„Yannic Hendricks“ – Versionsunterschied

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== Werdegang ==
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Krause kommt aus [[Kleve]], wo er auch sein Abitur ablegte und ist [[Mathematik]]student.<ref name="dlf" />
Krause kommt aus [[Kleve]], wo er auch sein Abitur ablegte und war [[Mathematik]]student.<ref name="dlf" />


== Aktivist als Abtreibungsgegner ==
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Nach Ansicht der ''[[Neue Zürcher Zeitung|Neuen Zürcher Zeitung]]'' verschaffte Krause gemeinsam mit einem sich selbst als „Lebensrechtsaktivisten“ bezeichnenden [[Weinheim]]er dem „lange Zeit wenig beachteten“ §&nbsp;219a Aufmerksamkeit. Bis 2017 konnten betroffene Ärzte Rechtsstreite in der Regel verhindern, in dem sie die Informationen von ihrer Webseite entfernten.<ref name="nzz">Valerie Zaslawski: [https://www.nzz.ch/schweiz/mein-bauch-gehoert-mir-war-gestern-ld.1425553 ''„Mein Bauch gehört mir“ war gestern''.] In: ''[[Neue Zürcher Zeitung]]''. 16. Oktober 2018.</ref> Auf die beiden Männer aus Kleve und Weinheim, zwischen denen gemäß [[Deutschlandfunk]] keine Zusammenarbeit besteht, sind sämtliche Anzeigen deutschlandweit nach §&nbsp;219a zurückzuführen.<ref name="dlf" /><ref>[https://www.watson.de/leben/gesundheit/105913974-aerztin-bleibt-fuer-infos-ueber-abtreibung-verurteilt-was-das-bedeutet-in-5-erklaerungen ''Ärztin bleibt für Infos über Abtreibung verurteilt – was das bedeutet in 5 Erklärungen''.] In: ''[[Watson (Nachrichtenportal)|watson]]''. 12. Oktober 2018.</ref><ref>[https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/ng-fea-219a-100.html ''„Das ist halt so mein Hobby“ – Einfach mal Anzeige erstatten''.] In: ''[[WDR 5]]''. 26. April 2018.</ref>
Nach Ansicht der ''[[Neue Zürcher Zeitung|Neuen Zürcher Zeitung]]'' verschaffte Krause gemeinsam mit einem sich selbst als „Lebensrechtsaktivisten“ bezeichnenden [[Weinheim]]er dem „lange Zeit wenig beachteten“ §&nbsp;219a Aufmerksamkeit. Bis 2017 konnten betroffene Ärzte Rechtsstreite in der Regel verhindern, in dem sie die Informationen von ihrer Webseite entfernten.<ref name="nzz">Valerie Zaslawski: [https://www.nzz.ch/schweiz/mein-bauch-gehoert-mir-war-gestern-ld.1425553 ''„Mein Bauch gehört mir“ war gestern''.] In: ''[[Neue Zürcher Zeitung]]''. 16. Oktober 2018.</ref> Auf die beiden Männer aus Kleve und Weinheim, zwischen denen gemäß [[Deutschlandfunk]] keine Zusammenarbeit besteht, sind sämtliche Anzeigen deutschlandweit nach §&nbsp;219a zurückzuführen.<ref name="dlf" /><ref>[https://www.watson.de/leben/gesundheit/105913974-aerztin-bleibt-fuer-infos-ueber-abtreibung-verurteilt-was-das-bedeutet-in-5-erklaerungen ''Ärztin bleibt für Infos über Abtreibung verurteilt – was das bedeutet in 5 Erklärungen''.] In: ''[[Watson (Nachrichtenportal)|watson]]''. 12. Oktober 2018.</ref><ref>[https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/ng-fea-219a-100.html ''„Das ist halt so mein Hobby“ – Einfach mal Anzeige erstatten''.] In: ''[[WDR 5]]''. 26. April 2018.</ref>


Nach Recherchen von ''[[BuzzFeed]]'' u.&nbsp;a. basierend auf einer Anfrage von [[Cornelia Möhring]] gingen von 2010 bis 2016 bei den [[Strafverfolgungsbehörde (Deutschland)|Strafverfolgungsbehörden]] 104 Anzeigen wegen §&nbsp;219a ein, von denen 65 auf den Weilheimer Aktivisten zurückzuführen waren. Während es in den drei Jahren ab 2012 insgesamt sechzehn Anzeigen in Deutschland gab, stieg deren Zahl der Anzeigen ab 2015, als Krause nach eigenen Angaben sein „Hobby“ aufnahm, signifikant an. Alleine 2016 gab es 35 Ermittlungsfälle. 2012, 2013, 2015 und 2017 kam es zu je einer Aburteilung,<ref name="bf180225">Juliane Löffler, Pascale Müller: [https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/anzeigen-nach-219a-verdoppelt-zeigt-analyse ''So häufig missbrauchen sogenannte „Lebensschützer“ den Nazi-Paragraf 219a''.] In: ''[[BuzzFeed]]''. 25. Februar 2018.</ref> 2012 und 2013 dabei ohne Verhängung einer [[Maßregel]].<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809595.pdf ''Strafanzeigen wegen Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften in den letzten fünf Jahren''] (Schriftliche Frage von [[Cornelia Möhring]]) In: ''[[Deutscher Bundestag]]''. 9. September 2017.</ref> Gemäß dem Rechtsexperten [[Udo Vetter]] ist der 1933 eingeführte Paragraph einer von nur wenigen, für die [[Rechtsinformationssystem|Urteilsdatenbanken]] kein einziges [[Strafurteil]] auswerfen.<ref>[[Udo Vetter]]: [https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/11/24/ein-alter-paragraf-bislang-keine-urteile/ ''Ein alter Paragraf, bislang keine Urteile''.] In: ''lawblog.de''. 24. November 2017.</ref>
Nach Recherchen von ''[[BuzzFeed]]'' u.&nbsp;a. basierend auf einer Anfrage von [[Cornelia Möhring]] gingen von 2010 bis 2016 bei den [[Strafverfolgungsbehörde (Deutschland)|Strafverfolgungsbehörden]] 104 Anzeigen wegen §&nbsp;219a ein, von denen 65 auf den Weilheimer Aktivisten zurückzuführen waren. Während es in den drei Jahren ab 2012 insgesamt sechzehn Anzeigen in Deutschland gab, stieg deren Zahl der Anzeigen ab 2015, als Krause nach eigenen Angaben sein „Hobby“ aufnahm, signifikant an. Alleine 2016 gab es 35 Ermittlungsfälle. 2012, 2013, 2015 und 2017 kam es zu je einer Aburteilung,<ref name="bf180225">Juliane Löffler, Pascale Müller: [https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/anzeigen-nach-219a-verdoppelt-zeigt-analyse ''So häufig missbrauchen sogenannte „Lebensschützer“ den Nazi-Paragraf 219a''.] In: ''[[BuzzFeed]]''. 25. Februar 2018.</ref> 2012 und 2013 dabei ohne Verhängung einer [[Maßregel]].<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809595.pdf ''Strafanzeigen wegen Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften in den letzten fünf Jahren''] (Schriftliche Frage von [[Cornelia Möhring]]) In: ''[[Deutscher Bundestag]]''. 9. September 2017.</ref> Gemäß dem Rechtsexperten [[Udo Vetter]] ist der Paragraph einer von nur wenigen, für die [[Rechtsinformationssystem|Urteilsdatenbanken]] kein einziges [[Strafurteil]] auswerfen.<ref>[[Udo Vetter]]: [https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/11/24/ein-alter-paragraf-bislang-keine-urteile/ ''Ein alter Paragraf, bislang keine Urteile''.] In: ''lawblog.de''. 24. November 2017.</ref>


Die (bisher nicht rechtskräftige) Aburteilung im Herbst 2017 war die prominenteste: Bundesweit wurde über den von Krause bei der Staatsanwaltschaft angezeigten Fall der Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel berichtet. Hänel weigerte sich nach Krauses Anzeige, die Information von ihrer Praxishomepage zu entfernen, dass sie betroffene Frauen in ihrer Praxis bei Abtreibungen unterstützt.<ref name="spon181012">Wiebke Ramm: [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kristina-haenels-verurteilung-wegen-219a-warum-selbst-der-richter-sein-urteil-nicht-gut-findet-a-1232967.html ''Kristina Hänels Ehrentitel''.] In: ''[[Spiegel Online]]''. 12. Oktober 2018.</ref><ref>Heidrun Helwig: [https://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/giessen-berufung-von-kristina-hanel-verworfen-zweifel-an-paragraf-219a-bleiben_19115931 ''Gießen: Berufung von Kristina Hänel verworfen - Zweifel an Paragraf 219a bleiben''.] In: ''[[Gießener Anzeiger]]''. 12. Oktober 2018.</ref> Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst eingestellt, erst nach einer [[Dienstaufsichtsbeschwerde]] von Krause bei der [[Generalstaatsanwaltschaft]] nahm sie die Ermittlungen auf.<ref name="taz" /> Ausgelöst durch die Anklage von Hänel kam es zu einer [[Petition]] mit einer sechsstelligen Anzahl von Unterstützern sowie einer überparteilichen Initiative der Bundestagsfraktionen von [[Die Linke]], [[SPD]], [[Bündnis 90/Die Grünen|Grüne]] und [[Freie Demokratische Partei|FDP]] zur Abschaffung des §&nbsp;219a.<ref>Andrea Dernbach: [https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/giessener-aerztin-kristina-haenels-kampf-gegen-das-tabu-der-abtreibung/20697706.html ''Kristina Hänels Kampf gegen das Tabu der Abtreibung''.] In: ''[[Tagesspiegel]]''. 12. Dezember 2017.</ref> Nach der Weigerung von Hänel, die Information von ihrer Webseite zu entfernen, hatte Krause [[1&1 Ionos]] aufgefordert, die Domain der Ärztin zu sperren. Der [[Webhoster]] lehnte dies mit Verweis auf „die nach allem diesseits nicht mögliche abschließende, eindeutige Einschätzung der Sach- und Rechtslage“ ab.<ref>Diana Riese: [http://www.taz.de/!5521431/ ''Der Druck steigt''.] In: ''[[Die Tageszeitung]]''. 7. August 2018.</ref>
Die (bisher nicht rechtskräftige) Aburteilung im Herbst 2017 war die prominenteste: Bundesweit wurde über den von Krause bei der Staatsanwaltschaft angezeigten Fall der Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel berichtet. Hänel weigerte sich nach Krauses Anzeige, die Information von ihrer Praxishomepage zu entfernen, dass sie betroffene Frauen in ihrer Praxis bei Abtreibungen unterstützt.<ref name="spon181012">Wiebke Ramm: [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kristina-haenels-verurteilung-wegen-219a-warum-selbst-der-richter-sein-urteil-nicht-gut-findet-a-1232967.html ''Kristina Hänels Ehrentitel''.] In: ''[[Spiegel Online]]''. 12. Oktober 2018.</ref><ref>Heidrun Helwig: [https://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/giessen-berufung-von-kristina-hanel-verworfen-zweifel-an-paragraf-219a-bleiben_19115931 ''Gießen: Berufung von Kristina Hänel verworfen - Zweifel an Paragraf 219a bleiben''.] In: ''[[Gießener Anzeiger]]''. 12. Oktober 2018.</ref> Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst eingestellt, erst nach einer [[Dienstaufsichtsbeschwerde]] von Krause bei der [[Generalstaatsanwaltschaft]] nahm sie die Ermittlungen auf.<ref name="taz" /> Ausgelöst durch die Anklage von Hänel kam es zu einer [[Petition]] mit einer sechsstelligen Anzahl von Unterstützern sowie einer überparteilichen Initiative der Bundestagsfraktionen von [[Die Linke]], [[SPD]], [[Bündnis 90/Die Grünen|Grüne]] und [[Freie Demokratische Partei|FDP]] zur Abschaffung des §&nbsp;219a.<ref>Andrea Dernbach: [https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/giessener-aerztin-kristina-haenels-kampf-gegen-das-tabu-der-abtreibung/20697706.html ''Kristina Hänels Kampf gegen das Tabu der Abtreibung''.] In: ''[[Tagesspiegel]]''. 12. Dezember 2017.</ref> Nach der Weigerung von Hänel, die Information von ihrer Webseite zu entfernen, hatte Krause [[1&1 Ionos]] aufgefordert, die Domain der Ärztin zu sperren. Der [[Webhoster]] lehnte dies mit Verweis auf „die nach allem diesseits nicht mögliche abschließende, eindeutige Einschätzung der Sach- und Rechtslage“ ab.<ref>Diana Riese: [http://www.taz.de/!5521431/ ''Der Druck steigt''.] In: ''[[Die Tageszeitung]]''. 7. August 2018.</ref>

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Begründung: und dieses Hobby soll ihn jetzt enzyklopädisch relevant machen? -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 05:54, 7. Nov. 2018 (CET)

Markus Krause (* 1990[1]) ist das Pseudonym eines Abtreibungsgegners und politischen Aktivisten, der maßgeblich für einen signifikanten Anstieg der Ermittlungsfälle wegen „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ seit 2015 sorgte. Anzeigen von ihm gegen Ärzte waren wesentlicher Auslöser, dass von 2017 an eine Abschaffung oder Reform des § 219a StGB verstärkt öffentlich diskutiert wurde.[2]

Werdegang

Krause kommt aus Kleve, wo er auch sein Abitur ablegte und war Mathematikstudent.[3]

Aktivist als Abtreibungsgegner

Krause bezeichnete es in Interviews als sein Hobby, Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche als Teil ihres Leistungsspektrums auf ihrer Praxishomepage aufführen, anzuzeigen. Krause sieht darin Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und damit einen Verstoß gegen den § 219a StGB. Begonnen habe er damit 2015, bis Frühjahr 2018 hatte er nach eigenen Angaben 60 bis 70 Anzeigen erstattet.[3] Darüber hinaus wandte er sich meist noch an die zuständige Landesärztekammer mit der Bitte, mögliche standesrechtliche Konsequenzen zu prüfen.[4]

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Ermittlungsfälle zu „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ (§ 219a) in Deutschland insgesamt[5][6] (Krause begann 2015, Anzeigen wg. § 219a einzureichen)[4]

Nach Ansicht der Neuen Zürcher Zeitung verschaffte Krause gemeinsam mit einem sich selbst als „Lebensrechtsaktivisten“ bezeichnenden Weinheimer dem „lange Zeit wenig beachteten“ § 219a Aufmerksamkeit. Bis 2017 konnten betroffene Ärzte Rechtsstreite in der Regel verhindern, in dem sie die Informationen von ihrer Webseite entfernten.[7] Auf die beiden Männer aus Kleve und Weinheim, zwischen denen gemäß Deutschlandfunk keine Zusammenarbeit besteht, sind sämtliche Anzeigen deutschlandweit nach § 219a zurückzuführen.[3][8][9]

Nach Recherchen von BuzzFeed u. a. basierend auf einer Anfrage von Cornelia Möhring gingen von 2010 bis 2016 bei den Strafverfolgungsbehörden 104 Anzeigen wegen § 219a ein, von denen 65 auf den Weilheimer Aktivisten zurückzuführen waren. Während es in den drei Jahren ab 2012 insgesamt sechzehn Anzeigen in Deutschland gab, stieg deren Zahl der Anzeigen ab 2015, als Krause nach eigenen Angaben sein „Hobby“ aufnahm, signifikant an. Alleine 2016 gab es 35 Ermittlungsfälle. 2012, 2013, 2015 und 2017 kam es zu je einer Aburteilung,[5] 2012 und 2013 dabei ohne Verhängung einer Maßregel.[10] Gemäß dem Rechtsexperten Udo Vetter ist der Paragraph einer von nur wenigen, für die Urteilsdatenbanken kein einziges Strafurteil auswerfen.[11]

Die (bisher nicht rechtskräftige) Aburteilung im Herbst 2017 war die prominenteste: Bundesweit wurde über den von Krause bei der Staatsanwaltschaft angezeigten Fall der Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel berichtet. Hänel weigerte sich nach Krauses Anzeige, die Information von ihrer Praxishomepage zu entfernen, dass sie betroffene Frauen in ihrer Praxis bei Abtreibungen unterstützt.[12][13] Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst eingestellt, erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde von Krause bei der Generalstaatsanwaltschaft nahm sie die Ermittlungen auf.[4] Ausgelöst durch die Anklage von Hänel kam es zu einer Petition mit einer sechsstelligen Anzahl von Unterstützern sowie einer überparteilichen Initiative der Bundestagsfraktionen von Die Linke, SPD, Grüne und FDP zur Abschaffung des § 219a.[14] Nach der Weigerung von Hänel, die Information von ihrer Webseite zu entfernen, hatte Krause 1&1 Ionos aufgefordert, die Domain der Ärztin zu sperren. Der Webhoster lehnte dies mit Verweis auf „die nach allem diesseits nicht mögliche abschließende, eindeutige Einschätzung der Sach- und Rechtslage“ ab.[15]

Für zusätzliche überregionale Aufmerksamkeit sorgte eine Anzeige Krauses gegen zwei Kasseler Frauenärztinnen die, auf ihrer Praxishomepage den Spiegelpunkt „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne®“ in der Auflistung der von Ihnen durchgeführten ambulanten Operationen führten, sorgte für zusätzliche überregionale Aufmerksamkeit.[2][7][16] Die beiden Gynäkologinnen weigerten sich unter Berufung auf das Informationsrecht der Patientinnen, die sechs Worte von ihrer Internetseite zu entfernen, der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.[17][18]

Abmahnungen

Im Sommer 2018 verklagte Krause mit Unterstützung des Medienrechtlers Ralf Höcker die Vorsitzende von Pro Familia Hamburg Kersten Artus wegen Veröffentlichung seines Realnamens mit einer 33-seitigen Abmahnung auf Unterlassung. Artus hatte Presseberichte mit Krauses Realnamen in ihrem Blog verlinkt und ihn zusätzlich auf Facebook genannt. Artus wies über ihren Anwalt die Abmahnung zurück, Krause sei „einer der zentralen Protagonisten“ im „seit mehreren Monaten sehr umfassend“ geführten öffentlichen Diskurs zum § 219a, zudem habe er mit Interviews für diverse Medien selbst die Öffentlichkeit gesucht und dabei zahlreiche persönliche Details geschildert, „die eine Identifizierung ohne weiteres ermöglichen“, „die Nennung des Namens“ somit „unzweifelhaft zulässig“. Ergänzend hinterlegte Artus Schutzschriften bei den Landgerichten in Hamburg, Köln und Berlin.[19] Artus Gerichtstermin ist für Februar 2019 angesetzt. Auch die Kölner Monatszeitung SoZ hatte eine Abmahnung von Krause mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass die Behauptung von Krauses Anwalt, Krause sei der Öffentlichkeit unbekannt, im Widerspruch zum mit seinen Interviews vom ihm gesuchten Licht der Öffentlichkeit stehe.[20] In der Folge wurde sein Name auch in weiteren überregionalen Medien verbreitet.[21][22]

Einzelnachweise

  1. „Keine Werbung für Abbrüche“ – Frauenärztin Nora Szász wehrt sich gegen Anzeigensteller. In: Extra Tip Kassel. 28. Juni 2018.
  2. a b Helene Flachsenberg: Er zeigt Ärzte wegen Abtreibungsinfos an – und steht für alles, was in der Debatte über 219a schiefläuft. In: Bento. 13. April 2018.
  3. a b c Selbsternannte Lebensschützer gegen Frauenärzte. Deutschlandfunk Kultur, 9. April 2018, abgerufen am 6. November 2018.
  4. a b c Gaby Mayr: „Das ist halt so mein Hobby“. Die Tageszeitung, 10. April 2018, abgerufen am 6. November 2018.
  5. a b Juliane Löffler, Pascale Müller: So häufig missbrauchen sogenannte „Lebensschützer“ den Nazi-Paragraf 219a. In: BuzzFeed. 25. Februar 2018.
  6. Polizeiliche Kriminalstatistik 2017. In: Bundeskriminalamt. 8. Mai 2018.
  7. a b Valerie Zaslawski: „Mein Bauch gehört mir“ war gestern. In: Neue Zürcher Zeitung. 16. Oktober 2018.
  8. Ärztin bleibt für Infos über Abtreibung verurteilt – was das bedeutet in 5 Erklärungen. In: watson. 12. Oktober 2018.
  9. „Das ist halt so mein Hobby“ – Einfach mal Anzeige erstatten. In: WDR 5. 26. April 2018.
  10. Strafanzeigen wegen Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften in den letzten fünf Jahren (Schriftliche Frage von Cornelia Möhring) In: Deutscher Bundestag. 9. September 2017.
  11. Udo Vetter: Ein alter Paragraf, bislang keine Urteile. In: lawblog.de. 24. November 2017.
  12. Wiebke Ramm: Kristina Hänels Ehrentitel. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2018.
  13. Heidrun Helwig: Gießen: Berufung von Kristina Hänel verworfen - Zweifel an Paragraf 219a bleiben. In: Gießener Anzeiger. 12. Oktober 2018.
  14. Andrea Dernbach: Kristina Hänels Kampf gegen das Tabu der Abtreibung. In: Tagesspiegel. 12. Dezember 2017.
  15. Diana Riese: Der Druck steigt. In: Die Tageszeitung. 7. August 2018.
  16. Annabelle Seubert: „Es soll wieder heimlich passieren“. Heinrich-Böll-Stiftung, abgerufen am 6. November 2018.
  17. Martin Wortmann: Paragraf 219a: Verwirrung und politischer Streit. In: Ärzte Zeitung. 31. August 2018.
  18. Bodo Weissenborn: Werbung für Abtreibung? "Der Vorwurf ist absurd". In: hessenschau.de. 28. August 2018.
  19. Jana Werner: Neue Stufe in Debatte um Werbeverbot für Abtreibungen. In: Die Welt. 2. August 2018.
  20. Angela Klein: „Lebensschützer“. In: SoZ. Nr. 11/2018.
  21. Juliane Loeffler: Y. H. zeigt Ärztinnen an, die gegen 219a verstoßen, aber möchte anonym bleiben. BuzzFeed, 6. November 2018, abgerufen am 6. November 2018.
  22. 9punkt – Die Debattenrundschau – Gesellschaft. In: Perlentaucher. 7.11.2018.