„Sache“ – Versionsunterschied

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== Haha ==
'''Sache''' ist ein auch im [[Gerichtswesen]] und in der [[Philosophie]] benutzter Begriff, der in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit mit einem [[Widersacher]] bezeichnete. Später wurde auch die Quelle, das Wesen, der Grund eines Streits oder der gerichtlichen Verfolgung als ''Sache'' bezeichnet, ebenso der [[Tatbestand]], das [[Vergehen]] oder die [[Schuld (Strafrecht)|Schuld]]. In weiterer Entwicklung ist Sache auch etwas, das jemand zu vertreten, zu vollbringen, zu tun hat, sein [[Auftrag]], seine [[Aufgabe (Pflicht)|Aufgabe]], seine [[Pflicht]].
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wer das liest ist dumm{{Rechtshinweis}}
== Etymologie ==
Das Wort Sache stammt aus [[althochdeutsch]] ''sahha'' („Verfolgung, Streit, Krieg, Prozess, Rechtsstreit“), erstmals im Jahre 765 erwähnt.<ref>[[Gerhard Köbler]], ''Etymologisches Rechtswörterbuch'', 1995, S. 348</ref> Später entwickelte sich hieraus [[mittelhochdeutsch]] ''sache'' („Ding, Sache, Ursache, Fall, Angelegenheit, Streitsache, Rechtshandel“). Ursprünglich stammt das Wort aus dem [[gotische Sprache|gotischen]] ''sakan'', ''sôk'', ''sakans'' („Streiten“).

== Gerichtswesen und Recht ==
{{Siehe auch|Sache (Recht)}}
Die Wortbedeutung „Grund eines Streites“ wird schließlich ausgedehnt: Das Wort wird ein Begriff für jeden [[Sachverhalt]], der Anlass zu irgendeiner [[Verhandlung]] oder [[Erörterung]] bietet und der Gegenstand eines [[Streit]]es ist oder werden könnte. Sache wird daher heute ähnlich verwendet wie die Begriffe [[Gegenstand]] und [[Objekt (Philosophie)|Objekt]] sowie [[Ding an sich|Ding]] - das ursprünglich „[[Gericht]]“ bedeutete ([[Thing]]).

Durch seine gotische Abstammung („Streit“) kommt der Begriff noch heute im Gerichtswesen häufig oft in Form des [[Komposition (Grammatik)|Kompositums]] vor. Die [[Hauptverhandlung]] beginnt mit dem „Aufruf der Sache“, [[Feriensache]]n waren Gerichtssachen, die auch während der [[Gerichtsferien]] verhandelt wurden. Das [[Hauptsacheverfahren]] ist im [[Zivilprozessrecht (Deutschland)|Zivilprozess]] das eigentliche [[Klageverfahren]]. Zu den wichtigsten Maximen der [[Rechtsprechung]] gehört die Sachverhaltsaufklärung. Gerichten obliegt hierbei die Pflicht, den ihnen zur Entscheidung unterbreiteten [[Sachverhalt]] auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen [[von Amts wegen]] nachzugehen.<ref>BGH, Urteil vom 30. November 2010, Az: VI ZR 25/09</ref> Dabei sind gerichtsrelevante [[Tatsache]]n als sinnlich wahrnehmbare Vorgänge oder Zustände zu berücksichtigen. Die Gerichtssache ({{laS|„causa forensis iudicialis“}}) ist heute der [[Anklageschrift|Prozessgegenstand]]. Das [[Gerichtsverfassungsgesetz]] (GVG) erwähnt den Begriff „Sache“ häufig, etwa in dem es verlangt, dass „während der [[Rechtshängigkeit]] die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden kann“ ({{§|17|gvg|juris}} GVG). Bei den Gerichten sind die [[Fachgebiet]]e insbesondere nach [[Zivilsache]] oder [[Strafsache]] aufgeteilt (etwa §{{§|119|gvg|juris}}, {{§|120|gvg|juris}} GVG bei [[Oberlandesgericht]]en), je nachdem, ob es um [[Zivilrecht]] oder [[Strafrecht (Deutschland)|Strafrecht]] geht. Zu den Zivilsachen gehören die [[Bürgerliches Gesetzbuch|bürgerlichen]] Rechtsstreitigkeiten, die [[Familiensache (Recht)|Familiensachen]] und die Angelegenheiten der [[Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)|freiwilligen Gerichtsbarkeit]] ({{§|13|gvg|juris}} GVG).

Die alte rechtliche Bedeutung der ''Sache'' spiegelt sich insbesondere in vielen juristischen Begriffen. [[Sache (Recht)|''Sache'' als Rechtsbegriff]] kennzeichnet im deutschen Recht einen ''körperlichen Gegenstand'' ({{§|90|bgb|juris}} BGB). Der [[Sachwalter]] ist ein (Rechts-)Anwalt oder Verteidiger. Heute regelt in Deutschland das [[Sachenrecht]] als Teil des Zivilrechts und [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuches]] die Beherrschung der Sachgüter. Das [[Recht der öffentlichen Sachen]] gehört zum allgemeinen [[Verwaltungsrecht (Deutschland)|Verwaltungsrecht]]. Es hat nicht spezielle Sachen, sondern Nutzungsmöglichkeiten bzw. einen speziellen Status zum Gegenstand.

== Philosophie ==
[[Antisthenes]] verstand unter λόγος ([[Logos]]) den Begriff als Summe der Merkmale einer Sache, und jede Sache habe ihre eigentümliche Bezeichnung.<ref>[https://books.google.de/books?id=S1ALAwAAQBAJ&pg=PA204&dq=sache+philosophie&hl=de&sa=X&ved=0CC4Q6AEwATgKahUKEwiK7tawi5LHAhUJVywKHbfdCgc#v=onepage&q=sache%20philosophie&f=false Paul Deussen, ''Allgemeine Geschichte der Philosophie'', 1906, S. 203 f.]</ref> Dem [[Philosoph]]en [[Friedrich Köppen (Philosoph)|Friedrich Köppen]] zufolge gilt die Sache als ein dienendes Mittel, um philosophisches Wissen zu erwerben.<ref>[https://books.google.de/books?id=BMgAAAAAcAAJ&pg=PA10&dq=sache+philosophie&hl=de&sa=X&ved=0CEAQ6AEwBGoVChMIy8bhroeSxwIVwggsCh2UMgko#v=onepage&q=sache%20philosophie&f=false Friedrich Koeppen, ''Philosophie der Philosophie'', 1840, S. 10]</ref> Die Sache ist das Objekt einer Anschauung.<ref>[[Gottlob Ernst Schulze]], ''Kritik der theoretischen Philosophie'', Band 1, 1801, S. 57</ref> Nach [[Karl Ludwig Michelet]] ist die Sache (griech. Πράγμα, pragma) die Totalität ihrer Eigenschaften.<ref>[https://books.google.de/books?id=5thYAAAAcAAJ&pg=PA735&dq=sache+in+der+philosophie&hl=de&sa=X&ved=0CDkQ6AEwAzgUahUKEwjTxbusq5LHAhVGDCwKHTBkCyo#v=onepage&q=sache%20in%20der%20philosophie&f=false Karl Ludwig Michelet, ''Geschichte der letzten Systeme der Philosophie in Deutschland'', Band 2, 1838, S. 735]</ref>

In der deutschsprachigen philosophischen Literatur des 17. und 18. Jahrhunderts tritt ''Sache'' an die Stelle des ''[[Res]]'' in der lateinischen philosophischen Literatur der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]]. Das Adjektiv ''sachlich'' und die ''Sachlichkeit'' als positiv besetzte, zur Sache gehörige Unvoreingenommenheit entstammen dem 19. Jahrhundert. [[Neue Sachlichkeit (Kunst)|Neue Sachlichkeit]] wurde als Bezeichnung für eine Stilrichtung in der Malerei, Literatur und Architektur in den 1920er Jahren geprägt. Hinzu kommen zahlreiche weitere Zusammensetzungen wie ''Sachlage'', [[Sachverhalt]], [[Sachverständiger]], ''Ansichtssache'', ''Haupt- und Nebensache'', ''Sachbezogenheit''.

== Siehe auch ==
{{Wiktionary|Sache}}
{{Wiktionary|sachlich}}

== Einzelnachweise ==
<references />

{{Rechtshinweis}}


[[Kategorie:Abstraktum]]
[[Kategorie:Abstraktum]]

Version vom 12. November 2017, 14:51 Uhr

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