„Gastronomie (Deutschland)“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Änderungen von 79.208.99.101 (Diskussion) auf die letzte Version von Snoopy1964 zurückgesetzt
Befestigungs Defekten Link
Zeile 11: Zeile 11:
Die Bediensteten im Bereich der [[Zubereitung]] und Darreichung von unverpackten [[Lebensmittel]]n mussten bis 2001 über ein regelmäßig zu erneuerndes [[Gesundheitszeugnis]] verfügen. Seit 2001 benötigen Angestellte im Lebensmittelgewerbe eine Belehrung nach dem [[Infektionsschutzgesetz]]. Diese wird beim ersten Mal durch das [[Gesundheitsamt]] durchgeführt und muss ab dann von den Vorgesetzten jährlich wiederholt werden.
Die Bediensteten im Bereich der [[Zubereitung]] und Darreichung von unverpackten [[Lebensmittel]]n mussten bis 2001 über ein regelmäßig zu erneuerndes [[Gesundheitszeugnis]] verfügen. Seit 2001 benötigen Angestellte im Lebensmittelgewerbe eine Belehrung nach dem [[Infektionsschutzgesetz]]. Diese wird beim ersten Mal durch das [[Gesundheitsamt]] durchgeführt und muss ab dann von den Vorgesetzten jährlich wiederholt werden.


Im Jahr 2011 betrug der Branchenumsatz im Gastronomiegewerbe Deutschlands netto 37,5&nbsp;Milliarden Euro, im Bereich Pachtkantinen und Caterer waren es 6,3&nbsp;Milliarden und im Beherbergungsgewerbe 23,5&nbsp;Milliarden.<ref>[http://www.dehoga-bundesverband.de/daten-fakten-trends/ ''Daten, Fakten, Trends''] auf der Webseite der [[DEHOGA]], abgerufen am 22. Januar 2014.</ref> Es arbeiteten im Juni 2011 über 1,7&nbsp;Millionen Beschäftigte in der [[Hotellerie]] und Gastronomie, davon rund 868.000 in [[sozialversicherungspflicht]]igen und etwa 860.000 in [[Geringfügige Beschäftigung|geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen]]. Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt ([[Median]]) betrug 1425&nbsp;Euro (Durchschnitt der Gesamtwirtschaft: 2702&nbsp;Euro); von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bezogen 73.460 [[ALG II]] („Hartz 4-[[Aufstocker]]“), unter den geringfügig Beschäftigten waren es 116.222.<ref name="Anfrage">[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709320.pdf ''Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Hans-Joachim Hacker, Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/8813 –], Bundestagsdrucksache 17/9320 vom 16. April 2012, (PDF, 829 KB)</ref>
Im Jahr 2011 betrug der Branchenumsatz im Gastronomiegewerbe Deutschlands netto 37,5&nbsp;Milliarden Euro, im Bereich Pachtkantinen und Caterer waren es 6,3&nbsp;Milliarden und im Beherbergungsgewerbe 23,5&nbsp;Milliarden.<ref>[https://www.antondoll.de/daten-fakten-trends/ ''Daten, Fakten, Trends''] auf der Webseite der [[DEHOGA]], abgerufen am 22. Januar 2014.</ref> Es arbeiteten im Juni 2011 über 1,7&nbsp;Millionen Beschäftigte in der [[Hotellerie]] und Gastronomie, davon rund 868.000 in [[sozialversicherungspflicht]]igen und etwa 860.000 in [[Geringfügige Beschäftigung|geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen]]. Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt ([[Median]]) betrug 1425&nbsp;Euro (Durchschnitt der Gesamtwirtschaft: 2702&nbsp;Euro); von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bezogen 73.460 [[ALG II]] („Hartz 4-[[Aufstocker]]“), unter den geringfügig Beschäftigten waren es 116.222.<ref name="Anfrage">[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709320.pdf ''Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Hans-Joachim Hacker, Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/8813 –], Bundestagsdrucksache 17/9320 vom 16. April 2012, (PDF, 829 KB)</ref>


== Begriffe ==
== Begriffe ==

Version vom 6. Mai 2015, 18:15 Uhr

Die Gastronomie (aus Vorlage:ELSalt gastēr „Bauch“ und Vorlage:ELSalt nomos „Gesetz“) ist in der deutschen Sprache der Teilbereich des Gastgewerbes, welcher sich mit der Verköstigung von und dem Ausschank an zahlende Gäste in Gaststätten befasst. Gastronomie ist eine Dienstleistung und ein Teilbereich der Gemeinschaftsverpflegung.

Datei:DPAG-2005-Europamarke-Gastronomie.jpg
Europamarke „Gastronomie“ (2005)

Allgemeines

Wirtshaus für Reisende um 1695
Bewirtung in einer Weinstube in den 1970er Jahren.
„No Pizza, No Pasta, No Problem“ Kleinbetrieb in Nepal

Gastronomiebetriebe unterliegen den Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelhygiene bei der Behandlung von Lebensmitteln, der Zubereitung von Speisen und dem Ausschank von Getränken. Sachkundige Personen der Lebensmittelüberwachung, in Deutschland in der Regel Lebensmittelkontrolleure, sollen die Betriebe regelmäßig und unangemeldet aufsuchen. Sie verlangen von dem Betreiber die Beseitigung von Mängeln und können in schweren Fällen den Betrieb bis zur Beseitigung der Mängel schließen.

Die Bediensteten im Bereich der Zubereitung und Darreichung von unverpackten Lebensmitteln mussten bis 2001 über ein regelmäßig zu erneuerndes Gesundheitszeugnis verfügen. Seit 2001 benötigen Angestellte im Lebensmittelgewerbe eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese wird beim ersten Mal durch das Gesundheitsamt durchgeführt und muss ab dann von den Vorgesetzten jährlich wiederholt werden.

Im Jahr 2011 betrug der Branchenumsatz im Gastronomiegewerbe Deutschlands netto 37,5 Milliarden Euro, im Bereich Pachtkantinen und Caterer waren es 6,3 Milliarden und im Beherbergungsgewerbe 23,5 Milliarden.[1] Es arbeiteten im Juni 2011 über 1,7 Millionen Beschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie, davon rund 868.000 in sozialversicherungspflichtigen und etwa 860.000 in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt (Median) betrug 1425 Euro (Durchschnitt der Gesamtwirtschaft: 2702 Euro); von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bezogen 73.460 ALG II („Hartz 4-Aufstocker“), unter den geringfügig Beschäftigten waren es 116.222.[2]

Begriffe

Einzug in die deutsche Sprache hat der Begriff 1876 gehalten; er stand für die gehobene Gastronomie oder für die Kochkunst. Die Verbreitung des Begriffs wurde wohl durch die Ähnlichkeit mit dem deutschen Wort Gast unterstützt. Die Betreiber von Gastronomiebetrieben in Deutschland werden Gastwirte oder Gastronomen genannt und sind z. B. organisiert im „Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V.“ (DEHOGA), die Arbeitnehmerseite in der „Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten“.

Ausbildung

Im Gastronomiegewerbe werden verschiedene Berufe ausgebildet. Anerkannte Ausbildungsberufe sind Fachkraft im Gastgewerbe, die schwerpunktmäßig in den Bereichen Küche, Service und Wirtschaftsdienst ausgebildet wird, Koch, Restaurantfachmann und Fachmann für Systemgastronomie.[3] Auch für den Hotelfachmann und Hotelkaufmann finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten in der Gastronomie, zum Beispiel in Restaurants, Cafés und Verbrauchermärkten mit Tagescafés.

In Ausbildungsvergütungen betrugen im Jahr 2010 zwischen 280 Euro (Mecklenburg-Vorpommern, erstes Lehrjahr) und 751 Euro (Bayern, drittes Lehrjahr). Die Abbrecherquoten lagen mit zwischen 29,7 Prozent (Hotelkaufmann/frau) und 49,5 Prozent (Restaurantfachmann/frau) deutlich über dem Durchschnitt aller Ausbildungsberufe (23,3 Prozent).[2]

Siehe auch

Wiktionary: Gastronomie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Daten, Fakten, Trends auf der Webseite der DEHOGA, abgerufen am 22. Januar 2014.
  2. a b Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Hans-Joachim Hacker, Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/8813 –, Bundestagsdrucksache 17/9320 vom 16. April 2012, (PDF, 829 KB)
  3. Ausbildung im Gastgewerbe IHK Frankfurt am Main