„Diskussion:Yannic Hendricks“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von MX8 in Abschnitt Anonymisierung
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Alopetyp (Diskussion | Beiträge)
K Alopetyp verschob die Seite Diskussion:Yannic Hendricks nach Diskussion:Markus Krause: Urteil nicht rechtskräftig
(kein Unterschied)

Version vom 17. Januar 2019, 12:01 Uhr

Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

Löschdiskussion

Da "Krause" mit seinen Klagen eine nationale Bewegung (Hashtag #wegmit219a, Demonstrationen) ausgelöst hat, sowie eine aktuell noch laufende politische Diskussion, die zu Bundestagsdebatten führte und höchstwahrscheinlich in einer zukünftigen Gesetzesänderung resultieren wird (Pro 219a: AFD + CDU / Contra 219a: SPD, Grüne, Linke, FDP), ist ein Eintrag über ihn auf wikipedia aus feministischer, historischer, medialer sowie juristischer Sicht absolut relevant, egal welche Beweggründe er hat (Mission, Hobby etc.).

Zustimmung, behalten!. --Jeb (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Jeb-2018-11-07T10:25:00.000Z-Löschdiskussion11Beantworten
Ditto - es ist ein langfristig relevantes Thema -snapsi (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Snapsi-2018-11-07T21:36:00.000Z-Jeb-2018-11-07T10:25:00.000Z11Beantworten

Hier falsch - die LD ist woanders. --Eingangskontrolle (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Eingangskontrolle-2018-11-07T11:46:00.000Z-Löschdiskussion11Beantworten

Name

Ich halte es wie bereits auf der LD erwähnt für sinnvoll auch seinen Klarnamen zu erwähnen. Immerhin wird der in der bundesweiten Berichterstattung verwendet. -- Dr.üsenfieber (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Dr.üsenfieber-2018-11-07T12:44:00.000Z-Name11Beantworten

Sehe ich genauso. Das ist eine Person_des_öffentlichen_Lebens, will es auch sein. Da hätte er weniger Fernsehinterviews geben sollen in denen er sich als Reallife-Troll feiert. --Chfreund (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Chfreund-2018-11-07T14:53:00.000Z-Name11Beantworten

Die Interviews hat er bewusst unter eines Pseudonym gegeben --Alopetyp (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Alopetyp-2018-11-07T21:44:00.000Z-Chfreund-2018-11-07T14:53:00.000Z11Beantworten
Verklagt hat er unter seinem Realnamen, weil das mit Pseudonym nicht geht. --87.162.164.46 Diskussion:Yannic Hendricks#c-87.162.164.46-2018-11-08T03:19:00.000Z-Chfreund-2018-11-07T14:53:00.000Z11Beantworten
Alopetyp (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Alopetyp-2018-11-08T09:27:00.000Z-87.162.164.46-2018-11-08T03:19:00.000Z11 Die Klage ist aber nicht öffentlich.Beantworten
"Krause" hat nicht geklagt, er hat eine Strafanzeige erstattet. Und das kann man sogar anonym. Er hat dies allerdings nicht gemacht. Folglich musste er bei der Vielzahl von Anzeigen damit rechnen, dass sei Name irgendwann publik wird. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wo st 01-2018-11-08T12:49:00.000Z-Alopetyp-2018-11-08T09:27:00.000Z11Beantworten
Man kann Strafanzeigen grundsätzlich nicht anonym ersatten! Ein Zeuge ist zur vollständigen und Wahrheitsgemßen Angabe seiner Personilien verpflichtet. Bei den Online-Formularen der Landespolizei sind die entsprechenden Felder Pflichtfelder. Auch nbei einer Anziege auf eoner Polizeiache muss man seinen Personalausweis vorzeigen, die Persnonalin werden in die Ermtittlungsakte aufgenommen.

--Alopetyp (Diskussion) 15:58, 8. Nov. 2018 (CET) Bitte Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Weniger_bekannte_Personen beachten. --KurtR (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Alopetyp-2018-11-08T14:58:00.000Z-Name11Beantworten

Kurzer juristischer Hinweis: Eine Strafanzeige ist die bloße Mitteilung eines vom Mitteilenden als strafrechtlich relevant angesehenen Sachverhalts an eine Ermittlungsbehörde (üblicherweise Polizei, gelegentlich Staatsanwaltschaft). Selbstverständlich kann man eine Anzeige auch anonym erstatten - auf der Wache werden die Polizisten nach dem Personalausweis fragen, weil der Anzeigende für die Ermittlungen u.U. hilfreich sein könnte und nicht zuletzt auch um den Anzeigenden im Falle einer Falschanzeige selbst zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings ist eine Anzeige per anonymem Brief genauso "gültig". Ein Anzeigender ist außerdem gar nicht zwangsläufig Zeuge. Allerdings hat H. von dieser Möglichkeit anscheinend nicht gebrauch gemacht. Hier halte ich die Namensnennung an sich für durchaus gerechtfertigt, allerdings nicht mit Blick auf irgendwelche Ausführungen zu anonymen Anzeigen, sondern einfach aufgrund der Verbreitung des Namens im Netz. Mit Blick auf die Abmahnung von H. an die Pro-Familia-Vorsitzende ein typischer Fall des Streisand-Effekts, den wir nicht ignorieren müssen. -- Milad A380 Disku +/- Diskussion:Yannic Hendricks#c-Milad A380-2018-11-08T20:47:00.000Z-Alopetyp-2018-11-08T14:58:00.000Z11Beantworten
Wikipedia stützt sich auf reputable Belege WP:Q. Realnamens-Geraune in Sozialen Netzwerken gehört nicht dazu. Die allermeisten Medien verzichten bewusst auf den Realnamen. Wir helfen sicher nicht aktiv mit, Streisandeffekte zu fördern, wenn der Realname von verantwortungsvollen Medien bewusst nicht genannt wird. Lies bitte auch Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Weniger_bekannte_Personen. --KurtR (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-KurtR-2018-11-08T21:03:00.000Z-Milad A380-2018-11-08T20:47:00.000Z11Beantworten
Eine anonymes Schreibes an die Polizei ist keine Strafanzeige im rechtlichen Sinne. Die Polizei ist allerdings auch verpflichtet anonymen Schreiben nachzugehend, wenn sich daaus ein konkreter Tatverdacht auf eine strafbare Handlung ergeben könnte. In den meisten Fälle wird anonyme Schreiben von der Polizei nicht bearbeitet. Abgesehen davon wäre es bei einem solchen anonymen Schreiben nicht möglich Beschwerde gegen die entschedung der Staatsanwaltscaft das VErfahren einzustellen einzulegen. Genau dies war aber bei dem Strafverfahren gegen Kristia Häönel der Fall. Es nach der Beschwerde "Krauses" wurden die Ermuttlungen wieder aufgenommen. Hätte er lediglch ein anonymes Schreiben statt einer STrafazeige unter Angabe seiner Personiel aufgesetzt hätte ihn die Staatsanwaltschaft Gießen nicht anschreiben könnn, sodass er keine Möglichkeit gehabt hätte gegen deren Entscheidung vorzugehen. Dann wäre es also nie zu dem Prozess gegen Kristina Hänel und somit auch nicht zu der gegenwärtigen politischen Diskusiion gekommen.Außerdem ist dieser Artikel bei Wikiepdia er erschnienen nachdem Buzzfeed bewusst seinen Namen geannt hat. Das ist aber kein Grund für Wikiepdia dies auch zu tun. Buzzfeed ist definitiv auf Seite der Abtreibunsgrechtbefürwortern und somit keine neutrale Quelle für die Rechtäßigkeit der Namensnennung.Wikipedia muss aber neutral bleiben. Deshalb sollte hier mit der Namensnennung zumindest bis zu der noch austehenden gerichtlichen Klärung dieser Frage gewartet werden. --Alopetyp (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Alopetyp-2018-11-08T22:15:00.000Z-Milad A380-2018-11-08T20:47:00.000Z11Beantworten
@Alopetyp: Wie kommst du denn zu dieser Annahme: "In den meisten Fälle wird anonyme Schreiben von der Polizei nicht bearbeitet." Mit Verlaub, aber das ist Bullshit. Polizei und Staatsanwaltschaft sind von Amts wegen dazu verpflichtet, dem in der Anzeige genannten Sachverhalt nachzugehen (Offizialmaxime). Das hat erst einmal nichts damit zu tun, wie die Erfolgsaussichten sind. Alles andere wäre Verfolgungsvereitelung durch Unterlassen von Strafverfolgungsmaßnahmen und das ist sogar strafbar. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wo st 01-2018-11-09T08:43:00.000Z-Alopetyp-2018-11-08T22:15:00.000Z11Beantworten
Da die Anonymität eines Schreibens zu Zweifeln an der Richtigkeit führt besteht bereits schon deshalb kein hinreichender Tatverdacht. Weshalb sind die Felder zu den Personalien in den Online-Wache Pflichtfelder? --Alopetyp (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Alopetyp-2018-11-09T17:12:00.000Z-Wo st 01-2018-11-09T08:43:00.000Z11Beantworten
Auch eine Aussage vor Gericht kann inhaltlich zweifelhaft sein. Eine Strafanzeige ist juristisch nur nach §158 StPO normiert, wo keine Anforderungen an Namensnennung des Absenders gestellt werden. Die Pflichtfelder bei der Online-Wache sind als Hemmschwelle gegen Spam und Unsinns-Anzeigen zu sehen. Dass eine anonyme Anzeige u.U. als "weniger glaubwürdig" angesehen wird, mag in der Praxis vorkommen, wenn die Beweislage nicht offensichtlich ist - hier ist aber genau das der Fall, schließlich hat auch die Polizei Internet und kann einfach nachsehen, ob sich auf der Website von Ärztinnen und Ärzten Informationen befinden, deren Bereitstellung gegen §219a StGB verstößt. Und wenn das der Fall ist, wird so oder so von Amts wegen ermittelt. -- Milad A380 Disku +/- Diskussion:Yannic Hendricks#c-Milad A380-2018-11-09T18:23:00.000Z-Alopetyp-2018-11-09T17:12:00.000Z11Beantworten
Die Nichtangabe der Personalien wäre eine Ordnungswidrigkeit gemaß Paragraph 111 OwIG. Denn man würde dann gegenüber der zuständigen Behörde die Angabe Dr Personalien verweigert.--Alopetyp (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Alopetyp-2018-11-09T19:24:00.000Z-Alopetyp-2018-11-08T14:58:00.000Z11Beantworten
Außerdem wäre es bei einer anonymen Mitteilung nicht möglich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten. So war es jedoch in diesem Fall. Erst nach der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen. Eine anonyme Mitteilung hätte also zur Einstellung des Verfahrens gegen Kristina Hänel geführt, sodass dann die aktuelle politische Debatte geführt. --Alopetyp (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Alopetyp-2018-11-09T19:29:00.000Z-Alopetyp-2018-11-09T19:24:00.000Z11Beantworten
Als Anzeigenerstatter hat mal idR kein Auskunftsrecht und (außer man ist Opfer) auch kein Recht, die Entscheidung der StA anzufechten. H. hat die Dienstaufsicht bemüht. Dies ist eben gerade nicht in der StPO geregelt. Damit vergleichst du Äpfel mit Birnen. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wo st 01-2018-11-09T20:48:00.000Z-Alopetyp-2018-11-09T19:29:00.000Z11Beantworten
Richtig. Zudem noch die Klarstellung: §111 OWiG ist hier nicht einschlägig, um Personalien verweigern zu können, muss der Verweigernde zuerst aufgefordert werden, Personalien anzugeben, was hier nicht der Fall ist. Es besteht keine Pflicht, Personalien proaktiv anzugeben. -- Milad A380 Disku +/- Diskussion:Yannic Hendricks#c-Milad A380-2018-11-09T21:06:00.000Z-Wo st 01-2018-11-09T20:48:00.000Z11Beantworten
Damit Krause die Dienstaufsicht bemühen könnte, musste er aber zuvor von der Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt werden, dass sie das Verfahren eingestellt hat. Bei einer anonymen Strafsanzeige hätte Krause also nicht die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gehabt.--Alopetyp (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Alopetyp-2018-11-09T21:47:00.000Z-Milad A380-2018-11-09T21:06:00.000Z11Beantworten
Bei einer Onlineanzeige wird der Anzeigenerstatter natürlich aufgefordert seine Personalien anzugeben, nämlich durch ausfüllen der einschlägigen Felder des Online-Formulares. --Alopetyp (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Alopetyp-2018-11-09T21:47:00.000Z-Alopetyp-2018-11-09T21:47:00.000Z11Beantworten
Zum hundertsten Mal: Um die Online-Anzeige einiger Landespolizeien geht es bei der Möglichkeit der anonymen Anzeige bspw. per Brief ja gerade nicht. Wir drehen uns im Kreis. Du wiederholst immer die gleichen, längst entkäfteten "Argumente". Ernsthaft? -- Milad A380 Disku +/- Diskussion:Yannic Hendricks#c-Milad A380-2018-11-10T11:11:00.000Z-Alopetyp-2018-11-09T21:47:00.000Z11Beantworten
Alopetyp, du liegst zweifelsfrei falsch - bspw. kann man selbst bei der Onlinewache Niedersachsen Anzeigen anonym aufgeben, die Angaben zu Personalien sind dort keine Pflichtfelder.--Nothere Diskussion:Yannic Hendricks#c-Nothere-2018-11-15T09:35:00.000Z-Alopetyp-2018-11-09T21:47:00.000Z11Beantworten
Siehe: ww.saarland.de/dokumente/dienststelle_staatsanwaltschaft_saarbruecken/Strafanzeige_extern_mit_Merkblatt_schriftl(8).pdf: "Anonyme Anzeigen werden nur in Ausnahmefällen verfolgt."


Hier nochmal ein Zitat aus einem Bericht, der aus meiner Sicht klar begründet, warum die Nennung von H. absolut zulässig ist (Verlinkung von mir):

„Im Netz ist der H. Name bereits für jeden zu finden in einem Artikel des Magazins der Böll-Stiftung der Grünen. Eine Ärztin verriet dort in einem Interview, wer sie angezeigt hat: […] Gegen die Berichterstattung hat es keine rechtlichen Schritte gegeben, erklärte die Böll-Stiftung gegenüber t-online.de. Hierbei handelt es sich nach Einschätzung von Juristen um eine wahre Tatsachenbehauptung, für die ein öffentliches Interesse anzunehmen sei.“

-- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:01, 11. Nov. 2018

Realnamen wegen WP:BIO abgekürzt.--KurtR (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-KurtR-2018-11-11T20:11:00.000Z-Name11(CET)Beantworten

Bekanntlich gibt es im Februar 2019 einen Gerichtstermin, ob eine Nennung gestattet ist oder nicht. Es wurde also noch nicht gerichtlich beurteilt, eine Nennung zum jetzigen Zeitpunkt einer wenigbekannten Person, die selber nicht mit Realnamen an die Öffentlichkeit getreten ist, ist äusserst problematisch. Im Zweifel für die Privatsphäre, steht auf WP:BIO --KurtR (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-KurtR-2018-11-11T20:11:00.000Z-KurtR-2018-11-11T20:11:00.000Z11Beantworten
„Äußerst problematisch“ wäre etwas ganz anderes.
Bisher gab es noch keinen Fall, in dem jemand WP einen Eintrag auf juristischem Wege untersagt hätte. Versuche gab es sehr wohl bereits, wie beispielsweise bei dem (vergleichweise zu „Krause“ kaum in den öffentlichen Medien genannten) Boris Floricic, für den (erfolglos) das Gericht bemüht wurde, den Realnamen aus WP herauszubekommen. Auch dort sah das Gericht durch die Namensnennung keine Persönlichkeitsrechte tangiert. Entweder ist „Krause“ wirklich so naiv, dass er sich selbst hat reinlegen lassen. Wäre nämlich das Persönlichkeitsrecht auch nur ansatzweise tangiert, hätte es längst eine einstweilige Verfügung gegeben. Kein Wunder, das nicht: Präzedenzfälle wie z.B. Boris Floricic gibt es ja. Würde „Krause“ aber ernsthaft Wert auf Anonymität legen, hätte er weder an Interviews teilgenommen, noch Abmahnungen verschickt. Die Verhandlung im Februar vor dem Landgericht Hamburg wird ja nicht nur öffentlich sein, dort wird auch nicht „Krause“, sondern sein wirklicher Name, der seit einem halben Jahr auf dutzenden Blogs schon genannt wird, an der Türe zum Gerichtssaal zu lesen sein. Und dort werden mit Sicherheit einige Journalisten stehen.
Wahrscheinlicher ist also, dass „Krause“ bewusst nicht irgendeinen Anwalt in Kleve genommen hat, sondern sich die rund 140 km entfernte Kanzlei Höcker mit ihrem allseits bekannten Ruf (Stichwort Abzocke mit Sex- und Flirtportalen z.B.) sehr überlegt ausgesucht hat, um die Situation auszunutzen. Bei der Gerichtsverhandlung gegen die Journalistin (!) Kersten Artus wird nicht viel rauskommen, außer dass es in die Berufung geht, und die wird frühestens Ende 2019 sein. Es geht ausschließlich darum, das Gerichtsverfahren als Druckmittel zum Angst-Erzeugen für die anderen Kandidaten in der Hand zu haben: Wenn bis dahin noch möglichst viele gefunden werden, die sich von 33 Seiten eigentlich wertloser Abmahnung einschüchtern lassen und 1.564,26 Euro bezahlen, ist das zumindest für einen beschränkten Zeitraum auch eine nette Einnahmequelle. So wie es seinerzeit Günter Dörr, Syndikus, Katja Günther u.a. schon als lukratives Geschäftsmodell identifiziert hatten. Denn: eine Kanzlei wie Höcker wird niemals für 1.564,26 Euro einen 33-seitigen Schriftsatz erstellen können und damit Geld verdienen. Stundensätze liegen dort im günstigen Fall bei 180€ bis 300€. Das rechnet sich also erst, wenn man ausreichend viele zur Zahlung gedrängt hat.
Wikipedia sollte sich sicher nicht zum Erfüllungsgehilfen solcher Geschäftemacher machen. Und Ströer Media, denen t-online gehört, hat nicht nur mehr Mitarbeiter als Wikipedia Autoren, die haben sich das garantiert gut überlegt, ob sie den Realnamen von „Krause“ hier nennen. --2001:A61:1712:7501:1141:3E31:CE0F:8D60 Diskussion:Yannic Hendricks#c-2001:A61:1712:7501:1141:3E31:CE0F:8D60-2018-11-11T23:12:00.000Z-KurtR-2018-11-11T20:11:00.000Z11Beantworten
@Wo st 01: Zustimmung. Außerdem riskiert jeder, der wie Y.H. unter Klarname Strafanzeige erstattet, die Nennung selbigen Klarnamens im öffentlichen Strafverfahren gegen die Beschuldigten. Er hatte schließlich die Möglichkeit, seine Anzeige anonym zu erstatten, und darauf verzichtet: venire contra factum proprium. (Mir persönlich ist egal, ob der Klarname reinkommt, aber ohne mindestens eine einstweilige Verfügung zugunsten „Krauses“ darf er rein.) Freundliche Grüße, Agathenon Diskussion:Yannic Hendricks#c-Agathenon-2018-11-12T12:19:00.000Z-2001:A61:1712:7501:1141:3E31:CE0F:8D60-2018-11-11T23:12:00.000Z11Beantworten

Zur Kenntnis: Begründung zu meiner Entscheidung einer Wikipedia:Vandalismusmeldung/Archiv/2018/11/11#Benutzer:Alopetyp (erl.)11:

„In der Wikipedia ist noch nicht einmal entschieden, ob die Person die WP-Relevanzkriterien für einen eigenen Artikel erfüllt. Falls nein, wird der Artikel gelöscht werden; falls ja, ist im Anschluss daran zu entscheiden, ob es im öffentlichen Interesse ist, seinen Klarnamen zu nennen. Dies wird im Februar 2019 von einem Gericht entschieden werden. Bis dahin gibt es kein Erfordernis, dies vorab in der WP zu entscheiden. Feststeht, dass er den Namen nicht selbst offenbart hat und dass die „Enthüllung“ auf Veröffentlichungen auf Internetseiten zurückgeht. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat WP:BIO zu gelten und die Entfernung des Namens auch auf der DS des Artikels entspricht eben diesen Vorgaben. Nach einer Behaltensentscheidung und einem entsprechenden Gerichtsurteil würde es wohl anders aussehen.“ 

--Horst Gräbner (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Horst Gräbner-2018-11-13T07:11:00.000Z-Name11Beantworten

@Horst Gräbner:Die Löschdiskussion wurde mit einer behalten-Entscheidung beendet. Ich finde es merkwürdig, mit dieser Begründung so vorzugehen. Entweder, der Name soll verschwinden, dann sollten alle Erwähnungen administrativ entfernt und versionsgelöscht werden, oder sie bleiben stehen. Die Taz nennt seinen Nachnamen in diesem Artikel übrigens sage und schreibe 19 mal. -- Dr.üsenfieber (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Dr.üsenfieber-2018-11-14T11:09:00.000Z-Horst Gräbner-2018-11-13T07:11:00.000Z11Beantworten
Damit tut sich die deutsche WP seit jeher schwer, selbst bei allgemein längst bekannten Namen. Ich erinnere nur an den Herrn Q610528... Wikidata und anderssprachige WPs haben damit kein Problem. --AMGA (d) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Amga-2018-11-14T17:34:00.000Z-Dr.üsenfieber-2018-11-14T11:09:00.000Z11Beantworten

Es ist zwar absurd, den Realnamen von jemanden noch schützen zu wollen, der über den hier genannten Decknamen im Netz längst identifiziert werden kann, was ich aber unabhängig davon nicht verstehe, ist warum der von ihm selbst so bezeichnete Deckname/Tarnname/Pseudonym hier nicht analog zu "Dagobert" (Arno Funke) in Anführungszeichen gesetzt wird. ES ist verwirrend, ihn hier wie einen Realnamen verwendet zu sehen. --2A02:8109:92C0:1F08:B82A:262B:E99:B2C5 Diskussion:Yannic Hendricks#c-2A02:8109:92C0:1F08:B82A:262B:E99:B2C5-2018-11-24T22:14:00.000Z-Name11Beantworten

Nachdem kein Widerspruch kam, setze ich das um. Bei Nichtgefallen einfach Revert. fg Agathenon Diskussion:Yannic Hendricks#c-Agathenon-2018-12-11T15:23:00.000Z-2A02:8109:92C0:1F08:B82A:262B:E99:B2C5-2018-11-24T22:14:00.000Z11Beantworten

Überhaupt verstehe ich die Logik nicht. Wenn "Artikel behalten", dann relevant als Person der Zeitgeschichte. Als solche muß man auch die Nennung seines Namens hinnehmen.
Gibt es denn andere Beispiele von Personen, die Relevanz für die WP haben, deren Klarname auch bekannt ist, der aber trotzdem nicht genannt wird in der WP?
(Ich stimme übrigens zu, daß jemand, der solche "Wellen" in der Berichterstattung (auch indirekt durch die Berichte über die Verfahren gegen die Ärzte, und in der Folge die Diskussion um 219a) auslöst, relevant ist.)
--2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 Diskussion:Yannic Hendricks#c-2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5-2018-12-17T05:25:00.000Z-Name11Beantworten

Ja, es gibt vergleichbare Fälle, u.a. Atze Schröder. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wo st 01-2018-12-17T12:29:00.000Z-2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5-2018-12-17T05:25:00.000Z11Beantworten
Ist in sofern ein schlechtes Beispiel, daß er die Kosten des Rechtsstreits mit der WP tragen musste, "da er nicht dargelegt hatte, inwiefern sein Interesse an Anonymität das Interesse der Öffentlichkeit an deren Aufhebung überwiege."
Auch daß der Bild im Januar 2018 das Recht der Namensnennung zugestanden wurde, zeigt daß das nicht so eindeutig ist.
Die Abwägung richtet sich anscheinend regelmäßg danach, ob sich derjenige etwas hat zu Schulden kommen lassen. Wenn Funke gegen Veröffentlichung seines Realnamens geklagt hätte, hätte er den Prozess sicher verloren (überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit).
Daß "Krause" die Ärtze durch seine Interviews über seine Anzeigen in das Licht der Öffentlichkeit gerückt hat, dürfte die Abwägung an seinem Realnamen auch ehr zugunsten der Öffentlichkeit verschoben haben. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 Diskussion:Yannic Hendricks#c-2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5-2018-12-27T04:06:00.000Z-Wo st 01-2018-12-17T12:29:00.000Z11Beantworten

Sachartikel statt Bio-Artikel

Wie ich vorher und schon mehrmals auf der LD geschrieben habe, ist die Person Krause nicht als Biografie relevant, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Was hingegen relevant ist ist die Debatte, die er mitausgelöst hat. Dies gehört dann in einen Sachartikel, wie z. B. Abtreibung oder ähnliches. Dort aber viel kürzer, die jetzige Darstellung ist für die Sache zu umfangreich. --KurtR (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-KurtR-2018-11-09T20:50:00.000Z-Sachartikel statt Bio-Artikel11Beantworten

Genauer gehört die Debatte in den Artikel Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. --KurtR (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-KurtR-2018-11-10T20:10:00.000Z-Sachartikel statt Bio-Artikel11Beantworten

Das ist Unfug, der Mann hat in diversen Medien Interviews gegeben und sich damit selbst als Person in die Öffentlichkeit gegeben. Damit ist sein unstrittig relevantes Handeln auch mit seiner Person und auch mit seinem Realnamen verbunden. Der genannte Artikel behandelt den anderen Aspekt, nämlich die juristische Sicht und die Geschichte. Ganz sicher machen wir an dieser Stelle keine zweite Löschdiskussion auf. Wenn der Artikel belibt (wonach es stark aussieht), wird er nicht anschliessend per Verschiebung in den anderen Artikel gelöscht. Flossenträger Diskussion:Yannic Hendricks#c-Flossenträger-2018-11-12T06:06:00.000Z-KurtR-2018-11-10T20:10:00.000Z11Beantworten
Außerdem steht jedem frei, „Krause“ mit Relevanzbeleg zusätzlich in den Sachartikeln Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und/oder Schwangerschaftsabbruch einzutragen, meinetwegen sogar in Pro Familia (Deutschland), deshalb muß er hier nicht verschwinden. In diesem Fall müßten dort imho aber auch Klaus Günter Annen und Martin Humer eingetragen werden, die sind/waren für vergleichbaren Anzeigenaktionismus weit bekannter als Y.H. (dem ich die Relevanz für einen eigenen Artikel nicht abspreche). fg Agathenon Diskussion:Yannic Hendricks#c-Agathenon-2018-11-13T12:58:00.000Z-Flossenträger-2018-11-12T06:06:00.000Z11Beantworten

Gem. Löschdiskussion sieht es danach aus, dass man Krause als Pseudonym relevant findet. Wie bereits bekannt, ist Krause nie unter seinem Realnamen an die Öffentlichkeit getreten, auch ist juristisch bisher nichts entschieden. Unabhängig von der juristischen Seite, gilt auch WP:BIO besonders bei weniger bekannten Person, was er eindeutig ist, man weiss über die reale Person sehr wenig, wie man auch im Artikel hier sieht. Es gilt Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Weniger_bekannte_Personen. Es ist sehr fraglich, ob eine Namensnennung je gerechtfertigt sein wird. Aber das ist kein Thema, was jetzt zu besprechen ist, es wird sich zeigen, wie sich das Ganze entwickeln wird und soll dann beurteilt werden. --KurtR (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-KurtR-2018-11-13T19:44:00.000Z-Sachartikel statt Bio-Artikel11Beantworten

 Info: In der Löschdiskussion wurde bereits auf Behalten entschieden, auch zum Klarnamen liegt eine administrative Entscheidung vor. – Außerdem geht es in diesem Abschnitt um die Art des Artikels, der Klarname wurde im Abschnitt oberhalb behandelt. Freundliche Grüße, Agathenon Diskussion:Yannic Hendricks#c-Agathenon-2018-11-14T14:09:00.000Z-KurtR-2018-11-13T19:44:00.000Z11Beantworten

Bereits ergangene rechkräftige Urteil

Es gab auch vor Händels Verurteilung bereits Urteil, und zwar sogar bereits rechtskräftige Urteile:


2008 Amtsgericht Wuppertal:

Prangerseite mit Blick auf Persönlichkeitsrechte dort genannter Ärzte, die anders als das Artikelsubjekt nie in politischen Auseinandersetzungen aufgetreten sind, entfernt. -- Milad A380 Disku +/- Diskussion:Yannic Hendricks#c-Milad A380-2018-11-16T22:42:00.000Z-Bereits ergangene rechkräftige Urteil11Beantworten

Das Urteil ist rechtskräftig, siehe:


http://www.taz.de/!5444891/?goMobile=1539648000000

Dort wird ein Strafbefehl gegen die selbe Ärztin erwähnt der dazu geführt hat, dass sie damit vorbestraft ist. Auch dieses Strafbefehlsverfahren ist also rechtskräftig. Und somit liegt ein zweites rechtskräftiges Urteil vor.


2006 Landgericht Bayreuth:


https://dejure.org/ext/1604ad376fab2b6e9c1355c27c222ba2

Bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg und damit rechtskräftig.


Die anderslautende Behauptung in dem Artikel, Frau Hänels Verurteilung sei das erste Strafurteil ist also falsch. ++Alopetyp (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Alopetyp-2018-11-16T02:51:00.000Z-Bereits ergangene rechkräftige Urteil11Beantworten

Es geht in dem Artikel um den Mann, der sich hinter dem Pseudonym „Markus Krause“ versteckt, der seit 2015 mit (Zitat) „einer systematischen Anzeigenkampagne gegen Ärzte“ unterwegs ist. Urteile von 2006 oder 2008 haben damit nichts zu tun, für die Anzeigen von Krause gibt es bisher keine einzige rechtskräftige Verurteilung eines von ihm angezeigten Arztes, wie aus den Belegen im Artikel hervorgeht. Außerdem betreibst Du nicht nur WP:EW nach administrativer Zurücksetzung, Du hast gleichzeitig weitere belegte Informationen gelöscht, was weiteren Vandalismus darstellt. --Wibramuc Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wibramuc-2018-11-16T06:06:00.000Z-Alopetyp-2018-11-16T02:51:00.000Z11Beantworten
Dass der Ersteller des Abschnitts eine Webseite verlinkt, in der Abtreibung mit dem Holocaust verglichen wird, spricht Bände. Ich kotze im Strahl. -- Milad A380 Disku +/- Diskussion:Yannic Hendricks#c-Milad A380-2018-11-16T22:12:00.000Z-Wibramuc-2018-11-16T06:06:00.000Z11Beantworten
Wobei die Kritik an dem Satz in der Einleitung berechtigt ist: Er stützt sich wohl auf Vetter, der schreibt, "einer der wenigen Paragrafen, für den die Urteilsdatenbanken kein einziges Strafurteil auswerfen". Daraus abzuleiten, dass es bisher zu keinen rechtskräftigen Verurteilungen gekommen wäre, überdehnt den Beleg: Bei weitem nicht jede rechtskräftige Verurteilung ist in den Urteilsdatenbanken nachgewiesen, zumal bei Urteilen auf Amtsgerichtsebene. Außerdem ist unklar, warum das so bedeutend sei soll, dass es durch Nennung in der Einleitung hervorgehoben wird. --Rudolph Buch (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Rudolph Buch-2018-12-17T13:30:00.000Z-Milad A380-2018-11-16T22:12:00.000Z11Beantworten
Nein, nicht berechtigt. Es gab in den letzten sechs Jahren zwar (ohne 2018) von dem Mathematiksstudenten aus Kleve sowie dem Rentner aus Weinheim rund einhundert Strafanzeigen wg. §219a StGB, aber nur vier Aburteilungen, die letzte, die rechtskräftig war, ist die aus 2015, d.h. vor der Zeit von „Markus Krause“. Gegen Kristina Hänel gab es 2017 zwar ein (auf eine Anzeige von „Markus Krause“ zurückzuführendes) Urteil, dass aber niemals rechtskräftig wurde. Siehe diesen Artikel und die Anfrage von Cornelia Möhring (S. 28f). --Wibramuc Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wibramuc-2018-12-17T20:12:00.000Z-Rudolph Buch-2018-12-17T13:30:00.000Z11Beantworten

Hendricks ./. Buzzfeed

Hallo, unter [1] findet man das Update von buzzfeed zur vom Kläger geforderten Unterlassung. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wo st 01-2019-01-16T10:41:00.000Z-Hendricks ./. Buzzfeed11Beantworten

Warum wurde die Namensnennung Rückgängig gemacht? MMn sollte der komplette Artikel umbenannt werden. HinzkeDiskussionBewertung Diskussion:Yannic Hendricks#c-Hinzke-2019-01-16T12:32:00.000Z-Hendricks ./. Buzzfeed11Beantworten

Ich kenn mich mit euren Praktiken hier ja nicht so aus, aber ich denke Hinzke hat recht. LTO berichtet auch mit Klarnamen heute. Gruß SoWhy Diskussion:Yannic Hendricks#c-SoWhy-2019-01-16T16:33:00.000Z-Hinzke-2019-01-16T12:32:00.000Z11Beantworten

Anonymisierung

Mit Blick auf das Urteil des LG Düsseldorf sehe ich keinen Grund mehr, den Artikel zu anonymisieren und rege Verschiebung auf Yannikc Hendricks an. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wo st 01-2019-01-16T20:05:00.000Z-Anonymisierung11Beantworten

Bei Netzpolitik.org heißt er mit Vornamen "Yannic" [2]. Grüße, Stefan64 (Diskussion) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Stefan64-2019-01-16T20:50:00.000Z-Wo st 01-2019-01-16T20:05:00.000Z11Beantworten
Na dann macht mal, liebe Admins!

Konsens auf der Disk ist da, Medien reden auch nur noch vom Klarnamen Yannic Hendricks. Hier ist kein Grund für die Anonymisierung gegeben und der Artikel kann auf das richtige Lemma verschoben werden. 109.91.38.137 Diskussion:Yannic Hendricks#c-109.91.38.137-2019-01-16T22:19:00.000Z-Anonymisierung11Beantworten

Der Beschluss des LG Düsseldrof ist noch nicht rechtskräftig. Also besser abwarten. (nicht signierter Beitrag von 87.164.114.51 (Diskussion) 16. Jan. 2019, 23:31:39‎ (CET))

Ich bin in der Frage ambivalent. Einerseits gibt es heute wieder umfangreiche Berichterstattung über YH (z.B. taz, Vice, Buzzfeed, Netzpolitik.org, LTO). Die Relevanz des Artikels stand für mich stets außer Frage. Bereits das Landgericht Gießen hatte in seiner Urteilsbegründung gegen Kristina Hänel hervorgehoben, dass der § 219a StGB eine Lösung ohne Problem ist: „Bedeutung“ hatten dessen Bestimmungen „in der Strafrechtspraxis … bis vor wenigen Jahren überhaupt keine. Gestört wurde der eingetretene Rechtsfrieden nicht durch die Strafverfolgungsbehörden, sondern durch zwei extreme gesellschaftliche Positionen.“[3] Ruft man sich die Länge der Relevanzdiskussion in Erinnerung, ist die Urteilsbegründung des Landgerichts Düsseldorf nichts anderes als eine ausführliche Relevanzbegründung dieses Artikels.[4] Trotzdem geht es in der öffentlichen Wahrnehmung weniger um die Person YH, womit er unverändert unter WP:BIO#Weniger bekannte Personen fällt. Auch wenn es durch die zahlreichen Medien, die seinen Realnamen nennen, nicht schwer ist, den herauszufinden – für die Leser der Wikipedia kann ich keinen Nutzen darin erkennen, den Realnamen explizit im Artikel zu nennen, erst recht nicht, den Artikel umzubenennen (bzw. zu verschieben). Wikipedia ist kein Pranger. --Wibramuc Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wibramuc-2019-01-16T22:38:00.000Z-Anonymisierung11Beantworten

Können wir dann Arno Funke bitte auch wieder nach "Dagobert" zurückanonymisieren?
Deine Einschätzung, es gäbe kein Interesse der Öffentlichkeit an seinem Realnamen bzw. ihm als Person, kann ich nicht nachvollziehen. Es wurde schon bisher diskutiert, wie jemand zu solchen Ansichten kommen und daraus folgend dann so ein "Hobby" entwickeln kann. Die Leute diskutieren nicht nur über Abtreibung, sondern auch über die Person, die diese Diskussion (unfreiwillig - Streisand-Effekt) angeschoben hat.
Man kann die Rechtskräftigkeit des Urteils noch abwarten (in 6 Monaten, wenn er nicht vorher in Widerspruch geht), aber spätestens dann ist sein Name genauso zu nennen, wie das auch für andere Personen hier gemacht wird, die Berühmtheit erlangt haben. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 Diskussion:Yannic Hendricks#c-2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5-2019-01-17T00:09:00.000Z-Wibramuc-2019-01-16T22:38:00.000Z11Beantworten
Gutes Beispiel: Erstens ist hier nicht die Disk zu Arno Funke, der seit knapp fünf Jahren selbst unter verifiziertem Realnamen bei WP editiert und 2013 Dschungelcamp-Kandidat war. Dagegen wird z.B. bei Atze Schröder – obwohl sicherlich prominenter als YH – in der deutschsprachigen WP auch nicht der Realname genannt. Dass – wie von der Klever IP angemerkt der Entscheid vom Landgericht Düsseldorf zudem noch nicht rechtskräftig ist – kommt noch dazu. --Wibramuc Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wibramuc-2019-01-17T08:03:00.000Z-2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5-2019-01-17T00:09:00.000Z11Beantworten
Allerdings ist "Markus Krause" auch kein Künstlername, so dass der Vergleich mit Atze Schröder als Kunstfigur, für die HA ja bekannt wurde, hier auch nicht wirklich passt. Der "Schutz", den Krause für sich beansprucht, hat das LG Düsseldorf abgelehnt. Arno Funke passt insoweit mE sogar besser, da es hier auch um eine "Tarnidentität" ging, um lediglich den eigenen Namen zu verschleiern - natürlich aus anderen Motiven. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) Diskussion:Yannic Hendricks#c-Wo st 01-2019-01-17T08:49:00.000Z-Wibramuc-2019-01-17T08:03:00.000Z11Beantworten
Es gibt überhaupt keinen Grund mehr, auf die Namensnennung zu verzichten; jetzt ist gerichtlich festgestellt, dass sich Hendricks nicht auf Persönlichkeitsrechte berufen kann, die weitere Entfernung wäre Löschung belegter Informationen und damit nahe am Vandalismus. Dass die Unterdrückung des Realnamens nach entsprechender Gerichtsentscheidung nicht aufrecht erhalten werden kann, entspricht auch der VM-Abarbeitung Horst Gräbners Mitte Dezember. Dementsprechend werde ich den Artikel jetzt wieder verschieben. -- MX8 Disk Diskussion:Yannic Hendricks#c-MX8-2019-01-17T10:00:00.000Z-Wo st 01-2019-01-17T08:49:00.000Z11Beantworten