„Wikipedia:Schiedsgericht/Grundlagen“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeilenumbruch entfernt
per SG Beschluss
Zeile 5: Zeile 5:
# wiederholte und vorsätzliche Verstö{{ß}}e gegen Wikipedia-Grundsätze ([[Wikipedia:Neutraler Standpunkt|NPOV]], [[Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist|Was Wikipedia nicht ist]], [[Wikipedia:Keine Theoriefindung|Theoriefindung]], [[Wikipedia:Urheberrechte beachten|Urheberrechte beachten]])
# wiederholte und vorsätzliche Verstö{{ß}}e gegen Wikipedia-Grundsätze ([[Wikipedia:Neutraler Standpunkt|NPOV]], [[Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist|Was Wikipedia nicht ist]], [[Wikipedia:Keine Theoriefindung|Theoriefindung]], [[Wikipedia:Urheberrechte beachten|Urheberrechte beachten]])


Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden. Anfragen zu vorzeitigen Entsperrungen von Benutzern, die administrativ gesperrt wurden und keine fehlerhafte Sperrung behaupten ({{„}}Begnadigungs-Anfragen{{“}}), werden vom Schiedsgericht grundsätzlich abgelehnt.</onlyinclude><noinclude>
Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden. Wenn eine Anfrage zur Revision eines Sperrprüfungsergebnisses gestellt wird, kann sie nur angenommen werden, wenn vom Antragsteller Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme dargestellt werden. {{„}}Begnadigungs-Anfragen{{“}} werden vom Schiedsgericht grundsätzlich abgelehnt.</onlyinclude><noinclude>
{{Mehrsprachige Vorlage|de|de-ch}}
{{Mehrsprachige Vorlage|de|de-ch}}
</noinclude>
</noinclude>

Version vom 11. Dezember 2018, 00:16 Uhr

Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist auf folgende Fälle beschränkt:

  1. kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.)
  2. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen
  3. Sockenpuppenmissbrauch
  4. wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten)

Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden. Wenn eine Anfrage zur Revision eines Sperrprüfungsergebnisses gestellt wird, kann sie nur angenommen werden, wenn vom Antragsteller Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme dargestellt werden. „Begnadigungs-Anfragen“ werden vom Schiedsgericht grundsätzlich abgelehnt.