„Personenfreizügigkeit“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Personenfreizügigkeit''' (abgekürzt '''PFZ''') bedeutet „freier Personenverkehr“ und bezeichnet vor allem die Freiheit, in einem anderen Land als dem Heimatland wohnen und arbeiten zu dürfen. Zentral ist zum einen der Abbau von Personenkontrollen und zum andern die Arbeitnehmer-Freizügigkeit, das Niederlassungsrecht, das Aufenthaltsrecht, die Anerkennung von Ausbildungsbescheinigungen sowie die Freizügigkeit betreffend Sozialversicherungen. Hinzu kommt der Abbau steuerlicher Schranken. Der Begriff findet hauptsächlich in der Schweiz im Zusammenhang mit den [[Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU|Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU]] Verwendung.
Der Begriff '''Personenfreizügigkeit''' (abgekürzt '''PFZ''') bedeutet „freier Personenverkehr“ und bezeichnet vor allem die Freiheit, ja man versteht als dem Heimatland wohnen und arbeiten zu dürfen. Zentral ist zum einen der Abbau von Personenkontrollen und zum andern die Arbeitnehmer-Freizügigkeit, das Niederlassungsrecht, das Aufenthaltsrecht, die Anerkennung von Ausbildungsbescheinigungen sowie die Freizügigkeit betreffend Sozialversicherungen. Hinzu kommt der Abbau steuerlicher Schranken. Der Begriff findet hauptsächlich in der Schweiz im Zusammenhang mit den [[Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU|Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU]] Verwendung.


== Geschichte ==
== Geschichte ==

Version vom 4. Oktober 2016, 15:44 Uhr

Der Begriff Personenfreizügigkeit (abgekürzt PFZ) bedeutet „freier Personenverkehr“ und bezeichnet vor allem die Freiheit, ja man versteht als dem Heimatland wohnen und arbeiten zu dürfen. Zentral ist zum einen der Abbau von Personenkontrollen und zum andern die Arbeitnehmer-Freizügigkeit, das Niederlassungsrecht, das Aufenthaltsrecht, die Anerkennung von Ausbildungsbescheinigungen sowie die Freizügigkeit betreffend Sozialversicherungen. Hinzu kommt der Abbau steuerlicher Schranken. Der Begriff findet hauptsächlich in der Schweiz im Zusammenhang mit den Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU Verwendung.

Geschichte

In der Europäischen Union ist die Personenfreizügigkeit seit 1993 als eine der vier Grundfreiheiten, neben der Warenverkehrsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und dem freien Kapital- und Zahlungsverkehr, garantiert. Zur Personenfreizügigkeit gehört die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit. Für die neuen Beitrittsländer der EU bestanden bis 2010 noch gewisse Einschränkungen. Die Vereinbarung der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU trat im Rahmen der Bilateralen Verträge I zum 1. Juni 2002 in Kraft.

Kritik

Teilweise werden von Seiten von Globalisierungskritikern, gewerkschaftsnahen linken Politikern sowie Arbeitnehmern, und auch von Bundesbehörden, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Kantonen in der Schweiz die Folgen der PFZ kritisiert. Dabei stehen Ängste vor einem Verlust von gesetzlichen Regelungen über Umweltschutz, Arbeitsschutz, Mindestlohn und Sozialsysteme im Vordergrund, die durch die Migration von Arbeitskräften von Niedriglohnländern in Hochlohnländer entstehe und zu Lohndumping führe.[1][2][3][4][5] Existenzbedrohend für Kleine und mittlere Unternehmen seien vor allem die vermehrten Scheinselbstständigkeiten. Dagegen wurden in der Schweiz sogenannte Flankierende Massnahmen ergriffen.[3][4][5] Diese werden von Seiten der EU kritisiert.[6] Soziale Probleme können einigen Kritikern zufolge auch im erhöhten wirtschaftlichen Wettbewerb durch die Einwanderer sowie betreffend Fremdenfeindlichkeit seitens der angestammten Einwohner entstehen. Rechte Kreise führen die Möglichkeit von Problemen bei der Integration von ausländischen Arbeitnehmern an und befürchten eine erhöhte Kriminalität im Zusammenhang mit deren Immigration.

Diskutiert wird auch die Auswirkung der PFZ auf die Zahl der Sozialhilfebezieher: Die EU strebt für ihre Bürger mit der Unionsbürgerschaft ein faktisches Niederlassungsrecht samt Zugang zur Sozialhilfe in der Schweiz und im Gegenzug dasselbe Recht für Schweizerbürger im EU-Raum an. Die Schweiz hat diesen Vorschlag bisher abgelehnt.[7][8]

„Menschen befugt sind zu leben wo immer sie wollen“ – Ausdruck des Traums von Freizügigkeit als Menschenrecht auf der Willkommenssäule bei einem Flüchtlingswohnheim in Bremen-Osterholz

Linke, die den Netzwerken „Kein mensch ist illegal[9] und „No Borders“[10] nahestehen, kritisieren im Gegenteil, dass es keine weltweite Freizügigkeit dergestalt gebe, dass jeder Mensch sich unbehindert von Staatsorganen und Grenzen aussuchen dürfe, wo er leben und arbeiten wolle. Nach Ansicht dieser Gruppen ist Personenfreizügigkeit ein Menschenrecht bzw. ein Weltbürgerrecht.

Siehe auch

Literatur

  • Philipp Löpfe, Werner Vontobel: Aufruhr im Paradies. Die neue Zuwanderung spaltet die Schweiz. Orell Fuessli, Zürich 2011, ISBN 978-3-280-05406-2.
Wiktionary: Personenfreizügigkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Werner Vontobel, Claudia Gnehm: Stundenlohn 2,85 Franken! Die erweiterte Personenfreizügigkeit ist in Kraft – Gewerkschaften und Gewerbe fürchten Dumpinglöhne, die das Schweizer Salärmodell umpflügen werden. 1. Mai 2011, abgerufen am 30. Mai 2011.
  2. Personenfreizügigkeit: Lohndumping in der Schweiz nimmt zu. 38 Prozent der von EU-Firmen entsandten Kurzaufenthalter haben 2010 für weniger als den Schweizer GAV-Mindestlohn arbeiten müssen. 3. Mai 2011, abgerufen am 9. Juli 2011.
  3. a b awp/sda: CH/Personenfreizügigkeit: BR will flankierende Massnahmen besser umsetzten. swissinfo, 1. Mai 2011, abgerufen am 30. Mai 2011.
  4. a b sda/buev: Lohn-Dumping nimmt zu – Bundesrat schlägt Alarm. SF Tagesschau, 7. Juli 2011, abgerufen am 9. Juli 2011.
  5. a b Renat Kuenzi: Gegen Lohndumping: „Dort ansetzen, wo es weh tut“. swissinfo, 9. Juli 2011, abgerufen am 9. Juli 2011.
  6. awp/sda: CH/EU: Flankierende Massnahmen bei der Personenfreizügigkeit Gesprächsthema. cash, 6. Juli 2011, abgerufen am 9. Juli 2011.
  7. Patrick Feuz: EU will mehr Personenfreizügigkeit, doch Bern winkt vorerst ab. Brüssel fordert für jeden EU-Bürger Zugang zur Sozialhilfe. Der Bundesrat muss im Juni Position beziehen. Tagesanzeiger Online / Newsnetz, 5. Mai 2011, abgerufen am 9. Juli 2011.
  8. Bundesrat will Personenfreizügigkeit nicht lockern. Die Personenfreizügig keit mit der EU soll nicht überarbeitet werden. Dies hat die Schweiz der Union in Brüssel mitgeteilt. EU-Bürger hätten ein faktisches Niederlassungsrecht samt Zugang zur Sozialhilfe erhalten sollen. SRDRS, 14. Juni 2011, abgerufen am 9. Juli 2011.
  9. „kein mensch ist illegal“ Köln: Manifest
  10. No Borders UK: About No Borders.