„Vollstreik“ – Versionsunterschied

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Mit '''Vollstreik''', '''Flächenstreik''' oder '''Totaler Streik''' wird im Rahmen eines [[Arbeitskampf]]es der Streik ''aller'' [[Arbeitnehmer]] eines Wirtschaftszweiges bezeichnet, wobei unter [[Streik]] die gemeinsame und planmäßig durchgeführte Arbeitsniederlegung durch mehrere Arbeitnehmer zur Durchsetzung bestimmter Forderungen verstanden wird.
Mit '''Vollstreik''', '''Flächenstreik''' oder '''Totaler Streik''' wird im Rahmen eines [[Arbeitskampf]]es der Streik ''aller'' [[Arbeitnehmer]] eines Wirtschaftszweiges bezeichnet, wobei unter [[Streik]] die gemeinsame und planmäßig durchgeführte Arbeitsniederlegung durch mehrere Arbeitnehmer zur Durchsetzung bestimmter Forderungen verstanden wird.


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Vorteil des Vollstreiks ist die vergleichsweise schnellere Erzeugung ökonomischen Drucks beim Arbeitgeber. Sein Nachteil ist aus Sicht der Gewerkschaften, dass er bei dem verhältnismäßig großen Kreis streikender Mitglieder Anspruch auf [[Streikgeld]] (aus der Streikkasse der [[Gewerkschaft]]) auslöst. Aus diesem Grunde werden in der heutigen Zeit vorwiegend Streikformen bevorzugt, die mit einem verhältnismäßig kleinen Einsatz streikender Mitarbeiter ein Maximum an Wirkung in einem gesamten Industriezweig erzeugen, zum Beispiel der [[Schwerpunktstreik]] bei Betrieben, die Schlüsselpositionen innerhalb einer Industrie einnehmen und dadurch als Folge die von ihnen abhängigen Wirtschaftsunternehmen durch fehlende Zulieferung lahmlegen.


[[Kategorie:Arbeitskampf]]
[[Kategorie:Arbeitskampf]]

Version vom 4. März 2020, 09:50 Uhr

Mit Vollstreik, Flächenstreik oder Totaler Streik wird im Rahmen eines Arbeitskampfes der Streik aller Arbeitnehmer eines Wirtschaftszweiges bezeichnet, wobei unter Streik die gemeinsame und planmäßig durchgeführte Arbeitsniederlegung durch mehrere Arbeitnehmer zur Durchsetzung bestimmter Forderungen verstanden wird.