„Reiserücktrittskostenversicherung“ – Versionsunterschied

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Eine '''Reiserücktrittskostenversicherung (RRV)'''
Eine '''Reiserücktrittskostenversicherung (RRV)''', in Österreich auch '''Reisestornoversicherung''', ist eine [[Reiseversicherung]], die abgeschlossen wird, um [[Stornierung]]skosten abzuwenden, falls eine [[Reise]] kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss. Der [[Reiseveranstalter]] oder die [[Fluggesellschaft]] stellen einem Kunden in der Regel anteilige [[Stornogebühr]]en in Rechnung. Diese können den gesamten Reisepreis ausmachen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung trägt diese Kosten bei Rücktritt aus versichertem Grund. Versicherte Gründe sind zum Beispiel Tod, eine schwere [[Unfall]]verletzung, eine unerwartete [[Erkrankung]], [[Impfung#Nebenwirkungen|Impfunverträglichkeiten]] oder vieles mehr. Die Erstattung der Stornogebühren bei Reiserücktritt wegen eines bereits bestehenden Gebrechens wird in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Reiseveranstalter in Deutschland müssen ihre Kunden nach {{§|6|bgb-infov|juris}} Absatz 2 Nr. 9 [[BGB-Informationspflichten-Verordnung|BGB-InfoV]] mit der Reisebestätigung auf die Möglichkeit einer solchen Versicherung hinweisen. Die Regelung wurde auf Grund der Regelung in Art. 4 Abs. 1 der inhaltsgleichen [[EG-Richtlinie]] 90/314/EWG<ref>[http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31990L0314&model=guichett Wortlaut der Richtlinie auf EurLex]</ref> eingeführt. Eine Verletzung der Hinweispflicht aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung kann zu [[Schadensersatz]]ansprüchen führen.<ref>[http://www.s190234874.online.de/rws/seiten/rws/internet/bghfree2.php?jahr=2006&entscheidung=1699 BGH Urteil v. 25. Juli 2006, Az. X ZR 182/05]</ref> In Österreich besteht diese Verpflichtung aufgrund des § 3 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, Fassung vom [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008014&ShowPrintPreview=True 20.06.2016].


== Prämie ==
== Prämie ==

Version vom 19. Dezember 2016, 13:47 Uhr

Eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV)

Prämie

Der Preis einer Reiserücktrittskostenversicherung hängt von der Höhe des Reisepreises, dem Umfang der versicherten Gründe, die zu einer Erstattung führen, dem Selbstbehalt und den Vertriebskosten und Gewinnspannen des Anbieters ab. In der Regel sind zwischen 3 und 5 % des Reisepreises zu bezahlen.

Abschlussfristen

Jeder Versicherer hat andere Abschlussfristen. Es ist sinnvoll die Versicherung direkt bei Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Buchung der Reise abzuschließen. Die Fristen der Versicherer variieren jedoch stark, dies gilt es bei Abschluss besonders zu beachten.

Selbstbehalt

Einige Anbieter haben einen Selbstbehalt in ihren Verträgen vereinbart. Dieser kann bis zu 25 % vom Reisepreis betragen.

Versicherer

Die Reiserücktrittskostenversicherung wird meistens direkt bei Buchung einer Reise vom Reiseveranstalter mit angeboten, kann aber auch unabhängig von der Reise direkt bei einer Versicherung abgeschlossen werden. Die Stiftung Warentest hat in einem Test festgestellt, dass die Policen der Versicherer zum Teil mehr Leistung bieten (z. B. kein Selbstbehalt) und mitunter sogar günstiger sind.[1] Es ist daher nicht sinnvoll, ohne Vergleich eine Versicherung blind abzuschließen.

Inzwischen gibt es aber auch Jahresreiseversicherungen, die eine Reiserücktrittskostenversicherung beinhalten.

Doppelversicherungen

In einer Reihe von Versicherungspaketen (z. B. „Goldenen“ Kreditkarten) sind pauschale Reiserücktrittskostenversicherung (teilweise unter Voraussetzungen (wie: Reise wurde mit der Karte bezahlt)) enthalten. In diesen Fällen ist der Abschluss einer gesonderten Reiserücktrittskostenversicherung ggf. unnötig. Im Schadensfall greifen die Regelungen des § 78 Versicherungsvertragsgesetz, d. h., der Versicherungsnehmer erhält dennoch nur einmal die Leistung.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Test von Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen In: Finanztest 2/2013, Seite 66–73 und test.de, 29. Januar 2013.

Literatur

  • Hubert W. van Bühren/Irmtraud Nies, Reiseversicherung. Rücktritt – Abbruch – Kranken – Gepäck. Kommentar, 3.Aufl., München 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-58531-9