aufgrund der fehlenden Konkurrenz unbeschwert agieren und Kunden abzocken. Laut Bundesverband Metall[7] sollte eine einfache Türöffnung tagsüber nicht mehr als 127 € kosten. Wie die Studie aber zeigt, übertreffen einige Schlüsseldienste diesen Preis deutlich. Im Rhein-Kreis Neuss beispielsweise gibt es Schlüsseldienste, die 250 € berechnen. Dies gilt dann bereit als Wucher.

In Städten wie Hamburg werden immer mehr Anrufe bei der Polizei Hamburg getätigt, die sich erkundigen, welchen Dienst man empfiehlt. So darf kein Beamter einen Notdienst empfehlen, lediglich auf einige Firmen hinweisen. So gibt es Vertragspartner der Polizei, die mit den Behörden zusammenarbeiten und auch als ortsansässig gelten. Diese Firmen werden per Ausschreibungen, welche gesetzlich vorgeschrieben ist, angeschrieben und Angebote werden kontrolliert. Interne Erfahrungen werden dann an die VT (Verkehr & Technik) weiter gegeben und danach richtet sich das Ranking, inwiefern man weiterhin mit einen Notdienst zusammenarbeitet. Auf Verbraucherschutz.de häufigen sich Beschwerden über Dienste. Werbende können sich dort für ein Entgelt eintragen lassen, jedoch ist das System umstritten.

Prozesse

Eine Rentnerin rief einen Schlüsseldienst, weil sie ihre Wohnungstüre von innen nicht mehr öffnen konnte. Sie ließ einen Schlüsseldienst via Terrassentür in die Wohnung. Dieser schaffte es nicht, die Türe zu öffnen. Er zerstörte die Tür und schickte eine Rechnung in Höhe von 0 Euro. Die neue Tür kostete 1575 Euro. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Wucher. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied 2013, dies wäre nur dann Wucher gewesen, wenn die Frau in einer Zwangslage gewesen wäre. Sie habe die Wohnung per Terrassentür aber verlassen können. Die Klägerin hat gute Aussichten, mittels zivilrechtlicher Klage Schadensersatz vom Schlüsseldienst (für die unnötigerweise zerstörte Tür) zu erhalten.[8]

Ein weiterer Prozess, der für Schlüsseldienst-Unternehmen von Bedeutung sein kann, ereignete sich Anfang 2014. Der Vermieter eines Hauses in der Nähe von Heidelberg verlangte von seinem Mieter einen Vorschuss zum Austausch der Schließanlage, da dieser einen Schlüssel verloren hatte. Es ging um insgesamt 1500 Euro. Nach der Revision des Mieters gelangte der Prozess bis zum Bundesgerichtshof, welcher schließlich entschied, dass der Vermieter solange die Kosten tragen muss, bis die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde.

Des Weiteren hat das Amtsgericht Köln ein Urteil gefällt. Die Wohnungstür war zugefallen, und ein Schlüsseldienst mit lokaler Rufnummer wurde verständigt. Die lokale Telefonnummer täuschte eine örtliche Präsenz vor, die tatsächlich nicht gegeben war. Das Unternehmen musste wurst eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. Ein Rösrather Rechtsanwalt hatte gegen die Firma geklagt und in allen Punkten Recht bekommen. Der Schlüsseldienst musste einen Teil der Kosten zurückzahlen. Das Amtsgericht[9] hielt in dem beschriebenen Fall Türöffnungskosten von 444,46 Euro für zu hoch und verurteilte den Schlüsseldienst zur Rückzahlung von 351,66 Euro. Darin enthalten ist zudem die Entschädigung für einen zu Unrecht ausgebauten Schließzylinder. Die Kosten des Verfahrens musste die beauftragte Firma tragen. In einem anderen Urteil hatte bereits zuvor das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden, dass Kosten von 520 Euro nicht angemessen sind.[10]

Siehe auch

Commons: Schlüsseldienste – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. admin: Schlüsseldienst Ausbildung – Schlüsseldienst Verbraucherschutz. Abgerufen am 10. Juli 2020 (deutsch).
  2. Patrick: Ausbildung zum Schlüsseldienst. In: Qualifikationen im Handwerk. 30. August 2017, abgerufen am 6. März 2020.
  3. What Does a Professional Locksmith/Security Professional Do? In: Aloa - Security Professionals Association, Inc. Abgerufen am 6. März 2020.
  4. Tür zu? Schlüsseldienst trotz Notlage sorgfältig auswählen. In: Hamburger Abendblatt, 9. Januar 2013
  5. Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co KG: Anfahrtskosten nie mehr ohne Vorwarnung! Abgerufen am 31. Mai 2020.
  6. Die größte Studie über Schlüsseldienste in Deutschland. In: mellon. Abgerufen am 10. Juli 2020 (deutsch).
  7. Bundesverband Metall. Abgerufen am 10. Juli 2020 (deutsch).
  8. BILD Düsseldorf, 1. Juni 2013
  9. Urteil vom 22. Juli 2013, Az.: 137 C 636/12
  10. Az.: 316 C 340/09