„Yannic Hendricks“ – Versionsunterschied

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K Stil, weshalb vermeindlich, die Ärztin in Gießen wurden in zwei Instanzen verurteilt.
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'''Markus Krause''' (* [[1990]]<ref>[https://www.lokalo24.de/lokales/kassel/keine-werbung-abbrueche-frauenaerztin-nora-szasz-wehrt-sich-gegen-anzeigensteller-9984009.html ''„Keine Werbung für Abbrüche“ – Frauenärztin Nora Szász wehrt sich gegen Anzeigensteller''.] In: ''Extra Tip Kassel''. 28. Juni 2018.</ref>) ist das [[Pseudonym]] eines [[Lebensrechtsbewegung|Abtreibungsgegners]] und politischen Aktivisten aus Kleve, der mit zahlreichen Anzeigen gegen Ärzte wegen vermeintlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche von 2015 bis 2018 maßgeblich für einen signifikanten Anstieg der Ermittlungsfälle wegen des [[§ 219a StGB]] sorgte. Anzeigen von ihm gegen Ärzte waren wesentlicher Auslöser, dass von 2017 an eine Abschaffung oder Reform dieses Paragraphen verstärkt öffentlich diskutiert wurde.<ref name="bento">Helene Flachsenberg: [https://www.bento.de/politik/paragraf-219a-mann-der-aerzte-anzeigt-gibt-interview-es-zeigt-alles-was-falsch-laeuft-in-der-debatte-ums-abtreibungsgesetz-a-00000000-0003-0001-0000-000002266573 ''Er zeigt Ärzte wegen Abtreibungsinfos an – und steht für alles, was in der Debatte über 219a schiefläuft''.] In: ''[[Spiegel Online#Bento|Bento]]''. 13. April 2018.</ref>
'''Markus Krause''' (* [[1990]]<ref>[https://www.lokalo24.de/lokales/kassel/keine-werbung-abbrueche-frauenaerztin-nora-szasz-wehrt-sich-gegen-anzeigensteller-9984009.html ''„Keine Werbung für Abbrüche“ – Frauenärztin Nora Szász wehrt sich gegen Anzeigensteller''.] In: ''Extra Tip Kassel''. 28. Juni 2018.</ref>) ist das [[Pseudonym]] eines [[Lebensrechtsbewegung|Abtreibungsgegners]] und politischen Aktivisten aus Kleve, der mit zahlreichen Strafanzeigen gegen Ärzte wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche von 2015 bis 2018 maßgeblich für einen signifikanten Anstieg der Ermittlungsfälle wegen des [[§ 219a StGB]] sorgte. Anzeigen von ihm gegen Ärzte waren wesentlicher Auslöser, dass von 2017 an eine Abschaffung oder Reform dieses Paragraphen verstärkt öffentlich diskutiert wurde.<ref name="bento">Helene Flachsenberg: [https://www.bento.de/politik/paragraf-219a-mann-der-aerzte-anzeigt-gibt-interview-es-zeigt-alles-was-falsch-laeuft-in-der-debatte-ums-abtreibungsgesetz-a-00000000-0003-0001-0000-000002266573 ''Er zeigt Ärzte wegen Abtreibungsinfos an – und steht für alles, was in der Debatte über 219a schiefläuft''.] In: ''[[Spiegel Online#Bento|Bento]]''. 13. April 2018.</ref>


== Werdegang ==
== Werdegang ==

Version vom 14. November 2018, 23:41 Uhr

Markus Krause (* 1990[1]) ist das Pseudonym eines Abtreibungsgegners und politischen Aktivisten aus Kleve, der mit zahlreichen Strafanzeigen gegen Ärzte wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche von 2015 bis 2018 maßgeblich für einen signifikanten Anstieg der Ermittlungsfälle wegen des § 219a StGB sorgte. Anzeigen von ihm gegen Ärzte waren wesentlicher Auslöser, dass von 2017 an eine Abschaffung oder Reform dieses Paragraphen verstärkt öffentlich diskutiert wurde.[2]

Werdegang

Krause kommt aus Kleve, wo er auch sein Abitur ablegte, und ist Mathematikstudent.[3]

Aktivist als Abtreibungsgegner

Krause bezeichnete es in Interviews als sein Hobby, Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche als Teil ihres Leistungsspektrums auf ihrer Praxishomepage aufführen, anzuzeigen.[4] Krause sieht darin Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und damit einen Verstoß gegen den § 219a StGB. Begonnen habe er damit 2015, bis Frühjahr 2018 hatte er nach eigenen Angaben 60 bis 70 Anzeigen erstattet.[3] Darüber hinaus wandte er sich meist noch an die zuständige Landesärztekammer mit der Bitte, mögliche standesrechtliche Konsequenzen zu prüfen.[5] Mehrfach legte er Beschwerden beim Presserat wegen Artikeln verschiedener Medien zu § 219a ein.[6] Krause, der unverheiratet ist und auf Sex vor der Ehe verzichten will, hat gemäß Interviews noch nie mit einer ungewollt schwangeren Frau kommuniziert. Er hält Frauen im Thema ungewollte Schwangerschaft für voreingenommen und glaubt, als nicht selber schwanger werden könnender Mann objektiv damit umgehen zu können.[3] Selbst bei einer für die Mutter lebensbedrohlichen Eileiterschwangerschaft muss seiner Ansicht nach das ungeborene Leben erhalten bleiben.[7][3]

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Ermittlungsfälle zu „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ (§ 219a) in Deutschland insgesamt[8][9] (Krause begann 2015, Anzeigen wg. § 219a einzureichen)[5]

Nach Ansicht der Neuen Zürcher Zeitung verschaffte Krause gemeinsam mit Klaus Günter Annen, einem sich selbst als „Lebensrechtsaktivisten“ bezeichnenden Rentner aus Weinheim, dem „lange Zeit wenig beachteten“ § 219a Aufmerksamkeit. Bis 2017 konnten betroffene Ärzte Rechtsstreite in der Regel verhindern, in dem sie die Informationen von ihrer Webseite entfernten.[10] Auf die beiden Männer aus Kleve und Weinheim, zwischen denen gemäß Deutschlandfunk keine Zusammenarbeit besteht, sind sämtliche Anzeigen deutschlandweit nach § 219a zurückzuführen.[3][11][12]

Nach Recherchen von BuzzFeed u. a. basierend auf einer Anfrage von Cornelia Möhring gingen von 2010 bis 2016 bei den Strafverfolgungsbehörden 104 Anzeigen wegen § 219a ein, von denen 65 auf Klaus Günter Annen zurückzuführen waren. Während es in den drei Jahren ab 2012 insgesamt sechzehn Anzeigen in Deutschland gab, stieg deren Zahl der Anzeigen ab 2015, als Krause nach eigenen Angaben sein „Hobby“ aufnahm, signifikant an. Alleine 2016 gab es 35 Ermittlungsfälle. 2012, 2013, 2015 und 2017 kam es zu je einer Aburteilung,[8] 2012 und 2013 dabei ohne Verhängung einer Maßregel.[13] Gemäß dem Rechtsexperten Udo Vetter ist der Paragraph § 219a StGB einer von nur wenigen, für die Urteilsdatenbanken kein einziges Strafurteil auswerfen.[14] Der Inhalt des 1974 eingeführten § 219a geht[15] auf den 1933 eingeführten § 220 RStGB zurück.[16][17]

Die (bisher nicht rechtskräftige) Aburteilung im Herbst 2017 war die prominenteste: Bundesweit wurde über den von Krause bei der Staatsanwaltschaft angezeigten Fall der Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel berichtet. Hänel weigerte sich nach Krauses Anzeige, die Information von ihrer Praxishomepage zu entfernen, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführt.[18][19] Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst eingestellt, erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde von Krause bei der Generalstaatsanwaltschaft nahm sie die Ermittlungen auf.[5] Ausgelöst durch die Anklage von Hänel kam es zu einer Petition mit einer sechsstelligen Anzahl von Unterstützern sowie einer überparteilichen Initiative der Bundestagsfraktionen von Die Linke, SPD, Grüne und FDP zur Abschaffung des § 219a,[20] Hänel wurde für ihr Engagement u. a. mit dem Olympe-de-Gouges-Preis geehrt. Nach der Weigerung von Hänel, die Information von ihrer Webseite zu entfernen, hatte Krause 1&1 Ionos aufgefordert, die Domain der Ärztin zu sperren. Der Webhoster lehnte dies mit Verweis auf „die nach allem diesseits nicht mögliche abschließende, eindeutige Einschätzung der Sach- und Rechtslage“ ab.[21]

Für zusätzliche überregionale Aufmerksamkeit sorgte eine Anzeige Krauses gegen die zwei Kasseler Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus. Auf ihrer Praxishomepage führen sie den Spiegelpunkt „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne®“ in der Auflistung der von ihnen durchgeführten ambulanten Operationen.[2][10][22] Die beiden Gynäkologinnen weigerten sich unter Berufung auf das Informationsrecht der Patientinnen, die sechs Worte von ihrer Internetseite zu entfernen, der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.[23][24]

Rezeption

Jan Böhmermann stellte die Frage: „Wir führen die ‚Diskussion‘ um Paragraph 219a also wegen gelangweilter Internetverlierer, die persönliche Befriedigung empfinden, wenn sie mit strategischen Strafzeigen Frauen in Notsituationen schikanieren können?“[25] Auch das Satiremagazin Titanic nahm auf Krause in einem Artikel Bezug.[26] Der RBB-Sender Fritz diskutierte Krauses Ansichten am 11. April 2018 eine einstündige Sendung lang mit seinen Hörerinnen.[27]

Abmahnungen

Im Sommer 2018 forderte Krause mit Unterstützung der Kölner Kanzlei des Medienrechtlers Ralf Höcker von der Journalistin und Vorsitzenden von Pro Familia Hamburg Kersten Artus mit einer 33-seitigen Abmahnung die Veröffentlichung seines Realnamens zu unterlassen. Artus hatte Presseberichte mit Krauses Realnamen in ihrem Blog verlinkt und ihn zusätzlich auf Facebook genannt. Artus wies über ihren Anwalt die Abmahnung zurück, Krause sei „einer der zentralen Protagonisten“ im „seit mehreren Monaten sehr umfassend“ geführten öffentlichen Diskurs zum § 219a, zudem habe er mit Interviews für diverse Medien selbst die Öffentlichkeit gesucht und dabei zahlreiche persönliche Details geschildert, „die eine Identifizierung ohne weiteres ermöglichen“, „die Nennung des Namens“ somit „unzweifelhaft zulässig“. Ergänzend hinterlegte Artus Schutzschriften bei den Landgerichten in Hamburg, Köln und Berlin.[28] Artus’ Gerichtstermin ist für Februar 2019 angesetzt und öffentlich, sie wies darauf hin, dass Krauses Realname an der Gerichtstür stehen wird und mit Pressevertretern zu rechnen ist. Eine Freiburger Studentin und ehrenamtliche Mitarbeiterin eines Frauenhauses wurde ebenfalls von Krause wegen zweier Twitter-Tweets abgemahnt, in denen sie Krauses Realnamen nannte, sie kündigte an, die Abmahnung ebenfalls zurückzuweisen.[29] Auch die Kölner Monatszeitung SoZ hatte eine Abmahnung von Krause mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass die Behauptung von Krauses Anwalt, Krause sei der Öffentlichkeit unbekannt, im Widerspruch zum mit seinen Interviews vom ihm gesuchten Licht der Öffentlichkeit stehe.[30] In der Folge wurde sein Name auch in weiteren überregionalen Medien verbreitet.[6][29][31][32] Gemäß Recherchen von t-online.de war dagegen die Heinrich-Böll-Stiftung, die bereits im Juni 2018 Krauses Realnamen publizierte,[22] nicht abgemahnt worden, da es sich nach Einschätzung von Juristen um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt.[29]

Für Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund, passt der Anspruch Krauses auf Anonymität nicht zu seinem Verhalten. Krause habe nicht etwa vereinzelt Ärzte angezeigt, sondern über Jahre hinweg eine systematische Anzeigenkampagne gegen Ärzte betrieben und zudem überregionalen Medien Interviews gegeben. „Wer öffentlich aktiv ist, muss es sich grundsätzlich auch gefallen lassen, dass andere angemessen über sein Verhalten diskutieren.“[29]

Einzelnachweise

  1. „Keine Werbung für Abbrüche“ – Frauenärztin Nora Szász wehrt sich gegen Anzeigensteller. In: Extra Tip Kassel. 28. Juni 2018.
  2. a b Helene Flachsenberg: Er zeigt Ärzte wegen Abtreibungsinfos an – und steht für alles, was in der Debatte über 219a schiefläuft. In: Bento. 13. April 2018.
  3. a b c d e Selbsternannte Lebensschützer gegen Frauenärzte. Deutschlandfunk Kultur, 9. April 2018, abgerufen am 6. November 2018.
  4. Ulrike Baureithel: Gefährliche Effekthascherei. In: der Freitag. 16/2018.
  5. a b c Gaby Mayr: „Ich kann als Mann objektiv mit dem Thema umgehen“. In: Die Tageszeitung. 11. April 2018, S. 14, abgerufen am 6. November 2018.
  6. a b Dinah Riese: Der bekannte Unbekannte. In: Die Tageszeitung. 14. November 2018, S. 7.
  7. Fatima Abbas: „Ich werbe nicht für Abtreibung, ich kläre auf“. In: Saarbrücker Zeitung. 13. November 2018.
  8. a b Juliane Löffler, Pascale Müller: So häufig missbrauchen sogenannte „Lebensschützer“ den Nazi-Paragraf 219a. In: BuzzFeed. 25. Februar 2018.
  9. Polizeiliche Kriminalstatistik 2017. In: Bundeskriminalamt. 8. Mai 2018.
  10. a b Valerie Zaslawski: „Mein Bauch gehört mir“ war gestern. In: Neue Zürcher Zeitung. 16. Oktober 2018.
  11. Ärztin bleibt für Infos über Abtreibung verurteilt – was das bedeutet in 5 Erklärungen. In: watson. 12. Oktober 2018.
  12. „Das ist halt so mein Hobby“ – Einfach mal Anzeige erstatten. In: WDR 5. 26. April 2018.
  13. Strafanzeigen wegen Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften in den letzten fünf Jahren (Schriftliche Frage von Cornelia Möhring) In: Deutscher Bundestag. 9. September 2017.
  14. Udo Vetter: Ein alter Paragraf, bislang keine Urteile. In: lawblog.de. 24. November 2017.
  15. Bundesgesetzblatt vom 21. Juni 1974, PDF-Datei, S. 2
  16. § 220, lexetius.com
  17. Entstehungsgeschichte des § 219a StGB. In: Wissenschaftliche Dienste. 8. Dezember 2017.
  18. Wiebke Ramm: Kristina Hänels Ehrentitel. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2018.
  19. Heidrun Helwig: Gießen: Berufung von Kristina Hänel verworfen - Zweifel an Paragraf 219a bleiben. In: Gießener Anzeiger. 12. Oktober 2018.
  20. Andrea Dernbach: Kristina Hänels Kampf gegen das Tabu der Abtreibung. In: Tagesspiegel. 12. Dezember 2017.
  21. Diana Riese: 219a: Neue Anklageschrift. In: Die Tageszeitung. 8. August 2018, S. 6
  22. a b Annabelle Seubert: „Es soll wieder heimlich passieren“. In: böll. Heinrich-Böll-Stiftung, abgerufen am 6. November 2018 (Ausgabe 2/2018).
  23. Martin Wortmann: Paragraf 219a: Verwirrung und politischer Streit. In: Ärzte Zeitung. 31. August 2018.
  24. Bodo Weissenborn: Werbung für Abtreibung? "Der Vorwurf ist absurd". In: hessenschau.de. 28. August 2018.
  25. Timo Stein: Der watson-Guide zur Abtreibungs-Debatte um Paragraf 219. In: watson. 12. April 2018.
  26. Interview: Der Mann, der bei Facebook nicht gelöscht werden darf. In: Titanic. 18. April 2018.
  27. Claudia Kamieth: Wie weit darf ein Mann beim Thema Abtreibung mitreden?. In: Fritz. 11. April 2018.
  28. Jana Werner: Neue Stufe in Debatte um Werbeverbot für Abtreibungen. In: Die Welt. 2. August 2018.
  29. a b c d Lars Wienand: Dieser Abtreibungs-Aktivist will nicht beim Namen genannt werden. In: t-online.de. 11. November 2018.
  30. Angela Klein: „Lebensschützer“. In: SoZ. Nr. 11/2018.
  31. Juliane Loeffler: Y. H. zeigt Ärztinnen an, die gegen 219a verstoßen, aber möchte anonym bleiben. BuzzFeed, 6. November 2018, abgerufen am 6. November 2018.
  32. 9punkt – Die Debattenrundschau – Gesellschaft. In: Perlentaucher. 7.11.2018.