„Verfassungsreferendum in der Türkei 2017“ – Versionsunterschied

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Version vom 12. März 2017, 20:11 Uhr

Bei der Volksabstimmung in der Türkei 2017 entscheiden die Wähler über 18 Vorschläge zur Änderung der seit 1982 gültigen Verfassung der Republik Türkei. Volksabstimmungen im Rahmen einer Verfassungsänderung finden laut Art. 2 des Gesetzes Nr. 3376[1] am ersten Sonntag nach Ablauf von 60 Tagen nach der Verkündung des entsprechenden Gesetzes im Amtsblatt statt. Das Gesetz über die in Rede stehende Verfassungsänderung wurde am 11. Februar 2017 im Amtsblatt veröffentlicht,[2] womit sich als Datum der Volksabstimmung der 16. April 2017 ergibt. Vorgesehen sind unter anderem die Stärkung der Rechte des Staatspräsidenten und die Beschränkung der Rechte des am 23. April 1920 von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk einberufenen Parlaments. Umstritten ist vor allem, dass das parlamentarische Regierungssystem einem Präsidialsystem weichen soll. Zwar wird von Befürwortern das Präsidialsystem der Vereinigten Staaten als Vorbild benannt. In den Vereinigten Staaten sieht die Verfassung eine Demokratie vor, in welcher der Präsident Regierungschef und Staatsoberhaupt in Personalunion ist, dessen Macht jedoch durch eine ausgeprägte Gewaltenteilung (das System der Checks and Balances) begrenzt und kontrolliert wird. Der Vorschlag zur Verfassungsänderung in der Türkei sieht hingegen eine sehr starke Stellung des Präsidenten und nur noch eine sehr schwach ausgeprägte Gewaltenteilung vor.

Die Vorschläge zur Verfassungsänderung wurden in zwei Lesungen von einer nach Art. 175 Abs. 1 S. 3 der Verfassung erforderlichen Mehrheit von drei Fünfteln der Gesamtzahl der Parlamentsmitglieder aus der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) und der rechtsextremistischen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) angenommen, während zwei Oppositionsparteien, die von Atatürk gegründete kemalistische Republikanische Volkspartei (CHP) und die vorwiegend die kurdische Minderheit repräsentierende Demokratischen Partei der Völker (HDP), alle Vorschläge zur Änderung der Verfassung mehrheitlich ablehnen; zwölf Abgeordnete der HDP, darunter ihr gesamtes Führungspersonal, waren inhaftiert. Da eine Dreifünftelmehrheit, aber keine Zweidrittelmehrheit erreicht wurde, ist eine Volksabstimmung erforderlich.

Die regierende AKP überreicht ihre vorgeschlagenen Verfassungsänderungen dem Parlamentssprecher İsmail Kahraman (AKP)

Hintergrund

Seit der Staatsgründung der Türkei herrscht mit der Verfassung von 1921 ein parlamentarisches Regierungssystem vor. Die jetzige Verfassung besteht seit 1982 und wurde mehrmals (etwa 1987, 2007 und zuletzt 2010) geändert. 2007 wurde die Direktwahl des Präsidenten eingeführt, seit der ersten direkten Präsidentschaftswahl 2014 ist Recep Tayyip Erdoğan Staatspräsident.

Nach einer Zeit des Waffenstillstands zwischen dem türkischen Militär und der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) begann im Jahre 2015 eine türkische Offensive gegen die PKK, nachdem zwei Polizisten durch die PKK getötet wurden.[3] Seit dem Putschversuch von Teilen des türkischen Militärs 2016 herrscht in der Türkei der Ausnahmezustand. Es kam zu einer Säuberungs- und Verhaftungswelle durch die türkische Regierung. Regierungskritiker werden heute schnell mit dem Vorwurf konfrontiert, sie unterstützten den Terrorismus der Arbeiterpartei Kurdistans oder den angeblichen Terrorismus von Fethullah Gülen (FETÖ).

Das Parlamentarische Verfassungsgremium bestand aus 15 AKP-Mitgliedern, 5 von der CHP, 3 von der HDP und 2 von der MHP
Haltung der Parteien zum geplanten Referendum
Wahl Partei Vorsitz Ausrichtung
Ja AKP Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung Binali Yıldırım islamistisch, konservativ, neoosmanistisch
MHP Partei der Nationalistischen Bewegung Devlet Bahçeli rechtsextremistisch, nationalistisch
BBP[4] Partei der Großen Einheit Mustafa Destici rechtsextremistisch, islamistisch
HÜDA PAR[5] Partei der Freien Sache Zekeriya Yapıcıoğlu islamistisch, pro-kurdisch
Yeni Dünya[6] Partei der Neuen Welt Emanullah Gündüz wirtschaftsliberal
Nein CHP Republikanische Volkspartei Kemal Kılıçdaroğlu kemalistisch, sozialdemokratisch
HDP Demokratische Partei der Völker Selahattin Demirtaş / Figen Yüksekdağ demokratisch-sozialistisch, pro-kurdisch
SAADET Glückseligkeitspartei Temel Karamollaoğlu islamistisch
Vatan Vaterlandspartei Doğu Perinçek linksnationalistisch, kemalistisch
HAK-PAR Partei für Recht und Freiheiten Refik Karakoç pro-kurdisch
HKP Volksbefreiungspartei Nurullah Ankut kommunistisch
DP Demokratische Partei Gültekin Uysal konservativ, wirtschaftsliberal
TKP Kommunistische Partei kollektive Führerschaft kommunistisch
DSP Demokratische Linkspartei Önder Aksakal sozialdemokratisch, kemalistisch
LDP Liberaldemokratische Partei Cem Toker liberal
Millet Partei der Nation Aykut Edibali nationalistisch
Yeşil Sol Grüne Linkspartei Eylem Tuncaelli / Naci Sönmez grün
HEPAR Partei für Recht und Gleichheit Osmancan Tekeşin nationalistisch
ÖDP Partei der Freiheit und Solidarität kollektive Führerschaft sozialistisch
EMEP Partei der Arbeit Selma Gürkan kommunistisch
ANAP Mutterlandspartei İbrahim Çelebi konservativ, wirtschaftsliberal
SEP Sozialistische Arbeiterpartei Güneş Gümüş marxistisch
DBP Demokratische Partei der Regionen Emine Ayna pro-kurdisch
e-Parti Partei der Elektronischen Demokratie Emrehan Halıcı Einzweckpartei
DYP Partei des Rechten Weges Çetin Özaçıkgöz mitte-rechts
Neutral BTP Partei der unabhängigen Türkei Haydar Baş nationalistisch

Neuerungen

Durch die Verfassungsänderungen werden das Amt des Ministerpräsidenten und der Ministerrat als eigenständige Organe abgeschafft. Die Wahlen zur Großen Nationalversammlung und zum Präsidenten der Republik sollen alle fünf Jahre am selben Tag erfolgen. Die Zahl der Parlamentssitze wird von 550 auf 600 erhöht und das passive Wahlrecht auf 18 Jahre herabgesetzt. Gleichzeitig werden die Rechte des Parlaments und des Regierungskabinetts beschränkt und auf den Präsidenten übertragen. Der Präsident wird Präsidialverordnungen erlassen können und das Recht haben, das Parlament zu jeder Zeit aufzulösen, wobei in diesem Fall gemeinsame Neuwahlen abzuhalten sind. Er ernennt die Minister ohne Parlamentsanhörung, wählt seine Stellvertreter selbst und entscheidet persönlich über die Wahl der Universitätsrektoren. Seine Stellvertreter oder Minister können nicht per Misstrauensvotum abgesetzt werden. Auch darf der Staatspräsident Mitglied einer Partei sein und dieser vorsitzen. Gesetzesvorhaben des Parlaments wird der Präsident weiterhin mit einem Veto blockieren können, wobei das Veto vom Parlament nicht mehr mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sondern nur mit der Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder überstimmt werden kann.

Bei der Justizreform wird unter anderem der (Hohe) Richter- und Staatsanwälterat, der erst 2010 von 7 auf 22 Personen aufgestockt wurde, wieder auf 13 Mitglieder verkleinert. Dessen Mitglieder werden nun von Präsident und Parlament bestimmt, die dann wiederum für Richterernennungen zuständig sind.

Standpunkte

Laut Umfragen steht eine Mehrheit der Wähler[7] hinter den Änderungen, gleichzeitig wissen fast 70 Prozent der Türken nicht, was in der neuen Verfassung steht.

Halil Berktay von der Sabancı-Universität unterstützt die Änderungen. Die Verfassungsexperten Kemal Gözler und İbrahim Kaboğlu lehnen die Änderungen ab, da sie zu einer starken Erosion der Gewaltenteilung führen würden.[8][9] Der deutsche Rechtswissenschaftler Christian Rumpf warnte, dass die neue Verfassung Grundrechte zwar nominell noch vorsehe, die Unabhängigkeit der Justiz aber abgeschafft würde, was die Grundrechtsgarantien de facto wertlos macht.[10]

In einer Stellungnahme vom 10. Februar 2017 hat die Venedig-Kommission des Europarats vor einem „Ein-Personen-Regime“ nach der Einführung des Präsidialsystems gewarnt. Sie meint: Die Reform beseitigt die in einer Demokratie notwendigen Kontrollinstanzen. In der Kommission sitzen unter anderem Fachleute für Verfassungs- und Völkerrecht sowie Verfassungsrichter. Die Einschätzung der Venedig-Kommission gilt als eine wichtige Richtschnur für EU-Mitgliedstaaten, aber auch für die EU-Kommission. Üblicherweise werden ihre Ergebnisse im Plenum des Europarats diskutiert und ggf. abgestimmt. Die Kommissions-Experten warnen davor, dass die Reform einem autoritären System den Weg ebnet. So wird kritisiert, dass der Präsident danach allein über die Ernennung und Entlassung von Ministern und hohen Beamten entscheiden wird. Kritisch sehen die Rechtsexperten auch, dass Erdogan künftig die Möglichkeit haben soll, zugleich das Amt eines Parteichefs auszuüben. Damit kann er einen übermäßigen parteiischen Einfluss auf die Gesetzgebung ausüben, wird gemeint. Nach der Auffassung der Venedig-Kommission hat die Tatsache, dass der Staatschef künftig bei jedem beliebigen Anlass das Parlament auflösen kann, nichts mit Demokratie zu tun. Sorgen bereitet dem Europarat zudem die Justiz, deren Unabhängigkeit und Fähigkeit zur Kontrolle der Exekutive durch die Reform weiter geschwächt werde. Die Kommission kritisierte zusätzlich Mängel bei der Abstimmung im Parlament in Ankara im Januar 2017, durch die das Referendum auf den Weg gebracht wurde. Die Abgeordneten der Regierungspartei AKP waren dabei gezwungen, ihre Stimme offen abzugeben. An der Abstimmung konnten mehrere Abgeordnete der zweitgrößten Oppositionspartei nicht teilnehmen, weil sie im Gefängnis saßen. Schließlich kommen die Rechts-Experten zum Urteil, dass das Referendum besser nicht während des gegenwärtigen Ausnahmezustandes abgehalten werden solle, da unter diesen Umständen der freie Zugang von Wählern zu den Urnen nicht sicher sei.[11]

In einem Artikel der Internet-Zeitschrift Telepolis, der sich auf die Einschätzung der türkischen Juristin Ece Güner Toprak beruft, stellt Elke Dangeleit die Machtbefugnisse des Präsidenten nach dem Reformvorschlag dar und hebt insbesondere deren ihrer Meinung nach enormen Umfang hervor. Sie unterstreicht ferner, in welchem Umfang der Präsident nach Annahme der Verfassungsreform nicht nur bestimmenden Einfluss auf die Gesetzgebung auszuüben in der Lage sein würde, sondern auch wodurch es ihm ermöglicht werden würde, diejenigen Gremien und ihre Zusammensetzung zu kontrollieren, zu deren Aufgabe auch nach der neuen Verfassung eben die Kontrolle des Präsidenten zählt, die Justiz und das Parlament.[12]

Die Zeitung Hürriyet veröffentlichte im Februar 2017 ein fertiges Interview mit Nobelpreisträger Orhan Pamuk nicht, weil er sich darin für ein Nein zum Verfassungsreferendum ausgesprochen hatte.[13]

Wahlpropaganda im Ausland

Neben den etwa 55 Millionen Stimmberechtigten in der Türkei sind rund 3 Millionen in über 50 Ländern lebende Staatsbürger zur Teilnahme an der Volksabstimmung aufgerufen (vgl. auch Auslandsstimmen bei der Präsidentschaftswahl 2014). Eine Beteiligung mittels Briefwahl ist im türkischen Wahlrecht nicht vorgesehen.[14] Die etwa 1,4 Millionen in Deutschland lebenden, in das Wählerverzeichnis eingetragenen Auslandstürken können zwischen dem 27. März und dem 9. April 2017 in den 13 konsularischen Vertretungen abstimmen.[15][16]

Für die Abstimmung im Zusammenhang mit Verfassungsreferenden gelten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 3376[1] und des allgemeinen Wahlgesetzes (Gesetz Nr. 298)[17]. Art. 50 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 278 untersagt Wahlpropaganda unter anderem auf allgemeinen Straßen sowie in Bethäusern und Dienstgebäuden. Darüber hinaus darf nach Art. 94/A Abs. 5 des Gesetzes Nr. 298 im Ausland sowie in Auslandsvertretungen und nach Art. 94/E Abs. 6 des Gesetzes Nr. 298 an Grenzübergängen keine Wahlpropaganda betrieben werden. Kontroverse Debatten um Wahlkampfauftritte türkischer Politiker gab es in verschiedenen europäischen Staaten, vor allem in Deutschland und in den Niederlanden.

Dänemark

Die dänische Regierung sagte am 12. März 2017 ein geplantes Treffen mit dem türkischen Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu am 19. und 20. März 2017 in Dänemark, bei dem auch Treffen mit türkischen Einwohnern geplant waren, ab.[18]

Deutschland

Nachdem verschiedene deutsche Kommunen solchen Veranstaltungen mit unterschiedlichen Begründungen, zumeist Sicherheitsargumenten, die Genehmigung versagt hatten und in diesem Zusammenhang eine Bombendrohung gegen das Rathaus von Gaggenau eingegangen war,[19] wurden aus verschiedenen Parteien, vor allem aus AfD (Alexander Gauland), CDU (Julia Klöckner; Wolfgang Bosbach; Jürgen Hardt), CSU (Generalsekretär Andreas Scheuer; Stephan Mayer), FDP (Parteivorsitzender Christian Lindner) und Die Linke (Parteivorsitzender Bernd Riexinger; Sevim Dağdelen) Forderungen nach einem Verbot durch die Bundesregierung laut.[20] Daher stellte sich auch die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten für ein solches Verbot.[21] Vertreter der Grünen (Claudia Roth) und der SPD (Thomas Oppermann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Heiko Maas, Justizminister), aber auch der CDU-Europapolitiker Elmar Brok setzten sich dagegen für Toleranz und Meinungsfreiheit auch in dieser Frage ein und sprachen sich gegen eine Verbotspolitik aus, während der deutsche Außenminister Sigmar Gabriel derartige Wahlkampfauftritte zwar nicht grundsätzlich ausschließen wollte, jedoch auf der Einhaltung der deutschen Regeln bestand. Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl forderte ein Redeverbot für türkische Regierungsmitglieder und begründete dieses damit, dass es darum gehe, klarzumachen, „dass wir diesen Weg, den die Türkei jetzt geht, in Deutschland missbilligen und in keinem Fall unterstützen“. Bundeskanzlerin Angela Merkel begnügte sich damit, auf die Zuständigkeit der Kommunen und den deutschen Föderalismus zu verweisen, was der türkische Justizminister Bekir Bozdağ scharf kritisierte: „Das Vorgehen gegen uns ist ein faschistisches Vorgehen und eines, das demokratische Werte verletzt. Es tritt die deutsche Verfassung und die Menschenrechtsverträge, an die Deutschland gebunden ist, mit Füßen.“[22] Noch weiter ging Präsident Erdoğan selbst, der in einer in Istanbul gehaltenen Rede vor dem regierungsnahen Frauenverband Kadem von „Nazi-Praktiken“ sprach und an die deutschen Verantwortungsträger gewandt ausrief: „Eure Praktiken machen keinen Unterschied zu den Nazi-Praktiken der Vergangenheit.“ Deutschland habe nichts mit Demokratie zu tun.[23] Der CDU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder wies diese Formulierungen, noch dazu gegenüber einem NATO-Partner, als vollkommen inakzeptabel zurück.[24] Am 8. März 2017 wurde in Hamburg der geplante Auftritt des türkischen Außenministers an zwei Standorten aus Sicherheitsgründen abgesagt.[25] Der Außenminister sprach daraufhin vom Balkon des Generalkonsulats in Hamburg-Uhlenhorst zu etwa 350 Besuchern, begleitet von 250 Gegendemonstranten und 850 Einsatzkräften.

Frankreich

Der türkische Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu plant nach der Weigerung der Landeerlaubnis in den Niederlanden, am 11. März 2017 einen Auftritt in Metz zu absolvieren, der anders als in den Niederlanden von den zuständigen französischen Behörden genehmigt wurde.[26]

Niederlande

Im März 2017 erklärte der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte gegenüber der türkischen Regierung, dass Auftritte zur Volksabstimmung über die Verfassung der Türkei in den Niederlanden unerwünscht seien und dass der öffentliche Raum generell kein Ort für den Wahlkampf anderer Länder sei.[27] Dem türkischen Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu wurde die Landeerlaubnis in den Niederlanden verwehrt.[28]

Am selben Tag stoppte die Polizei den Konvoi der türkischen Familienministerin Fatma Betül Sayan Kaya in Rotterdam und eskortierte sie mit Konvoi an die deutsch-niederländische Grenze, von wo sie eingereist war; der Ministerin wurde der Zugang zum türkischen Konsulat verwehrt.[29] Nachdem das türkische Außenministerium daraufhin den niederländischen Geschäftsträger in Ankara einbestellt und mitgeteilt hatte, dass eine Rückkehr des niederländischen Botschafters, der sich zu dieser Zeit nicht in der Türkei aufhielt, unerwünscht sei, wurden kurz darauf die diplomatischen Vertretungen der Niederlande in der Türkei abgeriegelt.[30] Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan beschimpfte die niederländische Regierung und deren Bevölkerung aufgrund deren Verhaltens als Nationalsozialisten und Faschisten und drohte mit weitreichenden politischen Konsequenzen auf allen Feldern der Beziehungen wie Landeverboten für niederländische Flugzeuge in der Türkei. Sowohl die Beschimpfungen wie die Drohpolitik wurden von Ministerpräsident Rutte zurückgewiesen. Die Äußerungen Erdogans seien „verrückt“ und „unangebracht“. Manchmal komme man im Leben eben in die Situation, Grenzen setzen zu müssen.[31]

Österreich

Österreichs Bundeskanzler Christian Kern sprach sich am 5. März 2017 für ein EU-weites Verbot von Wahlkampfauftritten türkischer Politiker aus. Er erklärte: „Eine gemeinsame Vorgehensweise der EU, um solche Wahlkampfauftritte zu verhindern, wäre sinnvoll. Damit nicht einzelne Länder wie Deutschland, in denen Auftritte untersagt werden, unter Druck der Türkei geraten.“ Kern kritisierte bezüglich der geplanten Verfassungsänderung, dass „die Einführung eines Präsidialsystems den Rechtsstaat in der Türkei noch weiter schwächen, die Gewaltenteilung einschränken und den Werten der Europäischen Union widersprechen würden“.[32] Dagegen argumentierten Repräsentanten der türkischen Regierung und der AKP, wie der AKP-Politiker Mustafa Yeneroğlu.[33]

Schweiz

Ein Hotel in Opfikon sagte den für den 12. März 2017 geplanten Auftritt von Mevlüt Çavuşoğlu wegen Sicherheitsbedenken ab. Der Bund lehnte die Aufforderung der Zürcher Kantonsregierung ab, den Auftritt zu verbieten.[34]

Der AKP-Funktionär Hursit Yildirim plante in Zürich aufzutreten, wo ein Raum für ein angebliches Familienfest angemietet wurde, die städtische Liegenschaftsverwaltung nach Kenntnis des Hintergrunds den Auftritt jedoch verhinderte. Ein daraufhin in Spreitenbach geplanter Auftritt wurde von der Aargauer Polizei untersagt. Danach fand in Opfikon beim türkischen Unternehmerverband MÜSİAD ein nichtöffentlicher Auftritt statt.[35]

Verfassungstexte
Kommentare

Einzelnachweise

  1. a b Anayasa Değişikliklerinin Halkoyuna Sunulması Hakkında Kanun (Gesetz über die Unterbreitung zur Volksabstimmung von Verfassungsänderungen); Gesetz Nr. 3376 vom 23. Mai 1987, Amtsblatt Nr. 19473 vom 28. Mai 1987.
  2. Türkiye Cumhuriyeti Anayasasında Değişiklik Yapılmasına Dair Kanun (Gesetz betreffend die Änderung der Verfassung der Republik Türkei); Gesetz Nr. 6771 vom 21. Januar 2017, Amtsblatt Nr. 29976 vom 11. Februar 2017 (online).
  3. Zwei Polizisten sterben bei PKK-Anschlag. In: stern.de. 23. Juli 2015, abgerufen am 24. Februar 2017.
  4. Büyük Birlik Partisi referandumda "evet" diyecek! Mustafa Destici açıladı! | Gündem Haberleri. In: www.haberturk.com. (haberturk.com [abgerufen am 11. März 2017]).
  5. HÜDA PAR referandumda 'Evet' diyecek. In: Sabah. (com.tr [abgerufen am 4. März 2017]).
  6. Yeni Dünya Partisi'nden Başkanlık Sistemine destek. In: Hür 24. (hur24.com [abgerufen am 12. März 2017]).
  7. die meisten Medien in Westeuropa berichten von einem Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Pro- und Kontra-Wählern
  8. Kemal Gözler: Elveda Kuvvetler Ayrılığı, Elveda Anayasa. 10 Aralık 2016 Tarihli Anayasa Değişikliği Teklifi Hakkında Bir Eleştiri. In: Ankara Barosu Dergisi. 2016/4, ISSN 1300-9885, S. 25–36 (PDF-Datei; 115 KB)
  9. 'AKP'nin anayasa teklifi en büyük kırılma, padişahlık ötesi bir durum söz konusu'. In: Tr.sputniknews.com. 27. Dezember 2016, abgerufen am 28. Februar 2017.
  10. Christian Rumpf: Die geplante Verfassungsänderung. (PDF-Datei; 530 KB) Stand vom 21. Februar 2017.
  11. Vorige Absätze nach UN werfen der Türkei Verbrechen an Kurden vor, in Der Tagesspiegel, 10. März 2017
  12. Vgl. Wodurch unterscheidet sich Erdogans Präsidialdiktatur von anderen existierenden Präsidialsystemen?, in: Telepolis, 12. März 2017.
  13. Nein zu Präsidialsystem: Türkische Zeitung strich Orhan-Pamuk-Interview, Der Standard, 14. Februar 2017.
  14. Vgl. insbesondere VerfG, Urteil vom 29. Mai 2008, E. 2008/33, K. 2008/113, Amtsblatt Nr. 26927 vom 5. Juli 2008 (online).
  15. Im Schattenreich. Der Spiegel 11/2017, 11. März 2017, S. 12–19, hier S. 18.
  16. Für die Liste der weltweiten ausländischen Abstimmungsorte und -zeiträume siehe Anayasa Değişikliği Halkoylamasında Sandık Kurulacak Temsilcilikler, Oy Verme Tarihleri ve Seçim Yapılacak Yerlerin Adresleri. Hoher Wahlausschuss (PDF-Datei; 72,9 KB).
  17. Seçimlerin Temel Hükümleri ve Seçmen Kütükleri Hakkında Kanun (Gesetz über die allgemeinen Wahlgrundsätze und Wählerverzeichnisse); Gesetz Nr. 298 vom 26. April 1961, Amtsblatt Nr. 10796 vom 2. Mai 1961.
  18. Dänemark will Yildirim-Besuch verschieben. Welt.de, 12. März 2017.
  19. Rüdiger Soldt: Der Entscheider, faz.net, 3. März 2017; Politiker fordern Verbot von Erdoğan-Auftritt in Deutschland, faz.net, 3. März 2017; Türkei bestellt deutschen Botschafter ein, zeit.de, 2. März 2017.
  20. Forderung nach Verbot von Erdogan-Auftritt in Deutschland, Kölner Stadtanzeiger, 23. Februar 2017; Erdogan spricht von „Nazi-Praktiken“, Deutschlandfunk Nachrichten, 5. März 2017; Politiker fordern Verbot von Erdoğan-Auftritt in Deutschland, Zeit online, 1. März 2017.
  21. Katrin Aue: Kann man Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker verbieten?, Mitteldeutscher Rundfunk, 3. März 2017.
  22. Vgl. Oppermann wirbt für Toleranz, Spiegel online, 4. März 2017; Türkischer Minister macht Wahlkampf in Deutschland, N-tv, 2. März 2017.
  23. Streit um Erdogans Nazi-Vergleich: „Wenn ich will, komme ich nach Deutschland“, Der Tagesspiegel, 5. März 2017.
  24. Reaktion auf Erdogans Nazi-Vergleich: „Unglaublich“ – „ungeheuerlich“, Tagesschau, 5. März 2017.
  25. Auftritt des türkischen Außenministers in Hamburg abgesagt, Welt.de, 8. März 2017.
  26. Türkischer Außenminister soll in Frankreich auftreten, Stuttgarter Nachrichten, 11. März 2017.
  27. Werbung für Verfassungsreform: Niederlande erklären türkischen Wahlkampf für unerwünscht, FAZ.net, 4. März 2017.
  28. Ein nie dagewesener diplomatischer Zwischenfall, Welt.de, 11. März 2017.
  29. Niederländische Botschaft in der Türkei geschlossen, Welt.de, 11. März 2017.
  30. Polizei stoppt türkische Ministerin in Rotterdam. In: sueddeutsche.de. 12. März 2017, abgerufen am 12. März 2017.
  31. Erdogan beschimpft Niederländer als Nazis und Faschisten, Stuttgarter Nachrichten.de, 12. März 2017; Rutte: „Das geht zu weit“, ZDF Heute, 12. März 2017, Erdogan droht mit Vergeltung. Rutte kontert scharf, Welt N24, 11. März 2017.
  32. Christoph B. Schiltz: Österreichs Bundeskanzler: „Die Türkei muss Herrn Yücel umgehend frei lassen“, Welt Online, 5. März 2017.
  33. AKP-Politiker nennt Verbotsforderung „völlig befremdlich“, Deutschlandfunk, 17. Februar 2017.
  34. Florian Schoop: Bund widerspricht Zürcher Regierung: Ein türkischer Minister spaltet die Schweiz. NZZ, 9. März 2017.
  35. Hursit Yildirim in der Schweiz: AKP-Politiker sprach in Opfikon statt in Spreitenbach. NZZ, 11. März 2017.