„Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht und Oversight-Maßnahmen“ – Versionsunterschied

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* Die Mitglieder des SG benötigen OS-Rechte, um diese Funktion auszuüben. Daher müssten sie nach [[m:Oversight policy#Access]] mindestens 18 Jahre alt sein und bereit, das ''confidentiality agreement for nonpublic information'' zu unterschreiben. Damit würde die Anzahl potentieller Kandidaten für das SG eingeschränkt, da sowohl Minderjährige als auch Wikipedianer, die auf absolute Anonymität wert legen, wegfielen.


== Vorschlag 2 ==
== Vorschlag 2 ==

Version vom 8. September 2019, 20:49 Uhr

Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

 Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.


Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob das Schiedsgericht per Oversight unterdrückte für eine Schiedsgerichtsanfrage relevante Bearbeitungen einsehen und Oversight-Aktionen überprüfen darf.

Initiatoren und Unterstützer

Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).

Hintergrund

Aktueller Zustand

Oversighter können mit der Oversight-Funktion Bearbeitungen unterdrücken, so dass eine Kombination aus Bearbeitung selbst, dem Bearbeitungskommentar und dem Benutzernamen durch normale Benutzer und auch Administratoren nicht mehr einsehbar sind. In welchen Fällen die Oversight-Funktion eingesetzt werden darf, ist in der Oversight-Richtlinie geregelt.

Per Oversight unterdrückte Bearbeitungen können im Moment nur durch andere Oversighter, durch Stewards und durch die Ombudsleute-Kommission eingesehen werden. Die Ombudsleute-Kommission ist projektübergreifend u.a. bei Beschwerden zu Verletzungen der Oversight-Richtlinie zuständig. Sie erstattet Bericht und empfiehlt eine Vorgehensweise, handelt aber nicht selbst.

Das Schiedsgericht darf auch im Rahmen einer Schiedsgerichtsanfrage per Oversight unterdrückte Bearbeitungen nicht einsehen und darf Oversight-Aktionen auch nicht auf Einhaltung der Oversight-Richtlinie und anderer lokaler Richtlinien überprüfen.

Problembeschreibung

Da das Schiedsgericht keine per Oversight unterdrückte Bearbeitungen einsehen darf, können beispielsweise Sperren, die mit per Oversight unterdrückten Bearbeitungen begründet werden, nicht auf Verfahrensfehler und Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Oversighter, Stewards, Ombudsleute-Kommission und die Foundation dürfen aufgrund der Oversight-Richtlinie Daten nicht an das Schiedsgericht übermitteln. So waren vor kurzem Schiedsgerichtsmitglieder der Meinung, dass deshalb eine Sperre nicht durch das Schiedsgericht auf Verhältnismäßigkeit und Verfahrensfehler überprüft werden konnte, siehe Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Angebliche ANON-Verletzung.

Außerdem dürfen Oversight-Aktionen nicht durch das Schiedsgericht auf Einhaltung der Oversight-Richtlinie und anderer lokaler Richtlinien überprüft werden. Es muss stattdessen die Ombudsleute-Kommission eingeschaltet werden. Die Ombudsleute-Kommission braucht für die Abarbeitung von Beschwerden oft lange (siehe Berichte der Kommission). Außerdem kommen ein Großteil der Mitglieder aus anderen Projekten (siehe aktuelle Besetzung), sie sind also mit den besonderen Regeln in der deutschsprachigen Wikipedia nicht vertraut. Auch hat die Mehrheit wohl keine für eine sorgfältige Bewertung ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache. Letztlich wird sie selbst nicht tätig, so dass unklar ist, welches Gremium ihre Empfehlungen umsetzt.

Vorschlag 1

Das Schiedsgericht erhält das Mandat, per Oversight unterdrückte Bearbeitungen einsehen zu dürfen, wenn sie für eine Schiedsgerichtsanfrage relevant sind.

  • Dafür muss zuerst eine entsprechende Schiedsgerichtsanfrage gestellt und angenommen werden. Die Schiedsgerichtmitglieder dürfen dann bei vorliegender Anfrage die in der Anfrage gegenständlichen per Oversight gelöschten Bearbeitungen einsehen. Dazu ersuchen sie Stewards oder die Foundation um Übermittlung der per Oversight gelöschten Bearbeitungen.
  • Jedes Schiedsgerichtsmitglied muss gemäß der Oversight-Richtlinie die Vertraulichkeitsvereinbarung für nichtöffentliche Informationen unterschreiben.

Pro

Kontra

  • Die Mitglieder des SG benötigen OS-Rechte, um diese Funktion auszuüben. Daher müssten sie nach m:Oversight policy#Access mindestens 18 Jahre alt sein und bereit, das confidentiality agreement for nonpublic information zu unterschreiben. Damit würde die Anzahl potentieller Kandidaten für das SG eingeschränkt, da sowohl Minderjährige als auch Wikipedianer, die auf absolute Anonymität wert legen, wegfielen.

Vorschlag 2

Das Schiedsgericht erhält zusätzlich zu Vorschlag 1 das Mandat, aufgrund einer Schiedsgerichtsanfrage, durch Oversighter erfolgte Unterdrückungen hinsichtlich der Oversight-Richtlinie und lokaler Richtlinien (insbesondere Wikipedia:Anonymität) zu überprüfen und ggfs. eine Unterdrückung rückgängig zu machen. Bei schwerem oder wiederholten Missbrauch der Oversight-Rechte kann das Schiedsgericht einem Oversighter zeitweise oder endgültig die Rechte entziehen. Der Rechtentzug erfolgt dann durch einen Steward.

Das Recht, die Ombudskommission anzurufen, bleibt davon unberührt.

Pro

Kontra

Auswertung

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung genau eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die in der inhaltlichen Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung stehen 2 Vorschläge zur Änderung. Für alle Vorschläge kann jeweils mit „Pro“ oder „Kontra“ abgestimmt werden. Vorschlag 1 gilt als angenommen, wenn er mehr Pro-Stimmen als Kontra-Stimmen erreicht (einfache Mehrheit). Vorschlag 2 gilt als angenommen, wenn Vorschlag 1 angenommen wird und Vorschlag 2 ebenfalls mehr Pro-Stimmen als Kontra-Stimmen erreicht. Werden beide Vorschläge nicht angenommen, bleibt es bei dem Status quo.

Abstimmung

Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild an

Ich lehne das Meinungsbild ab

Enthaltung

Inhaltliche Abstimmung

Ich bin für die Umsetzung von Vorschlag 1

Ich bin gegen die Umsetzung von Vorschlag 1

Enthaltung bezüglich von Vorschlag 1

Ich bin für die Umsetzung von Vorschlag 2

Ich bin gegen die Umsetzung von Vorschlag 2

Enthaltung bezüglich von Vorschlag 2

Ergebnis

Diskussion

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